Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
804 kB
Datum
19.12.2012
Erstellt
22.11.12, 12:01
Aktualisiert
22.11.12, 12:01
Stichworte
Inhalt der Datei
1. Aktenausfertigung:
Der Landrat
Postanschrift: Kreis Euskirchen 53877 Euskirchen
Gegen Empfangsbekenntnis
«Gemeinde»
Herrn Bürgermeister «Bgm»
«Straße»
«Straße2»
«Ort»
Abt.
20 –
Finanzen & Steuerungsunterstützung
Aktenzeichen:
20/20.20.100/He
bearbeitet von:
Herrn Hessenius
Durchwahl:
02251 / 15 420
Telefax:
02251 / 15 666
E-Mail:
ingo.hessenius@kreis-euskirchen.de
Dienstgebäude:
Jülicher Ring 32
Zimmer:
A 079
Datum:
21.11.2012
Herstellung des Benehmens nach § 55 Abs. 1 KrO NRW zur Festsetzung der Kreisumlage
für das Haushaltsjahr 2013
Sehr geehrter Herr Bürgermeister «Bgm»,
mit dem am 28.09.2012 veröffentlichten Umlagegenehmigungsgesetz wurde auch § 55 der
Kreisordnung NRW entsprechend eines Vorschlags des Städte- und Gemeindebundes
umfassend geändert: an die Stelle des bisherigen Beteiligungsverfahrens mit der Möglichkeit, zu
allen Inhalten der Haushaltssatzung und ihren Anlagen Stellung zu nehmen, ist eine Benehmensherstellung zur Festsetzung der Kreisumlage getreten.
Gemäß § 55 Abs. 1 Satz 2 KrO NRW ist das Benehmen sechs Wochen vor Aufstellung des
Entwurfes der Haushaltssatzung einzuleiten.
Es ist beabsichtigt, den Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 Anfang Januar
2013 aufzustellen.
Ich leite daher mit diesem Schreiben das Benehmen gemäß § 55 Abs. 1 Satz 2 KrO NRW ein.
Ihre «StadtGemeinde» hat damit mit Beginn der gesetzlichen Frist bis zum Ablauf des 07.01.2013
Gelegenheit zur Stellungnahme.
Ich weise der guten Ordnung halber darauf hin, dass es sich bei der Benehmensherstellung um
ein qualifiziertes Stellungnahmeverfahren handelt, das jedoch nicht auf die Herstellung eines
„Einvernehmens“ abzielt.
Telefon: (02251) 15-0
Telefax: (02251) 15-666
mailbox@kreis-euskirchen.de
www.kreis-euskirchen.de
USt-Id Nr. DE 122393798
Konten der Kreiskasse:
Kreissparkasse Euskirchen
1000017 (BLZ 382 501 10)
IBAN: DE20 3825 0110 0001 0000 17
SWIFT-BIC: WELADE D1 EUS
VR-Bank Nordeifel eG
100175029 (BLZ 370 697 20)
IBAN: DE56 3706 9720 0100 1750 29
SWIFT-BIC: GENO DE D1 SLE
ab Bahnhof Euskirchen Stadtbus-Linie 872: Kreishaus/DRK
Servicezeiten:
Mo. – Do.: 8.30 -15.30 Uhr
Fr.:
8.30 -12.30 Uhr
-2Ihre etwaige Stellungnahme wird dem Kreistag gemäß § 55 Abs. 2 KrO NRW mit der Zuleitung
des Entwurfs der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen im Januar 2013 zur Kenntnis gegeben.
Sofern Ihre «StadtGemeinde» es wünscht, haben Sie danach Gelegenheit zur Anhörung.
Über etwaige Einwendungen von Städten und Gemeinden beschließt der Kreistag in öffentlicher
Sitzung. Der Kreis teilt Ihnen das Beratungsergebnis und dessen Begründung im Falle von
Einwendungen mit.
Zur Festsetzung der Kreisumlage
Die zeitliche Festlegung der Benehmensherstellung bedingt, dass ein konkreter bzw. aufgestellter
Entwurf der Haushaltssatzung zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht vorliegen kann. Gleichwohl sollen an dieser Stelle nicht nur die sich voraussichtlich ergebenden Hebesätze, sondern im
Folgenden die maßgeblichen und entscheidenden Einflussfaktoren auf die Festsetzung der
Kreisumlage dargestellt werden.
Die Kreisumlage wird wie folgt erhoben:
a) Kreisumlage gemäß § 56 Abs. 1 KrO NRW (Allgemeine Kreisumlage)
b) Kreisumlage gemäß § 56 Abs. 5 KrO NRW (Jugendamtsumlage)
c) Differenzierte Kreisumlage für den ÖPNV gemäß § 56 Abs. 4 KrO NRW (ÖPNV-Umlage)
d) Differenzierte Kreisumlage für die VHS gemäß § 56 Abs. 4 KrO NRW (VHS-Umlage)
Vorausgeschickt sei, dass bei der Ermittlung der Hebesätze die aktuell verfügbaren Daten der 1.
Modellrechnung zum GFG verwendet wurden. Die Umlagegrundlagen für den Kreis Euskirchen
betragen demnach 200.434.076 €.
Die Anteile der Städte und Gemeinden an der Kreisumlage (allgemein und Jugendamt)
entwickeln sich wie folgt:
9,04%
8,65%
8,61%
Bad Münstereifel
3,92%
4,30%
4,21%
Blankenheim
Dahlem
1,86%
2,12%
2,13%
32,80%
33,53%
33,52%
Euskirchen
Hellenthal
3,92%
4,28%
5,12%
5,73%
5,76%
5,50%
Kall
14,13%
13,41%
13,05%
Mechernich
Nettersheim
Schleiden
Weilerswist
Zülpich
3,41%
3,38%
3,30%
6,56%
6,39%
6,35%
8,14%
7,99%
8,08%
10,50%
10,20%
10,12%
Anteil 2011
Anteil 2012
Anteil 2013
(2012: Basis = 1. Modellrechnung zum GFG 2012, 2013: Basis = 1. Modellrechnung zum GFG 2013)
-3a) Kreisumlage gemäß § 56 Abs. 1 KrO NRW (Allgemeine Kreisumlage)
Nach dem derzeitigen Planungsstand verringert sich der Hebesatz der allgemeinen Kreisumlage
von 40,21% in 2012 auf 39,76% in 2013 (Differenz: 0,45 %-Punkte).
Trotz Verringerung des Hebesatzes (welche Resultat der o.g. Steigerung der Umlagegrundlagen
ist) ergibt sich eine Erhöhung der absoluten Umlagehöhe von 1,7 Mio. € gegenüber dem Vorjahr.
Allgemeine Umlage
100
50%
43,38%
90
41,33%
40,52%
80
37,11%
30,67%
29,66%
30,44%
31,50%
36,49%
39,76%
40%
36,33%
35%
30,84%
30,61%
30,19%
Mio. €
60
30%
24,93%
25,85%
50
25%
40
20%
30
15%
20
10%
10
Hebesatz
70
36,65%
45%
40,21%
5%
41,3
40,6
41,6
44,6
46,2
38,6
40,4
44,9
45,9
54,7
62,3
62,4
68,9
73,4
80,3
78,1
78,0
79,7
1996
1997
1998
1999
2000
2001
2002
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
0
0%
Ertrag
Hebesatz
Der Differenzbetrag zum Vorjahr ergibt sich aus einer Vielzahl an Einzelveränderungen, aus
denen ich die herausragenden kurz aufführen möchte:
Grundsicherung nach dem SGB XII (Produkt 311 08)
Aus der schrittweisen Übernahme der Grundsicherungstransferaufwendungen durch den Bund
resultiert eine Netto-Verbesserung von ca. 2,2 Mio. €. Dabei sind die erwarteten erheblichen
Mehraufwendungen gegenüber dem Vorjahr bereits berücksichtigt. Ab 2014 ist von einer vollständigen Übernahme der Kosten durch den Bund auszugehen.
311 08: Grundsicherung SGB XII - brutto
311 08: Grundsicherung SGB XII - abzgl. Bundeserstattung
8.000
6.000
7.500
5.000
7.000
6.500
4.000
5.500
T€
T€
6.000
3.000
7.394
5.000
6.479
4.500
5.869
5.424
4.000
3.500
6.680
5.770
3.028
4.941
3.765
5.214
4.267
2.000
4.678
5.580
4.996
4.114
3.438
1.000
1.908
4.111
3.000
0
JR 2005
JR 2006
JR 2007
JR 2008
vorl. JR
2009
vorl. JR
2010
vorl. JR
2011
HH 2012
HH 2013
JR 2005
JR 2006
JR 2007
JR 2008
vorl. JR
2009
vorl. JR
2010
vorl. JR
2011
HH 2012
HH 2013
-4-
Bußgelder (Produkt 122 13)
Aufgrund von steigenden Bußgelderträgen und gleichzeitig gegenüber dem Vorjahr sinkenden
Geschäftsaufwendungen ist mit einer Verbesserung von ca. 750 T€ zu rechnen.
Hilfe zur Pflege und Pflegewohngeld (Produkte 343 03 und 311 05)
Im Pflegebereich ergeben sich Mehrbelastungen gegenüber dem Vorjahr von ca. 770 T€. Gab es
vom 30.06.2011 zum 30.06.2012 nur leichte Erhöhungen der Fallzahlen, da sich bei einigen
Heimerrichtungen Verzögerungen ergaben, so zeichnet sich für das Haushaltsjahr 2013 ab, dass
sich aufgrund steigender Pflegekostensätze, steigenden Investitionskosten und gleichzeitig
steigenden Fallzahlen, aber auch bedingt durch ein sinkendes Rentenniveau, die Aufwendungen
weiter signifikant erhöhen werden.
Die Fallzahlen haben sich bis dato wie folgt entwickelt:
343 03: Hilfe zur Pflege in Einrichtungen
600
Zahl der Hilfeempfänger am 30.06.
580
560
540
520
500
554
592
596
2011
2012
564
480
526
460
484
478
461
440
420
2005
2006
2007
2008
2009
2010
311 05: Anzahl Pflegewohngeldbezieher am 30.06.
640
620
600
580
560
540
520
632
636
2011
2012
500
480
460
507
440
519
560
558
2009
2010
534
497
420
400
2005
2006
2007
2008
-5-
311 05: Anzahl geförderter ambulanter Pflegeeinrichtungen
350
300
250
200
325
303
150
279
100
220
223
2007
2008
156
102
50
0
2005
2006
2009
2010
2011
311 05: Kurzzeitpflegeeinrichtungen - Anzahl Belegungstage
20.000
18.000
16.000
14.000
12.000
10.000
18.721
8.000
6.000
4.000
10.785
11.017
2007
2008
14.110
14.626
2009
2010
7.980
6.172
2.000
0
2005
2006
2011
Die Transferaufwendungen entwickeln sich demgemäß wie folgt:
311 05 / 343 03: Pflegewohngeld / Hilfe zur Pflege
13.000
12.000
11.000
T€
10.000
12.180
9.000
11.430
8.000
8.905
7.000
7.907
10.117
10.243
vorl. JR
2009
vorl. JR
2010
10.688
9.276
8.257
6.000
JR 2005
JR 2006
JR 2007
JR 2008
vorl. JR
2011
HH 2012
HH 2013
-6-
Hilfe zum Lebensunterhalt (Produkt 311 01)
Bei der Hilfe zum Lebensunterhalt sind weiter Fallzahlensteigerungen zu verzeichnen. Ferner ist
die zum 01.01.2013 in Kraft tretende Regelsatzerhöhung zu berücksichtigen.
311 01: Fallzahl lfd. Hilfeempfänger am 30.06.
210
190
170
150
130
200
184
110
146
90
111
70
119
128
131
2008
2009
86
50
2005
2006
2007
2010
2011
2012
Hieraus resultiert eine Aufwandssteigerung von ca. 230 T€.
311 01: Hilfe zum Lebensunterhalt
1.800
1.600
95
1.400
120
1.200
T€
1.000
75
161
125
100
119
80
88
800
1.440
600
400
882
860
JR 2005
JR 2006
941
1.036
1.012
1.053
JR 2008
vorl. JR
2009
vorl. JR
2010
1.247
1.181
vorl. JR
2011
HH 2012
200
0
JR 2007
Laufende Leistungen
HH 2013
Einmalige Leistungen
Landschaftsumlage
Ausgehend von der Vorstellung des Haushaltsentwurfes des Landschaftsverbandes Rheinland
mit einem Hebesatz von 16,65 % sowie der 1. Modellrechnung zum GFG ergibt sich ein Mehraufwand gegenüber dem Haushaltsplanansatz 2012 in Höhe von ca. 290 T€.
-7Entwicklung der Landschaftsumlage:
Landschaftsumlage - Basis: 1. Modellrechnung zum GFG
40
24%
22%
20%
18,5%
18,5%
Mio. €
18,0%
17,3%
17,2%
17,3%
16,9%
16,7%
17,1%
17,0%
16,5%
15,9%
15,7%
15,9%
18%
16,7%
16,65%
Hebesatz
35
16,0%
16%
15,2%
30
14%
12%
27,8
28,3
27,3
27,1
28,2
26,5
27,3
26,8
29,2
28,2
28,9
30,9
33,1
35,1
34,2
34,1
36,9
37,1
1996
1997
1998
1999
2000
2001
2002
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
25
10%
Aufwand
Hebesatz
Schlüsselzuweisungen
Ausgehend von der 1. Modellrechnung zum GFG ergibt sich ein Minderertrag gegenüber dem
Haushaltsplanansatz 2012 in Höhe von ca. 230 T€.
Entwicklung der Schlüsselzuweisungen:
Entwicklung der Schlüsselzuweisungen
24
22
Mio. €
20
18
16
20,3
19,3
14
17,8
15,6
16,2
22,7
2012
2013
20,5
18,2
17,3
16,9
16,7
15,9
14,8
12
19,9
22,9
15,5
15,2
2005
2006
13,0
10
1996
1997
1998
1999
2000
2001
2002
2003
2004
2007
2008
2009
2010
2011
-8-
Jagdsteuer
Aufgrund des Wegfalls der Jagdsteuer ergibt sich ein Minderertrag gegenüber dem Vorjahr in
Höhe von 180 T€.
Zinserträge
Bedingt durch die Lage am Zinsmarkt mit weiter gesunkenen Zinssätzen ergibt sich ein
Minderertrag bei den Zinserträgen in Höhe von ca. 570 T€.
Pensionsrückstellungen
Gemäß Orientierungsdatenerlass ist für 2013 mit einer Besoldungserhöhung von 2 % zu rechnen.
Diese hat direkte Auswirkungen auf die Höhe der Pensionsrückstellungen, da gemäß Auskunft
der Heubeck AG die Anhebung der Versorgungsbezüge um 2 % zu einer Erhöhung der Rückstellungen für die Folgestichtage um jeweils 2 % führt. Infolgedessen erhöht sich insbesondere
die Zuführung zu den Pensionsrückstellungen signifikant. Insgesamt ergibt sich ein Mehraufwand
gegenüber dem Haushaltsansatz 2012 von ca. 1,7 Mio. €, von dem ca. 1,4 Mio. € kreisumlagerelevant ist. Zu bemerken ist dabei, dass angesichts der vielerorts bestehenden höheren Besoldungserhöhungserwartungen durchaus das Risiko besteht, dass ein deutlich höherer Mehraufwand entstehen wird.
Sonstige Personalkosten
Im Wesentlichen aufgrund der gestiegenen Tarifabschlüsse sowie einer für 2013 (entsprechend
des Orientierungsdatenerlasses) einkalkulierten Besoldungserhöhung von 2% ergibt sich eine
kreisumlagefinanzierte Personalkostensteigerung in Höhe von ca. 710 T€.
EDV (Produkt 111 17)
Der EDV-Aufwand erhöht sich um ca. 280 T€ gegenüber dem Vorjahr. Ursachen sind im
Wesentlichen:
Fortentwickelte Abschreibewerte und im Vergleich zu den ursprünglichen Erwartungen
geringere Einsparungen bei Dienstleistungen Dritter (kdvz-Umlage und regio it)
Erhöhte IT-Schulungsaufwände wegen umfangreicher Softwareerneuerung/-erweiterung (u.a.
neues Office-Paket, Prosoz, ALKIS)
Aktualisierung bzw. Implementierung zentraler IT-Komponenten zwecks Produktivitätsverbesserung und Aufwandsreduzierung (u.a. Serverbetriebssystem, Softwareverteilung,
Virtualisierung von Desktops, Ticketsystem). Die Veränderungen geschehen auf Anraten
eines externen Beraters (regio it), der in 2012 mit einer Untersuchung der kreiseigenen EDV
beauftragt war. Die daraus resultierenden Einsparungen werden in künftigen Haushaltsjahren
wirksam.
Immobilienmanagement (Maßnahmen der Bauunterhaltung)
Der Bauunterhaltungsaufwand erhöht sich um ca. 250 T€ gegenüber dem Vorjahr. Die Höhe des
Bauunterhaltungsaufwandes, die sich seit vielen Jahren an den Empfehlungen der KGSt
orientiert, wurde in den vergangenen beiden Jahren gegenüber den Orientierungswerten eingekürzt. Wesentlicher Bestandteil der Bauunterhaltung und damit Grund der Erhöhung gegenüber dem Vorjahr ist der in 2013 geplante Beginn der - auch im Integrierten Klimaschutzkonzept
empfohlenen - umfassenden Sanierung des Thomas-Eßer-Berufskollegs (Erneuerung Fensteranlage, energetische Optimierung Beleuchtung, Erneuerung Decken, KMF-Sanierung und
Erneuerung der Fußbodenbeläge), die auch in den folgenden Jahren fortzusetzen ist
(Gesamtvolumen ca. 6,1 Mio. €).
-9b) Kreisumlage gemäß § 56 Abs. 5 KrO NRW (Jugendamtsumlage)
Nach dem derzeitigen Planungsstand erhöht sich der Hebesatz der Jugendamtsumlage von
18,25 % in 2012 auf 18,69 % in 2013 (Differenz: 0,44 %-Punkte).
Grundlage der Jugendamtsumlage ist ein nicht durch sonstige Erträge gedeckter Fehlbetrag in
Höhe von ca. 37,5 Mio. € (Vorjahr: 35,4 Mio. €).
Jugendamtsumlage
40
19,18%
18,35%
17,75%
18%
15,85%
15,35%
30
20%
16,50%
16,39%
16,24%
16,04%
18,69%
17,70%
16,83%
16,69%
18,25%
14,53%
14,43%
14,59%
16%
14,40%
Mio. €
12%
20
10%
Hebesatz
14%
8%
6%
10
4%
2%
19,6
22,0
22,8
21,7
24,5
27,5
26,3
25,8
27,9
24,2
24,4
24,6
27,5
29,1
32,1
34,5
35,4
37,5
1996
1997
1998
1999
2000
2001
2002
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
0
0%
Ertrag
Hebesatz
Im Einzelnen ist dieser Zuschussbedarf wie folgt gegliedert:
Budget
300 510 001
300 510 001
300 510 001
300 510 001
300 510 001
300 510 001
300 510 001
300 510 002
300 510 002
300 510 002
300 510 003
300 510 003
300 510 004
300 510 004
Ergebnis
Produkt
341 01 - Unterhaltsvorschussleistungen
363 01 - Erziehungsberatung
363 02 - Beratungen (§§ 17, 18 SGB VIII)
363 03 - Mitwirkung in Verfahren vor dem
Familiengericht
363 04 - Mitwirkung in Verfahren vor dem
Jugendgericht
363 05 - Beistandschaften, Amtspflegschaften,
Amtsvormundschaften
363 06 - Adoptionsvermittlung
362 01 - Kinder- und Jugendarbeit in/außerhalb von
Einrichtungen
362 02 - Jugendsozialarbeit Kinder- und Jugendschutz
362 03 - Allgemeine Förderung der Erziehung in der
Familie
363 09 - Ambulante Hilfe zur Erziehung
363 10 - Hilfen zur Erziehung (stationär/teilstationär)
361 01 - Tagespflege
365 01 - Plätze in Tageseinrichtungen für Kinder
2012
1.522.400
517.700
268.800
2013
1.498.600
530.600
292.400
Diff. 13/12
- 23.800
+ 12.900
+ 23.600
320.300
350.800
+ 30.500
195.600
138.100
- 57.500
450.500
30.500
586.200
42.000
+ 135.700
+ 11.500
649.000
764.500
673.500
807.700
+ 24.500
+ 43.200
184.000
172.600
3.019.000 3.836.800
13.003.000 13.553.900
820.500
930.600
13.633.100 14.051.900
35.378.900 37.465.700
- 11.400
+ 817.800
+ 550.900
+ 110.100
+ 418.800
+ 2.086.800
- 10 -
341 01 - Unterhaltsvorschussleistungen
1.499 T€
4%
363 10 - Hilfen zur Erziehung
(stationär/teilstationär)
13.554 T€
36%
362 02 - Jugendsozialarbeit Kinder- und
Jugendschutz
808 T€
362 01 - Kinder- und Jugendarbeit
2%
in/außerhalb von Einrichtungen
363 09 - Ambulante Hilfe zur
Erziehung
3.837 T€
10%
674 T€
2%
363 01 - Erziehungsberatung
531 T€
1%
365 01 - Plätze in
Tageseinrichtungen für Kinder
14.052 T€
38%
361 01 - Tagespflege
931 T€
3%
363 05 - Beistandschaften,
Amtspflegschaften, Amtsvormundschaften
586 T€
2%
363 03 - Mitwirkung in Verfahren vor dem
Familiengericht
351 T€
1%
363 02 - Beratungen (§§ 17, 18 SGB VIII)
292 T€
1%
363 04 - Mitwirkung in Verfahren vor dem
Jugendgericht
138 T€
0%
362 03 - Allgemeine Förderung der
Erziehung in der Familie
173 T€
0%
363 06 - Adoptionsvermittlung
42 T€
0%
Die Steigerung hat folgende Ursachen:
Personalaufwand im Jugendamt
Die Personal- und Versorgungsaufwendungen steigen um ca. 320 T€ gegenüber dem Vorjahr.
Die Erhöhungen begründen sich insbesondere durch die Einrichtung einer weiteren Stelle im
Bereich der Vormundschaften (gesetzliche Vorgabe im Vormundschaftsgesetz), der kreisweiten
Ausweitung der Babybegrüßungsbesuche (gesetzliche Vorgabe der Aufgabenausweitung im
Bundeskinderschutzgesetz) sowie durch die Auswirkungen der Tariferhöhungen.
Hilfen zur Erziehung (Produkte 363 09 und 363 10)
Die wesentlichen Fallarten entwickeln sich wie folgt:
Hilfeart
Produkt 363 10 (stationär)
Heimerziehung
Eingliederungshilfe (Heimerziehung)
Vollzeitpflege
Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
Betreutes Wohnen
Inobhutnahmen
Gemeinsame Unterbringung von Müttern oder
Vätern mit ihren Kindern
Erziehung in Tagesgruppen
Summe 363 10
Produkt 363 09 (ambulant)
Sozialpädagogische Familienhilfe
Sonstige Hilfen
Ambulante Eingliederungshilfen
Erziehungsbeistandschaft
Summe 363 09
Insgesamt (363 09 und 363 10)
vorl. JR
HH 2012
2011
vorauss. Diff. 2012:
Diff. HH
HH 2013
Erg. 2012 vsl. Erg./HH
13/ HH 12
7.612
743
2.903
276
508
351
7.782
1.061
2.626
142
682
485
7.300
660
3.120
110
660
360
- 482
- 401
+ 494
- 32
- 22
- 125
7.600
690
3.180
140
690
370
- 182
- 371
+ 554
-2
+8
- 115
603
909
13.904
343
838
13.959
715
790
13.715
+ 372
- 48
- 244
800
825
14.295
+ 457
- 13
+ 336
2.177
318
342
340
3.177
17.081
1.818
323
273
273
2.687
16.646
2.120
225
360
440
3.145
16.860
+ 302
- 98
+ 87
+ 167
+ 458
+ 214
2.300
250
500
480
3.530
17.825
+ 482
- 73
+ 227
+ 207
+ 843
+ 1.179
- 11 -
Die Entwicklungen und Ursachen wurden in der Sozialkonferenz am 31.10.2012 eingehend
vorgestellt. Es sei dennoch – insoweit wiederholend – auf einige Hilfearten eingegangen:
Vollzeitpflege
Die Fallzahlen bzw. Belegtage haben sich hier wie folgt entwickelt:
363 10: Vollzeitpflege
270
85.000
250
79.937
80.000
75.000
230
230
70.975
211
210
199
190
192
63.044
70.000
67.633
65.000
201
62.830
Anzahl Belegtage
Anzahl der Fälle im Zeitraum
262
254
60.000
170
174
55.331
58.226
170
55.000
53.385
51.881
150
50.000
2003
2004
2005
2006
2007
Anzahl der Fälle
2008
2009
2010
2011
Belegtage
In den letzten vier Quartalen (abweichend vom Kalenderjahr, Stand: 30.09.2012) ist eine
Steigerung auf 310 Fälle bzw. 88.110 Belegtage zu verzeichnen.
In der Haushaltsplanung 2012 wurde davon ausgegangen, dass nach dem Anstieg von 2010
auf 2011 ein leichter Rückgang der Fallzahlen eintritt. Diese Annahme erwies sich als falsch,
dem Bedarf an außerhäuslicher Unterbringung konnte weiter verstärkt durch die Gewährung
von Vollzeitpflege Rechnung getragen werden, was wesentlich zum guten Ergebnis in der
Heimerziehung beigetragen hat.
Bei der Vollzeitpflege wird davon ausgegangen, dass der Fallzahlenanstieg in 2013 geringer
ausfällt als in den Vorjahren, das voraussichtliche Jahresergebnis 2012 wird mit ca. 3.120 T€
geschätzt.
- 12 -
363 10: Vollzeitpflege
3.500
3.000
T€
2.500
3.180
2.000
2.903
2.626
2.604
2.402
1.500
1.537
1.951
2.037
JR 2007
JR 2008
1.665
1.000
JR 2005
JR 2006
vorl. JR
2009
vorl. JR
2010
vorl. JR
2011
HH 2012
HH 2013
Gemeinsame Unterbringung von Müttern oder Vätern mit ihren Kindern
Es ist festzustellen, dass es vermehrt vor dem Hintergrund gerichtlicher Verfahren zum Entzug der elterlichen Sorge zu gemeinsamen Unterbringung gekommen ist, da neben dem
Kinderschutz auch die Rechte der Eltern ein hohes Rechtsgut darstellen. Die bundesdeutsche
Rechtsprechung wurde vom europäischen Gerichtshof in mehreren Fällen gerügt, da nach
dortiger Meinung in Deutschland zu schnell die Trennung von Kindern von ihren Eltern /-teilen
gerichtlich angeordnet bzw. genehmigt wurde. Da die Kosten je Fall relativ hoch sind,
resultiert bereits aus geringeren Fallzahlensteigerungen ein deutlich erhöhter Mittelbedarf.
Heimerziehung
Die Fallzahlen der Heimerziehung haben sich in 2011 rückläufig bewegt:
363 10: Heimerziehung Minderjähriger (§ 34)
55.000
50.000
Anzahl Belegtage
45.000
40.000
35.000
49.967
47.524
30.000
39.295
38.091
37.294
34.564
31.164
25.000
20.000
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
- 13 In den letzten vier Quartalen (abweichend vom Kalenderjahr, Stand: 30.09.2012) ist ein
weiterer Rückgang auf 46.723 Belegtage zu verzeichnen.
Bei der Feststellung, dass der Rückgang bei der Heimerziehung (und auch bei den Inobhutnahmen) entgegengesetzt zum Landestrend verläuft, sollten jedoch nicht die Wechselwirkungen zu anderen stationären Hilfearten (insb. zur Vollzeitpflege) außer Acht gelassen
werden.
Der Aufwand wird mit 7.600 T€ für 2013 eingeplant, wobei neben dem Fallzahlenrückgang
auch die Tariferhöhung berücksichtigt ist, die zu einer durchschnittlichen Erhöhung der
Entgeltsätze führen wird.
Ambulante Hilfen (363 09)
Die ambulanten Hilfen nehmen in den letzten Jahren deutlich zu. Es zeigt sich, dass die
Ansätze im Haushalt 2012 zu niedrig kalkuliert waren, wie folgender Überblick zeigt:
363 09: Ambulante Hilfen
4.000
3.500
480
340
3.000
500
342
282
T€
2.500
2.000
283
1.500
318
259
271
214
256
238
231
332
1.000
Erziehungsbeistandschaft
(§ 30 SGB VIII)
258
272
279
251
268
273
318
250
273
Sonstige Hilfen (§ 27 II
SGB VIII)
323
328
Sozialpädagogische
Familienhilfe (§ 31 SGB
VIII)
2.300
2.177
1.872
1.818
vorl. JR 2009vorl. JR 2010vorl. JR 2011
HH 2012
237
140
1.575
1.104
500
748
815
JR 2005
JR 2006
1.289
0
JR 2007
JR 2008
Ambulante
Eingliederungshilfen
HH 2013
- 14 Die Fallzahlen der Erziehungsbeistandschaft und SPFH zeigen folgende Entwicklung:
363 09: Erziehungsbeistandschaft / Sozialpädagogische
Familienhilfe
450
421
400
350
351
312
300
284
250
200
209
209
224
237
150
100
367
98
91
89
82
2003
2004
2005
2006
110
113
2007
2008
138
135
2009
2010
122
50
0
Anzahl Fälle im Zeitraum
2011
Anzahl beendete Fälle
Hier ist zu bemerken, dass in den letzten vier Quartalen (abweichend vom Kalenderjahr,
Stand: 30.09.2012) ein weiterer Anstieg zu verzeichnen ist: 480 Fällen in diesem Zeitraum
stehen 145 beendete Fälle gegenüber.
Die ambulanten Hilfen sind darüber hinaus von weiteren Haushaltsrisiken betroffen, denn ein
weiterer Fallzahlenanstieg ist insbesondere durch das Bundeskinderschutzgesetz
(Verbesserung der Kooperation, Ausbau Frühe Hilfen, Familienhebamme) sowie die Inklusion
(Eingliederungshilfen) zu erwarten.
Tagespflege (Produkt 361 01)
Aufgrund steigender Fallzahlen wird derzeit von einem höheren Leistungsaufwand in Höhe von
200 T€ ausgegangen. Zusätzlich besteht das Haushaltsrisiko, dass sich aus dem Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung eine höhere Bedarfslage für die Tagespflege ergibt.
Plätze in Tageseinrichtungen für Kinder (Produkt 365 01)
Berücksichtigt ist der geschätzte Betriebskostenaufwand des nächsten Kindergartenjahres
(anteilig) sowie der vom Land avisierte Belastungsausgleich. Aufgrund des U-3-Ausbaus erhöht
sich die Netto-Belastung aus der Rechnungsabgrenzung um ca. 400 T€.
Es ist allerdings darauf hinzuweisen, dass hinsichtlich der endgültig zu veranschlagenden
Aufwendungen und Erträge die Frühjahrsmeldungen zum neuen Kindergartenjahr abzuwarten
bleiben.
- 15 Die Kindpauschalen haben sich bisher wie folgt entwickelt:
Aufteilung U 3 / Ü 3
6.000
5.800
5.600325,00
5.400
399,30
453,89
5.200
528,21
571,76
Kinder U3
Kinder Ü3
5.000
5.422,36
4.800
5.167,08
5.002,78
4.600
4.400
2008/2009
2009/2010
2010/2011
4.912,48
4.933,41
2011/2012
2012/2013
Gleichzeitig entwickelte sich das Buchungsverhalten wie folgt:
Buchungsverhalten Inanspruchnahme Stunden
100%
90%
18,4%
20,6%
25,1%
28,5%
28,7%
80%
70%
60%
50,2%
50%
52,4%
45 Std.
51,7%
40%
53,5%
57,4%
30%
20%
31,3%
10%
27,0%
23,2%
18,0%
13,9%
2011/2012
2012/2013
0%
2008/2009
2009/2010
2010/2011
35 Std.
25 Std.
- 16 c) Differenzierte Kreisumlage für den ÖPNV gemäß § 56 Abs. 4 KrO NRW (ÖPNV-Umlage)
Nach dem derzeitigen Planungsstand verringert sich die ÖPNV-Umlage von 3.840.600 € in 2012
auf 3.421.100 € in 2013 (Differenz: 419.500 €).
Die Gründe liegen zum einen an höheren Gewinnprognosen auf der Ertragsseite, die allerdings
zum anderen durch Mehraufwendungen rund zur Hälfte aufgebraucht werden.
Konkret schätzt die RVK beim Betriebskostenzuschuss MoD (ohne Taxibuszahlungen) zunächst
einen Bedarf in Höhe von 4.839 T€ für 2013. Gegenüber dem Ansatz 2012 von 4.250 T€
bedeutet dies einen Mehrbedarf von 589 T€.
Demgegenüber verbessern sich die Erträge aus Gewinnanteilen der Beteiligungen wie folgt:
Gewinnanteil ene
Gewinnanteil NER
Ausschüttung RVK
2013
1.600.000 €
23.000 €
372.000 €
Die Mehrbelastung für 2013 ergibt folgendes Bild:
Stadt/Gemeinde
Bad Münstereifel
Blankenheim
Dahlem
Euskirchen
Hellenthal
Kall
Mechernich
Nettersheim
Schleiden
Weilerswist
Zülpich
Summe:
ÖPNV-Umlage
2013 in €
443.758,36
393.101,16
109.281,05
494.446,03
288.370,92
277.174,57
294.997,28
257.891,03
309.451,00
284.506,44
268.122,17
3.421.100,00
2012
1.000.000 €
0€
0€
- 17 d) Differenzierte Kreisumlage für die VHS gemäß § 56 Abs. 4 KrO NRW (VHS-Umlage)
Nach dem derzeitigen Planungsstand erhöht sich die VHS-Umlage von 141.600 € in 2012 auf
170.500 € in 2013 (Differenz: 28.900 €).
Der Mehrbedarf gegenüber dem Vorjahresansatz hat diverse Ursachen. Zum einen wirken sich
die tariflichen Steigerungen um rd. 14.600 € ergebnisverschlechternd aus (rd. + 3,5 %). Zum
anderen rechnet die VHS für 2013 bei leicht rückläufiger Anzahl an Kursen mit einem geringeren
Aufkommen an Teilnehmerentgelten (-14.000 €) bei sinkenden Aufwendungen für externe
Dozentenhonorare (- 5.000 €). Letztlich werden für den zum 01.04.2013 vorgesehenen Umzug
der Kreis-VHS in die Räumlichkeiten der VHS der Stadt Euskirchen einmalige Mehraufwendungen von rd. 5.000 € kalkuliert.
Die Mehrbelastung für 2013 ergibt folgendes Bild:
Stadt/Gemeinde
Blankenheim
Dahlem
Hellenthal
Kall
Mechernich
Nettersheim
Schleiden
Weilerswist
Zülpich
Summe:
VHS-Umlage
2013 in €
12.003,13
6.052,03
11.941,69
17.072,09
39.624,22
11.202,92
19.297,17
24.055,99
29.250,77
170.500,00
- 18 -
Insgesamt ergibt sich unter Berücksichtigung der o.g. Umlagen folgender Gesamtergebnisplan:
Zeile Bezeichnung
Ansatz 2012
Ansatz 2013
Diff. 2013/2012
-5.180.000
-5.000.000
180.000
-165.435.000
-168.744.800
-3.309.800
-2.841.500
-2.961.500
-120.000
-29.774.000
-32.122.200
-2.348.200
-1.324.300
-1.444.500
-120.200
-16.503.900
-22.829.100
-6.325.200
-6.679.600
-8.602.600
-1.923.000
-51.000
-51.000
0
0
0
0
-227.789.300
-241.755.700
-13.966.400
37.948.500
40.781.600
2.833.100
3.810.000
4.667.100
857.100
29.116.300
32.299.000
3.182.700
9.738.800
9.959.000
220.200
120.764.300
128.200.300
7.436.000
33.378.200
33.231.000
-147.200
234.756.100
249.138.000
14.381.900
1
Steuern und ähnliche Abgaben
2
Zuwendungen und allgemeine Umlagen
3
Sonstige Transfererträge
4
Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
5
Privatrechtliche Leistungsentgelte
6
Kostenerstattungen und Kostenumlagen
7
Sonstige ordentliche Erträge
8
Aktivierte Eigenleistungen
9
Bestandsveränderungen
10
Ordentliche Erträge
11
Personalaufwendungen
12
Versorgungsaufwendungen
13
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
14
Bilanzielle Abschreibungen
15
Transferaufwendungen
16
Sonstige ordentliche Aufwendungen
17
Ordentliche Aufwendungen
18
Ordentliches Ergebnis
6.966.800
7.382.300
415.500
19
Finanzerträge
-6.971.900
-7.423.800
-451.900
20
Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen
5.100
41.500
36.400
21
Finanzergebnis
-6.966.800
-7.382.300
-415.500
22
Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit
0
0
0
23
Außerordentliche Erträge
0
0
0
24
Außerordentliche Aufwendungen
0
0
0
25
Außerordentliches Ergebnis
0
0
0
26
Jahresergebnis
0
0
0
Mit freundlichen Grüßen
gez. Rosenke
(Rosenke)
2. z.V.
Herstellung des Benehmens nach § 55 Abs. 1 KrO NRW zur Festsetzung der Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2013
Schreiben vom 21.11.2012
Verteiler:
Gemeinde
Stadt Bad Münstereifel
Gemeinde Blankenheim
Gemeinde Dahlem
Stadt Euskirchen
Gemeinde Hellenthal
Gemeinde Kall
Stadt Mechernich
Gemeinde Nettersheim
Stadt Schleiden
Gemeinde Weilerswist
Stadt Zülpich
Straße
Postfach 12 40
Straße2
Ort
Bgm
53896 Bad Münstereifel Büttner
StadtGemeinde
Stadt
Rathausplatz 16
Hauptstraße 23
Kölner Straße 75
Rathausstr. 2
Bahnhofstraße 9
Bergstraße 1
53945 Blankenheim
Schmidtheim 53949 Dahlem
53879 Euskirchen
53940 Hellenthal
53925 Kall
53894 Mechernich
Hartmann
Müller
Dr. Friedl
Westerburg
Radermacher
Dr. Schick
Gemeinde
Gemeinde
Stadt
Gemeinde
Gemeinde
Stadt
Krausstraße 2
Blankenheimer Straße 24
Bonner Str. 29
Markt 21
Zingsheim
53947 Nettersheim
Pracht
Gemeinde
53937 Schleiden
53919 Weilerswist
53909 Zülpich
Meister
Schlösser
Bergmann
Stadt
Gemeinde
Stadt