Daten
Kommune
Wesseling
Größe
34 kB
Datum
19.09.2013
Erstellt
02.09.13, 17:09
Aktualisiert
02.09.13, 17:09
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Inhalt der Datei
STADT WESSELING
KIESABGRABUNG WESSELING/BRÜHL
REGIOGRÜN- PROJEKT :DIE RHEINISCHEN GÄRTEN – BADESEE SÜD
VERKEHRSERSCHLIESSUNG BADESEE SÜD
Erläuterungsbericht September 2010
1. Planungskonzept der Badeseen Nord und Süd
Das RegioGrün- Konzept für den Korridor Süd :Die Rheinischen Gärten (Büro WGF Landschaft) umfasst zwei Erholungsschwerpunkte innerhalb der Kiesnachfolgelandschaft durch die Ausgestaltung
von zwei Landschafts- und Badeseen in Köln- Meschenich/Immendorf (Badesee Nord) und in Wesseling- Keldenich (Badesee Süd). Auf Grund seiner verkehrsgünstigen Lage innerhalb des übergeordneten Straßennetzes (L 150/L 182) soll der geplante Badesee Nord die Funktion eines regionalen Erholungs- und Badeschwerpunktes im Kölner Süden übernehmen.
Im Sinne der regionalen Aufgabenteilung soll der deutlich kleiner geplante Badesee Süd in Wesseling
dagegen die Funktion eines lokalen, überwiegend auf die Stadt Wesseling bezogenen Erholungs- und
Badebereiches übernehmen. Dieser lokale Einzugsbereich ergibt sich zum einen aus der geringeren
Dimensionierung des Badesee Süd, zum anderen aus der Trennwirkung der Autobahn 553 und dem
optimalen Freizeitangebot in der Stadt Brühl, die über ein Freibad und mehrere Badeseen verfügt.
2. Verkehrserschließungskonzept für den Badesee Süd
Eine überörtliche PKW- Verkehrsanbindung des Badesee Süd ist nicht vorgesehen. Auf Grund der
Lage im Landschaftsraum ist der geplante Badesee nicht an das öffentliche Straßennetz angebunden, sondern über das Wirtschaftswegenetz (Asphaltwege) erreichbar.
Mit Ausnahme der von der Brühler Straße abzweigenden Betriebszufahrt zu den Kiesaufbereitungsanlagen zweier Unternehmen („Kiesstraße“ - Zufahrtsweg parallel zur BAB 553 und nördlich/östlich
des Abbaufeldes I), ist das vorhandene Wirtschaftswegenetz nicht für eine öffentliche Befahrbarkeit
durch PKW-/LKW- Verkehr vorgesehen. Derzeit ist auf den Wirtschaftswegen lediglich Anliegerverkehr (Landwirtschaftsverkehr/Anliegerverkehr der im Außenbereich liegenden Nutzungen) und Freizeitradverkehr zugelassen.
In Anbetracht der geringen Entfernungen zu den Stadtteilen Keldenich/Berzdorf ist die Erreichbarkeit des Badesee Süd für den Freizeitradverkehr über das asphaltierte Wegenetz bequem gewährleistet. Es ist davon auszugehen, dass ein größerer Anteil der Badesee- Besucher mit dem Fahrrad
kommen wird, so dass eine ausreichende Anzahl von Fahrradabstellplätzen vorgesehen wird.
Hinsichtlich der Erreichbarkeit des Badesee Süd für den PKW- Verkehr aus Wesseling sind die zu
erwartende Anzahl der Badesee- Besucher insgesamt, die erforderliche Anzahl an PKW- Stellplätzen
sowie das daraus zu erwartende PKW- Verkehrsaufkommen kalkuliert worden. Anhand dieser Kalkulation sind mögliche Erschließungsvarianten für den Badesee Süd geprüft und beschrieben worden.
Die „Kiesstraße“ (Betriebszufahrt zu den beiden Kiesaufbereitungsanlagen) wird aus folgenden
Gründen nicht in die Betrachtung der Zu-/Abfahrtsmöglichkeiten für den Badesee Süd einbezogen:
Die „Kiesstraße“ wird noch längerfristig als Betriebszufahrt für die Kiesaufbereitungsanlagen und
Abbaufelder der beiden dort tätigen Kiesunternehmen benötigt (späteste Fertigstellung von Abgrabungen Ende 2030 bzw. von Rekultivierungsmaßnahmen Ende 2035). Der zu Grunde liegende Planfeststellungsbeschluss vom 14.12.1998 (in der derzeit gültigen Fassung) regelt in seiner Nebenbestimmung 4.2, dass die Verkehrserschließung der Kiesabgrabungen ausschließlich über diese „Kiesstraße“ parallel zur BAB 553, mit unmittelbarem Anschluss an die L 184 Brühler Straße, erfolgt.
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Die „Kiesstraße“ wird bis zum Abschluss der Abgrabungen in hohem Maße durch Schwerlastverkehr
der beiden Kiesunternehmen genutzt. Wesentlich ist deshalb zum einen, die Beeinträchtigung der
Sicherheit und Leichtigkeit des Betriebsverkehrs zu vermeiden; zum anderen stellt der Schwerlastverkehr auf der „Kiesstraße“ ein Gefahrenpotenzial für andere Verkehrsteilnehmer dar.
Die Nutzung der „Kiesstraße“ für den Besucherverkehr des Badesee Süd wird zur Gewährleistung der
Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer deshalb ausgeschlossen.
Die Stadt Wesseling hat sich vertraglich verpflichtet, die Erschließung des Badesees so zu regeln und
durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass die Sicherheit und Leichtigkeit der Zufahrt zu den
Abgrabungsflächen der Kiesunternehmen nicht beeinträchtigt wird. Insbesondere hat sie zu unterbinden, dass Badesee- Besucher mit ihren Fahrzeugen die Zufahrt zu den Kieswerken von der Brühler Straße aus nutzen und/oder dort parken (§ 5 der Vereinbarung vom 17.12.2009). Diese vertragliche Verpflichtung wird der Erarbeitung des Erschließungskonzeptes für den Badesee Süd zu Grunde
gelegt und durch geeignete bauliche und/oder rechtliche Maßnahmen umgesetzt.
2.1 Kalkulation Badesee- Besucher/Stellplatzbedarf
Das Planungskonzept des Büros WGF Landschaft sieht die Gestaltung eines Badestrands auf einer
etwa 10.000 qm großen Landzunge vor. Die maximale Größe der nutzbaren Badestrand- Liegefläche
bei mittlerem Wasserstand beträgt 6.500 qm. Bei Ansatz des Erfahrungswertes von ca. 10 qm Liegefläche/Person ist die maximale (gleichzeitige) Besucherzahl mit 650 Besuchern zu beziffern.
Bei der so ermittelten Besucherzahl handelt es sich um einen relativ hohen Wert. Anhand der bisherigen Besucherzahlen des Freibades Wesseling (einschl. Hallenbad) in den Jahren 2001- 2005 von
376- 477 Besuchern/Tag erscheint auch für den Badesee Süd eine Anzahl von 400- 500 Besuchern/
Tag realistischer. Im Sinne einer Worst- Case- Betrachtung wird für die folgenden Kalkulationen jedoch die maximale (gleichzeitige) Besucherzahl von 650 Besuchern zu Grunde gelegt.
Fahrradabstellplätze:
Das Planungskonzept sieht die Schaffung von 150 Fahrradabstellplätzen (festinstallierte Fahrradbügel) im oberen Eingangsbereich des Badesees vor. Falls die ortsfesten Fahrradabstellplätze belegt
sein sollten, können Abstellflächen für weitere 100- 110 Fahrräder auf der Wiese um den Strommast
zur Verfügung gestellt werden. Insgesamt können Fahrradabstellplätze für etwa 260 Besucher (d.h.
für 23- 40 % der maximalen Besucherzahl) angeboten werden.
PKW- Stellplätze:
Die Verwaltungsvorschrift zur Landesbauordnung NRW (VV BauO NRW) enthält keine StellplatzRichtzahlen für Badeseen, sondern nur für Freibäder (1 Stellplatz je 200- 300 qm Grundfläche). Bei
Anwendung dieser Richtzahl wären für den Badesee Süd (10.000 qm Grundfläche der Landzunge) nur
34- 50 notwendige Stellplätze nachzuweisen. Während Freibäder im Regelfall im Siedlungsgefüge
liegen und auch fußläufig bzw. per Bus erreichbar sind, befindet sich der Badesee im Landschaftsraum und wird, bei realistischer Betrachtung, entweder mit dem Fahrrad oder PKW erreicht, so dass
der Nachweis nur der notwendigen Stellplatzzahl gemäß VV BauO NRW nicht ausreichend erscheint.
Ausgehend von der maximalen gleichzeitigen Besucherzahl von 650 Personen sind drei Szenarien mit
unterschiedlicher Verteilung des PKW- bzw. Fahrradverkehrs betrachtet worden:
Szenario 1 - 40 % (260 Personen) kommen mit dem Fahrrad und 60 % (390 Personen) mit dem PKW
Szenario 2 - 25 % (160 Personen) kommen mit dem Fahrrad und 75 % (490 Personen) mit dem PKW
Szenario 3 (Worst- Case- Szenario) - alle Badesee- Besucher (650 Personen) kommen mit dem PKW
Im Hinblick auf eine realitätsnahe Kalkulation des PKW- Besucherverkehrs werden sowohl das Szenario 1 (hoher Anteil Fahrradverkehr) als auch das Worst- Case- Szenario 3 (ausschließlich PKW- Besucherverkehr) als weniger geeignet beurteilt und deshalb nicht weiter verfolgt.
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Als Grundlage für weitere Untersuchungen des PKW- Verkehrsaufkommens für den Badesee Süd wird
demzufolge das Szenario 2 mit den Anteilen von 25 % Fahrradverkehr und 75 % PKW- Verkehr herangezogen.
Unter Berücksichtigung von Erfahrungswerten kann zur Ermittlung eines ausreichenden Stellplatzangebotes für den Badesee Süd eine durchschnittliche PKW- Belegung mit 3 Personen zu Grunde gelegt
werden. Demzufolge ergibt sich bei Szenario 2 eine Anzahl von etwa 163 PKW- Stellplätzen, die an
1- 2 geeigneten Standorten in Nähe des Badesee Süd vorgesehen werden.
2.2 Kalkulation PKW- Verkehrsaufkommen
Wie in Kapitel 2 erläutert, ist das vorhandene Wirtschaftswegenetz, mit Ausnahme der von der
Brühler Straße abzweigenden „Kiesstraße“ (Betriebszufahrt zu den Kieswerken), nicht für eine öffentliche Befahrbarkeit durch PKW-/LKW- Verkehr vorgesehen, sondern straßenverkehrsrechtlich
nur für den Anliegerverkehr (Landwirtschaftsverkehr/Anliegerverkehr der im Außenbereich liegenden Nutzungen) und Freizeitradverkehr freigegeben.
Das zu erwartende PKW- Verkehrsaufkommen wird auf Basis des vorab dargestellten Szenario 2 kalkuliert. Es wird zu Grunde gelegt, dass 1- 2 zentrale PKW- Parkplätze in der Nähe des Badesee Süd
angeordnet werden, so dass das „wilde Parken“ entlang der Wirtschaftswege unterbunden wird und
diese in ihrer vorhandenen Breite (ca. 3 m Asphaltweg) als Zu-/Abfahrtswege zur Verfügung stehen.
Erfahrungsgemäß werden Badeseen, genau wie Freibäder, ausschließlich tagsüber in den üblichen
Öffnungszeiten (ca. 9.00- 21.00 Uhr) besucht. Die Besucher verbleiben in der Regel mehrere Stunden oder den ganzen Tag, so dass keine hohen Umschlagzahlen für den PKW- Besucherverkehr zu
erwarten sind. Es wird zu Grunde gelegt, dass ein Stellplatz pro Tag zweifach belegt wird, d.h. 4
PKW- Fahrten pro Stellplatz und Tag.
Bei einer Anzahl von 163 PKW- Stellplätzen ergibt sich demnach eine Anzahl von 652 Fahrten/Tag,
die durch den PKW- Besucherverkehr des Badesee Süd zu erwarten sind.
Anhand von Erfahrungswerten bei Kiesbadeseen zeigen sich tägliche Spitzenbelastungen des PKWBesucherverkehrs um die Mittagszeit (Zielverkehr) und in den frühen Abendstunden (Quellverkehr),
die mit 20 % des täglichen Verkehrsaufkommens für die jeweilige Spitzenstunde anzusetzen sind.
Im Falle einer Verkehrserschließung mit Beidrichtungsverkehr ist demnach ein Verkehrsaufkommen
von 130 Fahrten/Spitzenstunde zu erwarten. Im Falle von Erschließungsvarianten mit Einbahnstrassenverkehr (getrennte Zu- und Abfahrtswege für Badesee- Besucher) ergibt sich ein Verkehrsaufkommen von 65 Fahrten pro Spitzenstunde und Fahrtstrecke. Insgesamt ist das durch den Besucherverkehr des Badesee Süd zu erwartende Verkehrsaufkommen deshalb als gering zu beurteilen.
2.3 Grundsätzliche Erschließungsvarianten für den Badesee Süd
Wie in Kapitel 2 erläutert, wird die Nutzung der „Kiesstraße“ für den Besucherverkehr des Badesee
Süd aus den vorgenannten Gründen ausgeschlossen. Unter Berücksichtigung der vorhandenen Wirtschaftswege und der Anbindungsmöglichkeiten an das öffentliche Straßennetz in Wesseling kommen
vier grundsätzliche Varianten für die PKW- Verkehrserschließung des Badesee Süd in Betracht, die
im folgenden kurz beschrieben werden. Im Hinblick auf die Anordnung von 1– 2 zentralen Parkplätzen sind bei allen Varianten geeignete Standorte in Nähe des Eingangsbereiches denkbar.
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Variante 1
Die Variante 1 beruht auf der optimalen Anbindung des Badesee Süd an das öffentliche Hauptverkehrsnetz. Die Anbindung kann am vorhandenen Kreisverkehr Mühlenweg/Rodenkirchener Straße
über die Zufahrt zum Entenfang- Parkplatz erfolgen. Ab dem Parkplatz wird der Neubau eines im
Zweirichtungsverkehr befahrbaren Erschließungsweges notwendig, der dann auf den Wirtschaftsweg
an der Ostseite des Abbaufeldes III trifft. Der vorhandene Wirtschaftsweg ist auf einer Teilstrecke
auszubauen, da die Wegebreite von ca. 3 m für Beidrichtungsverkehr nicht ausreicht.
Variante 2 (a/b/c)
Die Variante 2 beruht, auf Grund der geringen Wegebreiten von ca. 3 m, auf einer Trennung der Zuund Abfahrtswege zum Badesee Süd und der Verkehrsführung in Einbahnrichtung. Die Zufahrt kann
aus dem Stadtteil Keldenich, die Abfahrt über den Stadtteil Berzdorf erfolgen.
Als Zufahrtsweg von Keldenich können die Strecke Keldenicher Straße/Klobbotzstraße/Wirtschaftsweg in Verlängerung der Klobbotzstraße (Varianten 2a/2b) oder die Strecke Sechtemer Straße/
Fuchsweg/Kolpingstraße/Neubau eines Weges in Verlängerung der Kolpingstraße (Variante 2c) bis
zum geplanten Badesee Süd genutzt werden.
Über den Wirtschaftsweg östlich des Abbaufeldes III können als Abfahrtswege in Richtung Berzdorf
zum einen die Strecke Wirtschaftsweg am Zehntfreihof/Verlängerung des Weges bis zur Straße Im
Kleinen Mölchen/Brühler Straße (Varianten 2a/2c), zum anderen die Strecke Wirtschaftsweg am
Zehntfreihof/Neubau eines Weges südlich der Ortslage/Auf dem Galberg/Kurfürstenstraße (Variante
2b) genutzt werden.
Variante 3 (a/b)
Die Variante 3 beruht auf der Verkehrserschließung über den Stadtteil Keldenich und ebenfalls auf
der Trennung der Zu- und Abfahrtswege zum Badesee Süd mit Einbahnrichtungsverkehr.
Als Zufahrtsweg von Keldenich können die Strecke Sechtemer Straße/Dickopsweg (Kastanienallee)/
Wirtschaftsweg in Verlängerung des Dickopsweges (Variante 3a) oder die Strecke Sechtemer Straße/
Hessenweg/Wirtschaftsweg in Verlängerung des Dickopsweges (Variante 3b) bis zum geplanten Badesee Süd genutzt werden. Als Abfahrtsweg können der Wirtschaftsweg in Verlängerung der Klobbotzstraße und die Klobbotzstraße genutzt werden.
Variante 4 (a/b)
Die Variante 4 beruht auf der Verkehrserschließung über den Stadtteil Berzdorf, der Zu- und Abfahrt
über die Brühler Straße (L 184) auf die Straße Im Kleinen Mölchen und der anschließenden Trennung
der Zu- und Abfahrtswege zum Badesee Süd mit Einbahnrichtungsverkehr.
Als Zufahrtsweg von Berzdorf können die Strecke Wirtschaftsweg parallel zur Sportoase/Neubau
eines Weges Richtung Zehntfreihof und weiter zum Abbaufeld III/Wirtschaftsweg nördlich Abbaufeld
III (Variante 4a) oder die Strecke Im Kleinen Mölchen/Emsstraße/Bergerstraße/Fuldastraße/Wirtschaftsweg in Verlängerung der Fuldastraße und weiter bis zum geplanten Badesee (Variante 4b)
genutzt werden. Als Abfahrtsweg kann der Wirtschaftsweg am Zehntfreihof und anschließend entweder die Verlängerung dieses Wirtschaftsweges bis zur Straße Im Kleinen Mölchen (Variante 4a)
oder die Strecke Bergerstraße/Emsstraße/Im Kleinen Mölchen (Variante 4b) genutzt werden.
Fazit:
Die Variantenbeschreibung zeigt, dass grundsätzliche Erschließungsmöglichkeiten für den PKW- Besucherverkehr des Badesee Süd gegeben bzw. mit unterschiedlichem Aufwand für den Ausbau/Neubau von Wegestrecken herstellbar sind.
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Unter Berücksichtigung des insgesamt geringen PKW- Verkehrsaufkommens durch Besucher des Badesee Süd im Tageszeitraum (9.00- 21.00 Uhr) sowie der erfahrungsgemäß nur in den Sommermonaten gegebenen Nutzbarkeit des Badesees (Mitte Mai bis Mitte September, überwiegend in den Sommerferien und an Wochenenden) ist davon auszugehen, dass das kalkulierte Verkehrsaufkommen von
den beschriebenen Erschließungsvarianten ohne bzw. ohne wesentliche Beeinträchtigungen des Verkehrsablaufs aufgenommen werden kann.
Weiterhin ist nach derzeitigem Planungsstand davon auszugehen, dass auf Grund des geringen Verkehrsaufkommens durch den Besucherverkehr keine wesentlichen Erhöhungen der Verkehrsimmissionen entlang der jeweiligen Zu- und Abfahrtsstrecken für den Badesee Süd zu erwarten sind. Eine
schallgutachterliche Untersuchung der Varianten wird im Rahmen der weiteren Konkretisierung der
Planung bzw. der notwendigen bau-/planungsrechtlichen Genehmigungsverfahren für die Verkehrsanlagen erfolgen.
In Anbetracht der vorhandenen Wegebreiten von etwa 3 m ist die Notwendigkeit von Ausweichstellen für mögliche Begegnungsfälle von Landwirtschaftsverkehr und PKW- Besucherverkehr des Badesee Süd zu untersuchen, um Beeinträchtigungen der Landwirtschaft zu vermeiden.
2.4 Rechtliche Umsetzung eines Verkehrserschließungskonzeptes für den Badesee Süd
Die Fragen der Verkehrserschließung des Badesee Süd sind nicht Gegenstand der beantragten Änderung des Planfeststellungsbeschlusses – Neufassung des Rekultivierungskonzeptes Badesee Süd (Abbaufeld III) - gemäß § 68 WHG.
Weder die planerische Konzeption und Untersuchung von Erschließungsvarianten für den PKW- Besucherverkehr noch die Festlegung potenzieller Standorte für Besucherparkplätze im Umfeld des Badesee Süd sind Bestandteil des beantragten Änderungsverfahrens, da diese Verkehrsanlagen in jedem Falle außerhalb des räumlichen Geltungsbereiches der Planfeststellung gemäß § 68 WHG liegen
und inhaltlich nicht durch dieses wasserrechtliche Fachverfahren genehmigt werden können.
Die Stadt Wesseling hat den vorliegenden Erläuterungsbericht erarbeitet, um die wesentlichen Planungsgrundlagen und Konzeptvarianten für die Verkehrserschließung des Badesee Süd darzulegen
und somit die grundsätzliche verkehrstechnische Machbarkeit des Projektes nachzuweisen.
Die Stadt Wesseling wird parallel zur beantragten Änderung des Planfeststellungsbeschlusses die
Frage der bau-/planungsrechtlichen Genehmigungsfähigkeit der Verkehrsanlagen entsprechend der
§§ 29 ff Baugesetzbuch klären und die erforderlichen Genehmigungsvoraussetzungen in einem separaten Verfahren schaffen (ggfalls Aufstellung eines Bebauungsplanes). Weiterhin kann die Stadt
Wesseling als Straßenverkehrsbehörde die erforderlichen organisatorischen Maßnahmen (z.B. Einbahnstraßenregelung, Umwidmung der Wirtschaftswege) umsetzen.
Ursula Schneider
Bereichsleiterin Stadtplanung
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