Daten
Kommune
Bedburg
Größe
2,4 MB
Datum
05.07.2016
Erstellt
27.06.16, 18:01
Aktualisiert
27.06.16, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bedburg
Bebauungsplan Nr. 43, Teilbereich "Adolf-Silverberg-Straße", 6. Änderung gemäß § 13a BauGB
1847
1837
15
1871
(1)
2108
-S
urie
15.0
1622
0
1623
3.00
5.00
1329
2.00
1576
3
SG
1640
5.00
9.20
OK 62.98
2109
0
(1)
5.
Anlagen für Verwaltungen sowie für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche
und sportliche Zwecke.
GH ≤ 13,00 m
m
5.5
0
R=
PS
III.
2.
Tankstellen.
1
2
Zeile
Lärm pegel bereich
“ Maßgeblicher
Außenlärm pegel “
6.00
3.70
ße
6.00
1278
1280
LPB III-V
3.00
6.00
1279
1.2
LPB
V
LPB
IV
LPB
III
3.00
36
0
12.9
1398
0
123
9.00
20
OK 63.25
1399
2.
Geschäfts- und Bürogebäude.
2
II
56 bis 60
35
30
30
Land
3
III
61 bis 65
40
35
30
Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaften sowie Betriebe des
Beherbergungsgewerbes,
4
IV
66 bis 70
45
40
35
5
V
71 bis 75
50
45
40
2.
Sonstige Gewerbebetriebe,
6
VI
76 bis 80
2
50
45
Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - Landesbauordnung (BauO NRW) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 01. März 2000 (GV. NRW. Nr. 18 vom 13. April 2000,
S. 256), zuletzt geändert durch Artikel 2. des Gesetzes zur Modernisierung des Verwaltungsve
rfahrensgesetzes und zur Anpassung weiterer Rechtsvorschriften vom 20. Mai 2014
(GV. NRW. Nr. 14 vom 27.Mai 2014, S. 294)
3.
Anlagen für Verwaltungen sowie für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und
sportliche Zwecke.
2
2
50
1.
Gartenbaubetriebe,
2.
Tankstellen.
20
1585
Vergnügungsstätten.
1612
Im Geltungsbereich des Bebauungsplans ist die Zahl der Vollgeschosse gemäß Eintrag in die
Nutzungsschablone festgesetzt. 3
Höhe der baulichen Anlagen
Die Höhe der baulichen Anlagen wird gemäß § 18 BauNVO durch Eintrag in die Planzeichnung als
Höchstgrenze festgesetzt. 4
Gebäudehöhe
Zahl der Vollgeschosse
Gebäudehöhe (GH) als
Höchstmaß in m
MI 1
0,6
max. II VG
≤ 11,00
MI 2
0,6
max. III VG
≤ 13,0 0
Spalte
MI 1
(P2)
_
(1)
1535
Kataster: Stadt Bedburg, Februar 2016
Die Planunterlage erfüllt die Anforderungen des § 1 der Planzeichenverordnung (Stand der Plangrundlage Februar 2016) 1675
M. 1:500
0
10
20
30
40
Zahl der Vollgeschosse
50m
max. II VG
Art der baulichen Nutzung
0,6
GH ≤ 11,00 m
Grundflächenzahl
Gebäudehöhe als Höchstmaß
Flächen für Stellplätze und Garagen sowie Nebenanlagen
Untergeordnete Nebenanlagen und Einrichtungen i.S. des § 14 Abs. 1 BauNVO, die dem
Nutzungszweck der in dem Baugebiet gelegenen Grundstücke oder des Baugebiets selbst dienen
und die seiner Eigenart nicht widersprechen, sind im Geltungsbereich des Bebauungsplanes auch
außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig, sofern gestalterische Festsetzungen
nicht entgegenstehen.
Nebenanlagen i.S. des § 14 Abs. 2 BauNVO, die der Versorgung der Baugebiete mit Elektrizität,
Gas, Wärme und Wasser sowie zur Ableitung von Abwasser dienen, sind im Geltungsbereich des
Bebauungsplanes auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen ausnahmsweise
zulässig.
Verkehrsfläc hen und Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung
Dieser Bebauungsplanentwurf hat mit der Begründung
gem. § 3 (2) BauGB für die Dauer eines Monats in der Zeit vom
11.05.2016 bis einschließlich 13.06.2016 zu jedermanns
Einsicht öffentlich ausgelegen.
Ort und Dauer der Auslegung wurden am __.__.____ mit dem
Hinweis ortsüblich bekannt gemacht, dass Stellungnahmen
zu dem Änderungsentwurf während der Auslegungsfrist
vorgebracht werden können. In dieser Bekanntmachung wurde
zudem den weiteren Hinweisbestimmungen nach § 3 Abs. 2
Satz 2 BauGB nachgekommen.
Der Rat der Stadt Bedburg hat am __.__.____
den Bebauungsplan Nr. 43 3. Änderung gem. § 24 der
Stadtordnung von Nordrhein Westfalen und
gem. § 10 (1) BauGB als Satzung
Die Übereinstimmung des textlichen und zeichnerischen
Inhaltes dieses Bebauungsplanes mit dem Willen des Rates
sowie die Einhaltung des gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes werden
bekundet.
Die ortsübliche Bekanntmachung wird nach
Maßgabe des § 10 (3) BauGB angeordnet.
Der Beschluss des Bebauungsplanes als Satzung ist
am __.__.____ gem. § 10 (3) BauGB ortsüblich
bekannt gemacht worden, mit dem Hinweis, dass der
Bebauungsplan während der Dienststunden bei der
Stadt Bedburg von jedermann eingesehen werden kann.
Die in der Planzeichnung dargestellte Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung wird als Fußund Radweg festgesetzt.
1.6
(Stempel)
(Stempel)
(Stempel)
Bürgermeister
Bürgermeister
Bürgermeister
Bürgermeister
Bürgermeister
2
3
Bürgermeister
2,0
1,6
1,3
1,0
0,8
0,6
0,5
0,4
2
Korrektur
+5
+4
+3
+2
+1
0
-1
–2
-3
Gesamtfläche des Außenbauteils eines Aufenthaltsraums in m
Grundfläche eines Aufenthaltsraumes in m 2
2
Tabelle 9, DIN 4109: Korrekturwerte für das erforderliche resultierende Schalldämmmaß nach Tabelle
8, DIN 4109 in Abhängigkeit vom Verhältnis S(W+F) / SG
(Quelle: DIN 4109 Ausgabe 11-1989, eigene Darstellung)
2
Örtliche Bauvorschriften gemäß § 86 BauO NRW
2.1
Sachlicher Geltungsbereich
Die Vorschriften sind anzuwenden bei Neubauten, Umbauten, Erweiterungen und Instandsetzungsarbeiten für bauliche Anlagen, Einfriedungen, Kfz-Stellplätze und Grundstücksflächen.
Den Vorschriften unterliegen neben den genehmigungsbedürftigen Vorhaben nach § 63 BauO
NRW auch sämtliche genehmigungsfreie Vorhaben nach § 65 BauO NRW und genehmigungsfreie
Anlagen nach § 66 BauO NRW.
2.2
Grünflächen
4
5
Landesbodenschutzgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (LBodSchG) vom 09. Mai 2000
(GV. NRW. Nr. 29 vom 29. Mai 2000, S. 439), zuletzt geändert durch Artikel 12 des AAVG Gesetz zur Änderung des Altlastensanierungs- und Altlastenaufbereitungsverbandsge
setzes und zur Änderung wasserverbandlicher Vorschriften vom 21. März 2013
(GV. NRW. Nr. 9 vom 02. April 2013, S. 148)
Nachbarrechtsgesetz (NachbG - NRW) vom 15. April 1969 (GV. NRW. 1969, S. 190), zuletzt
geändert durch Artikel 5 des Gesetzes zur Änderung der gesetzlichen Befristungen und anderer
Vorschriften im Zuständigkeitsbereich des Justizministeriums vom 4. Februar 2014
(GV. NRW. Nr. 5 vom 26. Februar 2014, S. 104)
Einsehbarkeit von Rechtsvorschriften
Die der Planung zugrunde liegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse, Richtlinien
und DIN-Vorschriften) können beim Fachdienst 5 - Stadtplanung, Bauordnung und Wirtschaftsförderung - der Stadt Bedburg, Am Rathaus 1 in 50181 Bedburg während der Öffnungszeiten
eingesehen werden.
Bestandteile des Bebauungsplans
Der Bebauungsplan besteht aus der Planzeichnung M. 1:500 sowie den textlichen Festsetzungen.
Die Begründung ist beigefügt.
Werbeanlagen
Werbeanlagen dürfen nur unmittelbar an der Stätte der Leistung errichtet werden. Je sichtbar in
Erscheinung tretende Fassade ist eine Werbeanlage zulässig. Die Ansichtsfläche je Werbeanlage
wird auf ein Maß von 5 % der Ansichtsfläche einer Fassade begrenzt.
3
1.
Gestaltung der nicht überbauten Grundstücksflächen
Projekt
Stadt Bedburg
Bebauungsplan Nr. 43, Teilbereich
"Adolf-Silverberg-Straße",
6. Änderung gemäß § 13a BauGB
Müllbehälter
Hinweise auf sonstige zu beachtende Vorschriften und
Richtlinien
Der Beginn und Ablauf der Erschließungs- und Baumaßnahmen im Bebauungsplangebiet
ist den Versorgungsträgern so früh wie möglich, mindestens jedoch 3 Monate vor
Baubeginn, anzuzeigen.
2.
Gemäß § 202 BauGB ist Mutterboden in nutzbarem Zustand zu erhalten und vor
Vernichtung und Vergeudung zu schützen. Nähere Ausführungen zum Vorgehen enthält
die DIN 18 915 bezüglich des Bodenabtrags und der Oberbodenlagerung.
3.
Die DIN 18 300 ‚Erdarbeiten‘ ist zu berücksichtigen.
4.
Die Anforderungen an den Baugrund gemäß DIN 1054 ‚Zulässige Belastung des
Baugrunds‘ sind zu beachten.
5.
Für die Abwicklung der Bauarbeiten gilt die DIN 18 920 ‚Schutz von Bäumen,
Pflanzbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen‘.
6.
Die Abstände der vorgesehenen Bepflanzungen zu geplanten / vorhandenen Leitungen
sind gemäß den VDE-Bestimmungen und dem ‚Merkblatt über Baumstandorte und
unterirdische Ver- und Entsorgungsanlagen‘ einzuhalten. Ergänzend ist die DVGW-Richtlinie
GW 125 „Bepflanzungen im Bereich unterirdischer Versorgungsanlagen” zu berücksichtigen.
7.
Für Bauvorhaben sind geeignete Abdichtungsmaßnahmen nach den Vorschriften der DIN
18195 „Bauwerksabdichtungen“ und hier insbesondere die Blätter 4 bis 6 „Abdichtungen
gegen Bodenfeuchte“, „Abdichtungen gegen nichtdrückendes Wasser“ und „Abdichtungen
gegen von außen drückendes Wasser“ vorzusehen.
8.
Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens muss vor einer geplanten Versickerung des
Niederschlagswassers mittels Gutachten nachgewiesen werden, dass sich unter der
Versickerungsfläche keine anthropogenen Ablagerungen oder Schadstoffe befinden.
9.
Die im Plangebiet oberflächennah anzutreffenden Auffüllungsböden erfüllen die
Anforderungen an gesundes Wohnen und Arbeiten, eignen sich allerdings nicht als
Kinderspielflächen. Daher erfolgt für die abschließende Oberflächengestaltung die
Aufbringung einer 0,40 m mächtigen Mutterbodenschicht, die dauerhaft zu erhalten ist.
Die entsprechenden Erdarbeiten erfolgen unter gutachterlicher Begleitung und in vorheriger Abstimmung mit der Unteren Bodenschutzbehörde des Rhein-Erft-Kreises.
(§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB)
1
(Stempel)
2,5
Wird im Baugenehmigungsverfahren der Nachweis erbracht, dass im Einzelfall 9 geringere
Lärmpegelbereiche an den Fassaden vorliegen, können die Anforderungen an die Schalldämmung
der Außenbauteile entsprechend den Vorgaben der DIN 4109 reduziert werden.
Sie sind landschaftsgärtnerisch anzulegen, zu pflegen und zu erhalten sofern sonstige
Festsetzungen oder gesetzliche Regelungen nicht entgegenstehen.
(Stempel)
S (W+F) / S G
SG:
Die in der Planzeichnung dargestellte private Verkehrsfläche wird als Privatstraße festgesetzt.
Die in der Planzeichnung dargestellten öffentlichen Grünflächen werden mit der Zweckbestimmung
Straßenbegleitgrün festgesetzt.
(Stempel)
1
Private bewegliche Müllbehälter sind so auf den Grundstücken unterzubringen, dass sie vom
öffentlichen Straßenraum sowie von öffentlichen Fußwegen oder Stellplätzen aus nicht eingesehen
werden können. Sie sind in Gebäude bzw. in andere Anlagen gestalterisch zu integrieren oder
blickdicht abzupflanzen.
Der Rat der Stadt Bedburg hat am __.__.____
gem. § 2 (1) BauGB beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 43
3. Änderung aufzustellen.
Bedburg, den __.__.____
10
Zur Errichtung von Terrassenüberdachungen und eingeschossigen Wintergärten ist im
Geltungsbereich des Bebauungsplanes eine Überschreitung der rückwertigen Baugrenzen um
maximal 4,00 m ausnahmsweise zulässig.
Die Verkehrsflächen sind per Eintrag in die Planzeichnung festgesetzt.
Bedburg, den __.__.____
9
2.4
BEKANNTMACHUNG
Bedburg, den __.__.____
8
Überschreitung der Baugrenzen für Terrassenüberdachungen und Wintergärten
ANORDNUNG DER BEKANNTMACHUNG
Bedburg, den __.__.____
7
Die nicht überbauten Grundstücksflächen sind landschaftsgärtnerisch zu gestalten und dauerhaft
zu pflegen, sofern sie nicht als Betriebsfläche oder Stellplatz sowie als Platz- oder Wegefläche
benötigt werden und keine anderen Festsetzungen entgegenstehen.
AUSFERTIGUNG
Bedburg, den __.__.____
6
(§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 23 BauNVO)
SATZUNGSBESCHLUSS
Bedburg, den __.__.____
5
2.3
OFFENLEGUNG UND BETEILIGUNG DER BEHÖRDEN
Den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher
Belange wurde mit Schreiben vom 27.04.2016 Gelegenheit zur
Stellungnahme gegeben (§ 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m.
§ 13 (2) Nr. 3 und § 4 (2) BauGB).
4
Überbaubare Grundstücksflächen
AUFSTELLUNGSBESCHLUSS
BESCHLOSSEN
3
S (W+F) :
(§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB)
Mit dieser Bekanntmachung ist der Bebauungsplan
am __.__.____ in Kraft getreten.
2
1.3
1.5
Am __.__.____ wurde der Planentwurf gebilligt und seine
Offenlegung beschlossen (§§ 13a (2) Nr. 1, 13 (2) Nr. 2,
§ 3 (2) BauGB)
1
Gesetz zum Schutz vor Luftverunreinigungen, Geräuschen und ähnlichen Umwelteinwirkungen
( Landes-Immissionsschutzgesetz - LImschG) vom 18. März 1975 (GV. NRW. 1975, S. 232),
zuletzt geändert durch das Gesetzes zur Änderung des Landes-Immissionsschutzgeset
zes vom 05. Juli 2011 (GV. NRW. Nr. 16 vom 15. Juli 2011, S. 358)
Zeile
Sonstige Stellplätze sind auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig.
N
Gesetz zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz - LG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Juli 2000 (GV. NRW. Nr. 41 vom
25. August 2000, S.568), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung des Landschaftsgesetzes und des Landesforstgesetzes, des Landeswassergesetzes und des Gesetzes
über die Umweltverträglichkeitsprüfung vom 16. März 2010 (GV. NRW. Nr.11 vom
30. März 2010, S. 185)
Das erforderliche resultierende Schalldämmmaß ist in Abhängigkeit von der Raumnutzungsart und
der Raumgröße im Baugenehmigungsverfahren nachzuweisen. Die erforderlichen
Schalldämmmaße erf. R' w,res gemäß Tabelle 8 der DIN 4109 Ausgabe 11-1989 sind in
Abhängigkeit vom Verhältnis der gesamten Außenfläche eines Raums zur Grundfläche eines
Raumes nach Tabelle 9 der DIN 4109 Ausgabe 11-1989 zu erhöhen oder abzumindern.
Übersicht der Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung
(Quelle: eigene Darstellung)
Überdachte Stellplätze 5 und Garagen sind nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen
zulässig. Sie müssen mit ihrer Zufahrtsseite einen Mindestabstand von 5,00 m zur Verkehrsfläche
einhalten.
(2)
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom
14. Juli 1994 (GV. NRW. 1994, S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes zur
Beschleunigung der Aufstellung kommunaler Gesamtabschlüsse vom 25. Juni 2015
(GV. NRW. Nr. 28 vom 03. Juli 2015, S. 496)
Tabelle 8 aus DIN 4109: Lärmpegelbereiche und resultierendes Schalldämmmaß
(Quelle: DIN 4109 Ausgabe 11-1989, eigene Darstellung)
Tab. 1:
(§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB i.V.m. § 12 Abs. 6 und § 14 Abs. 2 BauNVO)
Nutzungsschablone (Erläuterung)
Die Anforderungen sind hier aufgrund der örtlichen Gegebenheiten festzulegen.
Lichtprojektionswerbung und Werbeanlagen mit wechselndem, bewegtem oder laufendem Licht
oder mit sich bewegenden Konstruktionen sowie Aufschüttungen für Werbeanlagen sind nicht
zulässig.
1.4
37
2
Tab. 3:
Zahl der Vollgeschosse
Grundflächenzahl (GRZ)
> 80
An Außenbauteile von Räumen, bei denen der eindringende Außenlärm aufgrund der in den Räumen ausgeübten
Tätigkeiten nur einen untergeordneten Beitrag zum Innenraumpegel leistet, werden keine Anforderungen gestellt.
Grundflächenzahl (GRZ)
Die überbaubaren Grundstücksflächen werden entsprechend der Planzeichnung durch
Baugrenzen gemäß § 23 Abs. 3 BauNVO bestimmt.
Gebäude, Wohngebäude
VII
Entsprechend Planeintrag gelten im Plangebiet die Lärmpegelbereiche III, IV und V (LPB III-V).
Bei einseitig geneigten Dächern (Pultdächer) bildet der höchste Schnittpunkt der Wand mit der
äußeren Dachhaut die Firstlinie.
Gebäude für Wirtschaft oder Gewerbe
1586
7
1
Tab. 2:
Abgrenzung unterschiedlicher Nutzungen, zum Beispiel von
Baugebieten, oder Abgrenzung des Maßes der Nutzung innerhalb
eines Baugebiets (zum Beispiel § 1 Abs. 4, § 16 Abs. 5 BauNVO)
1584
erf. R’ w, res des Außenbauteils in dB
-
Grenze des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans
(§ 9 Abs. 7 BauGB)
Höhenpunkte in m über Normal Null
Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) vom 12. Juli 1999
(BGBl. I 1999, S. 1554), zuletzt geändert durch Artikel 102 der Zehnten
Zuständigkeitsanpassungsverordnung vom 31. August 2015
(BGBl. I Nr. 35 vom 07. September 2015, S. 1474)
30
Die Gebäudehöhe (GH), für das Mischgebiet MI 1 mit GH ≤ 11,00 m und für das Mischgebiet MI 2
mit GH ≤ 13,00 m festgesetzt, wird als das Maß zwischen der Straßenoberfläche der
angrenzenden erschließenden Verkehrsfläche, gemessen im rechten Winkel zur Straßenachse ab
Gebäudemitte (Fassade), bis zur Oberkante der höchsten Stelle der Dachhaut (Dachfirst) ausschließlich evtl. notwendiger technischer Aufbauten - definiert.
Bemaßung
Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten
(Bundes-Bodenschutzgesetz - BBodSchG) vom 17. März 1998 (BGBl. I 1998, S. 502), zuletzt
geändert durch Artikel 101 der Zehnten Zuständigkeitsanpassungsverordnung vom
31. August 2015 (BGBl. I Nr. 35 vom 07. September 2015, S. 1474)
35
Die Grundflächenzahl (GRZ) wird gemäß §§ 17 und 19 BauNVO entsprechend dem Eintrag in der
Nutzungsschablone als Höchstgrenzen festgesetzt. 2
Flurstücksgrenze laut Kataster
Flurstücksnummer laut Kataster
Büroräume1 u.
Ähnliches
bis 55
Teilbereich
68.4
Aufenthaltsräume in
Wohnungen,
Übernachtungs räume in
Beherbergungs stätten,
Unterrichtsräume u .
Ähnliches
I
Das Maß der baulichen Nutzung wird entsprechend Eintrag in die Nutzungsschablone 1 über die
Grundflächenzahl (GRZ) gemäß § 19 Abs. 1 BauNVO, die Zahl der Vollgeschosse gemäß
§ 20 Abs. 1 BauNVO sowie über die Höhe der baulichen Anlagen gemäß § 18 Abs. 1 BauNVO
festgesetzt.
1.2.3
5
1
(§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. §§ 16 bis 20 BauNVO)
Umgrenzungen der Flächen für besondere Anlagen und Vorkehrungen
zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des BundesImmissionsschutzgesetzes Lärmpegelbereiche
(§ 9 Abs. 1 Nr. 24 und Abs. 6 BauGB)
4
Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen,
Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz BImSchG) in der Fassung vom 17. Mai 2013 (BGBl. Nr. 25 vom 27. Mai 2013, S. 1274),
zuletzt geändert durch Artikel 76 der Zehnten Zuständigkeitsanpassungsverordnung
vom 31. August 2015 (BGBl. I Nr. 35 vom 07. September 2015, S. 1474)
Wohngebäude,
Maß der baulichen Nutzung
1.2.2
Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG)
vom 29. Juli 2009 (BGBl. I Nr. 51 vom 06 August 2009, S. 2542), zuletzt geändert durch
Artikel 421 der Zehnten Zuständigkeitsanpassungsverordnung vom 31. August 2015
(BGBl. I Nr. 35 vom 07. September 2015, S. 1474)
1.
1.
P
1486
(P1)
Bettenräume in
Krankenanstalten
u. Sanatorien
dB(A)
IV. Nicht Bestandteil des Bebauungsplanes sind:
Flächen bei deren Bebauung gegebenenfalls besondere Vorkehrungen
im Gründungsbereich vorgenommen werden müssen
1281
2120
1611
3
Vergnügungsstätten.
Nicht zulässig sind:
Privatstrasse
Straßenbegleitgrün
SG
(3)
2119
Spalte
Ausnahmsweise zulässig sind:
1.2.1
129
6.00
]
Gartenbaubetriebe,
Allgemein zulässig sind:
III.
130
2097
[37 a
1.
Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts
(Planzeichenverordnung 1990 - PlanzV 90) vom 18. Dezember 1990 (BGBl. 1991 I S. 58),
zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes zur Förderung des Klimaschutzes bei der
Entwicklung in den Städten und Gemeinden vom 22. Juli 2011 (BGBl. I Nr. 39
vom 29. Juli 2011, S. 1509)
Zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen aufgrund der einwirkenden
Verkehrslärmimmissionen sind bei Gebäuden mit schutzbedürftigen Aufenthaltsräumen die
Außenbauteile der Aufenthaltsräume entsprechend DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau –
Anforderungen und Nachweise“ Ausgabe 11-1989 auszubilden. Das erforderliche Schalldämmmaß
der Außenbauteile eines Raumes ergibt sich aus dem festgesetzten Lärmpegelbereich in
Verbindung mit der nachfolgenden Tabelle 8 der DIN 4109 7. Dieses Maß ist entsprechend der
Raumgeometrie gemäß Tabelle 9 der DIN 4109 8 zu korrigieren.
Nicht Bestandteil des Bebauungsplanes sind:
Fuß- und Radweg
Grünflächen
(§ 9 Abs. 1 Nr. 15 und Abs. 6 BauGB)
(P1)
2075
I.
II.
Sonstige Planzeichen
2034
2038
Nicht zulässig sind:
Bereich ohne Ein- und Ausfahrt
1400
(2)
II.
Private Verkehrsfläche
126
1277
34 a
6.00
Sonstige Gewerbebetriebe,
F+R
raße
0
0
19.0
0
1708
4.
Öffentliche Grünflächen
6.30
20.5
1617
Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaften sowie Betriebe des
Beherbergungsgewerbes,
1.
1638
2160
3.
Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung
t
rg-S
33.0
0
13.0
3.00
-Stra
GH ≤ 11,00 m
max. III VG
erbe
0
0
16.0
berg
lver
0,6
max. II VG
19 b
MI 1
5.00
lf-Si
_
Maximale Gebäudehöhe in m
131
0,6
-Silv
1402
8.40
78.0
Ado
MI 1
GH≤11,00
MI 2 = Mischgebiet gemäß § 6 BauNVO i.V.m. § 1 Abs. 5 und 6 BauNVO
_
(2)
5.00
2159
(§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB)
Baugrenze
MI 2
1387
2037
Geschäfts- und Bürogebäude,
1.8
Straßenverkehrsflächen
1574
1401
13.0
PS
2035
2.
Straßenbegrenzungslinie auch gegenüber Verkehrsflächen
besonderer Zweckbestimmung
MI 2
2158
Anzahl der Vollgeschosse
1575
lf
Ado
1745
I - II
P
Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO)
in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Artikel 2 des
Gesetzes zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren
Fortentwicklung des Städtebaurechts vom 11. Juni 2013
(BGBl. I Nr. 29 vom 20. Juni 2013, S. 1548)
Stellplätze, Zuwegungen sowie Lager- und Betriebsflächen, von denen kein Schadstoffeintrag zu
erwarten ist, sind ausschließlich mit wasserdurchlässigen Belägen 6 zu gestalten. Lediglich die
Zufahrten zu Stellplätzen sowie die erforderlichen Fahrgassen innerhalb von Stellplatzanlagen
dürfen auch als Asphaltflächen sowie mit sonstigem Pflaster ausgeführt werden.
Wohngebäude,
19 a
6.00
1626
(1)
Verwendung wasserdurchlässiger Beläge
1.
127
0
OK 63.25
Allgemein zulässig sind:
1.
13.0
3.00
I.
1639
0
5.00
MI 1 = Mischgebiet gemäß § 6 BauNVO i.V.m. § 1 Abs. 5 und 6 BauNVO
Verkehrsflächen
(§ 9 Abs. 1 Nr. 11 und Abs. 6 BauGB)
32.0
1619
1620
6.00
1621
Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes werden gemäß Eintrag in der Nutzungsschablone
(vgl. Planzeichnung) folgende Nutzungsarten festgesetzt:
Grundflächenzahl 0,6
0
3.00
F+R
Mischgebiete
(§ 6 BauNVO)
Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBl. I Nr. 52 vom
01. Oktober 2004, S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz vom 20. Oktober 2015
(BGBl. I Nr. 40 vom 23. September 2015, S. 1722)
(§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB)
GRZ 0,6
13.5
0
15.0
0m
Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von
Boden, Natur und Landschaft
1.7
Anlagen und Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen
Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetzes
(1)
5.5
Planungsrechtliche Festsetzungen gemäß BauGB
Bauweise, Baulinien, Baugrenzen
(§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB, §§ 22 und 23 der BauNVO)
95
4.00
R=
P
(2)
2.00
1841
SG
1742
6.00
1741
3.00
1533
1936
1961 1960
SG
1959
(1)
2.00
1958
1848
1938
(1)
1935
1850
Bund
(§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB)
Maß der baulichen Nutzung
(§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB, § 16 BauNVO)
133
1856
3.00
Lagerplatz
1937
(1)
7
132
1854
Rechtsgrundlagen
Art der baulichen Nutzung
125
1572
3
1
(2)
1846
17
1
5
1840
(1) (1)
1855
Textfestsetzungen
Art der baulichen Nutzung
(§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB, §§ 1 bis 11 der BauNVO)
(6)
MI
e
traß
-C
e
i
r
Ma
Legende
(1)
82
1571
8
23
(4)
4
6
6a
(3)
(5)
1483
1845
1853
(1)
(1)
9
(1)
2
1977
10
1851
(1)
1976
(2)
Am Tower 14
54634 Bitburg / Flugplatz
Telefon 06561 / 944901
Telefax 06561 / 944902
E-Mail info-bit@i-s-u.de
Internet www.i-s-u.de
Stadt Bedburg...........................................................................................................
Auftraggeber
B-2016-04-12............................................................................................................
Projektnummer
Mario Hempel / Jens Aurich / Heidi Molitor...............................................................
Bearbeitung
27. Juni 2016............................................................................................................
Stand
1:500.........................................................................................................................
Maßstab
0,741 m x 1,380 m ...................................................................................................
Plangröße
Übersichtsplan (ohne Maßstab)
Vgl. Planzeichnung
Siehe Tab. 1
Ebd.
Ebd.
Carports o.Ä.
6
7
8
9
Z.B. Rasengittersteine, breitfugiges Pflaster, Schotterrasen, Rasenfugenpflaster, Splittdecken, wassergebundene Decken
Siehe Tab. 2
Siehe Tab. 3
Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW C Geobasis NRW
Z.B. durch abschirmende Bebauung oder Eigenabschirmung
H/B = 741 / 1380 (1.02m²)
Allplan 2015