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Beschlussvorlage (Anl. 10 der Niederschrift - Abwägungsliste)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
132 kB
Datum
05.07.2016
Erstellt
27.06.16, 18:01
Aktualisiert
27.06.16, 18:01

Inhalt der Datei

Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1-12) – Bebauungsplan Nr. 43 / Bedburg, 6. Änderung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. Der Rat der Stadt Bedburg beschließt ... 1. Landesbetrieb Straßenbau Gegen die o. g. Bauleitplanung bestehen seitens Entfällt. NRW, Euskirchen, der Straßenbauverwaltung keine Bedenken. 11.05.2016 . die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. 2. Amprion GmbH, Dortmund, 23.05.2016 . den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen. 3. Geologischer Dienst NRW, Für o. g. Plangebiet gebe ich folgenden Hinweis Krefeld, 18.005.2016 zur Erdbebengefährdung: Im Planbereich der o. a. Maßnahme verlaufen keine Höchstspannungsleitungen unseres Unternehmens. Planungen von Höchstspannungsleitungen für diesen Bereich liegen aus heutiger Sicht nicht vor. Diese Stellungnahme betrifft nur die von uns be- Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Relevante Versorgungsanbieter wurden beteiligt. treuten Anlagen des 220- und 380-kV-Netzes. Wir gehen davon aus, dass Sie bezüglich weiterer Versorgungsleitungen die zuständigen Unternehmen beteiligt haben. . den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen. Gemäß der Technischen Bestimmungen des Landes NRW ist bei der Planung und Bemessung üblicher Hochbauten die DIN 4149:2005-04 „Bauten in deutschen Erdbebengebieten“ zu berücksichtigen. - Die Gemarkung Lipp der Stadt Bedburg ist nach der „Karte der Erdbebenzonen und geologischen Untergrundklassen der Bundesrepublik Deutschland – NordrheinWestfalen, 1 : 350000 (Karte zu DIN 4149)“ der Erdbebenzone 2 in geologischer Untergrundklasse S zuzuordnen. Siehe auch http://www.gd.nrw.de/g_details.php?id=2643 1 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1-12) – Bebauungsplan Nr. 43 / Bedburg, 6. Änderung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. Zu Kap. 6.4. Baugrund (Entwurf Begründung, Stand 27. April 2016): Ein entsprechender Hinweis ist Bestandteil des BeDie Baugrundeigenschaften sind objektbezogen zu bauungsplanes. Objektbezogene Untersuchungen untersuchen und zu bewerten. werden im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens geklärt. Der Rat der Stadt Bedburg beschließt ... 4. Evonik Industries, Marl, 10.05.2016 An den im Betreff näher bezeichneten Stellen ver- Entfällt. laufen keine von uns betreuten Fernleitungen. . die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. 5. PLEdoc GmbH, Essen, 10.05.2016 Mit Bezug auf Ihr o. g. Schreiben teilen wir Ihnen Entfällt. mit, dass in dem von Ihnen angefragten Bereich keine von uns verwalteten Versorgungsanlagen vorhanden sind. Maßgeblich für unsere Auskunft ist der im Übersichtsplan markierte Bereich. Bitte überprüfen Sie diese Darstellung auf Vollständigund Richtigkeit und nehmen Sie bei Unstimmigkeiten umgehend mit uns Kontakt auf. . die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Wir beauskunften die Versorgungseinrichtungen der nachstehend aufgeführten Eigentümer bzw. Betreiber: - - Open Grid Europe GmbH, Essen Kokereigasnetz Ruhr GmbH, Essen Ferngas Netzgesellschaft mbH (ehem. Ferngas Nordbayern GmbH (FGN), Nürnberg Mittel-Europäische Gasleitungsgesellschaft mbH (MEGAL), Essen Mittelrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH (METG), Essen Nordrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH & Co. KG (NETG), 2 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1-12) – Bebauungsplan Nr. 43 / Bedburg, 6. Änderung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. Dortmund - Trans Europa Naturgas Pipeline GmbH (TENP), Essen - GasLINE Telekommunikationsnetzges. Deutscher Gasversorungsunternehmen mbH & Co. KG, Straelen Viatel GmbH, Frankfurt Der Rat der Stadt Bedburg beschließt ... Diese Auskunft bezieht sich nur auf die Versorgungseinrichtungen der hier aufgelisteten Versorgungsunternehmen. Auskünfte zu Anlagen sonstiger Netzbetreiber sind bei den jeweiligen Versorgungsunternehmen bzw. Konzerngesellschaften oder Regionalcentern gesondert einzuholen. Achtung: Eine Ausdehnung oder Erweiterung des Projektbereichs bedarf immer einer erneuten Abstimmung mit uns. 6. Westnetz GmbH, Bergheim, 19.05.2016 In Ihrem Schreiben vom 09.05.2016 bitten Sie uns um Stellungnahme zu obigem Bebauungsplan. Nach Prüfung der uns zugesandten Unterlagen teilen wir Ihnen mit, dass wir keine grundsätzlichen Bedenken erheben. Eine Erweiterung unserer Versorgungsleitungen soll im Zuge des Baufortschrittes erfolgen. Die Erweiterung des Gasnetzes ist Nachfrageabhängig. Zur Information über unseren Leitungsbestand in obig genanntem Bereich fügen wir in Anlage zu diesem Schreiben Auszüge aus unseren Bestandsplanunterlagen bei. Durch das Plangebiet werden unsere Versorgungsanlagen z. T. berührt. (Hausanschlüsse und vorhandene Trafostation). . die Hinweise zur Kenntnis zu nehmen und die Planungsunterlagen entsprechend den Anmerkungen in der Abwägung zu ergänzen. 3 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1-12) – Bebauungsplan Nr. 43 / Bedburg, 6. Änderung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt ... Bei Nutzungsänderungen der Flächen, wie z. B. Entwidmung von öffentlichen Grundstücksflächen, Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. werden bei einem Verkauf vereinbarungsgemäß dingliche Sicherungen unserer Leitungstrassen und Anlagestandorte notwendig. Sollte durch Art und Umfang der Bebauung ein Durch das geplante Vorhaben der Deutschen Reierhöhter Leistungsbedarf an Energie oder auch an henhaus AG für den nördlichen Teil des BebauLöschwasserressourcen zu erwarten sein, bitten ungsplangebietes ergibt sich u.a. ein erhöhter Leiswir Sie uns rechtzeitig mit einzubinden, damit wir tungsbedarf an Energie und Löschwasserressourbei der Netzauslegung den Bedarf entsprechend cen. Selbstverständlich wurde und wird auch zukünfberücksichtigen können. tig die Westnetz GmbH in den Planungsprozess mit Wir bitten Sie bei der Planung von Bepflanzungseingebunden. Die Versorgungsleitungstrassen werzonen darauf zu achten, dass unsere Versorgungsleitungstrassen frei von Baum und Strauch- den bei einer möglichen Bepflanzung durch einen Bauherren berücksichtigt und im Rahmen des Bauwerk bleiben. Bei nicht auszuschließenden Näherungen von genehmigungsverfahrens überprüft. Bepflanzungen an unsere Versorgungsleitungen bitten wir Sie, die DVGW Richtlinie GW 125 „Bepflanzungen im Bereich unterirdischer Versorgungsanlagen“ zu berücksichtigen. Darüber hinaus Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und in sind notwendig werdende Schutzmaßnahmen mit den Textlichen Festsetzungen ergänzt. uns abzustimmen. 7. Bezirksregierung Köln, Köln, 12.05.2016 Gegen die Planung sind aus Sicht der von mir Entfällt. wahrzunehmenden öffentlichen Belange der allgemeinen Landeskultur und der Landentwicklung keine Bedenken vorzubringen. Planungen bzw. Maßnahmen des Dezernates 33 sind in dem Planungsbereich nicht vorgesehen. . die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. 8. Erftverband, Bergheim, 31.05.2016 Zum o. g. Bebauungsplan nimmt der Erftverband wie folgt Stellung: Nach Beendigung der Grundwasserabsenkungen .die Hinweise zur Kenntnis zu nehmen und die Planungsunterlagen entsprechend 4 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1-12) – Bebauungsplan Nr. 43 / Bedburg, 6. Änderung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. durch den Braunkohlenbergbau wird der oberste Grundwasserspiegel wieder seinen ursprünglichen flurnahen Zustand erreichen. Einen Sonderfall stellt die Erftaue zwischen Kerpen und Bedburg dar. Aufgrund der intensiven Nutzung dieses Gebietes liegt ein planungspolitischer Konsens darüber vor, die ursprünglichen Grundwasserverhältnisse nicht mehr zuzulassen. Es ist vorgesehen, dass der Erftverband zukünftig durch Grundwassererhaltungsmaßnahmen den Grundwasserwiederanstieg auf ein für die normale Bebauung (Wohnhaus mit normaler Gründungstiefe für ein Kellergeschoss) verträgliches Niveau begrenzt. Diese Maßnahmen werden frühestens gegen Ende Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. dieses Jahrhunderts erfolgreich werden, so dass zum jetzigen Zeitpunkt noch keine konkreten Planungen vorliegen. Unabhängig von den zukünftigen Grundwasserhaltungsmaßnahmen empfehlen wir, von den natürlichen Grundwasserflurabständen auszugehen und geeignete Abdichtungsmaßnahmen nach den Vorschriften der DIN 18 195 „Bauwerksabdichtungen“, und hier insbesondere die Blätter 4 bis 6 „Abdichtungen gegen Bodenfeuchtigkeit“, „Abdichtungen gegen nichtdrückendes Wasser“ und „Abdichtungen gegen von außen drückendes Wasser“, vorzusehen. 9. RWE Power AG, Köln, 02.06.2016 Wir haben Ihre Anfrage geprüft und teilen Ihnen hierzu folgendes mit: Wir weisen darauf hin, dass die Bodenkarte des Landes Nordrhein-Westfalen, Blatt L5104, im gesamten Plangebiet Böden ausweist, die humoses Bodenmaterial enthalten. Der Rat der Stadt Bedburg beschließt ... den Anmerkungen in der Abwägung zu ergänzen. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens zur Kenntnis gegeben sowie in den Textlichen Festsetzungen ergänzt. .den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen. 5 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1-12) – Bebauungsplan Nr. 43 / Bedburg, 6. Änderung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt ... Humöse Böden sind empfindlich gegen Bodendruck und im Allgemeinen kaum tragfähig. Erfahrungsgemäß wechseln die Bodenschichten auf kurzer Distanz in ihrer Verbreitung und Mächtigkeit, so dass selbst bei einer gleichmäßigen Belastung diese Böden mit unterschiedlichen Setzungen Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. reagieren können. Das gesamte Plangebiet ist daher wegen der Bau- Das gesamte Plangebiet ist bereits als „Fläche bei grundverhältnisse gemäß § 9 Abs. 5 Nr. 1 BauGB deren Bebauung gegebenenfalls besondere Vorkehals Fläche zu kennzeichnen, bei deren Bebauung rungen im Gründungsbereich vorgenommen werden ggf. besondere bauliche Maßnahmen, insbesonde- müssen“ in der Plandarstellung gekennzeichnet. Die re im Gründungsbereich, erforderlich sind. entsprechende Erläuterung ist der Begründung, Hier sind die Bauvorschriften des Eurocode 7 „GeAbschnitt 6.4 ‚Baugrund` zu entnehmen. Die zu beotechnik“ DIN EN 1997-1 mit nationalem Anhang, rücksichtigenden Bauvorschriften sind Bestandteil den Normblättern DIN 1054 „Baugrund – Sicherder Hinweise in den Textlichen Festsetzungen. heitsnachweise im Erd- und Grundbau – Ergänzende Regelungen“, der DIN 18 196 „Erd- und Grundbau; Bodenklassifikation für bautechnische Zwecke“ mit der Tabelle 4, die organische und organogene Böden als Baugrund ungeeignet einstuft, sowie die Bestimmungen der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen zu beachten. Außerdem teilen wir Ihnen mit, dass sich im Plangebiet Kabel und Rohrleitungen der RWE Power AG befinden. Diese Anlagen sind außer Betrieb und werden nicht mehr benötigt. 10. Deutsche Telekom Technik GmbH, Bochum, 06.06.2016 Gegen die Planung haben wir keine Bedenken. 11. Industrie- und Handelskammer zu Köln, Ge- Mit Schreiben vom 9. Mai 2016 baten Sie die Industrie- und Handelskammer zu Köln um Stellung- Entfällt. . die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. . die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen 6 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1-12) – Bebauungsplan Nr. 43 / Bedburg, 6. Änderung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. schäftsstelle Rhein-Erft, nahme zur 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. Bergheim, 09.05.2016 43 / Bedburg - Teilbereich „Adolf-SilverbergStraße“. Diese 6. Änderung sieht vor, eine innerhalb der im FNP als „Gewerbliche Baufläche (G)“ dargestellt Fläche zukünftig als „Mischgebiet (MI) auszuweisen. Gerne möchten wir dazu Folgendes anmerken: Weshalb sich die Grundvoraussetzungen – unter Die zugrunde liegende Planungskonzeption sieht die denen in 2014 für die o. g. Fläche eine gewerbliche Ausweisung zweier Mischgebiete (MI) mit einer FläNutzung im Flächennutzungsplan festgelegt wurde chenverteilung von 60 % Wohnnutzung und 40 % – nun geändert haben, die eine Ausweisung als MI gewerblicher Nutzung, letzteres im östlichen und begründen, geht aus den Planunterlagen leider südlichen Planbereich vor. Damit soll eine seit mehnicht abschließend hervor. Wir regen daher an, dem Flächennutzungsplan entsprechend für die o. reren Jahren brach liegende Fläche mit teils kontag. Fläche eine gewerbliche Nutzung (GE) vorzuse- minierten Schuttbergen einer sinnvollen städtebaulihen. Mindestens jedoch sollte eine gewerbliche chen Entwicklung zugeführt und aktuellen Bedarfen Ersatzfläche in vergleichbarer Größe an anderer Rechnung getragen werden. Es ist eine nachträgliStelle im Stadtgebiet Bedburg ausgewiesen wer- che Anpassung des FNP im Wege der Berichtigung den. gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB geplant. 12. Rhein-Erft-Kreis, Aus Sicht der vom Rhein-Erft-Kreis zu vertretenBergheim, 13.06.2016 den Belange wird folgende Stellungnahme abgegeben: Naturschutz und Landschaftspflege: Ansprechpartnerin: Frau Fitzek, Tel.: 02271 834213 Aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege werden keine Bedenken oder Anregungen geäußert. Die grünordnerischen Festsetzungen (Punkt 6.1.6) der Begründung zum im Betreff genannten Bebauungsplan werden begrüßt. Der Rat der Stadt Bedburg beschließt ... und gemäß Abwägungsvorschlag vorzugehen. . die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen und die Planungsunterlagen entsprechend den Anmerkungen in der Abwägung zu ergänzen. Wasserwirtschaft: 7 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1-12) – Bebauungsplan Nr. 43 / Bedburg, 6. Änderung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt ... Ansprechpartnerin: Frau Schröder, Tel. 02271 834729 Aus Sicht der Unteren Wasserbehörde bestehen keine grundsätzlichen Bedenken. Die EU-Wasserrahmenrichtlinie schreibt vor, dass jedes Gewässer den guten ökologischen Zustand bzw. das gute ökologische Potential erreichen muss. Hierzu gehört ebenfalls das Grundwasser. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und im Um den chemischen Zustand nicht weiter zu belas- Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens berückten, bitte ich für kommende Bebauungen und Än- sichtigt. derungen an bestehender Bedachung um den Hinweis, dass einer Bedachung mit unbeschichteBereits frühzeitig wurde durch entsprechende Darten Metalldächern nicht zugestimmt werden kann. stellung im Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt In der vorliegenden Planung wird keine Aussage Bedburg als auch im Landesentwicklungsplan (LEP) zum Niederschlagswasser getroffen. Es wird keine durch Ausweisung als ASB bzw. „SiedlungsschwerAussage über Vermeidung oder Minimierung von punkt“ eine entsprechende Bebauung im Rahmen Niederschlagswasser getroffen. Auch Festlegun- des Generalentwässerungsplanes berücksichtigt. gen zur Rückhaltung des Niederschlagswassers Eine darüberhinausgehende zusätzliche Flächenfehlen ganz. Hohe Regenwassermengen führen versiegelung und damit verbundene erhebliche Beindes zu einer starken Verdünnung des Schmutzwassers und so zu einer schlechteren Reinigungs- lastungen sind somit nicht zu erwarten. Einen negaleistung der Kläranlage sowie vermehrt zu Ab- tiven Einfluss oder gar Verstöße gegen das Verschlägen (Entlastungen) aus dem Mischwasser- schlechterungsverbot der Europäische Wasserrahsystem in die Gewässer und dort zu Stoßbelastun- menrichtlinie, auch unter Würdigung des Urteils des gen. Hier gilt es zu beachten, dass nach der Euro- Europäischen Gerichtshofs (C-461/13) vom päischen Wasserrahmenrichtlinie an allen Gewäs01.07.2015, sind nicht zu befürchten. sern ein Verschlechterungsverbot gilt. Die Einhaltung dieser Richtlinie wäre also in jedem Fall zu prüfen. Gem. § 51 a LWG ist Niederschlagswasser von Grundstücken, die nach dem 01.01.1996 erstmals bebaut, befestigt oder an die öffentliche Kanalisation angeschlossen werden, vor Ort zu verrieseln, 8 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1-12) – Bebauungsplan Nr. 43 / Bedburg, 6. Änderung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. zu versickern oder ortsnah in ein Gewässer einzuleiten, sofern dies ohne Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit möglich. Ist. Da es sich Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und in aber um eine Altlastenverdachtsfläche handelt, den Textlichen Festsetzungen ergänzt. muss vor einer geplanten Versickerung nachgewiesen werden, dass sich unter der Versickerungs- Entsprechende Nachweise bzw. Gutachten sind im fläche keine anthropogenen Ablagerungen oder Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens vorzuleSchadstoffe befinden. Dies ist mir mittels Gutach- gen. ten nachzuweisen. Bodenschutz Ansprechpartnerin: 02271/834715 Frau Wolf, Der Rat der Stadt Bedburg beschließt ... Tel: Mit dem Bebauungsplan Nr. 43 erfolgt die Festsetzung der geplanten Wohn- und Einzelhandelsnutzung des Plangebietes. Das Gebiet ist Teil der ehemaligen Rheinischen Linoleumwerke in Bedburg gewesen und wurde anschließend vom Speditionsunternehmen Mockel & Gronotte genutzt. Neben der aktuell bestehenden Wohn- und Einzelhandelsnutzung soll im Rahmen des Bebauungsplanes der brach liegende Bereich mit Reihenhäusern bebaut werden. Bei den Reihenhäusern zugehörigen Gartenflächen muss von Aufenthaltsflächen für Kinder ausgegangen werden, die insbesondere durch die jüngeren Kinder zum Spielen genutzt werden. Diese Bereiche sind somit als Kinderspielflächen zu werten. Die oberflächennah angetroffenen und untersuchten Auffüllungen halten die Prüfwerte der BBodSchV hinsichtlich der Wohnnutzung ein, überschreiten allerdings bei den Parametern B(a)P und Blei teilweise die Prüfwerte 9 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1-12) – Bebauungsplan Nr. 43 / Bedburg, 6. Änderung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. für Kinderspielflächen. Der Rat der Stadt Bedburg beschließt ... Ich bitte Sie daher, unter Punkt 6.3 „Altlasten“ der Begründung zum Bebauungsplan bei der Bewertung und Empfehlung den 2. Absatz wie folgt zu ändern: Die für die Untersuchung herangezogenen oberflächennah angetroffenen Auffüllungsböden erfüllen die Anforderungen an gesundes Wohnen und Arbeiten, eignen sich allerdings nicht als Kinderspielflächen. Daher erfolgt für die abschließende Oberflächengestaltung die Aufbringung einer 0,4 m mächtigen Mutterbodenschicht, die die Vorsorgewerte der BBodSchV einhält. Die Erdarbeiten erfolgen unter gutachterlicher Begleitung und mit vorheriger Abstimmung mit der Unteren Bodenschutzbehörde des Rhein-Erft-Kreises. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die vorgeschlagene Ergänzung unter Punkt 5.2. und 6.3 in der Begründung wird begrüßt und im weiteren Verfahren berücksichtigt. Die teilweise Überschreitung der Prüfwerte für Kinderspielflächen wird durch Aufbringung einer 0,4 m mächtigen Mutterbodenschicht ausgeglichen. Ein entsprechender Hinweis wird als Ebenso ist unter Punkt 5.2; Umweltauswirkungen / Hinweis ergänzt. -maßnahmen außerhalb des Naturschutzes der 2. Absatz wie folgt zu ergänzen: . Demnach liegen gesunde Wohn- und Arbeitsbedingungen vor, die Auffüllungsböden eignen sich jedoch nicht als Kinderspielflächen. Zur abschließenden Oberflächengestaltung erfolgt daher eine Mutterbodenaufbringung mit einer Mächtigkeit von 0,4 m, die in Zukunft erhalten bleiben muss. Im Fall von Erdarbeiten.. Ich bitte Sie, folgendes als Hinweis in den Bebauungsplan aufzunehmen: Die Erdarbeiten und abschließende Oberflächen- 10 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1-12) – Bebauungsplan Nr. 43 / Bedburg, 6. Änderung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. gestaltung sind unter gutachterlicher Begleitung durchzuführen. Der Rat der Stadt Bedburg beschließt ... Zur abschließenden Oberflächengestaltung erfolgt daher eine Mutterbodenaufbringung mit einer Mächtigkeit von 0,4 m, die in Zukunft erhalten bleiben muss. Immissionsschutz Ansprechpartnerin: Frau Klinkhammer, Tel.: 02271-833454 Zur 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 43 bestehen aus der Sicht des Immissionsschutzes grundsätzlich keine Bedenken, wenn sich das Plangebiet auch tatsächlich zu einer gemischten Nutzungsstruktur entwickelt und somit dem Schutzanspruch eines Mischgebietes ausreichend Rechnung getragen wird. Amt für Straßenbau und Verkehr Ansprechpartnerin: Frau Hamacher, 02271/834674 Die Entwicklung einer gemischten Nutzungsstruktur im Verhältnis von 60 % Wohnnutzung und 40 % gewerbliche Nutzung ist vorgesehen und entspricht somit der Ausweisung zweier Mischgebiete. Tel.: Gegen den o.g. Bebauungsplan bestehen aus meiner Sicht als Straßenbaulastträger keine Bedenken, das das Kreisstraßennetz nicht unmittelbar betroffen ist. Ansonsten werden seitens des Rhein-Erft-Kreises keine Bedenken oder Anregungen vorgebracht. 11