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Beschlussvorlage (Übertragung von Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen vom Haushaltsjahr 2013 in das Haushaltsjahr 2014 nach § 22 GemHVO)

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
75 kB
Datum
09.04.2014
Erstellt
31.03.14, 13:16
Aktualisiert
14.04.14, 13:12
Beschlussvorlage (Übertragung von Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen vom Haushaltsjahr 2013 in das Haushaltsjahr 2014 nach § 22 GemHVO)

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Inhalt der Datei

Beschlussvorlage Drucksache 22/2014 - öffentlich - Abteilung: 2 Datum: 31.03.2014 Haupt- und Finanzausschuss Übertragung von Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen vom Haushaltsjahr 2013 in das Haushaltsjahr 2014 nach § 22 GemHVO Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen (konsumtiv) sowie Auszahlungen (investiv) sind übertragbar (§ 22 Abs. 1 Satz 1 GemHVO). Sie erhöhen dann insoweit die jeweiligen Haushaltsansätze des Folgejahres (§ 22 Abs. 2 GemHVO). Die anliegend beigefügte Übersicht beinhaltet den Umfang und die sonstigen Regelungen zur Ermächtigungsübertragung nach § 22 GemHVO vom Haushaltsjahr 2013 nach 2014. Sie wird Ihnen hiermit zur Kenntnis und Zustimmung gegeben (§ 22 Abs. 4 GemHVO). Die Übertragungen im konsumtiven Bereich belasten die Ergebnisrechnung (Aufwendungen) und die Finanzrechnung (Auszahlungen, Liquidität) um 134.028,79 €. Die Übertragungen im investiven Bereich belasten die Finanzrechnung (Auszahlungen, Liquidität) um 1.299.791,15 €. Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfahl, Die vorliegende Übersicht der Übertragungen von Aufwendungs- bzw. Auszahlungsermächtigungen vom Haushaltsjahr 2013 in das Haushaltsjahr 2014 einschließlich der Erläuterung der Auswirkungen auf den Ergebnisplan und den Finanzplan (Liquidität) des Jahres 2014 wird zustimmend zur Kenntnis genommen (§ 22 Abs. 4 GemHVO). (Harzheim) (Klein)