Daten
Kommune
Bedburg
Größe
128 kB
Datum
30.05.2017
Erstellt
16.05.17, 18:00
Aktualisiert
12.07.17, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP9-83/2017
Fachdienst 4 - Schule, Bildung und
Jugend
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
30.05.2017
Betreff:
Tagespflege - Aktuelle Situation
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Die Zahlen in der Kindertagespflege haben sich in den letzten Jahren verdreifacht. Die
Stadt Bedburg hat derzeit 21 qualifizierte Tagespflegepersonen und zwei
Großtagespflegestellen. Eine weitere Großtagespflegstelle wird zum 01.08.2017 eröffnet.
Aktuell werden rund 70 Betreuungsplätze angeboten. Von weiteren 10-15 verfügbaren
Plätzen ist im Laufe des Jahres 2017/ 2018 auszugehen. Besonders bei Eltern mit
Kindern unter drei Jahren (im speziellen 1 -2 Jährige) ist diese Form der Tagesbetreuung
sehr beliebt.
Mittlerweile
kann
stadtweit ein
umfassendes,
heterogenes Angebot
von
Tagespflegepersonen und Großtagespflegestellen vorgehalten werden, welches den
unterschiedlichen Bedürfnissen der Kinder und Eltern gerecht wird. Wenngleich
fortlaufend der Bedarf nach Betreuungsplätzen seitens der Elternschaft nachgefragt wird,
sucht die Stadtverwaltung aktuell nicht offensiv nach neuen Tagespflegepersonen.
Einerseits befinden sich derzeit noch Bedburger Interessenten in der Qualifizierung.
Andererseits ist der Verwaltung grundsätzlich natürlich daran gelegen, dass die hier
tätigen Tagespflegepersonen auch Betreuungsanfragen erhalten. Zwar wird jedem
Qualifikationskandidaten seitens der Fachberatung vermittelt, dass es für die Belegung
keine Garantie gibt, dennoch sieht sich die Verwaltung (zumindest informell) ein Stück
weit in der Verantwortung, dass eine bestimmte Belegung gewährleistet ist. Eine
Teilnahme an der Qualifikation und die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit kann
jedoch niemanden verwehrt werden, so dass dem beschriebenen Verantwortungsgefühl
und der Einflussnahme durch die Verwaltung Grenzen gesetzt sind.
Für die Verwaltung ist dies ein schmaler Grat und bedeutet ein ständiges Abwägen der
Interessen. Auf der einen Seite der schwer berechenbare und manchmal spontane Bedarf
der Eltern mit Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz und auf der anderen Seite die
finanzielle Grundlage der selbständigen Tagespflegepersonen.
Betrachtet man den Trend der vergangenen Jahre, wird die Zahl der Tagespflegekinder
und Tagespflegestellen auch in den nächsten Jahren weiter wachsen. Dies vor allem
wegen dem steigenden Betreuungsbedarf der Kinder unter 2 Jahren. Die auskömmliche
Herstellung von Plätzen in Kindertageseinrichtungen wird gerade für diese Altersklasse
nicht im Ansatz realisierbar sein. Daher hat die Verwaltung wenig Sorge, dass die tätigen
Tagespflegepersonen nicht belegt werden. Da für eine Belegung neben dem Platzbedarf
jedoch stets noch Faktoren eine Rolle spielen, die nicht kalkulierbar sind, beinhaltet diese
Verwaltungseinschätzung selbstverständlich keine verbindliche Garantie.
Weil sich - wie eingangs erwähnt - die Platzzahlen in den letzten Jahren verdreifacht
haben, hat sich die Verwaltung auf den Weg gemacht, das Arbeitsfeld der Fachberatung
Tagespflege personell zu entlasten. Durch die Vielzahl der Tagespflegekinder war zuletzt
eine pädagogische Arbeit nämlich nicht mehr im benötigten Rahmen zu gewährleisten.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Beschlussvorlage WP9-83/2017
Seite 2
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
X
Durch die Unterstützung im Sachgebiet Tagespflege (vorwiegend im Verwaltungsbereich) werden
zusätzliche Personalkosten entstehen.
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
----------------------------------Esser
----------------------------------Brunken
----------------------------------Solbach
Stellv. Fachdienstleiter
Fachdienstleiter
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP9-83/2017
Seite 3