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Beschlussvorlage (2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse vom 20.11.2008)

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
77 kB
Datum
10.12.2014
Erstellt
10.11.14, 13:11
Aktualisiert
10.11.14, 13:11
Beschlussvorlage (2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse vom 20.11.2008) Beschlussvorlage (2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse vom 20.11.2008)

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Beschlussvorlage Drucksache 53/2014 - öffentlich - Abteilung: 2 Datum: 10.11.2014 Haupt- und Finanzausschuss Gemeinderat 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse vom 20.11.2008 Die Gebühren für die Beseitigung des Schmutz- und Niederschlagswassers sind seit Einführung der „getrennten“ Gebühr am 01.01.2009 konstant bei 2,20 € pro m³ bzw. 0,50 € pro m². In der Vergangenheit, zuletzt in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 12.12.2013, wurde über die Entwicklung des Gebührenhaushaltes „Abwasser“ berichtet. Nach der anliegend beigefügten Nachkalkulation 2014 wird der am 12.12.2013 skizzierte vollständige Rücklagenverbrauch zum 31.12.2014 eintreten (s. Übersicht über die Rücklagenentwicklung zum 31.12.2014). So ist eine Erhöhung der beiden Gebührensätze Schmutzwasser und Niederschlagswasser ab 01.01.2015 nötig: Ohne Gebührenanpassung würde im Jahr 2015 und jährlich folgend die Sparte Schmutzwasser ein Defizit von rd. 108.000 € und die Sparte Niederschlagswasser ein Defizit von rd. 76.000 € aufweisen. Dabei sind keine Rücklagen zum Defizitausgleich (s. oben) mehr vorhanden. Im Bereich der Kanalsanierung (Kto. 5211005) besteht ein Ansatz von jährlich 100.000 €. Dieser ist im Jahr 2015 auskömmlich, jedoch stehen in den Jahren 2016 und 2017 Sanierungen an, die über den v. g. Ansatz hinausgehen. Ausweislich der anliegenden Kalkulation 2015 wird daher vorgeschlagen, die Gebühren ab 01.01.2015 im Schmutzwasserbereich auf 2,50 €/m³ und auf 0,58 €/m² im Niederschlagswasserbereich zu erhöhen. Die Gebühr kann dann voraussichtlich mindestens für die Jahre 2015 – 2017 konstant bleiben. Beschlussvorschlag: Drucksache 53/2014 Seite - 2 - Der Haupt- und Finanzausschuss empfahl: Die anliegend beigefügte 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse vom 20.11.2008 wird beschlossen. (Harzheim) (Klein)