Daten
Kommune
Bedburg
Größe
132 kB
Datum
05.07.2016
Erstellt
27.06.16, 18:01
Aktualisiert
27.06.16, 18:01
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Inhalt der Datei
Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1-12) – Bebauungsplan Nr. 43 / Bedburg, 6. Änderung
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Nr.
Der Rat der Stadt
Bedburg beschließt ...
1.
Landesbetrieb Straßenbau Gegen die o. g. Bauleitplanung bestehen seitens Entfällt.
NRW, Euskirchen,
der Straßenbauverwaltung keine Bedenken.
11.05.2016
. die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
2.
Amprion GmbH, Dortmund, 23.05.2016
. den Hinweis zur
Kenntnis zu nehmen.
3.
Geologischer Dienst NRW, Für o. g. Plangebiet gebe ich folgenden Hinweis
Krefeld, 18.005.2016
zur Erdbebengefährdung:
Im Planbereich der o. a. Maßnahme verlaufen
keine Höchstspannungsleitungen unseres Unternehmens.
Planungen von Höchstspannungsleitungen für
diesen Bereich liegen aus heutiger Sicht nicht vor.
Diese Stellungnahme betrifft nur die von uns be- Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Relevante Versorgungsanbieter wurden beteiligt.
treuten Anlagen des 220- und 380-kV-Netzes.
Wir gehen davon aus, dass Sie bezüglich weiterer
Versorgungsleitungen die zuständigen Unternehmen beteiligt haben.
. den Hinweis zur
Kenntnis zu nehmen.
Gemäß der Technischen Bestimmungen des Landes NRW ist bei der Planung und Bemessung
üblicher Hochbauten die DIN 4149:2005-04 „Bauten in deutschen Erdbebengebieten“ zu berücksichtigen.
- Die Gemarkung Lipp der Stadt Bedburg ist
nach der „Karte der Erdbebenzonen und
geologischen Untergrundklassen der Bundesrepublik Deutschland – NordrheinWestfalen, 1 : 350000 (Karte zu DIN
4149)“ der Erdbebenzone 2 in geologischer Untergrundklasse S zuzuordnen.
Siehe
auch
http://www.gd.nrw.de/g_details.php?id=2643
1
Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1-12) – Bebauungsplan Nr. 43 / Bedburg, 6. Änderung
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Nr.
Zu Kap. 6.4. Baugrund (Entwurf Begründung,
Stand 27. April 2016):
Ein entsprechender Hinweis ist Bestandteil des BeDie Baugrundeigenschaften sind objektbezogen zu bauungsplanes. Objektbezogene Untersuchungen
untersuchen und zu bewerten.
werden im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens geklärt.
Der Rat der Stadt
Bedburg beschließt ...
4.
Evonik Industries, Marl,
10.05.2016
An den im Betreff näher bezeichneten Stellen ver- Entfällt.
laufen keine von uns betreuten Fernleitungen.
. die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
5.
PLEdoc GmbH, Essen,
10.05.2016
Mit Bezug auf Ihr o. g. Schreiben teilen wir Ihnen Entfällt.
mit, dass in dem von Ihnen angefragten Bereich
keine von uns verwalteten Versorgungsanlagen
vorhanden sind. Maßgeblich für unsere Auskunft
ist der im Übersichtsplan markierte Bereich. Bitte
überprüfen Sie diese Darstellung auf Vollständigund Richtigkeit und nehmen Sie bei Unstimmigkeiten umgehend mit uns Kontakt auf.
. die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
Wir beauskunften die Versorgungseinrichtungen
der nachstehend aufgeführten Eigentümer bzw.
Betreiber:
-
-
Open Grid Europe GmbH, Essen
Kokereigasnetz Ruhr GmbH, Essen
Ferngas Netzgesellschaft mbH (ehem.
Ferngas Nordbayern GmbH (FGN), Nürnberg
Mittel-Europäische
Gasleitungsgesellschaft mbH (MEGAL), Essen
Mittelrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH (METG), Essen
Nordrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH & Co. KG (NETG),
2
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Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Nr.
Dortmund
- Trans Europa Naturgas Pipeline GmbH
(TENP), Essen
- GasLINE
Telekommunikationsnetzges.
Deutscher
Gasversorungsunternehmen
mbH & Co. KG, Straelen
Viatel GmbH, Frankfurt
Der Rat der Stadt
Bedburg beschließt ...
Diese Auskunft bezieht sich nur auf die Versorgungseinrichtungen der hier aufgelisteten Versorgungsunternehmen. Auskünfte zu Anlagen sonstiger Netzbetreiber sind bei den jeweiligen Versorgungsunternehmen bzw. Konzerngesellschaften
oder Regionalcentern gesondert einzuholen.
Achtung:
Eine Ausdehnung oder Erweiterung des Projektbereichs bedarf immer einer erneuten Abstimmung
mit uns.
6.
Westnetz GmbH, Bergheim, 19.05.2016
In Ihrem Schreiben vom 09.05.2016 bitten Sie uns
um Stellungnahme zu obigem Bebauungsplan.
Nach Prüfung der uns zugesandten Unterlagen
teilen wir Ihnen mit, dass wir keine grundsätzlichen
Bedenken erheben.
Eine Erweiterung unserer Versorgungsleitungen
soll im Zuge des Baufortschrittes erfolgen. Die
Erweiterung des Gasnetzes ist Nachfrageabhängig.
Zur Information über unseren Leitungsbestand in
obig genanntem Bereich fügen wir in Anlage zu
diesem Schreiben Auszüge aus unseren Bestandsplanunterlagen bei. Durch das Plangebiet
werden unsere Versorgungsanlagen z. T. berührt.
(Hausanschlüsse und vorhandene Trafostation).
. die Hinweise zur
Kenntnis zu nehmen
und die Planungsunterlagen
entsprechend
den Anmerkungen in
der Abwägung zu ergänzen.
3
Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1-12) – Bebauungsplan Nr. 43 / Bedburg, 6. Änderung
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der Rat der Stadt
Nr.
Bedburg beschließt ...
Bei Nutzungsänderungen der Flächen, wie z. B.
Entwidmung von öffentlichen Grundstücksflächen, Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
werden bei einem Verkauf vereinbarungsgemäß
dingliche Sicherungen unserer Leitungstrassen
und Anlagestandorte notwendig.
Sollte durch Art und Umfang der Bebauung ein Durch das geplante Vorhaben der Deutschen Reierhöhter Leistungsbedarf an Energie oder auch an henhaus AG für den nördlichen Teil des BebauLöschwasserressourcen zu erwarten sein, bitten ungsplangebietes ergibt sich u.a. ein erhöhter Leiswir Sie uns rechtzeitig mit einzubinden, damit wir tungsbedarf an Energie und Löschwasserressourbei der Netzauslegung den Bedarf entsprechend cen. Selbstverständlich wurde und wird auch zukünfberücksichtigen können.
tig die Westnetz GmbH in den Planungsprozess mit
Wir bitten Sie bei der Planung von Bepflanzungseingebunden. Die Versorgungsleitungstrassen werzonen darauf zu achten, dass unsere Versorgungsleitungstrassen frei von Baum und Strauch- den bei einer möglichen Bepflanzung durch einen
Bauherren berücksichtigt und im Rahmen des Bauwerk bleiben.
Bei nicht auszuschließenden Näherungen von genehmigungsverfahrens überprüft.
Bepflanzungen an unsere Versorgungsleitungen
bitten wir Sie, die DVGW Richtlinie GW 125 „Bepflanzungen im Bereich unterirdischer Versorgungsanlagen“ zu berücksichtigen. Darüber hinaus
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und in
sind notwendig werdende Schutzmaßnahmen mit
den Textlichen Festsetzungen ergänzt.
uns abzustimmen.
7.
Bezirksregierung Köln,
Köln, 12.05.2016
Gegen die Planung sind aus Sicht der von mir Entfällt.
wahrzunehmenden öffentlichen Belange der allgemeinen Landeskultur und der Landentwicklung
keine Bedenken vorzubringen.
Planungen bzw. Maßnahmen des Dezernates 33
sind in dem Planungsbereich nicht vorgesehen.
. die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
8.
Erftverband, Bergheim,
31.05.2016
Zum o. g. Bebauungsplan nimmt der Erftverband
wie folgt Stellung:
Nach Beendigung der Grundwasserabsenkungen
.die Hinweise zur
Kenntnis zu nehmen
und die Planungsunterlagen
entsprechend
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Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1-12) – Bebauungsplan Nr. 43 / Bedburg, 6. Änderung
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Nr.
durch den Braunkohlenbergbau wird der oberste
Grundwasserspiegel wieder seinen ursprünglichen
flurnahen Zustand erreichen. Einen Sonderfall
stellt die Erftaue zwischen Kerpen und Bedburg
dar. Aufgrund der intensiven Nutzung dieses Gebietes liegt ein planungspolitischer Konsens darüber vor, die ursprünglichen Grundwasserverhältnisse nicht mehr zuzulassen. Es ist vorgesehen,
dass der Erftverband zukünftig durch Grundwassererhaltungsmaßnahmen den Grundwasserwiederanstieg auf ein für die normale Bebauung
(Wohnhaus mit normaler Gründungstiefe für ein
Kellergeschoss) verträgliches Niveau begrenzt.
Diese Maßnahmen werden frühestens gegen Ende Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
dieses Jahrhunderts erfolgreich werden, so dass
zum jetzigen Zeitpunkt noch keine konkreten Planungen vorliegen.
Unabhängig von den zukünftigen Grundwasserhaltungsmaßnahmen empfehlen wir, von den natürlichen Grundwasserflurabständen auszugehen und
geeignete Abdichtungsmaßnahmen nach den Vorschriften der DIN 18 195 „Bauwerksabdichtungen“,
und hier insbesondere die Blätter 4 bis 6 „Abdichtungen gegen Bodenfeuchtigkeit“, „Abdichtungen
gegen nichtdrückendes Wasser“ und „Abdichtungen gegen von außen drückendes Wasser“, vorzusehen.
9.
RWE Power AG, Köln,
02.06.2016
Wir haben Ihre Anfrage geprüft und teilen Ihnen
hierzu folgendes mit:
Wir weisen darauf hin, dass die Bodenkarte des
Landes Nordrhein-Westfalen, Blatt L5104, im gesamten Plangebiet Böden ausweist, die humoses
Bodenmaterial enthalten.
Der Rat der Stadt
Bedburg beschließt ...
den Anmerkungen in
der Abwägung zu ergänzen.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und im
Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens zur
Kenntnis gegeben sowie in den Textlichen Festsetzungen ergänzt.
.den
Hinweis
zur
Kenntnis zu nehmen.
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Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1-12) – Bebauungsplan Nr. 43 / Bedburg, 6. Änderung
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der Rat der Stadt
Nr.
Bedburg beschließt ...
Humöse Böden sind empfindlich gegen Bodendruck und im Allgemeinen kaum tragfähig. Erfahrungsgemäß wechseln die Bodenschichten auf
kurzer Distanz in ihrer Verbreitung und Mächtigkeit, so dass selbst bei einer gleichmäßigen Belastung diese Böden mit unterschiedlichen Setzungen
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
reagieren können.
Das gesamte Plangebiet ist daher wegen der Bau- Das gesamte Plangebiet ist bereits als „Fläche bei
grundverhältnisse gemäß § 9 Abs. 5 Nr. 1 BauGB deren Bebauung gegebenenfalls besondere Vorkehals Fläche zu kennzeichnen, bei deren Bebauung rungen im Gründungsbereich vorgenommen werden
ggf. besondere bauliche Maßnahmen, insbesonde- müssen“ in der Plandarstellung gekennzeichnet. Die
re im Gründungsbereich, erforderlich sind.
entsprechende Erläuterung ist der Begründung,
Hier sind die Bauvorschriften des Eurocode 7 „GeAbschnitt
6.4 ‚Baugrund` zu entnehmen. Die zu beotechnik“ DIN EN 1997-1 mit nationalem Anhang,
rücksichtigenden
Bauvorschriften sind Bestandteil
den Normblättern DIN 1054 „Baugrund – Sicherder
Hinweise
in
den
Textlichen Festsetzungen.
heitsnachweise im Erd- und Grundbau – Ergänzende Regelungen“, der DIN 18 196 „Erd- und
Grundbau; Bodenklassifikation für bautechnische
Zwecke“ mit der Tabelle 4, die organische und
organogene Böden als Baugrund ungeeignet einstuft, sowie die Bestimmungen der Bauordnung
des Landes Nordrhein-Westfalen zu beachten.
Außerdem teilen wir Ihnen mit, dass sich im Plangebiet Kabel und Rohrleitungen der RWE Power
AG befinden. Diese Anlagen sind außer Betrieb
und werden nicht mehr benötigt.
10.
Deutsche Telekom Technik GmbH, Bochum,
06.06.2016
Gegen die Planung haben wir keine Bedenken.
11.
Industrie- und Handelskammer zu Köln, Ge-
Mit Schreiben vom 9. Mai 2016 baten Sie die Industrie- und Handelskammer zu Köln um Stellung-
Entfällt.
. die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
. die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen
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Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1-12) – Bebauungsplan Nr. 43 / Bedburg, 6. Änderung
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Nr.
schäftsstelle Rhein-Erft,
nahme zur 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr.
Bergheim, 09.05.2016
43 / Bedburg - Teilbereich „Adolf-SilverbergStraße“. Diese 6. Änderung sieht vor, eine innerhalb der im FNP als „Gewerbliche Baufläche (G)“
dargestellt Fläche zukünftig als „Mischgebiet (MI)
auszuweisen. Gerne möchten wir dazu Folgendes
anmerken:
Weshalb sich die Grundvoraussetzungen – unter Die zugrunde liegende Planungskonzeption sieht die
denen in 2014 für die o. g. Fläche eine gewerbliche Ausweisung zweier Mischgebiete (MI) mit einer FläNutzung im Flächennutzungsplan festgelegt wurde chenverteilung von 60 % Wohnnutzung und 40 %
– nun geändert haben, die eine Ausweisung als MI gewerblicher Nutzung, letzteres im östlichen und
begründen, geht aus den Planunterlagen leider
südlichen Planbereich vor. Damit soll eine seit mehnicht abschließend hervor. Wir regen daher an,
dem Flächennutzungsplan entsprechend für die o. reren Jahren brach liegende Fläche mit teils kontag. Fläche eine gewerbliche Nutzung (GE) vorzuse- minierten Schuttbergen einer sinnvollen städtebaulihen. Mindestens jedoch sollte eine gewerbliche chen Entwicklung zugeführt und aktuellen Bedarfen
Ersatzfläche in vergleichbarer Größe an anderer Rechnung getragen werden. Es ist eine nachträgliStelle im Stadtgebiet Bedburg ausgewiesen wer- che Anpassung des FNP im Wege der Berichtigung
den.
gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB geplant.
12.
Rhein-Erft-Kreis,
Aus Sicht der vom Rhein-Erft-Kreis zu vertretenBergheim, 13.06.2016
den Belange wird folgende Stellungnahme abgegeben:
Naturschutz und Landschaftspflege:
Ansprechpartnerin: Frau Fitzek, Tel.: 02271
834213
Aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege werden keine Bedenken oder Anregungen
geäußert.
Die grünordnerischen Festsetzungen (Punkt 6.1.6)
der Begründung zum im Betreff genannten Bebauungsplan werden begrüßt.
Der Rat der Stadt
Bedburg beschließt ...
und
gemäß
Abwägungsvorschlag vorzugehen.
. die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen
und die Planungsunterlagen
entsprechend
den Anmerkungen in
der Abwägung zu ergänzen.
Wasserwirtschaft:
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Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1-12) – Bebauungsplan Nr. 43 / Bedburg, 6. Änderung
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der Rat der Stadt
Nr.
Bedburg beschließt ...
Ansprechpartnerin: Frau Schröder, Tel. 02271
834729
Aus Sicht der Unteren Wasserbehörde bestehen
keine grundsätzlichen Bedenken.
Die EU-Wasserrahmenrichtlinie schreibt vor, dass
jedes Gewässer den guten ökologischen Zustand
bzw. das gute ökologische Potential erreichen
muss. Hierzu gehört ebenfalls das Grundwasser. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und im
Um den chemischen Zustand nicht weiter zu belas- Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens berückten, bitte ich für kommende Bebauungen und Än- sichtigt.
derungen an bestehender Bedachung um den
Hinweis, dass einer Bedachung mit unbeschichteBereits frühzeitig wurde durch entsprechende Darten Metalldächern nicht zugestimmt werden kann.
stellung im Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt
In der vorliegenden Planung wird keine Aussage Bedburg als auch im Landesentwicklungsplan (LEP)
zum Niederschlagswasser getroffen. Es wird keine durch Ausweisung als ASB bzw. „SiedlungsschwerAussage über Vermeidung oder Minimierung von punkt“ eine entsprechende Bebauung im Rahmen
Niederschlagswasser getroffen. Auch Festlegun- des Generalentwässerungsplanes berücksichtigt.
gen zur Rückhaltung des Niederschlagswassers Eine darüberhinausgehende zusätzliche Flächenfehlen ganz. Hohe Regenwassermengen führen
versiegelung und damit verbundene erhebliche Beindes zu einer starken Verdünnung des Schmutzwassers und so zu einer schlechteren Reinigungs- lastungen sind somit nicht zu erwarten. Einen negaleistung der Kläranlage sowie vermehrt zu Ab- tiven Einfluss oder gar Verstöße gegen das Verschlägen (Entlastungen) aus dem Mischwasser- schlechterungsverbot der Europäische Wasserrahsystem in die Gewässer und dort zu Stoßbelastun- menrichtlinie, auch unter Würdigung des Urteils des
gen. Hier gilt es zu beachten, dass nach der Euro- Europäischen Gerichtshofs (C-461/13) vom
päischen Wasserrahmenrichtlinie an allen Gewäs01.07.2015, sind nicht zu befürchten.
sern ein Verschlechterungsverbot gilt. Die Einhaltung dieser Richtlinie wäre also in jedem Fall zu
prüfen.
Gem. § 51 a LWG ist Niederschlagswasser von
Grundstücken, die nach dem 01.01.1996 erstmals
bebaut, befestigt oder an die öffentliche Kanalisation angeschlossen werden, vor Ort zu verrieseln,
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Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1-12) – Bebauungsplan Nr. 43 / Bedburg, 6. Änderung
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Nr.
zu versickern oder ortsnah in ein Gewässer einzuleiten, sofern dies ohne Beeinträchtigung des
Wohls der Allgemeinheit möglich. Ist. Da es sich Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und in
aber um eine Altlastenverdachtsfläche handelt,
den Textlichen Festsetzungen ergänzt.
muss vor einer geplanten Versickerung nachgewiesen werden, dass sich unter der Versickerungs- Entsprechende Nachweise bzw. Gutachten sind im
fläche keine anthropogenen Ablagerungen oder Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens vorzuleSchadstoffe befinden. Dies ist mir mittels Gutach- gen.
ten nachzuweisen.
Bodenschutz
Ansprechpartnerin:
02271/834715
Frau
Wolf,
Der Rat der Stadt
Bedburg beschließt ...
Tel:
Mit dem Bebauungsplan Nr. 43 erfolgt die Festsetzung der geplanten Wohn- und Einzelhandelsnutzung des Plangebietes. Das Gebiet ist Teil der
ehemaligen Rheinischen Linoleumwerke in Bedburg gewesen und wurde anschließend vom
Speditionsunternehmen Mockel & Gronotte genutzt.
Neben der aktuell bestehenden Wohn- und Einzelhandelsnutzung soll im Rahmen des Bebauungsplanes der brach liegende Bereich mit Reihenhäusern bebaut werden. Bei den Reihenhäusern zugehörigen Gartenflächen muss von Aufenthaltsflächen für Kinder ausgegangen werden, die insbesondere durch die jüngeren Kinder zum Spielen
genutzt werden. Diese Bereiche sind somit als
Kinderspielflächen zu werten. Die oberflächennah
angetroffenen und untersuchten Auffüllungen halten die Prüfwerte der BBodSchV hinsichtlich der
Wohnnutzung ein, überschreiten allerdings bei den
Parametern B(a)P und Blei teilweise die Prüfwerte
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Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1-12) – Bebauungsplan Nr. 43 / Bedburg, 6. Änderung
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Nr.
für Kinderspielflächen.
Der Rat der Stadt
Bedburg beschließt ...
Ich bitte Sie daher, unter Punkt 6.3 „Altlasten“ der
Begründung zum Bebauungsplan bei der Bewertung und Empfehlung den 2. Absatz wie folgt zu
ändern:
Die für die Untersuchung herangezogenen oberflächennah angetroffenen Auffüllungsböden erfüllen
die Anforderungen an gesundes Wohnen und Arbeiten, eignen sich allerdings nicht als Kinderspielflächen. Daher erfolgt für die abschließende Oberflächengestaltung die Aufbringung einer 0,4 m
mächtigen Mutterbodenschicht, die die Vorsorgewerte der BBodSchV einhält. Die Erdarbeiten erfolgen unter gutachterlicher Begleitung und mit
vorheriger Abstimmung mit der Unteren Bodenschutzbehörde des Rhein-Erft-Kreises.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die vorgeschlagene Ergänzung unter Punkt 5.2. und 6.3 in
der Begründung wird begrüßt und im weiteren Verfahren berücksichtigt. Die teilweise Überschreitung
der Prüfwerte für Kinderspielflächen wird durch Aufbringung einer 0,4 m mächtigen Mutterbodenschicht
ausgeglichen. Ein entsprechender Hinweis wird als
Ebenso ist unter Punkt 5.2; Umweltauswirkungen /
Hinweis ergänzt.
-maßnahmen außerhalb des Naturschutzes der 2.
Absatz wie folgt zu ergänzen:
. Demnach liegen gesunde Wohn- und Arbeitsbedingungen vor, die Auffüllungsböden eignen sich
jedoch nicht als Kinderspielflächen. Zur abschließenden Oberflächengestaltung erfolgt daher eine
Mutterbodenaufbringung mit einer Mächtigkeit von
0,4 m, die in Zukunft erhalten bleiben muss. Im Fall
von Erdarbeiten..
Ich bitte Sie, folgendes als Hinweis in den Bebauungsplan aufzunehmen:
Die Erdarbeiten und abschließende Oberflächen-
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Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Nr.
gestaltung sind unter gutachterlicher Begleitung
durchzuführen.
Der Rat der Stadt
Bedburg beschließt ...
Zur abschließenden Oberflächengestaltung erfolgt
daher eine Mutterbodenaufbringung mit einer
Mächtigkeit von 0,4 m, die in Zukunft erhalten bleiben muss.
Immissionsschutz
Ansprechpartnerin: Frau Klinkhammer, Tel.:
02271-833454
Zur 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 43
bestehen aus der Sicht des Immissionsschutzes
grundsätzlich keine Bedenken, wenn sich das
Plangebiet auch tatsächlich zu einer gemischten
Nutzungsstruktur entwickelt und somit dem
Schutzanspruch eines Mischgebietes ausreichend
Rechnung getragen wird.
Amt für Straßenbau und Verkehr
Ansprechpartnerin: Frau Hamacher,
02271/834674
Die Entwicklung einer gemischten Nutzungsstruktur
im Verhältnis von 60 % Wohnnutzung und 40 %
gewerbliche Nutzung ist vorgesehen und entspricht
somit der Ausweisung zweier Mischgebiete.
Tel.:
Gegen den o.g. Bebauungsplan bestehen aus
meiner Sicht als Straßenbaulastträger keine Bedenken, das das Kreisstraßennetz nicht unmittelbar betroffen ist.
Ansonsten werden seitens des Rhein-Erft-Kreises
keine Bedenken oder Anregungen vorgebracht.
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