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Beschlussvorlage (Ökologisches Ausgleichsflächenkataster)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
222 kB
Datum
08.11.2016
Erstellt
27.10.16, 18:02
Aktualisiert
24.04.17, 14:56
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Zu TOP:__________ Drucksache: WP9184/2016 Fachdienst 5 - Stadtplanung, Bauordnung, Wirtschaftsförderung Sitzungsteil Az.: 61.10 - Schr. öffentlich Beratungsfolge: Ausschuss für Umwelt und Strukturwandel Sitzungstermin: 08.11.2016 Abstimmungsergebnis: Zur Kenntnis genommen Betreff: Ökologisches Ausgleichsflächenkataster Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Umwelt und Strukturwandel nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Schon mit der Einführung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatschG) von 1976 ist das Prinzip des Ausgleichs von naturschutzrechtlichen Eingriffen in das gesetzliche Normengerüst der Bundesrepublik aufgenommen worden. Die Verpflichtung zum Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft im Rahmen der Bauleitplanung wurde erstmals mit Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes im Jahr 1993 in den § 8a - c BNatschG verbindlich geregelt. Mit Novellierung des Baugesetzbuches 1998 erfolgte die Aufnahme der Eingriffs-Ausgleichs-Regelung unmittelbar in das BauGB. Seither regelt der § 1a BauGB, dass für den naturschutzrechtlichen Eingriff ein Ausgleich entsprechender Flächen oder Maßnahmen im Flächennutzungsplan darzustellen oder im Bebauungsplan festzusetzen ist. Nach diesen Regelungen muss somit grundsätzlich ein naturschutzrechtlicher Ausgleich erfolgen, der in der Abwägung über einen Bebauungsplan nach § 1 Abs. 7 BauGB zu berücksichtigen ist Werden Einzelvorhaben im Außenbereich (§ 35 BauGB) zugelassen, so wird der gesetzliche Ausgleich nicht nach dem BauGB, sondern weiterhin auf der Basis des BNatschG (heute § 14 ff.) geregelt. Obwohl im Bauleitplanverfahren die Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung "nur" in die Abwägung mit einzustellen ist, hat sich die Praxis herausgebildet, dass ein sogenannter Vollausgleich, also der rechnerisch vollständige Ausgleich des geplanten Eingriffs, vorgenommen wird. Dies ist vergleichbar mit dem o. g. Ausgleich auf Basis des BNatschG, bei dem ein Eingriff ebenfalls vollständig ausgeglichen werden muss. Bei einer Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung nach § 1a BauGB wird der ökologische Zustand vor der Planung numerisch mit dem Zustand nach Umsetzung eines Plans verglichen. Dabei werden die einzelnen Flächen je qm nach ihrer ökologischen Wertigkeit auf Basis der "Numerischen Bewertung von Biotoptypen für die Bauleitplanung in NRW" vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV NRW) bewertet. Führt diese Bilanzierung zu einem ökologischen Defizit bei der Durchführung der Planung, ist das entsprechende Defizit auszugleichen. Der naturschutzrechtliche Ausgleich kann innerhalb eines Plangebietes (z.B. durch einzelne Anpflanzungsmaßnahmen) oder extern (z.B. auf einer gesonderten Fläche oder im Rahmen eines Ökokontos) erfolgen. Als Beispiel einer solchen Bilanzierung ist als Anlage die Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung aus dem Bebauungsplan 30a / Kaster - Am Mühlenkreuz - beigefügt (siehe Anlage). Dort wurde das verbliebende Defizit nach Abstimmung mit der Unteren Landschaftsbehörde durch ein Ökokonto der RWE Power AG als Vorhabenträger ausgeglichen. Ausgenommen von der Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung sind die Flächen vorhandener alter Bebauungspläne oder z. B. die Bebauung von Baulücken im Innenbereich (gemäß § 34 BauGB i. V. m. § 18 Abs. 2 BNatschG), da hier die Eingriffe bereits erfolgt sind oder im Zeitpunkt des Eingriffes bereits zulässig waren. Seit der BauGB-Novelle 2007 ist auch für die dort eingeführten Bebauungspläne der Innenentwicklung (§ 13a BauGB) kein naturschutzrechtlicher Ausgleich erforderlich. Zur Übersicht der im Rahmen der Bebauungspläne nach § 1a BauGB festgesetzten Ausgleichsflächen erstellt die Stadt Bedburg derzeit in Abstimmung mit der Unteren Landschaftsbehörde eine Ausgleichsflächenkataster, um den Stand der extern festgesetzten Ausgleichsflächen zu erfassen. Aufgrund verschiedener Personalwechsel in beiden Behörden sowie einer nicht vorhandenen zentralen, digitalen Erfassung besteht derzeit keine Übersicht der Beschlussvorlage WP9-184/2016 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen und somit kein zufriedenstellendes Monitoring von deren Umsetzung. Vor diesem Hintergrund sollen in einem ersten Schritt für die Bebauungspläne, die seit der entsprechenden BauGB-Novellierung im Jahr 1998 in Kraft getreten sind, die externen Ausgleichsflächen tabellarisch und kartografisch dargestellt werden. Diese Pläne sollen folgende Punkte nicht enthalten:    Flächen zum Ausgleich in vor 1998 in Kraft getretenen Bebauungsplänen (für die 2. Phase vorgesehen) Flächen auf der Grundlage von Einzelvorhaben im Außenbereich nach § 35 BauGB (z.B. Windpark, Planfeststellungsverfahren), hier erfolgt der Ausgleich nicht nach BauGB, sondern durch die ULB nach BNatschG in den Bebauungsplangebieten intern festgesetzte Ausgleichsmaßnahmen (z.B. einzelne Strauchhecken in Hausgärten, Einzelbäume) Für folgende Gebiete waren nach derzeitiger Aktenlage die Vorgaben des § 1a BauGB bzw. § 8a c BNatschG 1993 anzuwenden:                              BP 15/Bedburg, 12. Änderung (Herderstraße) BP 38a/Bedburg (Real-Markt) BP 39/Bedburg (Industriepark Mühlenerft – Südteil) BP 39a/ Bedburg (Industriepark Mühlenerft – Nordteil) VEP 39n/Bedburg (Erweiterung NEX Logistik) BP 40 Bedburg (Pfarrer-Bodden-Straße) - 1996 BP 42a Bedburg (Im Hasental) BP 43 Bedburg (Adolf-Silverberg-Straße) BP 45 Bedburg (Johanneslust) BP 48/Bedburg (Am Buschacker/An der Biverschnell) BP 48a/Bedburg (Anbindung Rupperburg an L361n) BP 50/Bedburg (Feldstraße) BP 47/Lipp (Germaniastraße) BP 4/Kaster (Kasterer Acker, Monte Mare) BP 30/Kaster (Mühlenkreuz) - 1995 BP 30a/Kaster (Erweiterung Mühlenkreuz) BP 32/Kaster (Im Spless) VEP 31/Kaster (Auf dem Wall) VEP Franz-Vosen-Straße (Am alten Bahndamm) BP 2/Kirchherten (Dr. Hubert-Lesaar-Straße) BP4a/Kirchherten (Brauereistraße) BP 9/Kirchherten (Prümer Straße) BP1/Kirchtroisdorf, 2. Änderung (Wynrichstraße) BP7/Kirchtroisdorf, (Am Bildstock, Im Kamp) Ergänzung der Innenbereichssatzung (Otto-Hahn-Straße) Ergänzung der Innenbereichssatzung (Weidgasse) Ergänzung der Innenbereichssatzung (Pütz, 4. Änderung) Ergänzung der Innenbereichssatzung (Butterstraße) Ergänzung der Innenbereichssatzung (Am Tripskreuz) Diese Liste gibt einen ersten Überblick und wird in Abstimmung mit der RWE Power AG und der Unteren Landschaftsbehörde noch auf Vollständigkeit geprüft. Derzeit werden die entsprechenden Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierungen der Planverfahren ausgewertet und überprüft, bei welchen ein entsprechender Ausgleich festzusetzen war. Diese Beschlussvorlage WP9-184/2016 Seite 3 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 4 Aufstellung soll sodann auf seine erfolgte Umsetzung hin überprüft werden. Die Verwaltung wird über den laufenden Sachstand im Weiterem berichten. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: keine Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit einer nachhaltigen Entwicklung: Die Umsetzung der erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen sichert die ökologische Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes im Stadtgebiet sowie in den angrenzenden Bereichen. Finanzielle Auswirkungen: Nein  Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: Bedburg, den 24.10.2016 ----------------------------------Harald Schreier ----------------------------------Rainer Köster Sachbearbeiter Fachdienstleiter Beschlussvorlage WP9-184/2016 ----------------------------------Sascha Solbach Bürgermeister Seite 4