Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
9,8 kB
Datum
19.12.2012
Erstellt
22.11.12, 12:01
Aktualisiert
22.11.12, 12:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
Öffentliche Sitzung
Info 177/2012
21.11.2012
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
05.12.2012
Kreistag
19.12.2012
Herstellung des Benehmens nach § 55 Abs. 1 KrO NRW zur Festsetzung der Kreisumlage
für das Haushaltsjahr 2013
Mit dem am 28.09.2012 veröffentlichten Umlagegenehmigungsgesetz wurde auch § 55 der Kreisordnung NRW entsprechend eines Vorschlags des Städte- und Gemeindebundes umfassend geändert:
an die Stelle des bisherigen Beteiligungsverfahrens mit der Möglichkeit, zu allen Inhalten der Haushaltssatzung und ihren Anlagen Stellung zu nehmen, ist eine Benehmensherstellung zur Festsetzung
der Kreisumlage getreten.
Gemäß § 55 Abs. 1 Satz 2 KrO NRW ist das Benehmen sechs Wochen vor Aufstellung des Entwurfes der Haushaltssatzung einzuleiten.
Es ist beabsichtigt, den Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 Anfang Januar
2013 aufzustellen. Mit dem anliegenden Schreiben wurde heute das Benehmen eingeleitet. Es wird
um Kenntnisnahme gebeten.
Soweit Stellungnahmen eingehen, werden diese dem Kreistag mit der Zuleitung des Entwurfs der
Haushaltssatzung mit ihren Anlagen im Januar 2013 zur Kenntnis gegeben.
gez. Rosenke
Landrat
Geschäftsbereichsleiter:
Abteilungsleiter:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)