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Beschlussvorlage (Förderschullandschaft im Kreis Düren unter Berücksichtigung des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes und der Mindestgrößenverordnung)

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
13 kB
Datum
30.04.2014
Erstellt
16.04.14, 13:20
Aktualisiert
16.04.14, 13:20
Beschlussvorlage (Förderschullandschaft im Kreis Düren unter Berücksichtigung des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes und der Mindestgrößenverordnung)

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Inhalt der Datei

Beschlussvorlage Drucksache 26/2014 - öffentlich - Abteilung: 1 Datum: 11.04.2014 Gemeinderat Förderschullandschaft im Kreis Düren unter Berücksichtigung des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes und der Mindestgrößenverordnung Der Bürgermeister hatte den Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung vom 09.04.2014 über die Entwicklung der Förderschullandschaft im Kreis Düren wie nachstehend aufgeführt unterrichtet. Aufgrund der Verordnung der Mindestgrößen für Förderschulen ist davon auszugehen, dass die meisten der sechs, im Kreis Düren vorhandenen, Förderschulen die Mindestschülerzahlen ab dem 01.08.2015 nicht mehr erreichen und somit sofort oder auslaufend geschlossen werden müssten. Auf Vorschlag der unteren Schulaufsicht beschloss die HVB-Konferenz in ihrer Sitzung vom 09.04.2014 einstimmig, die Schüler der jetzt sechs bestehenden Förderschulen zusammen zu fassen und eine Förderschule im Nordkreis (Schirmerschule) sowie eine Förderschule im Südkreis/Mitte mit zwei Standorten (Bürgewaldschule und Athenée Royal mit den Gebäuden der Erich Kästner Schule und der Schule am Silberbach) unter Beachtung der zukünftigen Entwicklung der Cornetzhofschule in der Trägerschaft des Kreises Düren zu führen. Die Umsetzung soll im ersten Schritt durch einen Arbeitskreis der betroffenen Schulverwaltungsämter und Kämmereien geplant werden. In einem zweiten Schritt sollen alle Schulverwaltungsämter involviert werden. Vor diesem Hintergrund wurde seitens der CDU-Ratsfraktion angeregt, einen diesbezüglichen Beschluss nach der Vorgabe des Kreisschulausschusses vom 09.04.2014 auch durch den Gemeinderat der Gemeinde Merzenich zu fassen. Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschloss, dass der Kreis Düren -vorbehaltlich einer Beschlussfassung in den jeweiligen Räten- zum 01.08.2015 die Trägerschaft der Förderschulen im Kreis Düren im Bereich der Lern- und Entwicklungsstörungen übernehmen soll, die unter Berücksichtigung der Mindestgrößenverordnung und des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes im Kreis Düren fortgeführt sollen: eine Schule im Nordkreis und eine Schule im Südkreis/ Mitte mit zwei Standorten. (Harzheim) (Weingartz)