Daten
Kommune
Bedburg
Größe
1,6 MB
Datum
30.08.2016
Erstellt
17.08.16, 18:02
Aktualisiert
17.08.16, 18:02
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ACCON-Bericht-Nr.:
Titel:
Verfasser:
Berichtsumfang:
Datum:
ACB 0516 - 407735 - 1228
Gutachterliche Stellungnahme zu der zu erwartenden Geräuschsituation nach der Errichtung
und Inbetriebnahme eines neuen
Logistikzentrums im Gebiet des VEP Nr.
39n/Kaster „Logistikzentrum“ der Stadt
Bedburg
Dipl.-Ing. Manfred Weigand
24 Seiten (Textteil ohne Anhang)
13.05.2016
ACCON Köln GmbH
Geschäftsführer
Handelsregister
Bankverbindung
Rolshover Straße 45
51105 Köln
Dipl.-Ing.
Gregor Schmitz-Herkenrath
Sparkasse KölnBonn
Tel.: +49 (0)221 80 19 17 - 0
Fax.: +49 (0)221 80 19 17 - 17
Dipl.-Ing.
Manfred Weigand
Amtsgericht Köln
HRB 29247
UID DE190157608
V:\Berichte\B4077351228.doc
BLZ 370 50 198
Konto-Nr. 130 21 99
SWIFT(BIC): COLSDE33
IBAN: DE73370501980001302199
Bericht-Nr.: ACB 0516 - 407735 - 1228
Seite 2
Titel:
Gutachterliche Stellungnahme zu der zu erwartenden Geräuschsituation nach der Errichtung und Inbetriebnahme eines neuen
Logistikzentrums im Gebiet des VEP Nr. 39n/Kaster „Logistikzentrum“
der Stadt Bedburg
Auftraggeber:
PointPark Properties GmbH
An der Hauptwache 5
60313 Frankfurt am Main
Auftrag vom:
Mai 2015
Berichtsnummer:
ACB 0516 - 407735 - 1228
Datum:
13.05.2016
Projektleiter:
Dipl.-Ing. Manfred Weigand
Zusammenfassung:
Die auf Basis der angegebenen Lkw-Anzahlen durchgeführten Berechnungen kommen zu dem Ergebnis, dass die zulässigen Immissionspegel durch den geplanten Betrieb des Logistikzentrums im Beurteilungszeitraum tags an allen betrachteten Immissionspunkten um mindestens
12 dB(A) unterschritten werden. Damit wäre rechnerisch eine Verdopplung oder gar Verdreifachung der Lkw-Bewegungen sowie der entsprechenden Verladeszenarien möglich, ohne dass die Zielwerte ausgeschöpft würden.
Im Beurteilungszeitraum nachts ist unter Berücksichtigung der Lärmschutzwand südlich des Verladebereiches von UNIT 3 an den UNITS 1
bis 4 innerhalb einer vollen Stunde jeweils eine Andienung, Verladungen und Abfahrt darstellbar. An den UNITS 5 bis 7 sind aufgrund der
deutlich besser zu den Immissionspunkten geschützten Lage pro
Stunde jeweils 5 komplette Abfertigungen möglich. Damit sind an den
UNITS 1-4 in der gesamten Nachtzeit bei entsprechend stundenscharfer Taktung aus schalltechnischer Sicht in Summe maximal 32
Zyklen und an den UNITS 5-7 maximal 120 Zyklen möglich.
Spitzenpegelüberschreitungen können wegen der Abstände zu den Immissionspunkten ausgeschlossen werden. Zusammenfassend kann
somit festgestellt werden, dass das Bauvorhaben mit der beschriebenen Nutzung keine Lärmkonflikte erzeugen wird.
Die Vervielfältigung, Konvertierung, Weitergabe oder Veröffentlichung dieses Berichts - insbesondere die
Publikation im Internet - bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch die ACCON Köln GmbH.
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Seite 3
Inhaltsverzeichnis
1
Situationsbeschreibung und Aufgabenstellung
4
2
Grundlagen der Beurteilung
5
2.1
Vorschriften, Normen, Richtlinien, Literatur
5
2.2
Betriebsunterlagen
6
2.3
Immissionspunkte, Richt- und Zielwerte
6
3
Geräuschemissionen durch das Vorhaben
9
3.1
Vorgehensweise und Betriebsbeschreibung
9
3.2
Geräuschemissionen durch die Fahrstrecken
10
3.3
Geräuschemissionen durch Ladetätigkeiten
12
3.4
Geräuschemissionen durch die Parkplätze
14
4
Berechnung der Geräuschimmissionen
19
4.1
Allgemeines
19
4.2
Beurteilung der Immissionspegel an den einzelnen Immissionspunkten
20
4.3
Spitzenpegel
22
5
Qualität der Prognose
23
6
Beurteilung und Zusammenfassung
24
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1
Seite 4
Situationsbeschreibung und Aufgabenstellung
Die PointPark Properties GmbH plant als Bauherr die Errichtung einer schlüsselfertigen
Logistikanlage im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 39a in Bedburg. Zur planungsrechtlichen Absicherung des Vorhabens wird seitens der Stadt Bedburg der Vorhaben-bezogenen Bebauungsplan Nr. 39n/Kaster „Logistikzentrum“ aufgestellt.
Die ACCON Köln GmbH wurde von der PoinPark Properties GmbH beauftragt, die im
Rahmen des Planverfahrens erforderliche Geräuschprognose anzufertigen. Hierzu sind
alle relevanten Geräuschquellen anhand der Planunterlagen zu bestimmen und die in der
Umgebung zu erwartenden Geräuschimmissionen durch Ausbreitungsberechnungen zu
berechnen.
Beurteilungsgrundlage ist die Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA Lärm) vom
26. August 1998.
In der vorliegenden Gutachterlichen Stellungnahme werden die hierzu durchgeführten Berechnungen und Beurteilungen dokumentiert.
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Seite 5
2
Grundlagen der Beurteilung
2.1
Vorschriften, Normen, Richtlinien, Literatur
Für die Berechnungen und Beurteilungen wurden verwendet:
[1]
Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen,
Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge BImSchG - Bundes-Immissionsschutzgesetz, in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013(BGBl. I S. 1274), das durch
Artikel 1 des Gesetzes vom 20. November 2014 (BGBl. I S. 1740) geändert worden ist
[2]
Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA Lärm) vom 26. August 1998 GMBl. 1998 S.
503
[3]
DIN ISO 9613-2, „Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien“, Teil 2: Allgemeines
Berechnungsverfahren, Oktober 1999 inhaltlich identisch mit der Entwurfsfassung aus dem
Jahr 1997
[4]
VDI 2720 E, Blatt 1, „Schallschutz durch Abschirmung im Freien“, Februar 1991
[5]
DIN 45641 „Mittelungspegel und Beurteilungspegel zeitlich schwankender Schallvorgänge,
Juni 1990
[6]
DIN 45691, „Geräuschkontingentierung“, Dezember 2006
[7]
Parkplatzlärmstudie Empfehlungen zur Berechnung von Schallemissionen aus Parkplätzen,
Autohöfen und Omnibusbahnhöfen sowie von Parkhäusern und Tiefgaragen, 6., überarb.
Aufl. 2007, Bayerisches Landesamt für Umwelt
[8]
RLS 90 "Richtlinie für den Lärmschutz an Straßen", Ausgabe 1990, Der Bundesminister für
Verkehr
[9]
Technischer Bericht zur Untersuchung der LKW- und Ladegeräusche auf Betriebsgeländen
von Frachtzentren, Auslieferungslagern und Speditionen, Umweltplanung, Arbeits- und Umweltschutz, Heft 275, Hessische Landesanstalt für Umwelt, 1999
[10]
Technischer Bericht Nr. L 4054 zur Untersuchung der Geräuschemissionen und -immissionen von Tankstellen, Schriftenreihe der Hessischen Landesanstalt für Umwelt, Heft 116,
1991
[11]
Abstände zwischen Industrie- bzw. Gewerbegebieten und Wohngebieten im Rahmen der
Bauleitplanung und sonstige für den Immissionsschutz bedeutsame Abstände (Abstandserlass), RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - V-3 - 8804.25.1 v. 6.6.2007
Bericht-Nr.: ACB 0516 - 407735 - 1228
2.2
Seite 6
Betriebsunterlagen
Von der PointPark Properties GmbH wurden uns folgende Unterlagen überlassen:
[12]
Pläne der Halle
[13]
Angaben zum zu erwartenden Fahrzeugaufkommen (Mitarbeiter-Pkw und Lkw) sowie zu den
Ladevorgängen und -modalitäten
[14]
Angaben zur Bauausführung der Halle
2.3
Immissionspunkte, Richt- und Zielwerte
Für das gesamte Gebiet im Bereich des bestehenden Bebauungsplanes Nr. 39a sind
zwei Immissionspunkte südlich und südwestlich des Plangebietes maßgebend. Diese sind
aufgrund Ihrer Lage und ihres Schutzanspruch auch für das Vorhaben im Gebiet des VEP
Nr. 39n/Kaster „Logistikzentrum“ repräsentativ.
Aufgrund der gegebenen planerischen und tatsächlichen schalltechnischen Vorbelastung
im Sinne von Nummer 2.4 TA Lärm ist es aus schalltechnischer Sicht erforderlich das
Vorhaben soweit zu minimieren, dass die maßgebenden Immissionsorte außerhalb des
Einwirkungsbereiches des Vorhabens liegen. Dies ist der Fall, wenn die anteiligen Immissionspegel eines Vorhabens mindestens 10 dB(A) unter den Richtwerten liegen.
Seitens der Stadt Bedburg wurde für die beiden in Rede stehen Immissionspunkte für das
Verfahren die Richtwerte eines „Reinen Wohngebietes“ (WR) vorgegeben. In der folgenden Tabelle sind die Richtwerte und die hiervon abzuleitenden Zielwerte für das Verfahren zusammengestellt.
Tab. 2.3.1
Lage und Bezeichnung
Immissionsrichtwerte
der
Immissionspunkte
Richtwerte
Immissionspunkt
Lage und Bezeichnung
und
zugehörige
Zielwerte
tags
dB(A)
nachts
dB(A)
tags
dB(A)
nachts
dB(A)
IP 1
Bedburg Kaster, Ricardastraße
50
35
40
25
IP 2
Bedburg Biverschnell, In der Aue
50
35
40
25
Bericht-Nr.: ACB 0516 - 407735 - 1228
Abb. 1
Seite 7
Übersichtsplan
Der Beurteilungszeitraum „tags“ dauert von 6.00 Uhr bis 22.00 Uhr und beträgt 16 Stunden. Nach Nummer 6.5 der TA Lärm sind für Reine Wohngebiete für die Zeiten von
6.00 Uhr bis 7.00 Uhr sowie von 20.00 Uhr bis 22.00 Uhr Geräusche mit einem Zuschlag
Bericht-Nr.: ACB 0516 - 407735 - 1228
Seite 8
von 6 dB(A) zu berücksichtigen, um der erhöhten Störwirkung in diesen Zeiten Rechnung
zu tragen. Diese Regelung gilt nicht für Mischgebiete, Nutzungen im Außenbereich sowie
für Gewerbe- und Industriegebiete.
Außerdem gilt gemäß der TA Lärm der Richtwert als überschritten, wenn während der
Tageszeit ein einzelnes Geräuschereignis den Richtwert um mehr als 30 dB(A) und
nachts um mehr als 20 dB(A) überschreitet.
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Seite 9
3
Geräuschemissionen durch das Vorhaben
3.1
Vorgehensweise und Betriebsbeschreibung
Für die Berechnungen wird zunächst anhand der Planunterlagen ein dreidimensionales
Modell der geplanten Baukörper aufgebaut. In dieses Modell werden sämtliche GeräuschEmissionsquellen als Linien- oder Flächenquellen lagerichtig nachgebildet. Die Berechnung der Emissionspegel selbst erfolgt nach den im Anhang näher beschriebenen
Verfahren auf Basis der Fahrzeuganzahlen und der Verlademodalitäten bzw. den Parkplatznutzungen. Die folgende Abbildung zeigt zunächst die Planung der PointPark Properties GmbH.
Abb. 2
Planung des Logistikzentrums
Die Anbindung der insgesamt sieben UNITS des Endausbauzustandes erfolgt von Osten
Bericht-Nr.: ACB 0516 - 407735 - 1228
Seite 10
über die Robert-Bosch-Straße. Die mit Sattelzügen angelieferte Ware wird über Ladetore
mit Torrandabdichtung mittels Handhubwagen (Pessimalansatz) ausgeladen. In der Halle
erfolgt das Einlagern und Kommissionieren ebenfalls mit manuell oder elektrisch betriebenen Hilfsmitteln. Die Auslieferung erfolgt wiederum mit Lkw. Eine Geräuschabstrahlung
über die Hallenaußenbauteile kann vernachlässigt werden. Nach Angaben des Bauherrn
sind keine Be- und Entlüftungsanlagen oder Klimageräte vorgesehen.
Damit beschränkt sich die Geräuemissionen aus dem Vorhaben auf die Fahrzeugbewegungen auf dem Gelände sowie die mit dem Be- und Entladen im Zusammenhang stehenden Geräusche. Die folgende Abbildung zeigt das fertige Rechenmodell mit allen
Emissionsquellen.
Abb. 3 Modellansicht von Osten
3.2
Geräuschemissionen durch die Fahrstrecken
Mit Fahrstrecken werden im vorliegenden Fall alle Lkw- und Pkw-Bewegungen auf dem
Betriebsgelände erfasst. Die Fahrzeugbewegungen gehen als Linienquelle in die Berechnungen ein und werden im Modell als Fahrwege nachgebildet. Die entsprechenden längenbezogenen Schallleistungspegel werden basierend auf der Anzahl, der Geschwindigkeit und dem Ausgangsschallleistungspegel Lw0 eines Fahrzeugs berechnet. Die zugehörigen Rangier- und Ladegeräusche werden als stationären Flächenquellen erfasst.
Im Beurteilungszeitraum tags werden auf Basis der seitens der PointPark Properties
GmbH angegebenen ca. 80 Lkw Andienungen für die UNITS 1-4 zunächst folgende Anbzw. Auslieferungen an den einzelnen UNITS angenommen.
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Seite 11
UNIT 1-4
jeweils 20 Lkw-Andienungen, davon 5 innerhalb der Ruhezeiten, Rangieren rückwärts an
die Verladetore, Verladen von jeweils 24 Paletten, Abfahrt.
UNIT 5-7
jeweils 40 Lkw-Andienungen davon 10 innerhalb der Ruhezeiten, Rangieren rückwärts an
die Verladetore, Verladen von jeweils 24 Paletten, Abfahrt.
Für den Beurteilungszeitraum nachts wurden in nicht näher dokumentierten Optimierungsberechnungen die Andienungs- und Verladeszenarien ermittelt, die im Rahmen der
Immissionszielwerte schalltechnisch möglich sind.
UNIT 1-4
jeweils eine Lkw-Andienung, Rangieren rückwärts an die Verladetore, Verladen von 24
Paletten, Abfahrt. In der gesamten Nachtzeit sind damit pro Unit nacheinander maximal 8
Verladungen möglich.
UNIT 5-7
jeweils fünf Lkw-Andienungen, Rangieren rückwärts an die Verladetore, Verladen von jeweils 24 Paletten, Abfahrt. In der gesamten Nachtzeit sind damit pro Unit nacheinander
maximal 40 Verladungen möglich.
Mit
den
genannten
Lkw-Anzahlen
ergeben
sich
für
die
Fahrwege
folgende
Schallleistungspegel.
Tab. 3.2.1
Emissionsparameter der Fahrtstrecke
Vorgang
Anz. /
TB
N
/h
10 lg(N) Anteil p
dB
Lkw UNIT 1-4
10 lg(p)
+ dRz
dRzges
Lw'
o. Rz. | m. Rz.
dB
dB
dB(A)/m
v
20
km/h
LW0
104,0
20
1,25
1,0
100,0 %
0,0
innerh. d. Ruhezeiten
5
0,31
-5,1
25,0 %
0,0
außerh. d. Ruhezeiten
15
0,94
-0,3
75,0 %
-1,2
lauteste Nachtstunde
1
1,00
0,0
LKW UNIT 5-7
v
20
km/h
LW0
104,0
gesamter Tag (TB=16h)
40
2,50
4,0
100,0 %
0,0
innerh. d. Ruhezeiten
10
0,63
-2,0
25,0 %
0,0
außerh. d. Ruhezeiten
30
1,88
2,7
75,0 %
-1,2
lauteste Nachtstunde
5
5,00
7,0
gesamter Tag (TB=16h)
2,4
LW0',1h
61,0
62,0
64,4
61,0
2,4
LW0',1h
61,0
65,0
67,4
68,0
Bericht-Nr.: ACB 0516 - 407735 - 1228
Seite 12
Hierbei bedeuten:
Lw0: mittlerer Schalleistungspegel des Fahrzeugs
Lw0',1h: Schalleistungspegel für einen Vorgang pro Stunde
N: Anzahl der Vorgänge
p: Anteil der Vorgänge innerhalb bzw. außerhalb ruhebedürftiger Zeiten
dRz: Zuschlag für Ruhezeiten von 6 dB(A)
dRzges: Zuschlag für Ruhezeiten bezogen auf den gesamten Tag
Lw': längenbezogender Schalleistungspegel
3.3
Geräuschemissionen durch Ladetätigkeiten
Entsprechend der Lkw-Zahlen werden die Geräuschemissionen durch die Rangiervorgänge sowie die Verladetätigkeiten ermittelt. Diese werden nach [9] berechnet, wobei
pessimal immer ein Viertel der Bewegungen innerhalb der zuschlagspflichtigen Ruhezeit
berücksichtigt wird.
Mit den bereits im Abschnitt 3.2 genannten Daten ergeben sich für die Rangier- und
Verladevorgänge die Schallleistungspegel der folgenden Tabelle 3.3.1.
Bericht-Nr.: ACB 0516 - 407735 - 1228
Seite 13
Emissionsparameter der Lkw-Rangiervorgänge und Ladevorgänge
Tab. 3.3.1
Vorgang
Anz. /
TB
N
/h
10 lg(N) Anteil p
dB
10 lg(p)
+ dRz
dRzges
Lw
o. Rz. | m. Rz.
dB
dB
dB(A)
Rangieren Unit 1-4
gesamter Tag (TB=16h)
20
1,25
1,0
100,0 %
0,0
innerh. d. Ruhezeiten
5
0,31
-5,1
25,0 %
0,0
außerh. d. Ruhezeiten
15
0,94
-0,3
75,0 %
-1,2
lauteste Nachtstunde
1
1,00
0,0
2,4
LW0,1h
87,0
88,0
90,4
87,0
Verladen Unit 1-4
gesamter Tag (TB=16h)
480
30,00
14,8
100,0 %
0,0
innerh. d. Ruhezeiten
120
7,50
8,8
25,0 %
0,0
außerh. d. Ruhezeiten
360
22,50
13,5
75,0 %
-1,2
lauteste Nachtstunde
24
24,00
13,8
2,4
LW0,1h
83,0
97,8
100,2
96,8
Wagenböden Unit 1-4
gesamter Tag (TB=16h)
480
30,00
14,8
100,0 %
0,0
innerh. d. Ruhezeiten
120
7,50
8,8
25,0 %
0,0
außerh. d. Ruhezeiten
360
22,50
13,5
75,0 %
-1,2
lauteste Nachtstunde
24
24,00
13,8
2,4
LW0,1h
75,0
89,8
92,2
88,8
Rangieren Unit 5-7
gesamter Tag (TB=16h)
40
2,50
4,0
100,0 %
0,0
innerh. d. Ruhezeiten
10
0,63
-2,0
25,0 %
0,0
außerh. d. Ruhezeiten
30
1,88
2,7
75,0 %
-1,2
lauteste Nachtstunde
5
5,00
7,0
2,4
LW0,1h
87,0
91,0
93,4
94,0
Verladen UNIT 5-7
gesamter Tag (TB=16h)
960
60,00
17,8
100,0 %
0,0
innerh. d. Ruhezeiten
240
15,00
11,8
25,0 %
0,0
außerh. d. Ruhezeiten
720
45,00
16,5
75,0 %
-1,2
lauteste Nachtstunde
120
120,00
20,8
2,4
LW0,1h
83,0
100,8
103,2
103,8
Wagenböden UNIT 5-7
gesamter Tag (TB=16h)
960
60,00
17,8
100,0 %
0,0
innerh. d. Ruhezeiten
240
15,00
11,8
25,0 %
0,0
außerh. d. Ruhezeiten
720
45,00
16,5
75,0 %
-1,2
lauteste Nachtstunde
120
120,00
20,8
2,4
LW0,1h
75,0
92,8
95,2
95,8
Bericht-Nr.: ACB 0516 - 407735 - 1228
3.4
Seite 14
Geräuschemissionen durch die Parkplätze
Insgesamt sind auf dem Gelände vier Pkw- und zwei Lkw-Parkplätze vorgesehen. Im Beurteilungszeitraum tags werden für alle Parkplätze jeweils 2 vollständige Wechsel berücksichtigt. Für den Beurteilungszeitraum nachts wurden wiederum durch Optimierungsberechnungen (mehrfache Schallausbreitungsberechnungen mit unterschiedlichen Belegungsszenarien) die folgenden Modalitäten als Obergrenze innerhalb der lautesten
Stunde ermittelt.
Pkw-Parkplatz westlich vor Unit 3, 20 Plätze (P1)
Abfahrt/Ankunft von 10 Pkw
Pkw-Parkplatz östlich vor Unit 2, 34 Plätze (P2)
Abfahrt/Ankunft von 34 Pkw
Pkw-Parkplatz südlich von Unit 7, 64 Plätze (P3)
Abfahrt/Ankunft von 35 Pkw
Pkw-Parkplatz nordöstlich von Unit 7, 37 Plätze (P4)
Abfahrt/Ankunft von 37 Pkw
Lkw-Parkplatz westlich vor Unit 3, 9 Plätze (P5)
Abfahrt/Ankunft von einem Lkw
Lkw-Parkplatz nördlich vor Unit 6, 19 Plätze (P6)
Abfahrt/Ankunft von 19 Lkw
In den folgenden Tabellen wird die Herleitung der Emissionsparameter gemäß der Parkplatzlärmstudie [7] dargestellt.
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Seite 15
Emissionsparameter von Parkplatz P1
Tab. 3.4.1
ID / Bezeichnung:
Parkplatz P1
Berechnungsverfahren
zusammengefasstes Verfahren Parkplatzlärmstudie, 6. Auflage
P&R, Besucher, Mitarbeiter
Art des Parkplatzes
Discounter
Art der Fahrbahnoberfläche
Bezugsgröße B
20
Stellplätze
Asphalt
Zuschlag für die Parkplatzart
KPA
0,0 dB(A)
Zuschlag für Impulshaltigkeit
KI
4,0 dB(A)
Zuschlag für Fahrbahnoberfl.
KStrO
0,0 dB(A)
KD
2,6 dB(A)
Anzahl Stellplätze: 100
f (Stpl. pro Bezgröße): 1
Bewegungen
N
LWi
LW
tags gesamt
80 /d
0,25 /h
76,6 dB(A)
tags außerh. Ruhez.
60 /d
0,19 /h
75,3 dB(A)
tags innerh. Ruhez.
20 /d
0,06 /h
76,6 dB(A)
ung. Nachtstunde
10 /h
0,50 /h
79,6 dB(A)
79,0 dB(A)
79,6 dB(A)
Emissionsparameter von Parkplatz P2
Tab. 3.4.2
ID / Bezeichnung:
Parkplatz P2
Berechnungsverfahren
zusammengefasstes Verfahren Parkplatzlärmstudie, 6. Auflage
P&R, Besucher, Mitarbeiter
Art des Parkplatzes
Discounter
Art der Fahrbahnoberfläche
Bezugsgröße B
34
Stellplätze
Anzahl Stellplätze: 100
Bewegungen
Asphalt
Zuschlag für die Parkplatzart
KPA
0,0 dB(A)
Zuschlag für Impulshaltigkeit
KI
4,0 dB(A)
Zuschlag für Fahrbahnoberfl.
KStrO
0,0 dB(A)
KD
3,5 dB(A)
f (Stpl. pro Bezgröße): 1
N
LWi
tags gesamt
136 /d
0,25 /h
79,8 dB(A)
tags außerh. Ruhez.
102 /d
0,19 /h
78,5 dB(A)
tags innerh. Ruhez.
34 /d
0,06 /h
79,8 dB(A)
ung. Nachtstunde
34 /h
1,00 /h
85,8 dB(A)
LW
82,2 dB(A)
85,8 dB(A)
Bericht-Nr.: ACB 0516 - 407735 - 1228
Seite 16
Emissionsparameter von Parkplatz P3
Tab. 3.4.3
ID / Bezeichnung:
Parkplatz P3
Berechnungsverfahren
zusammengefasstes Verfahren Parkplatzlärmstudie, 6. Auflage
P&R, Besucher, Mitarbeiter
Art des Parkplatzes
Discounter
Art der Fahrbahnoberfläche
Bezugsgröße B
64
Stellplätze
Asphalt
Zuschlag für die Parkplatzart
KPA
0,0 dB(A)
Zuschlag für Impulshaltigkeit
KI
4,0 dB(A)
Zuschlag für Fahrbahnoberfl.
KStrO
0,0 dB(A)
KD
4,4 dB(A)
Anzahl Stellplätze: 100
f (Stpl. pro Bezgröße): 1
Bewegungen
N
LWi
LW
tags gesamt
140 /d
0,14 /h
80,8 dB(A)
tags außerh. Ruhez.
105 /d
0,10 /h
79,5 dB(A)
tags innerh. Ruhez.
35 /d
0,03 /h
80,8 dB(A)
ung. Nachtstunde
35 /h
0,55 /h
86,8 dB(A)
83,2 dB(A)
86,8 dB(A)
Emissionsparameter von Parkplatz P4
Tab. 3.4.5
ID / Bezeichnung:
Parkplatz P4
Berechnungsverfahren
zusammengefasstes Verfahren Parkplatzlärmstudie, 6. Auflage
P&R, Besucher, Mitarbeiter
Art des Parkplatzes
Discounter
Art der Fahrbahnoberfläche
Bezugsgröße B
37
Stellplätze
Anzahl Stellplätze: 100
Bewegungen
Asphalt
Zuschlag für die Parkplatzart
KPA
0,0 dB(A)
Zuschlag für Impulshaltigkeit
KI
4,0 dB(A)
Zuschlag für Fahrbahnoberfl.
KStrO
0,0 dB(A)
KD
3,6 dB(A)
f (Stpl. pro Bezgröße): 1
N
LWi
tags gesamt
148 /d
0,25 /h
80,3 dB(A)
tags außerh. Ruhez.
111 /d
0,19 /h
79,0 dB(A)
tags innerh. Ruhez.
37 /d
0,06 /h
80,3 dB(A)
ung. Nachtstunde
37 /h
1,00 /h
86,3 dB(A)
LW
82,7 dB(A)
86,3 dB(A)
Bericht-Nr.: ACB 0516 - 407735 - 1228
Seite 17
Emissionsparameter von Parkplatz P5
Tab. 3.4.5
ID / Bezeichnung:
Parkplatz P5 (Lkw)
zusammengefasstes Verfahren Parkplatzlärmstudie, 6. Auflage
Berechnungsverfahren
Autohof für Lkw
Art des Parkplatzes
Discounter
Art der Fahrbahnoberfläche
Bezugsgröße B
9
Stellplätze
Anzahl Stellplätze: 100
Asphalt
Zuschlag für die Parkplatzart
KPA
14,0 dB(A)
Zuschlag für Impulshaltigkeit
KI
3,0 dB(A)
Zuschlag für Fahrbahnoberfl.
KStrO
0,0 dB(A)
KD
0,0 dB(A)
f (Stpl. pro Bezgröße): 1
Bewegungen
N
LWi
LW
tags gesamt
36 /d
0,25 /h
83,5 dB(A)
tags außerh. Ruhez.
27 /d
0,19 /h
82,3 dB(A)
tags innerh. Ruhez.
9 /d
0,06 /h
83,5 dB(A)
ung. Nachtstunde
1 /h
0,11 /h
80,0 dB(A)
85,9 dB(A)
80,0 dB(A)
Emissionsparameter von Parkplatz P6
Tab. 3.4.6
ID / Bezeichnung:
Parkplatz P6 (Lkw)
Berechnungsverfahren
zusammengefasstes Verfahren Parkplatzlärmstudie, 6. Auflage
Autohof für Lkw
Art des Parkplatzes
Discounter
Art der Fahrbahnoberfläche
Bezugsgröße B
19
Stellplätze
Anzahl Stellplätze: 100
Bewegungen
Asphalt
Zuschlag für die Parkplatzart
KPA
14,0 dB(A)
Zuschlag für Impulshaltigkeit
KI
3,0 dB(A)
Zuschlag für Fahrbahnoberfl.
KStrO
0,0 dB(A)
KD
2,5 dB(A)
f (Stpl. pro Bezgröße): 1
N
LWi
tags gesamt
76 /d
0,25 /h
89,3 dB(A)
tags außerh. Ruhez.
57 /d
0,19 /h
88,0 dB(A)
tags innerh. Ruhez.
19 /d
0,06 /h
89,2 dB(A)
ung. Nachtstunde
19 /h
1,00 /h
95,3 dB(A)
LW
91,7 dB(A)
95,3 dB(A)
Bericht-Nr.: ACB 0516 - 407735 - 1228
Seite 18
Aufgrund Ihrer Lage sind für die überwiegende Anzahl der Parkplätze keine gesonderten
Fahrstrecken zu betrachten. Lediglich der Parkplatz P1 ist durch eine separate Fahrstrecke anzudienen. Die Berechnungen des entsprechenden längenbezogenen Schallleistungspegels ist der folgenden Tabelle zu entnehmen.
Tab. 3.4.7
Fahrstrecke zu P1
Vorgang
Anz. /
TB
N
/h
10 lg(N) Anteil p
dB
10 lg(p)
+ dRz
dRzges
Lw'
o. Rz. | m. Rz.
dB
dB
dB(A)/m
v
30
km/h
LW0
92,0
gesamter Tag (TB=16h)
80
5,00
7,0
100,0 %
0,0
innerh. d. Ruhezeiten
20
1,25
1,0
25,0 %
0,0
außerh. d. Ruhezeiten
60
3,75
5,7
75,0 %
-1,2
lauteste Nachtstunde
10
10,00
10,0
Pkw zu P1
2,4
LW0',1h
47,2
54,2
56,6
57,2
Bericht-Nr.: ACB 0516 - 407735 - 1228
Seite 19
4
Berechnung der Geräuschimmissionen
4.1
Allgemeines
Zur Berechnung der Schallimmissionen wird das EDV-Programm „CADNA/A“ 1 eingesetzt.
Es berücksichtigt die einschlägigen Regelwerke. Die Ausbreitungsberechnungen erfolgen
konform nach den einschlägigen Richtlinien und Vorschriften.
Hierzu wird auf Basis der Planunterlagen zunächst ein digitales Geländemodell erstellt. In
diesem Modell werden die für die Immissionssituation relevanten Schallquellen unter Berücksichtigung ihrer akustischen Eigenschaften nachgebildet.
Die Erfassung der Geräuschemissionen der einzelnen Schallquellen ist hierbei je nach Art
der Schallquelle unterschiedlich. Das verwendete Berechnungsprogramm unterscheidet
folgende Schallquellentypen:
-
Punktquellen
-
Linienquellen sowie
-
senkrechte und waagerechte Flächenquellen
Die Darstellung der Schallquellen entsprechend diesen Typen hängt von den Emissionsund Immissionsbedingungen jeder Schallquelle unter Berücksichtigung der im Abschnitt
2.1 genannten Normen und Richtlinien ab. Im vorliegenden Fall treten nur Linien- und Flächenquellen auf.
Reflexionen an Gebäuden werden berücksichtigt, wobei in der Regel ein Reflexionsverlust von -1dB angenommen wird. Lediglich die Reflexionen an der Fassade, für die der
Mittelungspegel bestimmt wird, bleiben unberücksichtigt (Richtlinienkonformität). Die
Schallausbreitungsberechnungen liefern die anteiligen Immissionspegel aller Schallquellen. Im Anhang sind die Berechnungen der Emissionspegel der einzelnen Quellengruppen detaillierter erläutert.
Durch die gruppenweise energetische Addition einzelner Teilpegel lassen sich die akustischen Auswirkungen bestimmter Anlagenteile oder Betriebsvorgänge getrennt beurteilen.
Weiterhin können so akustische Anforderungen an die einzelnen Quellengruppen ermittelt werden, die ggf. zur Einhaltung der maximal zulässigen Immissionspegel erforderlich
sind.
1
CADNA/A, DataKustik GmbH, Version 4.5.154
Bericht-Nr.: ACB 0516 - 407735 - 1228
4.2
Seite 20
Darstellung und Beurteilung der Immissionspegel
Nachfolgend sind in den Tabellen 4.2.1 und 4.2.2 die sich ergebenden Teil- und Gesamtimmissionspegel für die Beurteilungszeiträume tags und nachts zusammengestellt.
Durch die energetische Addition der Teilpegel der einzelnen Quellen lassen sich die
Teilimmissionspegel von Quellengruppen bilden. Die zu erwartenden Gesamtimmissionspegel ergeben sich aus der Aufsummierung der Teilimmissionspegel aller Quellen.
Im vorliegenden Fall werden die Quellengruppen den einzelnen Units zugeordnet und getrennt dargestellt. Die Berechnungen zeigen, dass die Immissionszielwerte im Beurteilungszeitraum tags um mindestens 12 dB(A) unterschritten werden. Die Immissionszielwerte im Beurteilungszeitraum nachts (lauteste Stunde) werden mit den dargestellten
Fahrzeugzahlen und Ladeszenarien an den einzelnen UNITS mindestens eingehalten.
Die Einhaltung des Zielwertes am IP1 setzt allerding die Realisierung einer Lärmschutzwand südlich des Ladebereiches von Unit 3 voraus. Hierfür wurden durch mehrfache
Schallausbreitungsberechnungen eine erforderliche Länge von 22 m und eine Höhe von
4 m ermittelt. In der Abbildungen 4 ist die Lage dieser Wand dargestellt.
Abb. 4
Lage der Lärmschutzwand
Bericht-Nr.: ACB 0516 - 407560 - 1168
Tab. 4.2.1
Seite 21
Berechnung der Immissionspegel zur Tageszeit
Teilpegel am IP1
in dB(A)
Teilpegel am IP2
in dB(A)
Fahrstrecken
17,1
14,4
Rangieren
20,3
16,8
Verladen
26,7
25,1
Pkw
9,8
7,5
Summe Unit 1-4
28,0
26,0
Fahrstrecken
11,9
8,8
Rangieren
9,7
6,6
Verladen
11,6
9,4
Pkw
10,4
9,6
Summe Unit 5-7
17,0
14,8
Gesamtsumme (gerundet)
28
26
Zielwert tags
40
40
Quellengruppe
Unit 1-4
Unit 5-7
Bericht-Nr.: ACB 0516 - 407560 - 1168
Tab. 4.2.2
Seite 22
Berechnung der Immissionspegel für die lauteste Nachtstunde
Teilpegel am IP1
in dB(A)
Teilpegel am IP2
in dB(A)
Fahrstrecken
13,7
11,0
Rangieren
16,5
13,3
Verladen
23,3
21,7
Pkw
11,5
9,7
Summe Unit 1-4
24,7
22,8
Fahrstrecken
12,5
9,4
Rangieren
8,1
5,0
Verladen
12,2
10,0
Pkw
10,0
9,5
Summe Unit 5-7
17,1
14,9
Gesamtsumme (gerundet)
25
23
Zielwert nachts
25
25
Quellengruppe
Unit 1-4
Unit 5-7
4.3
Spitzenpegel
Überschreitungen der zulässigen Spitzenpegel sind nicht zu erwarten. Das Betriebsgelände
ist ausreichend weit von der Wohnbebauung entfernt, so dass durch die außen auftretenden
Geräusche keine Überschreitungen der zulässigen Spitzenpegel auftreten können. In der
Parkplatzlärmstudie [7] werden beispielsweise für die Nachtzeit Abstände zwischen LkwStellplätzen und WR-Immissionspunkten von mindestens 80 m genannt, die im vorliegenden
Fall weit höher sind.
Somit führen auch nächtliche Lkw-Bewegungen auf dem Gelände nicht zu einer Überschreitung der zulässigen Spitzenpegel.
Bericht-Nr.: ACB 0516 - 407560 - 1168
5
Seite 23
Qualität der Prognose
Die den Berechnungen zugrunde gelegten Ansätze der Schallemissionen sind Maximalansätze zur sicheren Seite. Sie beruhen überwiegend auf Messergebnissen aus Reihenuntersuchungen.
Alle Berechnungen erfolgten richtlinienkonform unter Verwendung eines dreidimensionalen
Modells des gesamten Standortes und der Umgebung. Abschirmungen, Teilabschirmungen
und Reflexionen können nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht exakter berücksichtigt werden. Alle Pläne wurden maßstäblich eingebunden. Die Höhen und die Lage der einzelnen Lärmquellen wurden während der Eingabe ständig durch die Modellansicht oder ein
Drahtmodell kontrolliert. Fehler in Form von falschen Quellen- oder Immissionspunktlagen
sind damit auszuschließen.
Bericht-Nr.: ACB 0516 - 407560 - 1168
6
Seite 24
Beurteilung und Zusammenfassung
Im Rahmen der Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 39n/Kaster „Logistikzentrum“ der Stadt Bedburg waren die von dem geplanten Logistikzentrums zu erwartenden Geräuschimmissionen zu berechnen und zu beurteilen.
Die auf Basis der angegebenen Lkw-Anzahlen durchgeführten Berechnungen kommen zu
dem Ergebnis, dass die zulässigen Immissionspegel durch den geplanten Betrieb des Logistikzentrums im Beurteilungszeitraum tags an allen betrachteten Immissionspunkten um
mindestens 12 dB(A) unterschritten werden. Damit wäre rechnerisch eine Verdopplung oder
gar Verdreifachung der Lkw-Bewegungen sowie der entsprechenden Verladeszenarien möglich, ohne dass die Zielwerte ausgeschöpft würden.
Im Beurteilungszeitraum nachts ist unter Berücksichtigung der Lärmschutzwand südlich des
Verladebereiches von UNIT 3 an den UNITS 1 bis 4 innerhalb einer vollen Stunde jeweils
eine Andienung, Verladungen und Abfahrt darstellbar. An den UNITS 5 bis 7 sind aufgrund
der deutlich besser zu den Immissionspunkten geschützten Lage pro Stunde jeweils 5 komplette Abfertigungen möglich. Damit sind an den UNITS 1-4 in der gesamten Nachtzeit bei
entsprechend stundenscharfer Taktung aus schalltechnischer Sicht in Summe maximal 32
Zyklen und an den UNITS 5-7 maximal 120 Zyklen möglich.
Spitzenpegelüberschreitungen können wegen der Abstände zu den Immissionspunkten ausgeschlossen werden. Zusammenfassend kann somit festgestellt werden, dass das Bauvorhaben mit der beschriebenen Nutzung keine Lärmkonflikte erzeugen wird.
Köln, den 13.05.2016
ACCON Köln GmbH
Der Sachverständige
Dipl.-Ing. Manfred Weigand