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Info GB (Herstellung des Benehmens nach § 55 Abs. 1 KrO NRW zur Festsetzung der Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2013)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
9,8 kB
Datum
19.12.2012
Erstellt
22.11.12, 12:01
Aktualisiert
22.11.12, 12:01
Info GB (Herstellung des Benehmens nach § 55 Abs. 1 KrO NRW zur Festsetzung der Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2013)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: Öffentliche Sitzung Info 177/2012 21.11.2012 Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Kreisausschuss 05.12.2012 Kreistag 19.12.2012 Herstellung des Benehmens nach § 55 Abs. 1 KrO NRW zur Festsetzung der Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2013 Mit dem am 28.09.2012 veröffentlichten Umlagegenehmigungsgesetz wurde auch § 55 der Kreisordnung NRW entsprechend eines Vorschlags des Städte- und Gemeindebundes umfassend geändert: an die Stelle des bisherigen Beteiligungsverfahrens mit der Möglichkeit, zu allen Inhalten der Haushaltssatzung und ihren Anlagen Stellung zu nehmen, ist eine Benehmensherstellung zur Festsetzung der Kreisumlage getreten. Gemäß § 55 Abs. 1 Satz 2 KrO NRW ist das Benehmen sechs Wochen vor Aufstellung des Entwurfes der Haushaltssatzung einzuleiten. Es ist beabsichtigt, den Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 Anfang Januar 2013 aufzustellen. Mit dem anliegenden Schreiben wurde heute das Benehmen eingeleitet. Es wird um Kenntnisnahme gebeten. Soweit Stellungnahmen eingehen, werden diese dem Kreistag mit der Zuleitung des Entwurfs der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen im Januar 2013 zur Kenntnis gegeben. gez. Rosenke Landrat Geschäftsbereichsleiter: Abteilungsleiter: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)