Daten
Kommune
Bedburg
Größe
206 kB
Datum
30.08.2016
Erstellt
17.08.16, 18:02
Aktualisiert
12.10.16, 18:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP9149/2016
Fachdienst 5 - Stadtplanung,
Bauordnung, Wirtschaftsförderung
Sitzungsteil
Az.: - 60 -
öffentlich
Beratungsfolge:
Stadtentwicklungsausschuss
Sitzungstermin:
30.08.2016
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 9 / Bedburg, 5. Änderung – Gebiet zwischen Graf-Salm-Straße und
Schlossparkplatz
hier: Aufstellungsbeschluss zur 5. Änderung gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13 BauGB
Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss fasst den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan
Nr. 9 / Bedburg, 5. Änderung – Gebiet zwischen Graf-Salm-Straße und Schlossparkplatz
gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.
September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.
Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722).
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
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Begründung:
Der Stadtverwaltung liegt ein Antrag auf Bebauungsplanänderung für das Grundstück
„Graf-Salm-Straße 39“ im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 9 / Bedburg zum
Zwecke einer Betriebserweiterung im rückwärtigen Grundstücksbereich vor. Der
Antragsteller und Eigentümer der Fläche führt aus, dass eine Erweiterung des Baukörpers
im östlichen Teil des Grundstücks nötig sei, um marktgerechte Baukörper für den
Einzelhandel mit entsprechenden Verkaufsflächengrößen zu ermöglichen.
Seitens der Verwaltung kann das Anliegen nachvollzogen werden, was sich auch darin
äußert, dass der Entwurf des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 13a /
Zentrum eine Verschiebung der hinteren Baugrenze um 5 Meter im gesamten Bereich
östlich der Graf-Salm-Straße vorsieht. Da dieses Verfahren aber noch nicht zeitnah
abgeschlossen werden kann, ist die beantragte Änderung im vereinfachten Verfahren
nach § 13 BauGB zielführend. Auf diese Weise könnten rund 200 Quadratmeter
zusätzliche Grundfläche genutzt werden, was innerhalb des Zentralen Versorgungsbereichs von Bedburg als sinnvolle Maßnahme einer behutsamen Betriebserweiterung
angesehen wird. Damit würde einem ansässigen Unternehmen eine dringend benötigte
Erweiterungsfläche zugebilligt und ein positives Signal für den Einzelhandel im Sinne
einer Stärkung der Bedburger Innenstadt gesetzt werden.
Die Planung steht grundsätzlich im Einklang mit der Konzeption der Bedburger Mitte, da
der Bereich östlich des Änderungsbereichs (Schlossteich) keiner Bebauung zugeführt
werden soll und zugleich durch die avisierten Erweiterungsmöglichkeiten eine bauliche
Aufwertung im rückwärtigen Bereich östlich der Graf-Salm-Straße hin zum Schlossparkplatz bewirkt werden kann.
Nach der Erarbeitung der benötigten Planunterlagen durch den Antragssteller kann das
vereinfachte Bebauungsplanverfahren nach § 13 BauGB mit den Beteiligungsschritten
fortgesetzt werden. Die Kosten für dieses Bebauungsplanverfahren sollen mittels
Kostenübernahmeerklärung durch den Antragsteller übernommen werden.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel sowie
im Zusammenhang mit einer nachhaltigen Entwicklung:
Die bedarfsgerechte Bereitstellung von Bauland und die flexible Anpassung des Baurechts insbesondere im Sinne einer
Nachverdichtung im Innenbereich, welches auch für Familien mit Kindern, aber auch den Einzelhandel und andere
Gewerbetreibende geeignet ist, trägt zur Stabilisierung der sozialen und wirtschaftlichen Strukturen im Sinne einer
nachhaltigen Stadtentwicklung im Stadtgebiet Bedburg bei.
Beschlussvorlage WP9-149/2016
Seite 2
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
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Finanzielle Auswirkungen:
Nein Der Antragssteller hat die Planungskosten zu übernehmen.
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
Bedburg, 09.08.2016
----------------------------------Meyer
----------------------------------Köster
----------------------------------Brabender-Lipej
Sachbearbeiter
Fachdienstleiter
Allgemeine Vertreterin des
Bürgermeisters
Beschlussvorlage WP9-149/2016
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