Daten
Kommune
Bedburg
Größe
189 kB
Datum
27.06.2017
Erstellt
14.06.17, 18:01
Aktualisiert
30.05.18, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP9-1/2017
1. Ergänzung
Fachdienst 3 - Ordnung und Soziales
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Familien-, Kultur- und Sozialausschuss
04.04.2017
Haupt- und Finanzausschuss
27.06.2017
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Betreff:
Antrag gemäß § 24 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO)
hier: Antrag des Werbekreises Bedburg e. V. auf Errichtung von drei zusätzlichen Strom/Verteilerkästen im Bereich der Innenstadt Bedburgs
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis
und lehnt auf einstimmige Empfehlung des Familien-, Kultur- und Sozialausschusses den
Antrag des Werbekreises Bedburg e. V. ab.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Der Werbekreis Bedburg e.V. beantragt für die Durchführung der diversen Veranstaltungen im
Bereich der Innenstadt die Installation von drei zusätzlichen Veranstaltungsverteilern
(Stromkästen). Der Werbekreis führt das Beispiel der Variante an, welche vor einigen Jahren in
Grevenbroich umgesetzt wurde. Hier wurden Unterflur-Stromkästen im Rahmen der
Neugestaltung der Innenstadt eingebaut.
Nach Rücksprache mit dem zuständigen Mitarbeiter der Stadt Grevenbroich, handelt es sich um
eine Art „Fass“, welches in den Boden eingelassen und mit einem Deckel verschlossen ist. Hier
kann der Elektriker (oder Hausmeister der Stadt Grevenbroich) einen Verteilerwürfel anschließen,
an den dann die einzelnen Stände angeschlossen werden. Das System in Grevenbroich ist jedoch
veraltet und entspricht nicht den gegenwärtigen Standards.
Heute gibt es Unterflurkästen, die in nahezu jeder Größe verfügbar sind. Es ist jedoch zu
beachten, dass für die Installation von Unterflurkästen nicht unerhebliche Tiefbau-Maßnahmen
erforderlich sind. Hinzu kommen Kosten für den Netzanschluss, sowie die eigentlichen
Beschaffungskosten der Unterflur-Kästen.
Selbst bei der Alternative von „normalen“ Veranstaltungsverteilern sind neben den
Beschaffungskosten nicht unerhebliche tiefbauliche Maßnahmen für das Aufstellen der
Verteilerkästen sowie für den Netzanschluss erforderlich.
Nach Rücksprache mit der Fa. Schleyer & Vobis sind im Bereich der Innenstadt ausreichende
Anschlussmöglichkeiten für die alljährlichen Veranstaltungen vorhanden. Ein gegenwärtiges
Erfordernis einer Erweiterung der Stromversorgung ist aktuell nicht erkennbar.
Die aktuellen Veranstaltungen können nach den der Verwaltung vorliegenden Erkenntnissen mit
den vorhandenen Stromkästen abgehalten werden. Selbst der Strombedarf einer größeren
Veranstaltung (wie z.B. Musikmeile) kann gedeckt werden.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
X
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
----------------------------------Gersmann
----------------------------------Claßen
----------------------------------Solbach
Sachbearbeiter
Fachdienstleiterin
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP9-1/2017 1. Ergänzung
Seite 2