Daten
Kommune
Wesseling
Größe
281 kB
Datum
04.06.2013
Erstellt
22.05.13, 06:14
Aktualisiert
22.05.13, 06:14
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
114/2013
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Verkehrsflächen
-60/Bauverwaltung-
Vorlage für
Bau- und Vergabeausschuss
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Endausbau "An der Meile" in Urfeld
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Leiter/in
Datum
Sachbearbeiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
60/Bauver
waltung-
06.05.2013
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 114/2013
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Schulze
06.05.2013
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Bau- und Vergabeausschuss
Betreff:
Endausbau "An der Meile" in Urfeld
Beschlussentwurf:
Der Ausführungsplanung zum Endausbau „An der Meile“ in Wesseling-Urfeld wird zugestimmt.
Sachdarstellung:
1. Problem
Die Straße An der Meile ist in einer ersten Baustufe mit einer bituminösen Tragschicht als Baustraße hergestellt. Die privaten Bauvorhaben auf den angrenzenden Grundstücke sind fertig gestellt. Der Endausbau der
Straße als Erschließungsanlage ist für 2013 vorgesehen.
2. Lösung
Die Verwaltung hat versucht, alle Grundstücke, die für einen Straßenausbau im Bebauungsplan Nr. 61 erforderlich sind, zu erwerben. Der Eigentümer eines Grundstückes hat dem Verkauf einer Teilfläche trotz intensiven Bemühens der Verwaltung nicht zugestimmt. Diese Teilfläche liegt so, dass eine Erreichbarkeit aller
durch die Straße erschlossenen Grundstücke mit Fahrzeugen (insbesondere mit solchen der Ver- und Entsorgung) nicht gewährleistet ist. Aus diesem Grunde ist der Endausbau in Erwartung einer Einigung immer
wieder verschoben worden. Eine Einigung über den Grunderwerb ist nicht absehbar. Gleichzeitig ist das
Interesse der Anwohner an einem Endausbau der Straße immer wieder gegenüber der Verwaltung vorgetragen worden. Ein Anwohner hat sich bereit erklärt, ein Teil seines Grundstückes abzutreten und somit ein
Befahren aller Straßenabschnitte unter Aussparung des nicht zu erwerbenden Teilstückes dennoch zu gewährleisten. Die Grunderwerbsverhandlungen konnten Ende 2012 abgeschlossen werden.
Die Abweichungen vom rechtsgültigen Bebauungsplan sind durch als gering anzusehen, sodass die Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach Umsetzung der vorliegende Ausführungsplanung durchgeführt werden kann.
Die Straße wird als Mischverkehrsfläche in einer Pflasterbauweise ausgebaut. Im Bereich am Ende des Teilstücks von Am Mieler Berg kommend wird Asphalt eingebaut, da hier mit starken Schiebekräften infolge von
Lenkradeinschlägen bei wendenden Fahrzeugen gerechnet wird, die zu Verwerfungen beim Pflaster führen
könnten.
3. Alternativen
keine
4. Finanzielle Auswirkungen
Für den Endausbau stehen Mittel in Höhe von 50.000 € auf dem Konto M541-003-0910402 zur Verfügung.
Zur Refinanzierung können Mittel in Höhe von rd. 55 000 € durch Erhebung von Erschließungsbeiträgen
nach BauGB eingenommen werden.
Legende zur Ausbauplöanung:
Gelb: Pflaster
Blau: Asphalt
Legende zum Bebauungsplan: Schraffierte Fläche zeigt die Abweichung vom B-Plan