Daten
Kommune
Merzenich
Größe
76 kB
Datum
25.09.2014
Erstellt
06.10.14, 13:12
Aktualisiert
06.10.14, 13:12
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Merzenich
Der Bürgermeister
Merzenich, den 08.09.2014
Abteilung: 3
Mitteilungsvorlage
Gemeinderat
Errichtung und Betrieb eines Legehennenbetriebes mit einem neuen FreilandLegehennenstall für insgesamt 22.000 Hühner
Herr Ulrich Püllen betreibt auf dem Hermannshof in der Ortslage Eschweiler ü. F. einen
landwirtschaftlichen Betrieb u. a. mit Legehennen und Mastgeflügel. Mit Baugenehmigung
vom 17.03.2009 wurde das Bauvorhaben „Neubau eines Hühnerstalls für 8.000 Hühner
mit Nebengebäude“ in der Gemarkung Girbelsrath bewilligt. Nach einer Betriebsteilung im
Jahr 2009 wird dieser Legehennenstall von Herrn Wilhelm Püllen bewirtschaftet. Herr
Wilhelm Püllen beabsichtigt nun seinen Betriebszweig weiterzuentwickeln. Zum einen soll
der bereits vorhandene Stall von 8.000 auf 10.000 Legehennenplätze aufgestockt und
zum anderen durch Neubau eines zweiten Legehennenstalls um 12.000 Plätze erweitert
werden. Es wird somit ein Legehennenbetrieb mit künftig insgesamt 22.000 Plätzen
beantragt.
Der Standort des geplanten Vorhabens befindet sich im Gebiet der Gemeinde Merzenich
in der Gemarkung Girbelsrath, Flur 3, Nrn. 61 und 62, ca. 1.150 m vom östlichen Ortsrand
der Ortschaft Girbelsrath entfernt (ca. 500 m in nord-östlicher Richtung gelegen schließt
sich die nächste Bebauung in Eschweiler ü. F. an).
Das Grundstück liegt im sogenannten Außenbereich an der östlichen Gemarkungsgrenze
und ist im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen.
Aus den, dem Bauantrag beigefügten gutachterlichen Untersuchungen ist zu entnehmen,
dass für die Ortschaft Girbelsrath keine über das in ländlichen Gebieten übliche Maß
hinausgehenden Geruchsbelästigungen zu erwarten sind, insbesondere da sich der
Standort auf der, der Hauptwindrichtung abgewandten Ostseite des Ortsteiles Girbelsrath
befindet.
Dem Untersuchungsbericht ist ferner zu entnehmen, dass zur weiteren Verbesserung der
Geruchssituation eine zentrale Abluftführung 11,4 m über Gelände vorgesehen ist. Die
Dunglagerung soll in einem separaten, geschlossenen Raum erfolgen, der eben falls über
eine gesonderte Abluftführung in gleicher Höhe entlüftet wird.
Der Kreis Düren wird über das Vorhaben nach § 35 BauGB Abs. 1 unter Beteiligung der
entsprechenden Fachbehörden entscheiden. Hier handelt es sich um ein privilegiertes
Drucksache M24/2014
Seite - 2 -
landwirtschaftliches Vorhaben, welches nach dem Gesetz vom Grundsatz her im
Außenbereich zulässig ist.
Da keine Gründe gemäß § 36 Abs. 2 und § 35 BauGB oder sonstige öffentliche Belange
dem Vorhaben entgegenstehen, hat die Gemeinde Merzenich zu diesem Bauantrag das
Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 herzustellen.
(Harzheim)
(Lüssem)