Daten
Kommune
Bedburg
Größe
190 kB
Datum
30.08.2016
Erstellt
17.08.16, 18:02
Aktualisiert
12.10.16, 18:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP9139/2016
Fachdienst 5 - Stadtplanung,
Bauordnung, Wirtschaftsförderung
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Stadtentwicklungsausschuss
Sitzungstermin:
30.08.2016
Abstimmungsergebnis:
Ergebnis wie angegeben
Betreff:
Nahverkehrsplan Rhein-Erft-Kreis
hier: Linienbündelungskonzept
Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Ausführungen des Rhein-Erft-Kreises zur
textlichen Ergänzung des Nahverkehrsplanes - hier: Verzicht auf die Bildung von
Linienbündeln - zur Kenntnis und beschließt, insoweit keine weiteren Anregungen oder
Bedenken vorzutragen.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Am 10.12.2015 hat der Kreistag den Nahverkehrsplan 2015-2020 (nachfolgend NVP) für den
Bereich des Rhein-Erft-Kreises einstimmig beschlossen.
Da ein Linienbündelungskonzept zum Zeitpunkt der Beschlussfassung noch nicht abschließend
vorlag und dieses in Abhängigkeit von der Fragestellung entwickelt werden sollte, auf welche Art
der Rhein-Erft-Kreis ab dem Jahr 2019 seine ÖPNV-Leistungen zu beauftragen beabsichtigt,
wurde diese Thematik zunächst zurückgestellt.
Mit als Anlage beigefügter E-Mail vom 29. Juni 2016 teilt der Rhein-Erft-Kreis mit, dass der
Kreisausschuss des Kreistages in seiner Sitzung am 18.02.2016 beschlossen hat, grundsätzlich
eine Beauftragung der kreiseigenen Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft mbH anzustreben.
Daher soll im Kap. 11.2 des Nahverkehrsplanes folgender Text eingefügt werden:
„Der Rhein-Erft-Kreis verzichtet angesichts des Beschlusses des Kreisausschusses vom
18.02.2016, wonach grundsätzlich eine Beauftragung der Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft mbH
angestrebt wird, auf die Bildung von Linienbündeln, da die im Gebiet des Kreises vorhandenen
Linien als „vorhandenes Netz“ gem. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 lit. d PBefG zu bewerten sind. Alle
Linien sind auf den Zeitpunkt 31.12.2017 harmonisiert. Eine Verlängerung auf den Zeitpunkt
31.12.2018 wird angestrebt. Nach der Wertung des Kreises sollen diese nur zusammen als
vorhandenes Netz genehmigungsfähig sein“.
Die Beratung über diese Ergänzung im Nahverkehrsplan des Rhein-Erft-Kreises ist für die Sitzung
des Verkehrsausschusses am 31.08.2016 vorgesehen. Der Kreistag wird dann am 22.09.2016
darüber beschließen.
Von Seiten der Stadt Bedburg wurde die Linienbündelung bisher kritisch gesehen.
Dies wurde auch in der Stellungnahme, die am 25.08.2015 vom Stadtentwicklungsausschuss
beschlossen wurde, verdeutlicht. Daher wird verwaltungsseitig die Ergänzung im NVP hinsichtlich
des Verzichtes der Linienbündelung befürwortet.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
keine
Finanzielle Auswirkungen:
Nein x
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
Bedburg, den 08. August 2016
Beschlussvorlage WP9-139/2016
Seite 2
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
----------------------------------Guido Heinrichs
----------------------------------Rainer Köster
----------------------------------Sibille Brabender-Lipej
Sachbearbeiter(in)
Fachdienstleiter
Allgemeine Vertreterin des
Bürgermeisters
Beschlussvorlage WP9-139/2016
Seite 3