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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 8 / Kirchtroisdorf - „An der Spring“ hier: Fassung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13a BauGB)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
207 kB
Datum
30.08.2016
Erstellt
17.08.16, 18:02
Aktualisiert
12.10.16, 18:03
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 8 / Kirchtroisdorf - „An der Spring“
hier: Fassung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13a BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 8 / Kirchtroisdorf - „An der Spring“
hier: Fassung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13a BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 8 / Kirchtroisdorf - „An der Spring“
hier: Fassung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13a BauGB)

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Zu TOP:__________ Drucksache: WP9145/2016 Fachdienst 5 - Stadtplanung, Bauordnung, Wirtschaftsförderung Sitzungsteil Az.: - 60 - öffentlich Beratungsfolge: Stadtentwicklungsausschuss Sitzungstermin: 30.08.2016 Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Betreff: Bebauungsplan Nr. 8 / Kirchtroisdorf - „An der Spring“ hier: Fassung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13a BauGB Beschlussvorschlag: Der Stadtentwicklungsausschuss fasst den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 8 / Kirchtroisdorf - „An der Spring“ gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13a BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722). STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Der Verwaltung liegt eine Anfrage von der RWE Power AG zur Baulandentwicklung in Kirchtroisdorf im Bereich „An der Spring 28“ (Gemarkung Pütz, Flur 26, Nr. 60-66, 68-69) vor. Das Gebiet hat eine Größe von knapp 4300 Quadratmeter und wird nördlich von der K 37 „An der Spring“, westlich und südlich von der Straße „Im Vogelsang“ und dahinterliegenden gemischten Wohn- und Hofflächen sowie östlich von Wohnbebauung umgrenzt (siehe Anlage ‚Lageplan‘). Bereits in der Rahmenvereinbarung über liegenschaftliche Maßnahmen im Bedburger Stadtgebiet vom Mai 2011 zwischen der Stadt Bedburg und der RWE Power AG bestand Einigkeit über das Entwicklungspotenzial der vorgenannten Flächen. Die Entwicklung der Fläche wurde seinerzeit jedoch zurückgestellt, um zunächst die städtische Entwicklungsmaßnahme in Kirchtroisdorf umzusetzen. Sämtliche Flächen im städtischen Baugebiet in Kirchtroisdorf konnten mittlerweile verkauft werden. Da die Nachfrage nach Baulandflächen in der Ortslage nach wie vor besteht, würde die RWE Power AG gerne zeitnah die Flächen abstimmungsgemäß entwickeln. Seitens der Verwaltung wird dieses Vorhaben begrüßt, da es sich um eine mindergenutzte Fläche inmitten des Siedlungsgefüges handelt, die einer sinnvollen und geordneten städtebaulichen Entwicklung zugeführt werden sollte und einen Lückenschluss bewirken würde. Durch das Interesse der RWE Power AG besteht zudem nun die Gelegenheit, kostenneutral die Flächen entwickeln zu lassen und so der konstant hohen Wohnraumnachfrage gerecht zu werden. Aufgrund der Beschaffenheit des Grundstücks und der Planintention ist es möglich, den Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufzustellen, wodurch die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB gelten. Demnach darf das Verfahren angewandt werden, wenn unter anderem die zulässige Grundfläche von insgesamt 20.000 Quadratmetern unterschritten wird. Da die Plangebietsgröße insgesamt deutlich geringer ist als die zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 BauNVO, wird das vorgenannte Kriterium eingehalten. Weiterhin muss es sich um die Wiedernutzbarmachung von Flächen, eine Nachverdichtung oder andere vergleichbare Maßnahmen in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil handeln. Dies ist im vorliegenden Fall der angestrebten Fortentwicklung eines vorhandenen Ortsteils im Sinne einer maßvollen Nachverdichtung als gegeben anzusehen. Da Teile des Planbereichs geschützte Landschaftsbestandteile im Landschaftsplan tangieren, soll eine Vorabstimmung mit der Unteren Landschaftsbehörde erfolgen. Die Aussagen des Landschaftsplanes dürften dem Vorhaben nicht entgegenstehen, da die Flächen noch deutlich vor der Aufstellung des Landschaftsplanes bereits im Flächennutzungsplan als Bauflächen dargestellt wurden (vgl. § 29 Abs. 4 Landschaftsgesetz NRW). Nach der Erarbeitung der benötigten Planunterlagen durch den Antragssteller kann das Bebauungsplanverfahren mit den Beteiligungsschritten fortgesetzt werden. Die Kosten für dieses Bebauungsplanverfahren werden mittels Kostenübernahmeerklärung durch den Antragsteller übernommen. Beschlussvorlage WP9-145/2016 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel sowie im Zusammenhang mit einer nachhaltigen Entwicklung: Die bedarfsgerechte Bereitstellung von Bauland, insbesondere im Sinne einer Nachverdichtung im Innenbereich, welches auch für Familien mit Kindern geeignet ist, trägt zur Stabilisierung der sozialen Strukturen im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung im Stadtgebiet Bedburg bei. Finanzielle Auswirkungen: Nein  Der Antragssteller hat die Planungskosten zu übernehmen. Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: Bedburg, 09.08.2016 ----------------------------------Meyer ----------------------------------Köster ----------------------------------Brabender-Lipej Sachbearbeiter Fachdienstleiter Allgemeine Vertreterin des Bürgermeisters Beschlussvorlage WP9-145/2016 Seite 3