Daten
Kommune
Bedburg
Größe
126 kB
Datum
05.07.2016
Erstellt
22.06.16, 18:02
Aktualisiert
21.09.16, 18:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP9-67/2016
1. Ergänzung
Fachdienst 3 - Ordnung und Soziales
Sitzungsteil
Az.: 32 00 00
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Familien-, Kultur- und Sozialausschuss
19.04.2016
Rat der Stadt Bedburg
05.07.2016
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Betreff:
Marktsatzung über die Regelung des Marktverkehrs in der Stadt Bedburg und
Allgemeinverbindliche Anordnung über die Erweiterung des Warensortiments auf den
Wochenmärkten der Stadt Bedburg
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt auf Empfehlung des Familien-, Kultur- und
Sozialausschusses die beigefügte Marktsatzung über die Regelung des Marktverkehrs in
der Stadt Bedburg sowie die Allgemeinverbindliche Anordnung über die Erweiterung des
Warensortiments auf den Wochenmärkten der Stadt Bedburg.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Die aktuell gültige Marktsatzung über die Regelung des Marktverkehrs in der Stadt Bedburg
entspricht nicht mehr den Erfordernissen bzw. den tatsächlichen Begebenheiten. Die Verwaltung
schlägt daher die als Entwurf beigefügte Satzungsänderung vor.
Hierbei wurden neben einigen rein redaktionellen Änderungen insbesondere der Standort des
Wochenmarktes in Bedburg (vormals Marktplatz nun Schlossparkplatz) angepasst und die
mögliche Angebotspalette erweitert.
Gerade diesbezüglich ist die Erweiterung als veränderbaren Vorschlag zu verstehen. Hier wird
darum gebeten, weiter für sinnvoll erachtete Produkte, die man sich fürs Stadtgebiet wünscht
vorzuschlagen
Wunsch der Marktleute und Einzelhändler ist es, den Markt in Größe und Umfang des
angebotenen Portefeuilles nicht zu verändern. Deshalb äußerte die Werbegemeinschaft
Kaster/Königshoven Bedenken. Erweiterung des Produktangebotes (Schuhe, Heimtextilien,
Gartenbedarf) nicht zu.
Stattdessen wird vorgeschlagen, hochwertige Textilien und Accessoires anbieten zu dürfen, wenn
sie lediglich als Nebensortiment zu den Frischewaren angeboten werden.
Das Warenangebot sollte daher nicht verändert werden.
Die Gebühren, welche vom Standbetreiber zu fordern wären, werden in der Satzung über
Erlaubnisse
und
Gebühren
für
Sondernutzungen
an
öffentlichen
Straßen
Sondernutzungssatzung in § 10 und der entsprechenden Anlage geregelt. Ob Betreiber der
Marktstände bereit / in der Lage sind, diese Gebühren zu zahlen oder eine konsequente
Gebührenerhebung ein Fernbleiben vom Markt bedeuten könnte, kann nicht mit Sicherheit
festgestellt werden. Hierzu wird auf die Vorlage WP9-76/2016 verwiesen.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
----------------------------------Gersmann
----------------------------------Claßen
----------------------------------Solbach
Sachbearbeiter
Fachdienstleiterin
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP9-67/2016 1. Ergänzung
Seite 2