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Beschlussvorlage (Satzungsentwurf 2. Änderungssatzung)

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
72 kB
Datum
10.12.2014
Erstellt
10.11.14, 13:11
Aktualisiert
10.11.14, 13:11
Beschlussvorlage (Satzungsentwurf 2. Änderungssatzung)

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Inhalt der Datei

2. Satzung vom xx.xx.xxxx zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse vom 20.11.2008 Aufgrund der §§ 7, 8 und 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666) in der derzeit gültigen Fassung, der § 1, 2, 4, 6 bis 8 und 10 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) vom 21. Oktober 1969 (GV. NRW. 1969, S. 712), in der derzeit gültigen Fassung und der §§ 53 c , 65 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LWG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juni 1995 (GV. NRW. 1995, S. 926), in der derzeit gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Merzenich in seiner Sitzung am xx.xx.xxxx die folgende Satzung beschlossen: Artikel 1 § 4 Abs. 6 erhält folgende Fassung: „Die Gebühr beträgt je m³ Schmutzwasser jährlich 2,50 €.“ Artikel 2 § 5 Abs. 4 erhält folgende Fassung: „Die Gebühr für jeden Quadratmeter bebauter bzw. überbauter und/oder befestigter Fläche i. S. d. Abs. 1 beträgt 0,58 €.“ Artikel 3 Diese Satzung tritt am 01.01.2015 in Kraft.