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Mitteilungsvorlage (Errichtung und Betrieb eines Legehennenbetriebes mit einem neuen Freiland-Legehennenstall für insgesamt 22.000 Hühner)

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
76 kB
Datum
25.09.2014
Erstellt
06.10.14, 13:12
Aktualisiert
06.10.14, 13:12
Mitteilungsvorlage (Errichtung und Betrieb eines Legehennenbetriebes mit einem neuen Freiland-Legehennenstall für insgesamt 22.000 Hühner) Mitteilungsvorlage (Errichtung und Betrieb eines Legehennenbetriebes mit einem neuen Freiland-Legehennenstall für insgesamt 22.000 Hühner)

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Gemeinde Merzenich Der Bürgermeister Merzenich, den 08.09.2014 Abteilung: 3 Mitteilungsvorlage Gemeinderat Errichtung und Betrieb eines Legehennenbetriebes mit einem neuen FreilandLegehennenstall für insgesamt 22.000 Hühner Herr Ulrich Püllen betreibt auf dem Hermannshof in der Ortslage Eschweiler ü. F. einen landwirtschaftlichen Betrieb u. a. mit Legehennen und Mastgeflügel. Mit Baugenehmigung vom 17.03.2009 wurde das Bauvorhaben „Neubau eines Hühnerstalls für 8.000 Hühner mit Nebengebäude“ in der Gemarkung Girbelsrath bewilligt. Nach einer Betriebsteilung im Jahr 2009 wird dieser Legehennenstall von Herrn Wilhelm Püllen bewirtschaftet. Herr Wilhelm Püllen beabsichtigt nun seinen Betriebszweig weiterzuentwickeln. Zum einen soll der bereits vorhandene Stall von 8.000 auf 10.000 Legehennenplätze aufgestockt und zum anderen durch Neubau eines zweiten Legehennenstalls um 12.000 Plätze erweitert werden. Es wird somit ein Legehennenbetrieb mit künftig insgesamt 22.000 Plätzen beantragt. Der Standort des geplanten Vorhabens befindet sich im Gebiet der Gemeinde Merzenich in der Gemarkung Girbelsrath, Flur 3, Nrn. 61 und 62, ca. 1.150 m vom östlichen Ortsrand der Ortschaft Girbelsrath entfernt (ca. 500 m in nord-östlicher Richtung gelegen schließt sich die nächste Bebauung in Eschweiler ü. F. an). Das Grundstück liegt im sogenannten Außenbereich an der östlichen Gemarkungsgrenze und ist im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen. Aus den, dem Bauantrag beigefügten gutachterlichen Untersuchungen ist zu entnehmen, dass für die Ortschaft Girbelsrath keine über das in ländlichen Gebieten übliche Maß hinausgehenden Geruchsbelästigungen zu erwarten sind, insbesondere da sich der Standort auf der, der Hauptwindrichtung abgewandten Ostseite des Ortsteiles Girbelsrath befindet. Dem Untersuchungsbericht ist ferner zu entnehmen, dass zur weiteren Verbesserung der Geruchssituation eine zentrale Abluftführung 11,4 m über Gelände vorgesehen ist. Die Dunglagerung soll in einem separaten, geschlossenen Raum erfolgen, der eben falls über eine gesonderte Abluftführung in gleicher Höhe entlüftet wird. Der Kreis Düren wird über das Vorhaben nach § 35 BauGB Abs. 1 unter Beteiligung der entsprechenden Fachbehörden entscheiden. Hier handelt es sich um ein privilegiertes Drucksache M24/2014 Seite - 2 - landwirtschaftliches Vorhaben, welches nach dem Gesetz vom Grundsatz her im Außenbereich zulässig ist. Da keine Gründe gemäß § 36 Abs. 2 und § 35 BauGB oder sonstige öffentliche Belange dem Vorhaben entgegenstehen, hat die Gemeinde Merzenich zu diesem Bauantrag das Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 herzustellen. (Harzheim) (Lüssem)