Daten
Kommune
Bedburg
Größe
217 kB
Datum
05.07.2016
Erstellt
22.06.16, 18:02
Aktualisiert
21.09.16, 18:05
Stichworte
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Drucksache: WP9-80/2016
2. Ergänzung
Fachdienst 5 - Stadtplanung,
Bauordnung, Wirtschaftsförderung
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Stadtentwicklungsausschuss
26.04.2016
Stadtentwicklungsausschuss
28.06.2016
Rat der Stadt Bedburg
05.07.2016
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 43 / Bedburg, 6. Änderung - Teilbereich „Adolf-Silverberg-Straße“
hier:
a) Beratung und Beschließung über die im Wege der Beteiligungsverfahren
eingegangenen Stellungnahmen
b) Fassung des Satzungsbeschlusses nach § 10 Abs. 1 BauGB
Beschlussvorschlag:
a) Der Rat der Stadt Bedburg führt über die im Wege der Offenlage nach §§ 3 Abs. 2 und
4 Abs. 2 i.V.m. § 13a BauGB und 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB eingegangenen
Stellungnahmen eine Abwägung durch und fasst hierüber einzelne Beschlüsse gemäß
Anlage ‚Abwägungsliste‘.
b) Für den Bebauungsplan Nr. 43 / Bedburg, 6. Änderung – Teilbereich „Adolf-SilverbergStraße“ wird der Satzungsbeschluss nebst Begründung und dazugehörigen Anlagen
gemäß § 10 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September
2004 (BGBI. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober
2015 (BGBI. I S. 1722), gefasst.
Ferner wird die Verwaltung beauftragt, den Plan zur Erlangung der Rechtskraft im
Amtsblatt des Rhein-Erft-Kreises bekannt zu machen.
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Begründung:
Der Bebauungsplan Nr. 43 / Bedburg, 3. Änderung mit Aufstellungsbeschluss vom
14.10.2003 wurde aufgestellt, um die im Ursprungsbebauungsplan für das RLB Gelände
(Bebauungsplan Nr. 43 / Bedburg) festgesetzte Gewerbegebietsfläche per
Bebauungsplanänderung in eine Mischgebietsfläche umzuwandeln, um so neue
Entwicklungen für das Gebiet zu ermöglichen. Das ursprüngliche Ziel der Ansiedlung von
Gewerbebetrieben konnte aufgrund mangelnder geeigneter Interessenten nicht erreicht
werden, so dass nun eine attraktive gemischte Nutzung forciert werden soll.
Das Verfahren der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 43 / Bedburg „Adolf-SilverbergStraße“ wurde jedoch nur bis zur Offenlage im Jahr 2004 geführt. Auf dieser Grundlage
wurde seinerzeit nach der Offenlage gemäß § 33 BauGB eine Baugenehmigung zur
Errichtung eines Lebensmitteldiscountmarktes erteilt, welcher bis heute noch betrieben
wird. Die weiteren Planungen innerhalb dieses geplanten Mischgebietes wurden
eigentümerseitig nicht weiterverfolgt und aufgrund der ungeklärten Grundstückssituation
auf den Restflächen noch nicht fortgeführt.
Die Situation war in der Folge in den letzten Jahren äußerst unbefriedigend, zumal die
Situation nachhaltig negativen Einfluss auf das gesamte Umfeld genommen hat. Aufgrund
der Schuttberge mit teilweise kontaminierten Materialien und dem optischen
Gesamteindruck dieser Brachfläche im sanierten Umfeld des Bahnhofes, lagen
städtebaulichen Missstände vor.
Nach diversen Überlegungen und gutachterlichen Stellungnahmen, wie die Fläche einer
sinnvollen städtebaulichen Ordnung zugeführt werden könnte, ist nun der Verkauf durch
den Eigentümer an die Deutsche Reihenhaus AG vorgesehen, die auf dem Areal 35
Reihenhäuser errichten und vermarkten möchte. Die angrenzenden gewerblichen
Nutzungen erfüllen die Zweckbestimmung des festgesetzten Mischgebietes mit einem
ausgewogenen Verhältnis von Wohnnutzung zu gewerblicher Nutzung. Somit besteht nun
die Chance zur Entwicklung einer zentral gelegenen Brachfläche, die bisher aufgrund der
schwierigen Rahmenbedingungen keiner dem sanierten Bahnhofsumfeld angemessenen
städtebaulichen Nutzung zugeführt werden konnte.
Das Bebauungskonzept sieht die Errichtung einer Wohnanlage mit 35 Reihenhäusern,
von denen 15 dem Typ „Wohntraum“ mit 116 qm Wohnfläche und 20 dem Typ
„Familienglück“ mit 141 qm Wohnfläche (siehe Anlage ‚DRH Portrait‘ und ‚DRH
Gestaltungsbeispiele‘) zugeordnet sind. Die Erschließung erfolgt im Nordosten von der
Adolf-Silverberg-Straße als Mischverkehrsfläche und verläuft in südlicher Richtung als
Privatstraße mit Wendehammer. Dabei wird der bestehende von Ost nach West
verlaufende Fuß- und Radweg als wichtiges Verbindungselement erhalten und durch den
Ausbau sogar gestärkt. Die vorgesehene Bebauung fügt sich hinsichtlich der
Gebäudekubaturen und der -höhen gut in die nähere Umgebung ein. Mit der Umsetzung
des Projektes wird eine begrüßenswerte Möglichkeit geschaffen, insbesondere jungen
Familien mit Kindern günstigen Wohnraum in unmittelbarer Nähe zum Bahnhof, zur
Innenstadt sowie zum Schulzentrum zum Kauf anzubieten.
Die erläuterte Planungskonzeption wird nunmehr als 6. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 43 / Bedburg mit dem Beschluss zur Offenlage fortgeführt. Aufgrund der
zwischenzeitlich in 2007 erfolgten Änderung des Baugesetzbuchs soll das Verfahren als
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Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB erfolgen. Die notwendigen
Planunterlagen werden in enger Abstimmung mit der Verwaltung durch das Planungsbüro
im Auftrag der Deutschen Reihenhaus AG erarbeitet, welches schon 2003 mit der
Erarbeitung der Planunterlagen betraut war. Dabei ist auch eine immissionsschutzrechtliche Berücksichtigung des benachbarten Gewerbegebietes erfolgt. Nach
derzeitigem Planungsstand könnte im Herbst 2016 mit der Bebauung der Fläche
begonnen und somit das direkte Bahnhofsumfeld städtebaulich aufgewertet werden.
Zwischenfazit:
Zusammenfassend betrachtet besteht durch die Verkaufsbereitschaft des Eigentümers
nunmehr die Möglichkeit, eine jahrelang brach liegende Fläche mit teilweise
kontaminierten Materialien einer geordneten städtebaulichen Nutzung zuzuführen und
gemeinsam mit der Deutschen Reihenhaus AG ein Wohnquartier zu entwickeln, das sich
gut in die nähere Umgebung einfügt und insbesondere jungen Familien die Möglichkeit
eröffnet, günstigen Wohnraum in unmittelbarer Nähe zum Bahnhof, zur Innenstadt und
zum Schulzentrum zu erwerben.
Aktueller Sachstand zur Sitzung am 28.06.2016 und 05.07.2016:
Die öffentliche Auslegung der Planung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB hat in der Zeit vom
11.05.2016 bis 13.06.2016 stattgefunden. Die Träger öffentlicher Belange wurden gemäß
§ 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 09.05.2016 beteiligt. Dabei sind die in der
beigefügten Abwägungsliste aufgeführten Punkte eingegangen. Die Stellungnahmen
führen zu keiner Änderung der Planung, so dass nunmehr das Verfahren abgeschlossen
werden kann. Vorbehaltlich der Entscheidung des Stadtentwicklungsausschusses vom
28.06.2016 empfiehlt die Verwaltung dem Rat der Stadt Bedburg dem vorgenannten
Beschlussvorschlag zu folgen.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel sowie
im Zusammenhang mit einer nachhaltigen Entwicklung:
Die bedarfsgerechte Bereitstellung von Bauland, insbesondere im Sinne einer Nachverdichtung im Innenbereich,
welches auch für Familien mit Kindern geeignet ist, trägt zur Stabilisierung der sozialen Strukturen im Sinne einer
nachhaltigen Stadtentwicklung im Stadtgebiet Bedburg bei.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein Die Planungskosten werden vom Entwickler übernommen.
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
Bedburg, 17.06.2016
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----------------------------------Meyer
----------------------------------Schmitz
----------------------------------Solbach
Sachbearbeiter
stellv. Fachdienstleiter
Bürgermeister
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