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Beschlussvorlage (Nahverkehrsplan Rhein-Erft-Kreis hier: Linienbündelungskonzept)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
190 kB
Datum
30.08.2016
Erstellt
17.08.16, 18:02
Aktualisiert
12.10.16, 18:03
Beschlussvorlage (Nahverkehrsplan Rhein-Erft-Kreis
hier: Linienbündelungskonzept) Beschlussvorlage (Nahverkehrsplan Rhein-Erft-Kreis
hier: Linienbündelungskonzept) Beschlussvorlage (Nahverkehrsplan Rhein-Erft-Kreis
hier: Linienbündelungskonzept)

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Zu TOP:__________ Drucksache: WP9139/2016 Fachdienst 5 - Stadtplanung, Bauordnung, Wirtschaftsförderung Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Stadtentwicklungsausschuss Sitzungstermin: 30.08.2016 Abstimmungsergebnis: Ergebnis wie angegeben Betreff: Nahverkehrsplan Rhein-Erft-Kreis hier: Linienbündelungskonzept Beschlussvorschlag: Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Ausführungen des Rhein-Erft-Kreises zur textlichen Ergänzung des Nahverkehrsplanes - hier: Verzicht auf die Bildung von Linienbündeln - zur Kenntnis und beschließt, insoweit keine weiteren Anregungen oder Bedenken vorzutragen. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Am 10.12.2015 hat der Kreistag den Nahverkehrsplan 2015-2020 (nachfolgend NVP) für den Bereich des Rhein-Erft-Kreises einstimmig beschlossen. Da ein Linienbündelungskonzept zum Zeitpunkt der Beschlussfassung noch nicht abschließend vorlag und dieses in Abhängigkeit von der Fragestellung entwickelt werden sollte, auf welche Art der Rhein-Erft-Kreis ab dem Jahr 2019 seine ÖPNV-Leistungen zu beauftragen beabsichtigt, wurde diese Thematik zunächst zurückgestellt. Mit als Anlage beigefügter E-Mail vom 29. Juni 2016 teilt der Rhein-Erft-Kreis mit, dass der Kreisausschuss des Kreistages in seiner Sitzung am 18.02.2016 beschlossen hat, grundsätzlich eine Beauftragung der kreiseigenen Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft mbH anzustreben. Daher soll im Kap. 11.2 des Nahverkehrsplanes folgender Text eingefügt werden: „Der Rhein-Erft-Kreis verzichtet angesichts des Beschlusses des Kreisausschusses vom 18.02.2016, wonach grundsätzlich eine Beauftragung der Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft mbH angestrebt wird, auf die Bildung von Linienbündeln, da die im Gebiet des Kreises vorhandenen Linien als „vorhandenes Netz“ gem. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 lit. d PBefG zu bewerten sind. Alle Linien sind auf den Zeitpunkt 31.12.2017 harmonisiert. Eine Verlängerung auf den Zeitpunkt 31.12.2018 wird angestrebt. Nach der Wertung des Kreises sollen diese nur zusammen als vorhandenes Netz genehmigungsfähig sein“. Die Beratung über diese Ergänzung im Nahverkehrsplan des Rhein-Erft-Kreises ist für die Sitzung des Verkehrsausschusses am 31.08.2016 vorgesehen. Der Kreistag wird dann am 22.09.2016 darüber beschließen. Von Seiten der Stadt Bedburg wurde die Linienbündelung bisher kritisch gesehen. Dies wurde auch in der Stellungnahme, die am 25.08.2015 vom Stadtentwicklungsausschuss beschlossen wurde, verdeutlicht. Daher wird verwaltungsseitig die Ergänzung im NVP hinsichtlich des Verzichtes der Linienbündelung befürwortet. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: keine Finanzielle Auswirkungen: Nein x Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: Bedburg, den 08. August 2016 Beschlussvorlage WP9-139/2016 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 ----------------------------------Guido Heinrichs ----------------------------------Rainer Köster ----------------------------------Sibille Brabender-Lipej Sachbearbeiter(in) Fachdienstleiter Allgemeine Vertreterin des Bürgermeisters Beschlussvorlage WP9-139/2016 Seite 3