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Beschlussvorlage (Tagespflege - Aktuelle Situation)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
128 kB
Datum
30.05.2017
Erstellt
16.05.17, 18:00
Aktualisiert
12.07.17, 18:01
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Zu TOP:__________ Drucksache: WP9-83/2017 Fachdienst 4 - Schule, Bildung und Jugend Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 30.05.2017 Betreff: Tagespflege - Aktuelle Situation Beschlussvorschlag: Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Die Zahlen in der Kindertagespflege haben sich in den letzten Jahren verdreifacht. Die Stadt Bedburg hat derzeit 21 qualifizierte Tagespflegepersonen und zwei Großtagespflegestellen. Eine weitere Großtagespflegstelle wird zum 01.08.2017 eröffnet. Aktuell werden rund 70 Betreuungsplätze angeboten. Von weiteren 10-15 verfügbaren Plätzen ist im Laufe des Jahres 2017/ 2018 auszugehen. Besonders bei Eltern mit Kindern unter drei Jahren (im speziellen 1 -2 Jährige) ist diese Form der Tagesbetreuung sehr beliebt. Mittlerweile kann stadtweit ein umfassendes, heterogenes Angebot von Tagespflegepersonen und Großtagespflegestellen vorgehalten werden, welches den unterschiedlichen Bedürfnissen der Kinder und Eltern gerecht wird. Wenngleich fortlaufend der Bedarf nach Betreuungsplätzen seitens der Elternschaft nachgefragt wird, sucht die Stadtverwaltung aktuell nicht offensiv nach neuen Tagespflegepersonen. Einerseits befinden sich derzeit noch Bedburger Interessenten in der Qualifizierung. Andererseits ist der Verwaltung grundsätzlich natürlich daran gelegen, dass die hier tätigen Tagespflegepersonen auch Betreuungsanfragen erhalten. Zwar wird jedem Qualifikationskandidaten seitens der Fachberatung vermittelt, dass es für die Belegung keine Garantie gibt, dennoch sieht sich die Verwaltung (zumindest informell) ein Stück weit in der Verantwortung, dass eine bestimmte Belegung gewährleistet ist. Eine Teilnahme an der Qualifikation und die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit kann jedoch niemanden verwehrt werden, so dass dem beschriebenen Verantwortungsgefühl und der Einflussnahme durch die Verwaltung Grenzen gesetzt sind. Für die Verwaltung ist dies ein schmaler Grat und bedeutet ein ständiges Abwägen der Interessen. Auf der einen Seite der schwer berechenbare und manchmal spontane Bedarf der Eltern mit Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz und auf der anderen Seite die finanzielle Grundlage der selbständigen Tagespflegepersonen. Betrachtet man den Trend der vergangenen Jahre, wird die Zahl der Tagespflegekinder und Tagespflegestellen auch in den nächsten Jahren weiter wachsen. Dies vor allem wegen dem steigenden Betreuungsbedarf der Kinder unter 2 Jahren. Die auskömmliche Herstellung von Plätzen in Kindertageseinrichtungen wird gerade für diese Altersklasse nicht im Ansatz realisierbar sein. Daher hat die Verwaltung wenig Sorge, dass die tätigen Tagespflegepersonen nicht belegt werden. Da für eine Belegung neben dem Platzbedarf jedoch stets noch Faktoren eine Rolle spielen, die nicht kalkulierbar sind, beinhaltet diese Verwaltungseinschätzung selbstverständlich keine verbindliche Garantie. Weil sich - wie eingangs erwähnt - die Platzzahlen in den letzten Jahren verdreifacht haben, hat sich die Verwaltung auf den Weg gemacht, das Arbeitsfeld der Fachberatung Tagespflege personell zu entlasten. Durch die Vielzahl der Tagespflegekinder war zuletzt eine pädagogische Arbeit nämlich nicht mehr im benötigten Rahmen zu gewährleisten. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Beschlussvorlage WP9-83/2017 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja X Durch die Unterstützung im Sachgebiet Tagespflege (vorwiegend im Verwaltungsbereich) werden zusätzliche Personalkosten entstehen. Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: ----------------------------------Esser ----------------------------------Brunken ----------------------------------Solbach Stellv. Fachdienstleiter Fachdienstleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-83/2017 Seite 3