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Antrag CDU (Schaffung von (Einfach-) Arbeitsplätzen Hier: Antrag der CDU Kreistagsfraktion)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
20 kB
Datum
20.03.2013
Erstellt
27.02.13, 04:04
Aktualisiert
27.02.13, 04:04
Antrag CDU (Schaffung von (Einfach-) Arbeitsplätzen
Hier: Antrag der CDU Kreistagsfraktion) Antrag CDU (Schaffung von (Einfach-) Arbeitsplätzen
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CDU KREISTAGSFRAKTION EUSKIRCHEN Jülicher Ring 32, 53879 Euskirchen Datum: A 6/2013 26.02.2013 Az.: Sto/Ku X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Soziales und Gesundheit 28.02.2013 Kreisausschuss 13.03.2013 Kreistag 20.03.2013 Schaffung von (Einfach-) Arbeitsplätzen Hier: Antrag der CDU Kreistagsfraktion Sehr geehrter Herr Landrat, unter Bezugnahme auf die einschlägigen Bestimmungen der Geschäftsordnung des Kreistages beantrage ich namens und im Auftrag unserer Fraktion, in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit den TOP "Schaffung von (Einfach-) Arbeitsplätzen" aufzunehmen. Gleichzeitig beantragen wir, dass der Kreistag den folgenden Beschluss fassen möge: Schaffung von (Einfach-)Arbeitsplätzen Um Langzeitarbeitslosigkeit wirksam zu bekämpfen und auch benachteiligten Personen soziale Teilhabe und Existenzsicherung durch reguläre Arbeit zu ermöglichen möchte die CDU eine umfassende Initiative für verschiedene Altergruppen starten. Dabei steht die Ausbildung bzw. Nachholung einer Ausbildung im Fokus, allerdings sollen auch Möglichkeiten regulärer Beschäftigung für Ältere gefunden werden, für die die Nachholung einer Ausbildung nicht mehr in Frage kommt. Aufgeteilt in drei Altersgruppen beantragen wir, die folgenden Teilprojekte in den Blick zu nehmen: 1. Zielgruppe: Ältere Langzeitarbeitslose im SGB-II-Bezug (ab 40 Jahre) ohne bzw. mit nicht mehr verwertbarer Ausbildung und mehreren weiteren Vermittlungshemmnissen (z. B. gesundheitliche Einschränkungen, fehlende Sprachkenntnisse, Überschuldung) Ziel: Einrichtung von dauerhaften Einfacharbeitsplätzen bei der Kreisverwaltung / kreisnahen Einrichtungen und Unternehmen der freien Wirtschaft -2- Umsetzung: Anschubfinanzierung über das Jobcenter (§ 16e Förderung von Arbeitsverhältnissen, bis zu 75% Zuschuss bis zu 2 Jahre). Es sollen beginnend ab Mitte 2013 innerhalb von zwei Jahren 20 Stellen besetzt werden, je 10 beim Kreis / kreisnahen Einrichtungen und 10 in der freien Wirtschaft. Wenn die ArbeitnehmerInnen sich bewähren, sollen diese Stellen nach Ablauf der Förderung in Dauerstellen umgewandelt werden. Während der Förderung werden Arbeitgeber und Arbeitnehmer durch die Fallmanager des Jobcenters begleitet. Die Restfinanzierung für die beim Kreis beschäftigten 10 Personen beträgt ca. 100.000 € pro Jahr, für 2013 ca. 30.000 €, da die Stellen erst im Laufe des 2. Halbjahres besetzt werden. Die Finanzierung soll über Einsparungen bei den Sozialleistungen erfolgen. Prüfauftrag an die Verwaltung: Welche Beschäftigungen beim Kreis / bei kreisnahen Einrichtungen sind möglich? 2. Zielgruppe: Jugendliche bzw. junge Erwachsene mit Schwierigkeiten beim Übergang Schule – Beruf (z. B. Absolventen der Förderschulen, Schüler in sogenannten Warteschleifen an den Berufskollegs oder in sonstigen Maßnahmen) Ziel: erfolgreicher Einstieg in Ausbildung durch intensive Begleitung von erfahrenen Paten / Mentoren. Durch Kontakte von Personen aus verschiedenen Gesellschaftsschichten und Altersgruppen (die ansonsten kaum Kenntnisse voneinander haben) soll gegenseitige Toleranz und Verständnis erhöht werden (wichtige Ziele für Inklusion und Demografie!). Umsetzung: Der Kreis organisiert und koordiniert die Akquise, Qualifizierung (Beispiel einer Qualifizierung: http://www.g-a-r.de/integrations-coach.html) und Begleitung der Paten und bietet öffentliche Anerkennung dieses ehrenamtlichen bürgerschaftlichen Engagements. Die Paten erhalten auf Wunsch eine Aufwandsentschädigung (insb. Erstattung der Fahrtkosten) Prüfauftrag: Der Kreis klärt Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten unter Einbezug des kommunalen Integrationszentrums, der kommunalen Koordinierungsstelle und evtl. einem Sponsoring durch Stiftungen (bei SGB-II-Kunden wird Finanzierung über das Jobcenter angestrebt) sowie die mögliche Einbeziehung von bereits vorhandenen Strukturen. 3. Zielgruppe: 25-40jährige SGB-II-Bezieher/innen ohne Berufsabschluss, aber mit Schulabschluss Ziel: Vorbereitung auf die Nachholung einer Ausbildung (meist zweijährige Ausbildungsgänge mit reduzierten Anforderungen) und Begleitung während der Ausbildung Umsetzung: Projekt aus dem Landesprogramm Fachkräftesicherung mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF). Der Vorbereitungskurs läuft ab 01.03.2013 beim BZE. Eintritt in reguläre Ausbildung im September 2013, Begleitung durch das BZE bis Febr. 2015. Finanzierung durch Land, ESF und Jobcenter. Prüfauftrag: 1. Übernahme von 1-2 Teilnehmern/innen aus dieser Maßnahme in 2jährige Ausbildung ab 2013 beim Kreis (z. B. Werker im Garten- und Landschaftsbau) 2. generelle Prüfung der Einrichtung zweijähriger Ausbildungsgänge beim Kreis bzw. kreisnahen Einrichtungen -3Mit freundlichen Grüßen gez. Ute Stolz (stellvertretende Fraktionsvorsitzende) F.d.R.: gez. Maren Kurth (Fraktionssekretärin)