Daten
Kommune
Bedburg
Größe
207 kB
Datum
30.08.2016
Erstellt
17.08.16, 18:02
Aktualisiert
12.10.16, 18:03
Stichworte
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Drucksache: WP9145/2016
Fachdienst 5 - Stadtplanung,
Bauordnung, Wirtschaftsförderung
Sitzungsteil
Az.: - 60 -
öffentlich
Beratungsfolge:
Stadtentwicklungsausschuss
Sitzungstermin:
30.08.2016
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 8 / Kirchtroisdorf - „An der Spring“
hier: Fassung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13a BauGB
Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss fasst den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan
Nr. 8 / Kirchtroisdorf - „An der Spring“ gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13a BauGB, in der
Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt
geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722).
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
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Begründung:
Der Verwaltung liegt eine Anfrage von der RWE Power AG zur Baulandentwicklung in
Kirchtroisdorf im Bereich „An der Spring 28“ (Gemarkung Pütz, Flur 26, Nr. 60-66, 68-69)
vor. Das Gebiet hat eine Größe von knapp 4300 Quadratmeter und wird nördlich von der
K 37 „An der Spring“, westlich und südlich von der Straße „Im Vogelsang“ und
dahinterliegenden gemischten Wohn- und Hofflächen sowie östlich von Wohnbebauung
umgrenzt (siehe Anlage ‚Lageplan‘).
Bereits in der Rahmenvereinbarung über liegenschaftliche Maßnahmen im Bedburger
Stadtgebiet vom Mai 2011 zwischen der Stadt Bedburg und der RWE Power AG bestand
Einigkeit über das Entwicklungspotenzial der vorgenannten Flächen. Die Entwicklung der
Fläche wurde seinerzeit jedoch zurückgestellt, um zunächst die städtische Entwicklungsmaßnahme in Kirchtroisdorf umzusetzen. Sämtliche Flächen im städtischen Baugebiet in
Kirchtroisdorf konnten mittlerweile verkauft werden. Da die Nachfrage nach Baulandflächen in der Ortslage nach wie vor besteht, würde die RWE Power AG gerne zeitnah die
Flächen abstimmungsgemäß entwickeln.
Seitens der Verwaltung wird dieses Vorhaben begrüßt, da es sich um eine mindergenutzte
Fläche inmitten des Siedlungsgefüges handelt, die einer sinnvollen und geordneten
städtebaulichen Entwicklung zugeführt werden sollte und einen Lückenschluss bewirken
würde. Durch das Interesse der RWE Power AG besteht zudem nun die Gelegenheit,
kostenneutral die Flächen entwickeln zu lassen und so der konstant hohen Wohnraumnachfrage gerecht zu werden.
Aufgrund der Beschaffenheit des Grundstücks und der Planintention ist es möglich, den
Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufzustellen, wodurch
die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB
gelten. Demnach darf das Verfahren angewandt werden, wenn unter anderem die
zulässige Grundfläche von insgesamt 20.000 Quadratmetern unterschritten wird. Da die
Plangebietsgröße insgesamt deutlich geringer ist als die zulässige Grundfläche im Sinne
des § 19 Abs. 2 BauNVO, wird das vorgenannte Kriterium eingehalten. Weiterhin muss es
sich um die Wiedernutzbarmachung von Flächen, eine Nachverdichtung oder andere
vergleichbare Maßnahmen in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil handeln. Dies
ist im vorliegenden Fall der angestrebten Fortentwicklung eines vorhandenen Ortsteils im
Sinne einer maßvollen Nachverdichtung als gegeben anzusehen.
Da Teile des Planbereichs geschützte Landschaftsbestandteile im Landschaftsplan
tangieren, soll eine Vorabstimmung mit der Unteren Landschaftsbehörde erfolgen. Die
Aussagen des Landschaftsplanes dürften dem Vorhaben nicht entgegenstehen, da die
Flächen noch deutlich vor der Aufstellung des Landschaftsplanes bereits im Flächennutzungsplan als Bauflächen dargestellt wurden (vgl. § 29 Abs. 4 Landschaftsgesetz
NRW).
Nach der Erarbeitung der benötigten Planunterlagen durch den Antragssteller kann das
Bebauungsplanverfahren mit den Beteiligungsschritten fortgesetzt werden. Die Kosten für
dieses Bebauungsplanverfahren werden mittels Kostenübernahmeerklärung durch den
Antragsteller übernommen.
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STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
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Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel sowie
im Zusammenhang mit einer nachhaltigen Entwicklung:
Die bedarfsgerechte Bereitstellung von Bauland, insbesondere im Sinne einer Nachverdichtung im Innenbereich,
welches auch für Familien mit Kindern geeignet ist, trägt zur Stabilisierung der sozialen Strukturen im Sinne einer
nachhaltigen Stadtentwicklung im Stadtgebiet Bedburg bei.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein Der Antragssteller hat die Planungskosten zu übernehmen.
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
Bedburg, 09.08.2016
----------------------------------Meyer
----------------------------------Köster
----------------------------------Brabender-Lipej
Sachbearbeiter
Fachdienstleiter
Allgemeine Vertreterin des
Bürgermeisters
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