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Beschlussvorlage (4. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich C 19 (An der Windmühle, An der Wintermaar, In der Lohe) im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB Genehmigung des Änderungsentwurfes einschließlich Begründung sowie Anordnung der Offenlage)

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
17 kB
Datum
13.11.2014
Erstellt
13.10.14, 13:11
Aktualisiert
13.10.14, 13:11
Beschlussvorlage (4. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich C 19 (An der Windmühle, An der Wintermaar, In der Lohe) im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB Genehmigung des Änderungsentwurfes einschließlich Begründung sowie Anordnung der Offenlage) Beschlussvorlage (4. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich C 19 (An der Windmühle, An der Wintermaar, In der Lohe) im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB Genehmigung des Änderungsentwurfes einschließlich Begründung sowie Anordnung der Offenlage)

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Inhalt der Datei

Beschlussvorlage Drucksache 40/2014 - öffentlich - Abteilung: 3 Datum: 08.10.2014 Bau-, Planungs- und Umweltausschuss Gemeinderat 4. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich C 19 (An der Windmühle, An der Wintermaar, In der Lohe) im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB Genehmigung des Änderungsentwurfes einschließlich Begründung sowie Anordnung der Offenlage Der Rat der Gemeinde Merzenich hatte in seiner Sitzung am 28.06.2012 die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich C 19 (An der Windmühle, An der Wintermaar, In der Lohe) in der Ortschaft Merzenich gemäß § 1 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 8a) BauGB und gemäß § 1 Abs. 9 Baunutzungsverordnung (BauNVO) i. V. m. § 1 Abs. 5 und 6 BauNVO gemäß § 13 BauGB als vereinfachtes Verfahren beschlossen. Zur Sicherung der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung werden die textlichen Festsetzungen hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung entsprechend ergänzt. Die Änderung beinhaltet die folgenden Ergänzungen der textlichen Festsetzungen: 1. Gemäß § 1 Abs. 5 BauNVO sind die nach § 6 Abs. 2 Nr. 4 BauNVO zulässigen Bordellbetriebe und bordellähnlichen Betriebe sowie Spielhallen und Wettbüros nicht zulässig. 2. Gemäß § 1 Abs. 6 BauNVO sind die nach § 6 Abs. 8 BauNVO zulässigen und nach § 6 Abs. 3 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Vergnügungsstätten im Sinne des § 4a Abs. 3 Nr. 2 BauNVO nicht Bestandteil des Bebauungsplanes und werden ausgeschlossen. Am 20.07.2012 erfolgte die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB im Amtsblatt der Gemeinde Merzenich. Zur Fortsetzung des Bauleitplanverfahrens ist nun die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, durchzuführen. Von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird im vereinfachten Verfahren abgesehen. Beschlussvorschlag: Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss empfahl, Drucksache 40/2014 Seite - 2 - den Entwurf zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich C 19 (An der Windmühle, An der Wintermaar, In der Lohe) in der Ortschaft Merzenich einschließlich der Begründung zu genehmigen und den Änderungsentwurf für die Dauer von einem Monat gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Bekanntmachung hierzu erfolgt im Amtsblatt der Gemeinde Merzenich. Gleichzeitig ist den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i.V. mit § 4a Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. (Harzheim) (Lüssem)