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Beschlussvorlage (Verkauf von gemeindeeigenen Grundstücken im Baugebeit Merzenich C 22 (östlich Valdersweg); Festsetzung des Kaufpreises)

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
13 kB
Datum
30.04.2014
Erstellt
31.03.14, 13:16
Aktualisiert
31.03.14, 13:16
Beschlussvorlage (Verkauf von gemeindeeigenen Grundstücken im Baugebeit Merzenich C 22 (östlich Valdersweg);
Festsetzung des Kaufpreises)

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Beschlussvorlage Drucksache 23/2014 - öffentlich - Abteilung: 3 Datum: 31.03.2014 Haupt- und Finanzausschuss Gemeinderat Verkauf von gemeindeeigenen Grundstücken im Baugebeit Merzenich C 22 (östlich Valdersweg); Festsetzung des Kaufpreises Der Rat der Gemeinde Merzenich hatte in seiner Sitzung am 04.07.2013 den Bebauungsplan Merzenich C 22 als Satzung beschlossen. Mit der Erschließung des rd. 20 Grundstücke umfassenden Baugebietes wird im Mai 2014 begonnen. In Anlehnung an den vom Gutachterausschuss des Kreises Düren festgesetzten Baulandrichtwert wird verwaltungsseitig vorgeschlagen, die Baugrundstücke zu einem Kaufpreis von 160,00 Euro/m 2 zuzüglich des Kanalanschlussbeitrages in Höhe von 8,00 Euro/m2 zu veräußern. Die im Nordwesten ausgewiesene Grünfläche (siehe Anlage B-Plan) soll den unmittelbar angrenzenden Baugrundstücken zugeordnet und mitveräußert werden. Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, bis zu einer Grundstückstiefe von 35 m den Bodenrichtwert in Höhe von 160 Euro/m2 anzusetzen. Die darüber hinausgehende Fläche, wird zu einem marktüblichen Gartenlandpreis von 40 Euro/m 2 (25 % des Bodenrichtwertes) veräußert. Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfahl, die Baugrundstücke im Baugebiet Merzenich C 22 zu einem Kaufpreis von 160,00 Euro/m2 zuzüglich des Kanalanschlussbeitrages von 8,00 Euro/m2 zu veräußern. Die nordwestlich gelegene Grünfläche wird bis zu einer Tiefe von 35 m zum Bodenrichtwert von 160 Euro/m² veräußert. Ab einer Gesamtgrundstückstiefe von 35 m wird der Kaufpreis auf 40 Euro/m2 festgesetzt. (Harzheim) (Lüssem)