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Beschlussvorlage (Marktsatzung über die Regelung des Marktverkehrs in der Stadt Bedburg und Allgemeinverbindliche Anordnung über die Erweiterung des Warensortiments auf den Wochenmärkten der Stadt Bedburg)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
126 kB
Datum
05.07.2016
Erstellt
22.06.16, 18:02
Aktualisiert
21.09.16, 18:05
Beschlussvorlage (Marktsatzung über die Regelung des Marktverkehrs in der Stadt Bedburg und Allgemeinverbindliche Anordnung über die Erweiterung des Warensortiments auf den Wochenmärkten der Stadt Bedburg) Beschlussvorlage (Marktsatzung über die Regelung des Marktverkehrs in der Stadt Bedburg und Allgemeinverbindliche Anordnung über die Erweiterung des Warensortiments auf den Wochenmärkten der Stadt Bedburg)

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Zu TOP:__________ Drucksache: WP9-67/2016 1. Ergänzung Fachdienst 3 - Ordnung und Soziales Sitzungsteil Az.: 32 00 00 öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Familien-, Kultur- und Sozialausschuss 19.04.2016 Rat der Stadt Bedburg 05.07.2016 Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Betreff: Marktsatzung über die Regelung des Marktverkehrs in der Stadt Bedburg und Allgemeinverbindliche Anordnung über die Erweiterung des Warensortiments auf den Wochenmärkten der Stadt Bedburg Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt auf Empfehlung des Familien-, Kultur- und Sozialausschusses die beigefügte Marktsatzung über die Regelung des Marktverkehrs in der Stadt Bedburg sowie die Allgemeinverbindliche Anordnung über die Erweiterung des Warensortiments auf den Wochenmärkten der Stadt Bedburg. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Die aktuell gültige Marktsatzung über die Regelung des Marktverkehrs in der Stadt Bedburg entspricht nicht mehr den Erfordernissen bzw. den tatsächlichen Begebenheiten. Die Verwaltung schlägt daher die als Entwurf beigefügte Satzungsänderung vor. Hierbei wurden neben einigen rein redaktionellen Änderungen insbesondere der Standort des Wochenmarktes in Bedburg (vormals Marktplatz nun Schlossparkplatz) angepasst und die mögliche Angebotspalette erweitert. Gerade diesbezüglich ist die Erweiterung als veränderbaren Vorschlag zu verstehen. Hier wird darum gebeten, weiter für sinnvoll erachtete Produkte, die man sich fürs Stadtgebiet wünscht vorzuschlagen Wunsch der Marktleute und Einzelhändler ist es, den Markt in Größe und Umfang des angebotenen Portefeuilles nicht zu verändern. Deshalb äußerte die Werbegemeinschaft Kaster/Königshoven Bedenken. Erweiterung des Produktangebotes (Schuhe, Heimtextilien, Gartenbedarf) nicht zu. Stattdessen wird vorgeschlagen, hochwertige Textilien und Accessoires anbieten zu dürfen, wenn sie lediglich als Nebensortiment zu den Frischewaren angeboten werden. Das Warenangebot sollte daher nicht verändert werden. Die Gebühren, welche vom Standbetreiber zu fordern wären, werden in der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen Sondernutzungssatzung in § 10 und der entsprechenden Anlage geregelt. Ob Betreiber der Marktstände bereit / in der Lage sind, diese Gebühren zu zahlen oder eine konsequente Gebührenerhebung ein Fernbleiben vom Markt bedeuten könnte, kann nicht mit Sicherheit festgestellt werden. Hierzu wird auf die Vorlage WP9-76/2016 verwiesen. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: ----------------------------------Gersmann ----------------------------------Claßen ----------------------------------Solbach Sachbearbeiter Fachdienstleiterin Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-67/2016 1. Ergänzung Seite 2