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Info GB (Anlage zu Info 177/2012 - Benehmen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
804 kB
Datum
19.12.2012
Erstellt
22.11.12, 12:01
Aktualisiert
22.11.12, 12:01

Inhalt der Datei

1. Aktenausfertigung: Der Landrat Postanschrift: Kreis Euskirchen 53877 Euskirchen Gegen Empfangsbekenntnis «Gemeinde» Herrn Bürgermeister «Bgm» «Straße» «Straße2» «Ort» Abt. 20 – Finanzen & Steuerungsunterstützung Aktenzeichen: 20/20.20.100/He bearbeitet von: Herrn Hessenius Durchwahl: 02251 / 15 420 Telefax: 02251 / 15 666 E-Mail: ingo.hessenius@kreis-euskirchen.de Dienstgebäude: Jülicher Ring 32 Zimmer: A 079 Datum: 21.11.2012 Herstellung des Benehmens nach § 55 Abs. 1 KrO NRW zur Festsetzung der Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2013 Sehr geehrter Herr Bürgermeister «Bgm», mit dem am 28.09.2012 veröffentlichten Umlagegenehmigungsgesetz wurde auch § 55 der Kreisordnung NRW entsprechend eines Vorschlags des Städte- und Gemeindebundes umfassend geändert: an die Stelle des bisherigen Beteiligungsverfahrens mit der Möglichkeit, zu allen Inhalten der Haushaltssatzung und ihren Anlagen Stellung zu nehmen, ist eine Benehmensherstellung zur Festsetzung der Kreisumlage getreten. Gemäß § 55 Abs. 1 Satz 2 KrO NRW ist das Benehmen sechs Wochen vor Aufstellung des Entwurfes der Haushaltssatzung einzuleiten. Es ist beabsichtigt, den Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 Anfang Januar 2013 aufzustellen. Ich leite daher mit diesem Schreiben das Benehmen gemäß § 55 Abs. 1 Satz 2 KrO NRW ein. Ihre «StadtGemeinde» hat damit mit Beginn der gesetzlichen Frist bis zum Ablauf des 07.01.2013 Gelegenheit zur Stellungnahme. Ich weise der guten Ordnung halber darauf hin, dass es sich bei der Benehmensherstellung um ein qualifiziertes Stellungnahmeverfahren handelt, das jedoch nicht auf die Herstellung eines „Einvernehmens“ abzielt. Telefon: (02251) 15-0 Telefax: (02251) 15-666 mailbox@kreis-euskirchen.de www.kreis-euskirchen.de USt-Id Nr. DE 122393798 Konten der Kreiskasse: Kreissparkasse Euskirchen 1000017 (BLZ 382 501 10) IBAN: DE20 3825 0110 0001 0000 17 SWIFT-BIC: WELADE D1 EUS VR-Bank Nordeifel eG 100175029 (BLZ 370 697 20) IBAN: DE56 3706 9720 0100 1750 29 SWIFT-BIC: GENO DE D1 SLE ab Bahnhof Euskirchen Stadtbus-Linie 872: Kreishaus/DRK Servicezeiten: Mo. – Do.: 8.30 -15.30 Uhr Fr.: 8.30 -12.30 Uhr -2Ihre etwaige Stellungnahme wird dem Kreistag gemäß § 55 Abs. 2 KrO NRW mit der Zuleitung des Entwurfs der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen im Januar 2013 zur Kenntnis gegeben. Sofern Ihre «StadtGemeinde» es wünscht, haben Sie danach Gelegenheit zur Anhörung. Über etwaige Einwendungen von Städten und Gemeinden beschließt der Kreistag in öffentlicher Sitzung. Der Kreis teilt Ihnen das Beratungsergebnis und dessen Begründung im Falle von Einwendungen mit. Zur Festsetzung der Kreisumlage Die zeitliche Festlegung der Benehmensherstellung bedingt, dass ein konkreter bzw. aufgestellter Entwurf der Haushaltssatzung zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht vorliegen kann. Gleichwohl sollen an dieser Stelle nicht nur die sich voraussichtlich ergebenden Hebesätze, sondern im Folgenden die maßgeblichen und entscheidenden Einflussfaktoren auf die Festsetzung der Kreisumlage dargestellt werden. Die Kreisumlage wird wie folgt erhoben: a) Kreisumlage gemäß § 56 Abs. 1 KrO NRW (Allgemeine Kreisumlage) b) Kreisumlage gemäß § 56 Abs. 5 KrO NRW (Jugendamtsumlage) c) Differenzierte Kreisumlage für den ÖPNV gemäß § 56 Abs. 4 KrO NRW (ÖPNV-Umlage) d) Differenzierte Kreisumlage für die VHS gemäß § 56 Abs. 4 KrO NRW (VHS-Umlage) Vorausgeschickt sei, dass bei der Ermittlung der Hebesätze die aktuell verfügbaren Daten der 1. Modellrechnung zum GFG verwendet wurden. Die Umlagegrundlagen für den Kreis Euskirchen betragen demnach 200.434.076 €. Die Anteile der Städte und Gemeinden an der Kreisumlage (allgemein und Jugendamt) entwickeln sich wie folgt: 9,04% 8,65% 8,61% Bad Münstereifel 3,92% 4,30% 4,21% Blankenheim Dahlem 1,86% 2,12% 2,13% 32,80% 33,53% 33,52% Euskirchen Hellenthal 3,92% 4,28% 5,12% 5,73% 5,76% 5,50% Kall 14,13% 13,41% 13,05% Mechernich Nettersheim Schleiden Weilerswist Zülpich 3,41% 3,38% 3,30% 6,56% 6,39% 6,35% 8,14% 7,99% 8,08% 10,50% 10,20% 10,12% Anteil 2011 Anteil 2012 Anteil 2013 (2012: Basis = 1. Modellrechnung zum GFG 2012, 2013: Basis = 1. Modellrechnung zum GFG 2013) -3a) Kreisumlage gemäß § 56 Abs. 1 KrO NRW (Allgemeine Kreisumlage) Nach dem derzeitigen Planungsstand verringert sich der Hebesatz der allgemeinen Kreisumlage von 40,21% in 2012 auf 39,76% in 2013 (Differenz: 0,45 %-Punkte). Trotz Verringerung des Hebesatzes (welche Resultat der o.g. Steigerung der Umlagegrundlagen ist) ergibt sich eine Erhöhung der absoluten Umlagehöhe von 1,7 Mio. € gegenüber dem Vorjahr. Allgemeine Umlage 100 50% 43,38% 90 41,33% 40,52% 80 37,11% 30,67% 29,66% 30,44% 31,50% 36,49% 39,76% 40% 36,33% 35% 30,84% 30,61% 30,19% Mio. € 60 30% 24,93% 25,85% 50 25% 40 20% 30 15% 20 10% 10 Hebesatz 70 36,65% 45% 40,21% 5% 41,3 40,6 41,6 44,6 46,2 38,6 40,4 44,9 45,9 54,7 62,3 62,4 68,9 73,4 80,3 78,1 78,0 79,7 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 0 0% Ertrag Hebesatz Der Differenzbetrag zum Vorjahr ergibt sich aus einer Vielzahl an Einzelveränderungen, aus denen ich die herausragenden kurz aufführen möchte: Grundsicherung nach dem SGB XII (Produkt 311 08) Aus der schrittweisen Übernahme der Grundsicherungstransferaufwendungen durch den Bund resultiert eine Netto-Verbesserung von ca. 2,2 Mio. €. Dabei sind die erwarteten erheblichen Mehraufwendungen gegenüber dem Vorjahr bereits berücksichtigt. Ab 2014 ist von einer vollständigen Übernahme der Kosten durch den Bund auszugehen. 311 08: Grundsicherung SGB XII - brutto 311 08: Grundsicherung SGB XII - abzgl. Bundeserstattung 8.000 6.000 7.500 5.000 7.000 6.500 4.000 5.500 T€ T€ 6.000 3.000 7.394 5.000 6.479 4.500 5.869 5.424 4.000 3.500 6.680 5.770 3.028 4.941 3.765 5.214 4.267 2.000 4.678 5.580 4.996 4.114 3.438 1.000 1.908 4.111 3.000 0 JR 2005 JR 2006 JR 2007 JR 2008 vorl. JR 2009 vorl. JR 2010 vorl. JR 2011 HH 2012 HH 2013 JR 2005 JR 2006 JR 2007 JR 2008 vorl. JR 2009 vorl. JR 2010 vorl. JR 2011 HH 2012 HH 2013 -4- Bußgelder (Produkt 122 13) Aufgrund von steigenden Bußgelderträgen und gleichzeitig gegenüber dem Vorjahr sinkenden Geschäftsaufwendungen ist mit einer Verbesserung von ca. 750 T€ zu rechnen. Hilfe zur Pflege und Pflegewohngeld (Produkte 343 03 und 311 05) Im Pflegebereich ergeben sich Mehrbelastungen gegenüber dem Vorjahr von ca. 770 T€. Gab es vom 30.06.2011 zum 30.06.2012 nur leichte Erhöhungen der Fallzahlen, da sich bei einigen Heimerrichtungen Verzögerungen ergaben, so zeichnet sich für das Haushaltsjahr 2013 ab, dass sich aufgrund steigender Pflegekostensätze, steigenden Investitionskosten und gleichzeitig steigenden Fallzahlen, aber auch bedingt durch ein sinkendes Rentenniveau, die Aufwendungen weiter signifikant erhöhen werden. Die Fallzahlen haben sich bis dato wie folgt entwickelt: 343 03: Hilfe zur Pflege in Einrichtungen 600 Zahl der Hilfeempfänger am 30.06. 580 560 540 520 500 554 592 596 2011 2012 564 480 526 460 484 478 461 440 420 2005 2006 2007 2008 2009 2010 311 05: Anzahl Pflegewohngeldbezieher am 30.06. 640 620 600 580 560 540 520 632 636 2011 2012 500 480 460 507 440 519 560 558 2009 2010 534 497 420 400 2005 2006 2007 2008 -5- 311 05: Anzahl geförderter ambulanter Pflegeeinrichtungen 350 300 250 200 325 303 150 279 100 220 223 2007 2008 156 102 50 0 2005 2006 2009 2010 2011 311 05: Kurzzeitpflegeeinrichtungen - Anzahl Belegungstage 20.000 18.000 16.000 14.000 12.000 10.000 18.721 8.000 6.000 4.000 10.785 11.017 2007 2008 14.110 14.626 2009 2010 7.980 6.172 2.000 0 2005 2006 2011 Die Transferaufwendungen entwickeln sich demgemäß wie folgt: 311 05 / 343 03: Pflegewohngeld / Hilfe zur Pflege 13.000 12.000 11.000 T€ 10.000 12.180 9.000 11.430 8.000 8.905 7.000 7.907 10.117 10.243 vorl. JR 2009 vorl. JR 2010 10.688 9.276 8.257 6.000 JR 2005 JR 2006 JR 2007 JR 2008 vorl. JR 2011 HH 2012 HH 2013 -6- Hilfe zum Lebensunterhalt (Produkt 311 01) Bei der Hilfe zum Lebensunterhalt sind weiter Fallzahlensteigerungen zu verzeichnen. Ferner ist die zum 01.01.2013 in Kraft tretende Regelsatzerhöhung zu berücksichtigen. 311 01: Fallzahl lfd. Hilfeempfänger am 30.06. 210 190 170 150 130 200 184 110 146 90 111 70 119 128 131 2008 2009 86 50 2005 2006 2007 2010 2011 2012 Hieraus resultiert eine Aufwandssteigerung von ca. 230 T€. 311 01: Hilfe zum Lebensunterhalt 1.800 1.600 95 1.400 120 1.200 T€ 1.000 75 161 125 100 119 80 88 800 1.440 600 400 882 860 JR 2005 JR 2006 941 1.036 1.012 1.053 JR 2008 vorl. JR 2009 vorl. JR 2010 1.247 1.181 vorl. JR 2011 HH 2012 200 0 JR 2007 Laufende Leistungen HH 2013 Einmalige Leistungen Landschaftsumlage Ausgehend von der Vorstellung des Haushaltsentwurfes des Landschaftsverbandes Rheinland mit einem Hebesatz von 16,65 % sowie der 1. Modellrechnung zum GFG ergibt sich ein Mehraufwand gegenüber dem Haushaltsplanansatz 2012 in Höhe von ca. 290 T€. -7Entwicklung der Landschaftsumlage: Landschaftsumlage - Basis: 1. Modellrechnung zum GFG 40 24% 22% 20% 18,5% 18,5% Mio. € 18,0% 17,3% 17,2% 17,3% 16,9% 16,7% 17,1% 17,0% 16,5% 15,9% 15,7% 15,9% 18% 16,7% 16,65% Hebesatz 35 16,0% 16% 15,2% 30 14% 12% 27,8 28,3 27,3 27,1 28,2 26,5 27,3 26,8 29,2 28,2 28,9 30,9 33,1 35,1 34,2 34,1 36,9 37,1 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 25 10% Aufwand Hebesatz Schlüsselzuweisungen Ausgehend von der 1. Modellrechnung zum GFG ergibt sich ein Minderertrag gegenüber dem Haushaltsplanansatz 2012 in Höhe von ca. 230 T€. Entwicklung der Schlüsselzuweisungen: Entwicklung der Schlüsselzuweisungen 24 22 Mio. € 20 18 16 20,3 19,3 14 17,8 15,6 16,2 22,7 2012 2013 20,5 18,2 17,3 16,9 16,7 15,9 14,8 12 19,9 22,9 15,5 15,2 2005 2006 13,0 10 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2007 2008 2009 2010 2011 -8- Jagdsteuer Aufgrund des Wegfalls der Jagdsteuer ergibt sich ein Minderertrag gegenüber dem Vorjahr in Höhe von 180 T€. Zinserträge Bedingt durch die Lage am Zinsmarkt mit weiter gesunkenen Zinssätzen ergibt sich ein Minderertrag bei den Zinserträgen in Höhe von ca. 570 T€. Pensionsrückstellungen Gemäß Orientierungsdatenerlass ist für 2013 mit einer Besoldungserhöhung von 2 % zu rechnen. Diese hat direkte Auswirkungen auf die Höhe der Pensionsrückstellungen, da gemäß Auskunft der Heubeck AG die Anhebung der Versorgungsbezüge um 2 % zu einer Erhöhung der Rückstellungen für die Folgestichtage um jeweils 2 % führt. Infolgedessen erhöht sich insbesondere die Zuführung zu den Pensionsrückstellungen signifikant. Insgesamt ergibt sich ein Mehraufwand gegenüber dem Haushaltsansatz 2012 von ca. 1,7 Mio. €, von dem ca. 1,4 Mio. € kreisumlagerelevant ist. Zu bemerken ist dabei, dass angesichts der vielerorts bestehenden höheren Besoldungserhöhungserwartungen durchaus das Risiko besteht, dass ein deutlich höherer Mehraufwand entstehen wird. Sonstige Personalkosten Im Wesentlichen aufgrund der gestiegenen Tarifabschlüsse sowie einer für 2013 (entsprechend des Orientierungsdatenerlasses) einkalkulierten Besoldungserhöhung von 2% ergibt sich eine kreisumlagefinanzierte Personalkostensteigerung in Höhe von ca. 710 T€. EDV (Produkt 111 17) Der EDV-Aufwand erhöht sich um ca. 280 T€ gegenüber dem Vorjahr. Ursachen sind im Wesentlichen: Fortentwickelte Abschreibewerte und im Vergleich zu den ursprünglichen Erwartungen geringere Einsparungen bei Dienstleistungen Dritter (kdvz-Umlage und regio it) Erhöhte IT-Schulungsaufwände wegen umfangreicher Softwareerneuerung/-erweiterung (u.a. neues Office-Paket, Prosoz, ALKIS) Aktualisierung bzw. Implementierung zentraler IT-Komponenten zwecks Produktivitätsverbesserung und Aufwandsreduzierung (u.a. Serverbetriebssystem, Softwareverteilung, Virtualisierung von Desktops, Ticketsystem). Die Veränderungen geschehen auf Anraten eines externen Beraters (regio it), der in 2012 mit einer Untersuchung der kreiseigenen EDV beauftragt war. Die daraus resultierenden Einsparungen werden in künftigen Haushaltsjahren wirksam. Immobilienmanagement (Maßnahmen der Bauunterhaltung) Der Bauunterhaltungsaufwand erhöht sich um ca. 250 T€ gegenüber dem Vorjahr. Die Höhe des Bauunterhaltungsaufwandes, die sich seit vielen Jahren an den Empfehlungen der KGSt orientiert, wurde in den vergangenen beiden Jahren gegenüber den Orientierungswerten eingekürzt. Wesentlicher Bestandteil der Bauunterhaltung und damit Grund der Erhöhung gegenüber dem Vorjahr ist der in 2013 geplante Beginn der - auch im Integrierten Klimaschutzkonzept empfohlenen - umfassenden Sanierung des Thomas-Eßer-Berufskollegs (Erneuerung Fensteranlage, energetische Optimierung Beleuchtung, Erneuerung Decken, KMF-Sanierung und Erneuerung der Fußbodenbeläge), die auch in den folgenden Jahren fortzusetzen ist (Gesamtvolumen ca. 6,1 Mio. €). -9b) Kreisumlage gemäß § 56 Abs. 5 KrO NRW (Jugendamtsumlage) Nach dem derzeitigen Planungsstand erhöht sich der Hebesatz der Jugendamtsumlage von 18,25 % in 2012 auf 18,69 % in 2013 (Differenz: 0,44 %-Punkte). Grundlage der Jugendamtsumlage ist ein nicht durch sonstige Erträge gedeckter Fehlbetrag in Höhe von ca. 37,5 Mio. € (Vorjahr: 35,4 Mio. €). Jugendamtsumlage 40 19,18% 18,35% 17,75% 18% 15,85% 15,35% 30 20% 16,50% 16,39% 16,24% 16,04% 18,69% 17,70% 16,83% 16,69% 18,25% 14,53% 14,43% 14,59% 16% 14,40% Mio. € 12% 20 10% Hebesatz 14% 8% 6% 10 4% 2% 19,6 22,0 22,8 21,7 24,5 27,5 26,3 25,8 27,9 24,2 24,4 24,6 27,5 29,1 32,1 34,5 35,4 37,5 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 0 0% Ertrag Hebesatz Im Einzelnen ist dieser Zuschussbedarf wie folgt gegliedert: Budget 300 510 001 300 510 001 300 510 001 300 510 001 300 510 001 300 510 001 300 510 001 300 510 002 300 510 002 300 510 002 300 510 003 300 510 003 300 510 004 300 510 004 Ergebnis Produkt 341 01 - Unterhaltsvorschussleistungen 363 01 - Erziehungsberatung 363 02 - Beratungen (§§ 17, 18 SGB VIII) 363 03 - Mitwirkung in Verfahren vor dem Familiengericht 363 04 - Mitwirkung in Verfahren vor dem Jugendgericht 363 05 - Beistandschaften, Amtspflegschaften, Amtsvormundschaften 363 06 - Adoptionsvermittlung 362 01 - Kinder- und Jugendarbeit in/außerhalb von Einrichtungen 362 02 - Jugendsozialarbeit Kinder- und Jugendschutz 362 03 - Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie 363 09 - Ambulante Hilfe zur Erziehung 363 10 - Hilfen zur Erziehung (stationär/teilstationär) 361 01 - Tagespflege 365 01 - Plätze in Tageseinrichtungen für Kinder 2012 1.522.400 517.700 268.800 2013 1.498.600 530.600 292.400 Diff. 13/12 - 23.800 + 12.900 + 23.600 320.300 350.800 + 30.500 195.600 138.100 - 57.500 450.500 30.500 586.200 42.000 + 135.700 + 11.500 649.000 764.500 673.500 807.700 + 24.500 + 43.200 184.000 172.600 3.019.000 3.836.800 13.003.000 13.553.900 820.500 930.600 13.633.100 14.051.900 35.378.900 37.465.700 - 11.400 + 817.800 + 550.900 + 110.100 + 418.800 + 2.086.800 - 10 - 341 01 - Unterhaltsvorschussleistungen 1.499 T€ 4% 363 10 - Hilfen zur Erziehung (stationär/teilstationär) 13.554 T€ 36% 362 02 - Jugendsozialarbeit Kinder- und Jugendschutz 808 T€ 362 01 - Kinder- und Jugendarbeit 2% in/außerhalb von Einrichtungen 363 09 - Ambulante Hilfe zur Erziehung 3.837 T€ 10% 674 T€ 2% 363 01 - Erziehungsberatung 531 T€ 1% 365 01 - Plätze in Tageseinrichtungen für Kinder 14.052 T€ 38% 361 01 - Tagespflege 931 T€ 3% 363 05 - Beistandschaften, Amtspflegschaften, Amtsvormundschaften 586 T€ 2% 363 03 - Mitwirkung in Verfahren vor dem Familiengericht 351 T€ 1% 363 02 - Beratungen (§§ 17, 18 SGB VIII) 292 T€ 1% 363 04 - Mitwirkung in Verfahren vor dem Jugendgericht 138 T€ 0% 362 03 - Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie 173 T€ 0% 363 06 - Adoptionsvermittlung 42 T€ 0% Die Steigerung hat folgende Ursachen: Personalaufwand im Jugendamt Die Personal- und Versorgungsaufwendungen steigen um ca. 320 T€ gegenüber dem Vorjahr. Die Erhöhungen begründen sich insbesondere durch die Einrichtung einer weiteren Stelle im Bereich der Vormundschaften (gesetzliche Vorgabe im Vormundschaftsgesetz), der kreisweiten Ausweitung der Babybegrüßungsbesuche (gesetzliche Vorgabe der Aufgabenausweitung im Bundeskinderschutzgesetz) sowie durch die Auswirkungen der Tariferhöhungen. Hilfen zur Erziehung (Produkte 363 09 und 363 10) Die wesentlichen Fallarten entwickeln sich wie folgt: Hilfeart Produkt 363 10 (stationär) Heimerziehung Eingliederungshilfe (Heimerziehung) Vollzeitpflege Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung Betreutes Wohnen Inobhutnahmen Gemeinsame Unterbringung von Müttern oder Vätern mit ihren Kindern Erziehung in Tagesgruppen Summe 363 10 Produkt 363 09 (ambulant) Sozialpädagogische Familienhilfe Sonstige Hilfen Ambulante Eingliederungshilfen Erziehungsbeistandschaft Summe 363 09 Insgesamt (363 09 und 363 10) vorl. JR HH 2012 2011 vorauss. Diff. 2012: Diff. HH HH 2013 Erg. 2012 vsl. Erg./HH 13/ HH 12 7.612 743 2.903 276 508 351 7.782 1.061 2.626 142 682 485 7.300 660 3.120 110 660 360 - 482 - 401 + 494 - 32 - 22 - 125 7.600 690 3.180 140 690 370 - 182 - 371 + 554 -2 +8 - 115 603 909 13.904 343 838 13.959 715 790 13.715 + 372 - 48 - 244 800 825 14.295 + 457 - 13 + 336 2.177 318 342 340 3.177 17.081 1.818 323 273 273 2.687 16.646 2.120 225 360 440 3.145 16.860 + 302 - 98 + 87 + 167 + 458 + 214 2.300 250 500 480 3.530 17.825 + 482 - 73 + 227 + 207 + 843 + 1.179 - 11 - Die Entwicklungen und Ursachen wurden in der Sozialkonferenz am 31.10.2012 eingehend vorgestellt. Es sei dennoch – insoweit wiederholend – auf einige Hilfearten eingegangen: Vollzeitpflege Die Fallzahlen bzw. Belegtage haben sich hier wie folgt entwickelt: 363 10: Vollzeitpflege 270 85.000 250 79.937 80.000 75.000 230 230 70.975 211 210 199 190 192 63.044 70.000 67.633 65.000 201 62.830 Anzahl Belegtage Anzahl der Fälle im Zeitraum 262 254 60.000 170 174 55.331 58.226 170 55.000 53.385 51.881 150 50.000 2003 2004 2005 2006 2007 Anzahl der Fälle 2008 2009 2010 2011 Belegtage In den letzten vier Quartalen (abweichend vom Kalenderjahr, Stand: 30.09.2012) ist eine Steigerung auf 310 Fälle bzw. 88.110 Belegtage zu verzeichnen. In der Haushaltsplanung 2012 wurde davon ausgegangen, dass nach dem Anstieg von 2010 auf 2011 ein leichter Rückgang der Fallzahlen eintritt. Diese Annahme erwies sich als falsch, dem Bedarf an außerhäuslicher Unterbringung konnte weiter verstärkt durch die Gewährung von Vollzeitpflege Rechnung getragen werden, was wesentlich zum guten Ergebnis in der Heimerziehung beigetragen hat. Bei der Vollzeitpflege wird davon ausgegangen, dass der Fallzahlenanstieg in 2013 geringer ausfällt als in den Vorjahren, das voraussichtliche Jahresergebnis 2012 wird mit ca. 3.120 T€ geschätzt. - 12 - 363 10: Vollzeitpflege 3.500 3.000 T€ 2.500 3.180 2.000 2.903 2.626 2.604 2.402 1.500 1.537 1.951 2.037 JR 2007 JR 2008 1.665 1.000 JR 2005 JR 2006 vorl. JR 2009 vorl. JR 2010 vorl. JR 2011 HH 2012 HH 2013 Gemeinsame Unterbringung von Müttern oder Vätern mit ihren Kindern Es ist festzustellen, dass es vermehrt vor dem Hintergrund gerichtlicher Verfahren zum Entzug der elterlichen Sorge zu gemeinsamen Unterbringung gekommen ist, da neben dem Kinderschutz auch die Rechte der Eltern ein hohes Rechtsgut darstellen. Die bundesdeutsche Rechtsprechung wurde vom europäischen Gerichtshof in mehreren Fällen gerügt, da nach dortiger Meinung in Deutschland zu schnell die Trennung von Kindern von ihren Eltern /-teilen gerichtlich angeordnet bzw. genehmigt wurde. Da die Kosten je Fall relativ hoch sind, resultiert bereits aus geringeren Fallzahlensteigerungen ein deutlich erhöhter Mittelbedarf. Heimerziehung Die Fallzahlen der Heimerziehung haben sich in 2011 rückläufig bewegt: 363 10: Heimerziehung Minderjähriger (§ 34) 55.000 50.000 Anzahl Belegtage 45.000 40.000 35.000 49.967 47.524 30.000 39.295 38.091 37.294 34.564 31.164 25.000 20.000 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 - 13 In den letzten vier Quartalen (abweichend vom Kalenderjahr, Stand: 30.09.2012) ist ein weiterer Rückgang auf 46.723 Belegtage zu verzeichnen. Bei der Feststellung, dass der Rückgang bei der Heimerziehung (und auch bei den Inobhutnahmen) entgegengesetzt zum Landestrend verläuft, sollten jedoch nicht die Wechselwirkungen zu anderen stationären Hilfearten (insb. zur Vollzeitpflege) außer Acht gelassen werden. Der Aufwand wird mit 7.600 T€ für 2013 eingeplant, wobei neben dem Fallzahlenrückgang auch die Tariferhöhung berücksichtigt ist, die zu einer durchschnittlichen Erhöhung der Entgeltsätze führen wird. Ambulante Hilfen (363 09) Die ambulanten Hilfen nehmen in den letzten Jahren deutlich zu. Es zeigt sich, dass die Ansätze im Haushalt 2012 zu niedrig kalkuliert waren, wie folgender Überblick zeigt: 363 09: Ambulante Hilfen 4.000 3.500 480 340 3.000 500 342 282 T€ 2.500 2.000 283 1.500 318 259 271 214 256 238 231 332 1.000 Erziehungsbeistandschaft (§ 30 SGB VIII) 258 272 279 251 268 273 318 250 273 Sonstige Hilfen (§ 27 II SGB VIII) 323 328 Sozialpädagogische Familienhilfe (§ 31 SGB VIII) 2.300 2.177 1.872 1.818 vorl. JR 2009vorl. JR 2010vorl. JR 2011 HH 2012 237 140 1.575 1.104 500 748 815 JR 2005 JR 2006 1.289 0 JR 2007 JR 2008 Ambulante Eingliederungshilfen HH 2013 - 14 Die Fallzahlen der Erziehungsbeistandschaft und SPFH zeigen folgende Entwicklung: 363 09: Erziehungsbeistandschaft / Sozialpädagogische Familienhilfe 450 421 400 350 351 312 300 284 250 200 209 209 224 237 150 100 367 98 91 89 82 2003 2004 2005 2006 110 113 2007 2008 138 135 2009 2010 122 50 0 Anzahl Fälle im Zeitraum 2011 Anzahl beendete Fälle Hier ist zu bemerken, dass in den letzten vier Quartalen (abweichend vom Kalenderjahr, Stand: 30.09.2012) ein weiterer Anstieg zu verzeichnen ist: 480 Fällen in diesem Zeitraum stehen 145 beendete Fälle gegenüber. Die ambulanten Hilfen sind darüber hinaus von weiteren Haushaltsrisiken betroffen, denn ein weiterer Fallzahlenanstieg ist insbesondere durch das Bundeskinderschutzgesetz (Verbesserung der Kooperation, Ausbau Frühe Hilfen, Familienhebamme) sowie die Inklusion (Eingliederungshilfen) zu erwarten. Tagespflege (Produkt 361 01) Aufgrund steigender Fallzahlen wird derzeit von einem höheren Leistungsaufwand in Höhe von 200 T€ ausgegangen. Zusätzlich besteht das Haushaltsrisiko, dass sich aus dem Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung eine höhere Bedarfslage für die Tagespflege ergibt. Plätze in Tageseinrichtungen für Kinder (Produkt 365 01) Berücksichtigt ist der geschätzte Betriebskostenaufwand des nächsten Kindergartenjahres (anteilig) sowie der vom Land avisierte Belastungsausgleich. Aufgrund des U-3-Ausbaus erhöht sich die Netto-Belastung aus der Rechnungsabgrenzung um ca. 400 T€. Es ist allerdings darauf hinzuweisen, dass hinsichtlich der endgültig zu veranschlagenden Aufwendungen und Erträge die Frühjahrsmeldungen zum neuen Kindergartenjahr abzuwarten bleiben. - 15 Die Kindpauschalen haben sich bisher wie folgt entwickelt: Aufteilung U 3 / Ü 3 6.000 5.800 5.600325,00 5.400 399,30 453,89 5.200 528,21 571,76 Kinder U3 Kinder Ü3 5.000 5.422,36 4.800 5.167,08 5.002,78 4.600 4.400 2008/2009 2009/2010 2010/2011 4.912,48 4.933,41 2011/2012 2012/2013 Gleichzeitig entwickelte sich das Buchungsverhalten wie folgt: Buchungsverhalten Inanspruchnahme Stunden 100% 90% 18,4% 20,6% 25,1% 28,5% 28,7% 80% 70% 60% 50,2% 50% 52,4% 45 Std. 51,7% 40% 53,5% 57,4% 30% 20% 31,3% 10% 27,0% 23,2% 18,0% 13,9% 2011/2012 2012/2013 0% 2008/2009 2009/2010 2010/2011 35 Std. 25 Std. - 16 c) Differenzierte Kreisumlage für den ÖPNV gemäß § 56 Abs. 4 KrO NRW (ÖPNV-Umlage) Nach dem derzeitigen Planungsstand verringert sich die ÖPNV-Umlage von 3.840.600 € in 2012 auf 3.421.100 € in 2013 (Differenz: 419.500 €). Die Gründe liegen zum einen an höheren Gewinnprognosen auf der Ertragsseite, die allerdings zum anderen durch Mehraufwendungen rund zur Hälfte aufgebraucht werden. Konkret schätzt die RVK beim Betriebskostenzuschuss MoD (ohne Taxibuszahlungen) zunächst einen Bedarf in Höhe von 4.839 T€ für 2013. Gegenüber dem Ansatz 2012 von 4.250 T€ bedeutet dies einen Mehrbedarf von 589 T€. Demgegenüber verbessern sich die Erträge aus Gewinnanteilen der Beteiligungen wie folgt: Gewinnanteil ene Gewinnanteil NER Ausschüttung RVK 2013 1.600.000 € 23.000 € 372.000 € Die Mehrbelastung für 2013 ergibt folgendes Bild: Stadt/Gemeinde Bad Münstereifel Blankenheim Dahlem Euskirchen Hellenthal Kall Mechernich Nettersheim Schleiden Weilerswist Zülpich Summe: ÖPNV-Umlage 2013 in € 443.758,36 393.101,16 109.281,05 494.446,03 288.370,92 277.174,57 294.997,28 257.891,03 309.451,00 284.506,44 268.122,17 3.421.100,00 2012 1.000.000 € 0€ 0€ - 17 d) Differenzierte Kreisumlage für die VHS gemäß § 56 Abs. 4 KrO NRW (VHS-Umlage) Nach dem derzeitigen Planungsstand erhöht sich die VHS-Umlage von 141.600 € in 2012 auf 170.500 € in 2013 (Differenz: 28.900 €). Der Mehrbedarf gegenüber dem Vorjahresansatz hat diverse Ursachen. Zum einen wirken sich die tariflichen Steigerungen um rd. 14.600 € ergebnisverschlechternd aus (rd. + 3,5 %). Zum anderen rechnet die VHS für 2013 bei leicht rückläufiger Anzahl an Kursen mit einem geringeren Aufkommen an Teilnehmerentgelten (-14.000 €) bei sinkenden Aufwendungen für externe Dozentenhonorare (- 5.000 €). Letztlich werden für den zum 01.04.2013 vorgesehenen Umzug der Kreis-VHS in die Räumlichkeiten der VHS der Stadt Euskirchen einmalige Mehraufwendungen von rd. 5.000 € kalkuliert. Die Mehrbelastung für 2013 ergibt folgendes Bild: Stadt/Gemeinde Blankenheim Dahlem Hellenthal Kall Mechernich Nettersheim Schleiden Weilerswist Zülpich Summe: VHS-Umlage 2013 in € 12.003,13 6.052,03 11.941,69 17.072,09 39.624,22 11.202,92 19.297,17 24.055,99 29.250,77 170.500,00 - 18 - Insgesamt ergibt sich unter Berücksichtigung der o.g. Umlagen folgender Gesamtergebnisplan: Zeile Bezeichnung Ansatz 2012 Ansatz 2013 Diff. 2013/2012 -5.180.000 -5.000.000 180.000 -165.435.000 -168.744.800 -3.309.800 -2.841.500 -2.961.500 -120.000 -29.774.000 -32.122.200 -2.348.200 -1.324.300 -1.444.500 -120.200 -16.503.900 -22.829.100 -6.325.200 -6.679.600 -8.602.600 -1.923.000 -51.000 -51.000 0 0 0 0 -227.789.300 -241.755.700 -13.966.400 37.948.500 40.781.600 2.833.100 3.810.000 4.667.100 857.100 29.116.300 32.299.000 3.182.700 9.738.800 9.959.000 220.200 120.764.300 128.200.300 7.436.000 33.378.200 33.231.000 -147.200 234.756.100 249.138.000 14.381.900 1 Steuern und ähnliche Abgaben 2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 3 Sonstige Transfererträge 4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 5 Privatrechtliche Leistungsentgelte 6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 7 Sonstige ordentliche Erträge 8 Aktivierte Eigenleistungen 9 Bestandsveränderungen 10 Ordentliche Erträge 11 Personalaufwendungen 12 Versorgungsaufwendungen 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 14 Bilanzielle Abschreibungen 15 Transferaufwendungen 16 Sonstige ordentliche Aufwendungen 17 Ordentliche Aufwendungen 18 Ordentliches Ergebnis 6.966.800 7.382.300 415.500 19 Finanzerträge -6.971.900 -7.423.800 -451.900 20 Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 5.100 41.500 36.400 21 Finanzergebnis -6.966.800 -7.382.300 -415.500 22 Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit 0 0 0 23 Außerordentliche Erträge 0 0 0 24 Außerordentliche Aufwendungen 0 0 0 25 Außerordentliches Ergebnis 0 0 0 26 Jahresergebnis 0 0 0 Mit freundlichen Grüßen gez. Rosenke (Rosenke) 2. z.V. Herstellung des Benehmens nach § 55 Abs. 1 KrO NRW zur Festsetzung der Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2013 Schreiben vom 21.11.2012 Verteiler: Gemeinde Stadt Bad Münstereifel Gemeinde Blankenheim Gemeinde Dahlem Stadt Euskirchen Gemeinde Hellenthal Gemeinde Kall Stadt Mechernich Gemeinde Nettersheim Stadt Schleiden Gemeinde Weilerswist Stadt Zülpich Straße Postfach 12 40 Straße2 Ort Bgm 53896 Bad Münstereifel Büttner StadtGemeinde Stadt Rathausplatz 16 Hauptstraße 23 Kölner Straße 75 Rathausstr. 2 Bahnhofstraße 9 Bergstraße 1 53945 Blankenheim Schmidtheim 53949 Dahlem 53879 Euskirchen 53940 Hellenthal 53925 Kall 53894 Mechernich Hartmann Müller Dr. Friedl Westerburg Radermacher Dr. Schick Gemeinde Gemeinde Stadt Gemeinde Gemeinde Stadt Krausstraße 2 Blankenheimer Straße 24 Bonner Str. 29 Markt 21 Zingsheim 53947 Nettersheim Pracht Gemeinde 53937 Schleiden 53919 Weilerswist 53909 Zülpich Meister Schlösser Bergmann Stadt Gemeinde Stadt