Daten
Kommune
Bedburg
Größe
74 kB
Datum
08.11.2016
Erstellt
27.10.16, 18:02
Aktualisiert
27.10.16, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bedburg
Bebauungsplan Nr. 30a ‚Am Mühlenkreuz’
6.
Ökologische Bilanzierung
6.1
Methodik
Landschaftspflegerischer
Fachbeitrag
Die Bewertung der Biotoptypen erfolgt anhand des vereinfachten Verfahrens des Landes Nordrhein-Westfalen zur Bewertung von Eingriffen in
Natur und Landschaft sowie von Kompensationsmaßnahmen mit der
überarbeiteten Bewertungsgrundlage gemäß LANUV (Stand März 2008)
‚Numerische Bewertung von Biotoptypen in der Eingriffsregelung und in
der Bauleitplanung in NRW’.
Die Intensität von Bestandsaufnahme und Bewertung hängt wesentlich
von der Bedeutung der Ausgangsfläche für die Leistungsfähigkeit des
Naturhaushaltes und dem Landschaftsbild ab. Da keine Inanspruchnahme oder Beeinträchtigung von besonders hochwertigen Flächen vorliegt, kann gemäß Arbeitshilfe Eingriffsbewertung das vereinfachte Verfahren angewendet werden.
6.2
Biotoptypenbeschreibung
6.2.1 Bestand
●
Feldweg unversiegelt mit seitlicher Vegetationsentwicklung (1.4)
Grundwert A : 3
●
Wegraine ohne Gehölzaufwuchs (2.4)
Grundwert A : 4, Abwertung um eine Wertstufe wegen Dominanz
stickstoffreinigender Pflanzenarten, damit: Grundwert A : 3
Landwirtschaftliche Nutzflächen, aufgrund der eingegrenzten Lage
Korrekturfaktor 0,8, Wildkrautarten weitgehend fehlend (3.1)
Grundwert A : 2
●
●
Wiese, artenarm (3.4)
Grundwert A : 3
●
Wald, geringes-mittleres Baumholz (6.4)
Lebensraumtypische Baumartenanteile zwischen 50 % und 70 %
Grundwert A : 5
6.2.2 Planung
●
Versiegelte Verkehrsflächen und Gebäude (1.1)
Grundwert P : 0
●
Wassergebundene Decke, Schotter- oder Kiesfläche (1.3)
Grundwert P : 1
●
Feldweg unversiegelt mit seitlicher Vegetationsentwicklung (1.4)
Grundwert P : 3
●
Zier- und Nutzgarten strukturarm, mit < 50 % heimischen Gehölzen (4.3)
11
Stadt Bedburg
Bebauungsplan Nr. 30a ‚Am Mühlenkreuz’
Landschaftspflegerischer
Fachbeitrag
Grundwert P : 2
6.3
●
Intensivrasen (4.5)
Grundwert P : 2
●
Extensivrasen (4.6)
Grundwert P : 4
●
Hecken, Wallhecken, Gehölzstreifen mit lebensraumtypischen
Gehölzanteilen > 50 % (7.2), Aufwertung um eine Wertstufe bei
Vorhandensein von mehrfachen Reihen
Grundwert P : 6
●
Hecken mit lebensraumtypischen Gehölzanteilen > 50 % (7.2)
Abwertung durch intensiven Formschnitt
Grundwert P : 4
●
Baumgruppen mit lebensraumtypischen Baumartenanteilen
> 50 % (7.4) geringes bis mittleres Baumholz
Grundwert P : 6
Bewertung
Die Wohngebietsflächen werden entsprechend des festgesetzten GRZWertes berücksichtigt. Dabei ist eine Überschreitung der überbaubaren
Grundfläche durch Garagen, Stellplätze, Zufahrten etc. gemäß § 19
BauNVO bis zu 50 % zugelassen. Es wird angenommen, dass 50 % dieser Überschreitung von versiegelten Flächen wie Garagen in Anspruch
genommen wird, 50 % von Stellplätzen, Zufahrten o.ä.. Für diese Fläche
ist eine nicht versiegelte Oberflächengestaltung festgesetzt. Die restliche
Fläche wird als Nutzgarten berechnet. Daraus ergeben sich für die festgesetzte GRZ von 0.3 folgende Werte:
30 % Hauptgebäude, 15 % Überschreitung, davon die eine Hälfte
(7.5 %) Garagen etc., die andere Hälfte nicht versiegelte Zufahrten,
Stellplätze etc., 55 % Nutzgarten.
In der Bewertung bleiben die Flächen unberücksichtigt, die bereits heute
nach § 34 BauGB bebaubar und deswegen nicht auszugleichen sind.
Der Eingriff, der durch die Verlegung des Regenwasserkanals Richtung
Hohenholzer Graben verursacht wird, wird gesondert bilanziert.
12
Stadt Bedburg
Bebauungsplan Nr. 30a ‚Am Mühlenkreuz’
A
Landschaftspflegerischer
Fachbeitrag
Ausgangszustand des Untersuchungsraumes Bebauungsplan
Code
Biotoptyp
2.4
Wegraine ohne Gehölzaufwuchs
3.1
Acker
3.4
7.2
Grundwert A
Korrektur- Gesamtfaktor
wert
EinzelFlächenwert
78
3
1
3
14.612
2
0.8
1.6
Wiese, artenarm
280
3
1
3
840
Feldgehölze
247
6
1
6
1.482
Gesamtflächenwert A
B
Fläche
m²
234
23.379
15.217
25.935
Zustand gemäß Festsetzungen des Bebauungsplanes
Code
Biotoptyp
1.1
Versiegelte Verkehrsflächen (2.100 - 275 durch
baumüberdeckte Flächen)
1.3
Verkehrsflächen, nicht
versiegelt
1.1
Gebäude, Garagen
(37.5 % x 12.455)
1.3
Fläche
m²
Grundwert P
Korrektur- Gesamtfaktor
wert
EinzelFlächenwert
1.825
0
-
0
-
179
1
1
1
179
4.670
0
-
0
-
Zufahrten, Stellplätze,
nicht versiegelt (7.5 % x
12.455)
934
1
1
1
934
4.3
Nutzgarten, strukturarm
(55 % x 12.455 abzüglich Fläche unter 7.2a
und 7.2b)
5.744
2
1
2
11.488
4.5
Intensivrasen (236 - 175
durch 50 % der baumüberdeckten Fläche der
Platzbäume)
61
2
1
2
122
4.6
Extensivrasen
123
4
1
4
492
7.2a
Hecken- und Feldgehölze
807
6
1
6
4.842
7.2b
Hecken- und Feldgehölze
300
4
1
4
1.200
13
Stadt Bedburg
Bebauungsplan Nr. 30a ‚Am Mühlenkreuz’
Code
Biotoptyp
7.2c
Hecken- und Feldgehölze
124
6
1
6
744
7.4
Baumgruppen und Einzelbäume (9 x 50 m²)
450
6
1
6
2.700
Gesamtflächenwert B
C
Fläche
m²
Landschaftspflegerischer
Fachbeitrag
Grundwert A
Korrekturf
aktor
GesamtEinzelwert Flächenwert
15.217
22.701
Bilanz Bebauungsplan
Gesamtflächenwert B – Gesamtflächenwert A
-
- 3.234
Gesamtflächenwert B : Gesamtflächenwert A
-
87,5 %
14
Stadt Bedburg
Bebauungsplan Nr. 30a ‚Am Mühlenkreuz’
A
Ausgangszustand des Untersuchungsraumes Regenwasserleitung
Code
Biotoptyp
1.4
Feldweg
6.4
Wald, geringes-mittleres
Baumholz
Gesamtflächenwert A
B
Fläche
m²
Grundwert A
Korrektur- Gesamtfaktor
wert
EinzelFlächenwert
33
3
1
3
99
135
5
1
5
675
168
774
Zustand gemäß Planung Regenwasserleitung
Code
Biotoptyp
1.4
Feldweg
4.6
Extensivrasen
Gesamtflächenwert B
C
Landschaftspflegerischer
Fachbeitrag
Fläche
m²
Grundwert P
Korrektur- Gesamtfaktor
wert
EinzelFlächenwert
33
3
1
3
99
135
4
1
4
540
168
639
Bilanz Regenwasserleitung
Gesamtflächenwert B – Gesamtflächenwert A
-
- 135
Gesamtflächenwert B : Gesamtflächenwert A
-
82,6 %
C
Gesamtbilanz Bebauungsplan und Regenwasserleitung
Gesamtflächenwert B – Gesamtflächenwert A
-
- 3.369
Gesamtflächenwert B : Gesamtflächenwert A
-
87,4 %
15
Stadt Bedburg
Bebauungsplan Nr. 30a ‚Am Mühlenkreuz’
7.
Landschaftspflegerischer
Fachbeitrag
Zusammenfassung
Der geringwertige Ausgangszustand des Untersuchungsgebietes, die
geringe Dichte des zukünftigen Baugebietes, die Ausgleichsmaßnahmen
am Landschaftsrand und die Baumpflanzungen auf dem zentralen Dreiecksplatz führen zu einer 87,4 %igen Kompensation des durch den Bebauungsplan vorbereiteten Eingriffs in den Naturhaushalt. Der durch die
externe Rohrleitung verursachte Eingriff wirkt sich durch die unterirdische Rohrverlegung nur geringfügig auf den Naturhaushalt aus. Zum
vollständigen Ausgleich werden externe Ausgleichsmaßnahmen notwendig, deren Realisierung innerhalb des Erschließungsvertrages zwischen dem Erschließungsträger und der Stadt Bedburg abgesichert
wird.
Der notwendige externe Ausgleich entspricht der Anlage einer Obstwiese von 810 m² auf einer heutigen Ackerfläche.
Aachen, 30. August 2010
Dipl. Ing. U. Schnuis
16