Daten
Kommune
Bedburg
Größe
221 kB
Datum
30.08.2016
Erstellt
17.08.16, 18:02
Aktualisiert
12.10.16, 18:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP9-97/2016
3. Ergänzung
Fachdienst 5 - Stadtplanung,
Bauordnung, Wirtschaftsförderung
Sitzungsteil
Az.: 61 26 00
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Stadtentwicklungsausschuss
31.05.2016
Stadtentwicklungsausschuss
28.06.2016
Stadtentwicklungsausschuss
30.08.2016
Abstimmungsergebnis:
Ergebnis wie angegeben
Betreff:
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 39n / Kaster „Logistikzentrum“
- Teilfläche im Industriepark Mühlenerft / Erweiterung der Fa. NEX Logistics Europe
GmbH
a) Vorberatung über die im Wege der Offenlage nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
eingegangenen Stellungnahmen
b) Empfehlung zur Fassung des Satzungsbeschlusses nach § 10 Abs. 1 BauGB
Beschlussvorschlag:
a) Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, über die im
Wege der Offenlage nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen
Stellungnahmen eine Abwägung durchzuführen und hierüber einzelne Beschlüsse gemäß
beigefügter Anlage ‚Abwägungsliste‘ durchzuführen.
b) Dem Rat der Stadt Bedburg wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 39n / Kaster „Logistikzentrum“ wird nebst
Begründung und dazugehörigen Anlagen gemäß § 10 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBI. I S. 2414), zuletzt geändert durch
Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBI. I S. 1722), als Satzung beschlossen.
Ferner wird die Verwaltung beauftragt, den Plan zur Erlangung der Rechtskraft im
Amtsblatt des Rhein-Erft-Kreises bekannt zu machen.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Ursprünglicher Sachstand vom 31.05.2016:
Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans wird das Ziel verfolgt, die
planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ansiedlung des Vorhabens „Logistikzentrum“
zu schaffen und die zulässige Nutzung im Sinne einer geordneten städtebaulichen
Entwicklung zu steuern. Konkreter Planungsanlass ist ein Vorhaben der Point-Park
Properties
GmbH
(Vorhabenträgerin)
im
räumlichen
Geltungsbereich
des
Bebauungsplans Nr. 39n / Kaster „Logistikzentrum“ zur Errichtung eines modernen
Logistikzentrums. Die Point-Park Properties GmbH betreibt dort derzeit die Immobilie an
der Werner-von-Siemens-Straße 7 (LKV-Hallen) mit einer Grundstücksgröße von rund
73.530 m². Derzeit läuft parallel das Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 39 / Kaster
„Industriegebiet Mühlenerft“, mit dem die bestehenden Bebauungspläne Nr. 39 / Bedburg
und Nr. 39a / Bedburg zusammengeführt werden sollen (Stand: frühzeitige Beteiligung
beendet, siehe WP8-82/2011 2. Ergänzung). Da sich jedoch kurzfristiger und dringender
Erweiterungsbedarf der bei Point-Park Properties ansässigen Firma NEX Logistics Europe
GmbH ergeben hat, ist ein beschleunigter Verfahrensweg für ein Teilgebiet mit
rechtssicherer planungsrechtlicher Handhabung erforderlich, der nur über einen
vorhabenbezogenen Bebauungsplan realisierbar ist. Die Aufstellung des Bebauungsplans
Nr. 39 / Kaster „Industriegebiet Mühlenerft“ bleibt davon unberührt, da eine entsprechende
Anpassung im weiteren Verfahren möglich ist. Dieser soll mittelfristig parallel weitergeführt
werden.
Zahlreiche Arbeitsplätze eines in Bedburg heimischen Betriebes würden somit gesichert
bzw. zum Teil sogar neu geschaffen werden können. Zudem würde der Industriepark
Mühlenerft gestärkt und eine bisher mindergenutzte Fläche am westlichen Ende der
Robert-Bosch-Straße einer sinnvollen städtebaulichen Entwicklung in Form der
Erweiterung eines bestehenden Gewerbebetriebes zugeführt. Die Firma Point-Park
Properties plant die Erweiterung bzw. den Umbau ihrer Logistikhallen, um auf Dauer mit
modernen Betriebsabläufen und entsprechend leistungsfähigeren Hallen den Standort
Bedburg beibehalten zu können. Auf einer Grundstücksfläche von knapp 109.000 m² soll
ein Logistikgebäude mit einer Bruttogrundfläche von ca. 60.500 m² und sieben
Lagerabschnitten (nachfolgendend „Units“) realisiert werden (siehe Anlage). Heute beträgt
die Grundstücksfläche 73.530 m² mit einer Bruttogrundfläche der Lagerhallen von etwa
33.000 m².
Bei dem derzeit gültigen Planungsrecht würde das Vorhaben mit seiner Dimensionierung
in die Geltungsbereiche der beiden Bebauungspläne Nr. 39 / Bedburg und Nr. 39a /
Bedburg mit unterschiedlichen Festsetzungen hineinragen und planungsrechtliche
Schwierigkeiten bereiten. Insbesondere die Tatsache, dass die bestehenden
Lärmkontingente der Bebauungspläne für den Bereich nördlich der Robert-Bosch-Straße
(B-Plan Nr. 39a und Nr. 39a, 1. Änderung) nahezu keinen weiteren emittierenden Betrieb
zulassen, zieht bei einem Vorhaben dieser Größendimension einen städtebaulichen
Regelungsbedarf
in
Form
der
Neuaufstellung
eines (vorhabenbezogenen)
Bebauungsplanes nach sich. Auf diese Weise kann u.a. die Lärmthematik zielführend und
rechtssicher geregelt werden, da mittels Anwendung des § 12 BauGB als Paketlösung ein
vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan sowie einem
Durchführungsvertrag aufgestellt wird. Somit kann eine passgenaue Lösung mit
vertraglichen Regelungen - die losgelöst vom Festsetzungskatalog des § 9 BauGB sind vereinbart werden. Dieses Vorgehen wurde in Abstimmung aller Beteiligten unter
Beschlussvorlage WP9-97/2016 3. Ergänzung
Seite 2
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
Hinzuziehung einer juristischen Fachkanzlei als planungsrechtlich sinnvollste und
rechtssicherste Lösung forciert.
Mögliche Lärmkonflikte werden durch entsprechende Gutachten und Auflagen beim Bau
des Logistikzentrums vermieden. So hat die Stellung der neu geplanten Hallen im
südlichen Teil des Plangebietes (Units 1 und 2) eine abschirmende Wirkung in Bezug auf
das südwestliche Wohngebiet in Kaster, da der betriebliche Ablauf und somit die
Emissionsquelle (Verladerampen) auf der abgeschirmten östlichen Gebäudeseite zur
Robert-Bosch-Straße hin erfolgt. Die nördlich anschließenden Hallen (Units 3 und 4)
werden zwar von der westlichen Seite angefahren, jedoch erfolgt hier eine
Lärmreduzierung durch eine Lärmschutzwand und einen begrünten Wall. Somit wird
erreicht, dass die durch das Vorhaben verursachten Immissionen an den relevanten
Immissionspunkten in Kaster und Broich mit 28 dB (A) tags und 25 db (A) nachts
mindestens 10 dB unter dem Richtwert liegen (Irrelevanzkriterium). Da die wesentlichen
städtebaulichen Ziele bereits Gegenstand der frühzeitigen Beteiligung des
zusammenzulegenden Bebauungsplans Nr. 39 / Kaster waren, wird auf die Durchführung
der frühzeitigen Beteiligung im Rahmen des Bebauungsplans Nr. 39n / Kaster
„Logistikzentrum“ verzichtet.
Parallel zur Offenlage wird der notwendige
Durchführungsvertrag erstellt und der Politik zeitnah zur Beratung vorgelegt.
Die Fortführung der Robert-Bosch-Straße als Wirtschaftsweg zur Erschließung der
westlich gelegenen Ackerflächen entfällt zwar durch die Überplanung, jedoch wird die
Erschließungsfunktion für den landwirtschaftlichen Verkehr, der das Industriegebiet
passieren muss, künftig durch die nördlich parallel verlaufende Nikolaus-Otto-Straße
übernommen.
Da die Firma Point-Park Properties möglichst frühzeitig mit den Umbaumaßnahmen
beginnen möchte, die Vorhabenträgerin das entsprechende Baurecht benötigt und der
Verwaltung an der Unterstützung der Pläne aus besagten Gründen gelegen ist, wurde der
Einleitungsbeschluss gefasst und die Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Aktueller Sachstand zur Sitzung am 30.08.2016:
Die öffentliche Auslegung der Planung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB hat in der Zeit vom
15.06.2016 bis 19.07.2016 stattgefunden. Die Träger öffentlicher Belange wurden gemäß
§ 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 02.06.2016 beteiligt. Dabei sind die in der
beigefügten Abwägungsliste aufgeführten Punkte eingegangen. Die Stellungnahmen
führen zu keiner Änderung der Planung, so dass nunmehr das Verfahren abgeschlossen
werden kann.
Im Zuge des Verfahrens hat der Arbeitskreis Altstadt Kaster e.V. (AKAK) zunächst
Bedenken vorgetragen, die jedoch nach einer intensiven und umfangreichen
Projektvorstellung und Erörterung mit dem Vorhabenträger und dem AKAK
zurückgezogen wurden. Weiterhin war die Erteilung einer Befreiung nach dem
Bundesnaturschutzgesetz für die Verlegung der Zufahrt zu den landwirtschaftlichen
Flächen über die Nikolaus-Otto-Straße notwendig, die nach zielführenden Gesprächen
von der Unteren Landschaftsbehörde erteilt wurde. Diese und alle weiteren
Stellungnahmen können der Anlage ‚Abwägungsliste‘ entnommen werden.
Zudem wurden in der Zwischenzeit vertragliche Details, insbesondere zur Durchführung
der Ausgleichsmaßnahmen und zur Pflege der im Gebiet stattfindenden Begrünung, mit
dem Vorhabenträger geregelt.
Beschlussvorlage WP9-97/2016 3. Ergänzung
Seite 3
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 4
Fazit:
Nachdem alle von den Bedenkenträgern geäußerten Belange ausgeräumt werden
konnten bzw. keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen vorgetragen wurden, kann
nunmehr das Verfahren abgeschlossen und der Satzungsbeschluss gefasst werden. Im
Ergebnis ist ein für alle Seiten akzeptabler vorhabenbezogener Bebauungsplan
entstanden, der eine verträgliche Entwicklung im Industriegebiet Mühlenerft ermöglicht
und zahlreiche Arbeitsplätze sichert, ohne dass schädliche Auswirkungen auf umgebende
Nutzungen, insbesondere für die Anwohner in Kaster und Epprath, zu erwarten sind.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel sowie im
Zusammenhang mit einer nachhaltigen Entwicklung:
Die gewerbliche Weiterentwicklung im Industriepark Mühlenerft sichert und schafft zahlreiche Arbeitsplätze in Bedburg
sowohl für jetzige als auch zukünftige Generationen. Somit trägt die Entwicklung im Industriepark Mühlenerft zu einem
lebenswerten Umfeld bei und hat maßgeblich positiven Einfluss auf eine stabile Arbeitsmarktsituation in Bedburg.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein Die Vorhabenträgerin hat sich mit Antrag auf Einleitung des Aufstellungsverfahrens
für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan zur Übernahme sämtlicher Kosten für die
Aufstellung und Umsetzung des Bebauungsplans bereit erklärt.
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
Bedburg, 08.08.2016
----------------------------------Meyer
----------------------------------Köster
----------------------------------Brabender-Lipej
Sachbearbeiter(in)
Fachdienstleiter(in)
Allgemeine Vertreterin des
Bürgermeisters
Beschlussvorlage WP9-97/2016 3. Ergänzung
Seite 4