Daten
Kommune
Merzenich
Größe
17 kB
Datum
13.11.2014
Erstellt
13.10.14, 13:11
Aktualisiert
13.10.14, 13:11
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Drucksache 40/2014
- öffentlich -
Abteilung: 3
Datum: 08.10.2014
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
Gemeinderat
4. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich C 19 (An der Windmühle, An der Wintermaar, In der Lohe) im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB Genehmigung
des Änderungsentwurfes einschließlich Begründung sowie Anordnung der Offenlage
Der Rat der Gemeinde Merzenich hatte in seiner Sitzung am 28.06.2012 die Aufstellung
der 4. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich C 19 (An der Windmühle, An der Wintermaar, In der Lohe) in der Ortschaft Merzenich gemäß § 1 Abs. 3 Baugesetzbuch
(BauGB) im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 8a) BauGB und gemäß § 1 Abs. 9 Baunutzungsverordnung (BauNVO) i. V. m. § 1 Abs. 5 und 6 BauNVO gemäß § 13 BauGB als vereinfachtes Verfahren beschlossen.
Zur Sicherung der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung werden die textlichen Festsetzungen hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung entsprechend ergänzt. Die Änderung
beinhaltet die folgenden Ergänzungen der textlichen Festsetzungen:
1. Gemäß § 1 Abs. 5 BauNVO sind die nach § 6 Abs. 2 Nr. 4 BauNVO zulässigen
Bordellbetriebe und bordellähnlichen Betriebe sowie Spielhallen und Wettbüros nicht
zulässig.
2. Gemäß § 1 Abs. 6 BauNVO sind die nach § 6 Abs. 8 BauNVO zulässigen und nach
§ 6 Abs. 3 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Vergnügungsstätten im Sinne des
§ 4a Abs. 3 Nr. 2 BauNVO nicht Bestandteil des Bebauungsplanes und werden
ausgeschlossen.
Am 20.07.2012 erfolgte die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2
Abs. 1 BauGB im Amtsblatt der Gemeinde Merzenich.
Zur Fortsetzung des Bauleitplanverfahrens ist nun die Beteiligung der Öffentlichkeit und
der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch
die Planung berührt werden können, durchzuführen.
Von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird im vereinfachten
Verfahren abgesehen.
Beschlussvorschlag:
Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss empfahl,
Drucksache 40/2014
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den Entwurf zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich C 19 (An der Windmühle, An der Wintermaar, In der Lohe) in der Ortschaft Merzenich einschließlich
der Begründung zu genehmigen und den Änderungsentwurf für die Dauer von einem Monat gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Die Bekanntmachung hierzu erfolgt im Amtsblatt der Gemeinde Merzenich.
Gleichzeitig ist den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren
Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, gemäß § 4 Abs. 2
BauGB i.V. mit § 4a Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
(Harzheim)
(Lüssem)