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Beschlussvorlage (Lärmgutachten)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
1,6 MB
Datum
30.08.2016
Erstellt
17.08.16, 18:02
Aktualisiert
17.08.16, 18:02

Inhalt der Datei

ACCON-Bericht-Nr.: Titel: Verfasser: Berichtsumfang: Datum: ACB 0516 - 407735 - 1228 Gutachterliche Stellungnahme zu der zu erwartenden Geräuschsituation nach der Errichtung und Inbetriebnahme eines neuen Logistikzentrums im Gebiet des VEP Nr. 39n/Kaster „Logistikzentrum“ der Stadt Bedburg Dipl.-Ing. Manfred Weigand 24 Seiten (Textteil ohne Anhang) 13.05.2016 ACCON Köln GmbH Geschäftsführer Handelsregister Bankverbindung Rolshover Straße 45 51105 Köln Dipl.-Ing. Gregor Schmitz-Herkenrath Sparkasse KölnBonn Tel.: +49 (0)221 80 19 17 - 0 Fax.: +49 (0)221 80 19 17 - 17 Dipl.-Ing. Manfred Weigand Amtsgericht Köln HRB 29247 UID DE190157608 V:\Berichte\B4077351228.doc BLZ 370 50 198 Konto-Nr. 130 21 99 SWIFT(BIC): COLSDE33 IBAN: DE73370501980001302199 Bericht-Nr.: ACB 0516 - 407735 - 1228 Seite 2 Titel: Gutachterliche Stellungnahme zu der zu erwartenden Geräuschsituation nach der Errichtung und Inbetriebnahme eines neuen Logistikzentrums im Gebiet des VEP Nr. 39n/Kaster „Logistikzentrum“ der Stadt Bedburg Auftraggeber: PointPark Properties GmbH An der Hauptwache 5 60313 Frankfurt am Main Auftrag vom: Mai 2015 Berichtsnummer: ACB 0516 - 407735 - 1228 Datum: 13.05.2016 Projektleiter: Dipl.-Ing. Manfred Weigand Zusammenfassung: Die auf Basis der angegebenen Lkw-Anzahlen durchgeführten Berechnungen kommen zu dem Ergebnis, dass die zulässigen Immissionspegel durch den geplanten Betrieb des Logistikzentrums im Beurteilungszeitraum tags an allen betrachteten Immissionspunkten um mindestens 12 dB(A) unterschritten werden. Damit wäre rechnerisch eine Verdopplung oder gar Verdreifachung der Lkw-Bewegungen sowie der entsprechenden Verladeszenarien möglich, ohne dass die Zielwerte ausgeschöpft würden. Im Beurteilungszeitraum nachts ist unter Berücksichtigung der Lärmschutzwand südlich des Verladebereiches von UNIT 3 an den UNITS 1 bis 4 innerhalb einer vollen Stunde jeweils eine Andienung, Verladungen und Abfahrt darstellbar. An den UNITS 5 bis 7 sind aufgrund der deutlich besser zu den Immissionspunkten geschützten Lage pro Stunde jeweils 5 komplette Abfertigungen möglich. Damit sind an den UNITS 1-4 in der gesamten Nachtzeit bei entsprechend stundenscharfer Taktung aus schalltechnischer Sicht in Summe maximal 32 Zyklen und an den UNITS 5-7 maximal 120 Zyklen möglich. Spitzenpegelüberschreitungen können wegen der Abstände zu den Immissionspunkten ausgeschlossen werden. Zusammenfassend kann somit festgestellt werden, dass das Bauvorhaben mit der beschriebenen Nutzung keine Lärmkonflikte erzeugen wird. Die Vervielfältigung, Konvertierung, Weitergabe oder Veröffentlichung dieses Berichts - insbesondere die Publikation im Internet - bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch die ACCON Köln GmbH. Bericht-Nr.: ACB 0516 - 407735 - 1228 Seite 3 Inhaltsverzeichnis 1 Situationsbeschreibung und Aufgabenstellung 4 2 Grundlagen der Beurteilung 5 2.1 Vorschriften, Normen, Richtlinien, Literatur 5 2.2 Betriebsunterlagen 6 2.3 Immissionspunkte, Richt- und Zielwerte 6 3 Geräuschemissionen durch das Vorhaben 9 3.1 Vorgehensweise und Betriebsbeschreibung 9 3.2 Geräuschemissionen durch die Fahrstrecken 10 3.3 Geräuschemissionen durch Ladetätigkeiten 12 3.4 Geräuschemissionen durch die Parkplätze 14 4 Berechnung der Geräuschimmissionen 19 4.1 Allgemeines 19 4.2 Beurteilung der Immissionspegel an den einzelnen Immissionspunkten 20 4.3 Spitzenpegel 22 5 Qualität der Prognose 23 6 Beurteilung und Zusammenfassung 24 Bericht-Nr.: ACB 0516 - 407735 - 1228 1 Seite 4 Situationsbeschreibung und Aufgabenstellung Die PointPark Properties GmbH plant als Bauherr die Errichtung einer schlüsselfertigen Logistikanlage im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 39a in Bedburg. Zur planungsrechtlichen Absicherung des Vorhabens wird seitens der Stadt Bedburg der Vorhaben-bezogenen Bebauungsplan Nr. 39n/Kaster „Logistikzentrum“ aufgestellt. Die ACCON Köln GmbH wurde von der PoinPark Properties GmbH beauftragt, die im Rahmen des Planverfahrens erforderliche Geräuschprognose anzufertigen. Hierzu sind alle relevanten Geräuschquellen anhand der Planunterlagen zu bestimmen und die in der Umgebung zu erwartenden Geräuschimmissionen durch Ausbreitungsberechnungen zu berechnen. Beurteilungsgrundlage ist die Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA Lärm) vom 26. August 1998. In der vorliegenden Gutachterlichen Stellungnahme werden die hierzu durchgeführten Berechnungen und Beurteilungen dokumentiert. Bericht-Nr.: ACB 0516 - 407735 - 1228 Seite 5 2 Grundlagen der Beurteilung 2.1 Vorschriften, Normen, Richtlinien, Literatur Für die Berechnungen und Beurteilungen wurden verwendet: [1] Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge BImSchG - Bundes-Immissionsschutzgesetz, in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013(BGBl. I S. 1274), das durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. November 2014 (BGBl. I S. 1740) geändert worden ist [2] Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA Lärm) vom 26. August 1998 GMBl. 1998 S. 503 [3] DIN ISO 9613-2, „Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien“, Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren, Oktober 1999 inhaltlich identisch mit der Entwurfsfassung aus dem Jahr 1997 [4] VDI 2720 E, Blatt 1, „Schallschutz durch Abschirmung im Freien“, Februar 1991 [5] DIN 45641 „Mittelungspegel und Beurteilungspegel zeitlich schwankender Schallvorgänge, Juni 1990 [6] DIN 45691, „Geräuschkontingentierung“, Dezember 2006 [7] Parkplatzlärmstudie Empfehlungen zur Berechnung von Schallemissionen aus Parkplätzen, Autohöfen und Omnibusbahnhöfen sowie von Parkhäusern und Tiefgaragen, 6., überarb. Aufl. 2007, Bayerisches Landesamt für Umwelt [8] RLS 90 "Richtlinie für den Lärmschutz an Straßen", Ausgabe 1990, Der Bundesminister für Verkehr [9] Technischer Bericht zur Untersuchung der LKW- und Ladegeräusche auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern und Speditionen, Umweltplanung, Arbeits- und Umweltschutz, Heft 275, Hessische Landesanstalt für Umwelt, 1999 [10] Technischer Bericht Nr. L 4054 zur Untersuchung der Geräuschemissionen und -immissionen von Tankstellen, Schriftenreihe der Hessischen Landesanstalt für Umwelt, Heft 116, 1991 [11] Abstände zwischen Industrie- bzw. Gewerbegebieten und Wohngebieten im Rahmen der Bauleitplanung und sonstige für den Immissionsschutz bedeutsame Abstände (Abstandserlass), RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - V-3 - 8804.25.1 v. 6.6.2007 Bericht-Nr.: ACB 0516 - 407735 - 1228 2.2 Seite 6 Betriebsunterlagen Von der PointPark Properties GmbH wurden uns folgende Unterlagen überlassen: [12] Pläne der Halle [13] Angaben zum zu erwartenden Fahrzeugaufkommen (Mitarbeiter-Pkw und Lkw) sowie zu den Ladevorgängen und -modalitäten [14] Angaben zur Bauausführung der Halle 2.3 Immissionspunkte, Richt- und Zielwerte Für das gesamte Gebiet im Bereich des bestehenden Bebauungsplanes Nr. 39a sind zwei Immissionspunkte südlich und südwestlich des Plangebietes maßgebend. Diese sind aufgrund Ihrer Lage und ihres Schutzanspruch auch für das Vorhaben im Gebiet des VEP Nr. 39n/Kaster „Logistikzentrum“ repräsentativ. Aufgrund der gegebenen planerischen und tatsächlichen schalltechnischen Vorbelastung im Sinne von Nummer 2.4 TA Lärm ist es aus schalltechnischer Sicht erforderlich das Vorhaben soweit zu minimieren, dass die maßgebenden Immissionsorte außerhalb des Einwirkungsbereiches des Vorhabens liegen. Dies ist der Fall, wenn die anteiligen Immissionspegel eines Vorhabens mindestens 10 dB(A) unter den Richtwerten liegen. Seitens der Stadt Bedburg wurde für die beiden in Rede stehen Immissionspunkte für das Verfahren die Richtwerte eines „Reinen Wohngebietes“ (WR) vorgegeben. In der folgenden Tabelle sind die Richtwerte und die hiervon abzuleitenden Zielwerte für das Verfahren zusammengestellt. Tab. 2.3.1 Lage und Bezeichnung Immissionsrichtwerte der Immissionspunkte Richtwerte Immissionspunkt Lage und Bezeichnung und zugehörige Zielwerte tags dB(A) nachts dB(A) tags dB(A) nachts dB(A) IP 1 Bedburg Kaster, Ricardastraße 50 35 40 25 IP 2 Bedburg Biverschnell, In der Aue 50 35 40 25 Bericht-Nr.: ACB 0516 - 407735 - 1228 Abb. 1 Seite 7 Übersichtsplan Der Beurteilungszeitraum „tags“ dauert von 6.00 Uhr bis 22.00 Uhr und beträgt 16 Stunden. Nach Nummer 6.5 der TA Lärm sind für Reine Wohngebiete für die Zeiten von 6.00 Uhr bis 7.00 Uhr sowie von 20.00 Uhr bis 22.00 Uhr Geräusche mit einem Zuschlag Bericht-Nr.: ACB 0516 - 407735 - 1228 Seite 8 von 6 dB(A) zu berücksichtigen, um der erhöhten Störwirkung in diesen Zeiten Rechnung zu tragen. Diese Regelung gilt nicht für Mischgebiete, Nutzungen im Außenbereich sowie für Gewerbe- und Industriegebiete. Außerdem gilt gemäß der TA Lärm der Richtwert als überschritten, wenn während der Tageszeit ein einzelnes Geräuschereignis den Richtwert um mehr als 30 dB(A) und nachts um mehr als 20 dB(A) überschreitet. Bericht-Nr.: ACB 0516 - 407735 - 1228 Seite 9 3 Geräuschemissionen durch das Vorhaben 3.1 Vorgehensweise und Betriebsbeschreibung Für die Berechnungen wird zunächst anhand der Planunterlagen ein dreidimensionales Modell der geplanten Baukörper aufgebaut. In dieses Modell werden sämtliche GeräuschEmissionsquellen als Linien- oder Flächenquellen lagerichtig nachgebildet. Die Berechnung der Emissionspegel selbst erfolgt nach den im Anhang näher beschriebenen Verfahren auf Basis der Fahrzeuganzahlen und der Verlademodalitäten bzw. den Parkplatznutzungen. Die folgende Abbildung zeigt zunächst die Planung der PointPark Properties GmbH. Abb. 2 Planung des Logistikzentrums Die Anbindung der insgesamt sieben UNITS des Endausbauzustandes erfolgt von Osten Bericht-Nr.: ACB 0516 - 407735 - 1228 Seite 10 über die Robert-Bosch-Straße. Die mit Sattelzügen angelieferte Ware wird über Ladetore mit Torrandabdichtung mittels Handhubwagen (Pessimalansatz) ausgeladen. In der Halle erfolgt das Einlagern und Kommissionieren ebenfalls mit manuell oder elektrisch betriebenen Hilfsmitteln. Die Auslieferung erfolgt wiederum mit Lkw. Eine Geräuschabstrahlung über die Hallenaußenbauteile kann vernachlässigt werden. Nach Angaben des Bauherrn sind keine Be- und Entlüftungsanlagen oder Klimageräte vorgesehen. Damit beschränkt sich die Geräuemissionen aus dem Vorhaben auf die Fahrzeugbewegungen auf dem Gelände sowie die mit dem Be- und Entladen im Zusammenhang stehenden Geräusche. Die folgende Abbildung zeigt das fertige Rechenmodell mit allen Emissionsquellen. Abb. 3 Modellansicht von Osten 3.2 Geräuschemissionen durch die Fahrstrecken Mit Fahrstrecken werden im vorliegenden Fall alle Lkw- und Pkw-Bewegungen auf dem Betriebsgelände erfasst. Die Fahrzeugbewegungen gehen als Linienquelle in die Berechnungen ein und werden im Modell als Fahrwege nachgebildet. Die entsprechenden längenbezogenen Schallleistungspegel werden basierend auf der Anzahl, der Geschwindigkeit und dem Ausgangsschallleistungspegel Lw0 eines Fahrzeugs berechnet. Die zugehörigen Rangier- und Ladegeräusche werden als stationären Flächenquellen erfasst. Im Beurteilungszeitraum tags werden auf Basis der seitens der PointPark Properties GmbH angegebenen ca. 80 Lkw Andienungen für die UNITS 1-4 zunächst folgende Anbzw. Auslieferungen an den einzelnen UNITS angenommen. Bericht-Nr.: ACB 0516 - 407735 - 1228 Seite 11 UNIT 1-4 jeweils 20 Lkw-Andienungen, davon 5 innerhalb der Ruhezeiten, Rangieren rückwärts an die Verladetore, Verladen von jeweils 24 Paletten, Abfahrt. UNIT 5-7 jeweils 40 Lkw-Andienungen davon 10 innerhalb der Ruhezeiten, Rangieren rückwärts an die Verladetore, Verladen von jeweils 24 Paletten, Abfahrt. Für den Beurteilungszeitraum nachts wurden in nicht näher dokumentierten Optimierungsberechnungen die Andienungs- und Verladeszenarien ermittelt, die im Rahmen der Immissionszielwerte schalltechnisch möglich sind. UNIT 1-4 jeweils eine Lkw-Andienung, Rangieren rückwärts an die Verladetore, Verladen von 24 Paletten, Abfahrt. In der gesamten Nachtzeit sind damit pro Unit nacheinander maximal 8 Verladungen möglich. UNIT 5-7 jeweils fünf Lkw-Andienungen, Rangieren rückwärts an die Verladetore, Verladen von jeweils 24 Paletten, Abfahrt. In der gesamten Nachtzeit sind damit pro Unit nacheinander maximal 40 Verladungen möglich. Mit den genannten Lkw-Anzahlen ergeben sich für die Fahrwege folgende Schallleistungspegel. Tab. 3.2.1 Emissionsparameter der Fahrtstrecke Vorgang Anz. / TB N /h 10 lg(N) Anteil p dB Lkw UNIT 1-4 10 lg(p) + dRz dRzges Lw' o. Rz. | m. Rz. dB dB dB(A)/m v 20 km/h LW0 104,0 20 1,25 1,0 100,0 % 0,0 innerh. d. Ruhezeiten 5 0,31 -5,1 25,0 % 0,0 außerh. d. Ruhezeiten 15 0,94 -0,3 75,0 % -1,2 lauteste Nachtstunde 1 1,00 0,0 LKW UNIT 5-7 v 20 km/h LW0 104,0 gesamter Tag (TB=16h) 40 2,50 4,0 100,0 % 0,0 innerh. d. Ruhezeiten 10 0,63 -2,0 25,0 % 0,0 außerh. d. Ruhezeiten 30 1,88 2,7 75,0 % -1,2 lauteste Nachtstunde 5 5,00 7,0 gesamter Tag (TB=16h) 2,4 LW0',1h 61,0 62,0 64,4 61,0 2,4 LW0',1h 61,0 65,0 67,4 68,0 Bericht-Nr.: ACB 0516 - 407735 - 1228 Seite 12 Hierbei bedeuten: Lw0: mittlerer Schalleistungspegel des Fahrzeugs Lw0',1h: Schalleistungspegel für einen Vorgang pro Stunde N: Anzahl der Vorgänge p: Anteil der Vorgänge innerhalb bzw. außerhalb ruhebedürftiger Zeiten dRz: Zuschlag für Ruhezeiten von 6 dB(A) dRzges: Zuschlag für Ruhezeiten bezogen auf den gesamten Tag Lw': längenbezogender Schalleistungspegel 3.3 Geräuschemissionen durch Ladetätigkeiten Entsprechend der Lkw-Zahlen werden die Geräuschemissionen durch die Rangiervorgänge sowie die Verladetätigkeiten ermittelt. Diese werden nach [9] berechnet, wobei pessimal immer ein Viertel der Bewegungen innerhalb der zuschlagspflichtigen Ruhezeit berücksichtigt wird. Mit den bereits im Abschnitt 3.2 genannten Daten ergeben sich für die Rangier- und Verladevorgänge die Schallleistungspegel der folgenden Tabelle 3.3.1. Bericht-Nr.: ACB 0516 - 407735 - 1228 Seite 13 Emissionsparameter der Lkw-Rangiervorgänge und Ladevorgänge Tab. 3.3.1 Vorgang Anz. / TB N /h 10 lg(N) Anteil p dB 10 lg(p) + dRz dRzges Lw o. Rz. | m. Rz. dB dB dB(A) Rangieren Unit 1-4 gesamter Tag (TB=16h) 20 1,25 1,0 100,0 % 0,0 innerh. d. Ruhezeiten 5 0,31 -5,1 25,0 % 0,0 außerh. d. Ruhezeiten 15 0,94 -0,3 75,0 % -1,2 lauteste Nachtstunde 1 1,00 0,0 2,4 LW0,1h 87,0 88,0 90,4 87,0 Verladen Unit 1-4 gesamter Tag (TB=16h) 480 30,00 14,8 100,0 % 0,0 innerh. d. Ruhezeiten 120 7,50 8,8 25,0 % 0,0 außerh. d. Ruhezeiten 360 22,50 13,5 75,0 % -1,2 lauteste Nachtstunde 24 24,00 13,8 2,4 LW0,1h 83,0 97,8 100,2 96,8 Wagenböden Unit 1-4 gesamter Tag (TB=16h) 480 30,00 14,8 100,0 % 0,0 innerh. d. Ruhezeiten 120 7,50 8,8 25,0 % 0,0 außerh. d. Ruhezeiten 360 22,50 13,5 75,0 % -1,2 lauteste Nachtstunde 24 24,00 13,8 2,4 LW0,1h 75,0 89,8 92,2 88,8 Rangieren Unit 5-7 gesamter Tag (TB=16h) 40 2,50 4,0 100,0 % 0,0 innerh. d. Ruhezeiten 10 0,63 -2,0 25,0 % 0,0 außerh. d. Ruhezeiten 30 1,88 2,7 75,0 % -1,2 lauteste Nachtstunde 5 5,00 7,0 2,4 LW0,1h 87,0 91,0 93,4 94,0 Verladen UNIT 5-7 gesamter Tag (TB=16h) 960 60,00 17,8 100,0 % 0,0 innerh. d. Ruhezeiten 240 15,00 11,8 25,0 % 0,0 außerh. d. Ruhezeiten 720 45,00 16,5 75,0 % -1,2 lauteste Nachtstunde 120 120,00 20,8 2,4 LW0,1h 83,0 100,8 103,2 103,8 Wagenböden UNIT 5-7 gesamter Tag (TB=16h) 960 60,00 17,8 100,0 % 0,0 innerh. d. Ruhezeiten 240 15,00 11,8 25,0 % 0,0 außerh. d. Ruhezeiten 720 45,00 16,5 75,0 % -1,2 lauteste Nachtstunde 120 120,00 20,8 2,4 LW0,1h 75,0 92,8 95,2 95,8 Bericht-Nr.: ACB 0516 - 407735 - 1228 3.4 Seite 14 Geräuschemissionen durch die Parkplätze Insgesamt sind auf dem Gelände vier Pkw- und zwei Lkw-Parkplätze vorgesehen. Im Beurteilungszeitraum tags werden für alle Parkplätze jeweils 2 vollständige Wechsel berücksichtigt. Für den Beurteilungszeitraum nachts wurden wiederum durch Optimierungsberechnungen (mehrfache Schallausbreitungsberechnungen mit unterschiedlichen Belegungsszenarien) die folgenden Modalitäten als Obergrenze innerhalb der lautesten Stunde ermittelt. Pkw-Parkplatz westlich vor Unit 3, 20 Plätze (P1) Abfahrt/Ankunft von 10 Pkw Pkw-Parkplatz östlich vor Unit 2, 34 Plätze (P2) Abfahrt/Ankunft von 34 Pkw Pkw-Parkplatz südlich von Unit 7, 64 Plätze (P3) Abfahrt/Ankunft von 35 Pkw Pkw-Parkplatz nordöstlich von Unit 7, 37 Plätze (P4) Abfahrt/Ankunft von 37 Pkw Lkw-Parkplatz westlich vor Unit 3, 9 Plätze (P5) Abfahrt/Ankunft von einem Lkw Lkw-Parkplatz nördlich vor Unit 6, 19 Plätze (P6) Abfahrt/Ankunft von 19 Lkw In den folgenden Tabellen wird die Herleitung der Emissionsparameter gemäß der Parkplatzlärmstudie [7] dargestellt. Bericht-Nr.: ACB 0516 - 407735 - 1228 Seite 15 Emissionsparameter von Parkplatz P1 Tab. 3.4.1 ID / Bezeichnung: Parkplatz P1 Berechnungsverfahren zusammengefasstes Verfahren Parkplatzlärmstudie, 6. Auflage P&R, Besucher, Mitarbeiter Art des Parkplatzes Discounter Art der Fahrbahnoberfläche Bezugsgröße B 20 Stellplätze Asphalt Zuschlag für die Parkplatzart KPA 0,0 dB(A) Zuschlag für Impulshaltigkeit KI 4,0 dB(A) Zuschlag für Fahrbahnoberfl. KStrO 0,0 dB(A) KD 2,6 dB(A) Anzahl Stellplätze: 100 f (Stpl. pro Bezgröße): 1 Bewegungen N LWi LW tags gesamt 80 /d 0,25 /h 76,6 dB(A) tags außerh. Ruhez. 60 /d 0,19 /h 75,3 dB(A) tags innerh. Ruhez. 20 /d 0,06 /h 76,6 dB(A) ung. Nachtstunde 10 /h 0,50 /h 79,6 dB(A) 79,0 dB(A) 79,6 dB(A) Emissionsparameter von Parkplatz P2 Tab. 3.4.2 ID / Bezeichnung: Parkplatz P2 Berechnungsverfahren zusammengefasstes Verfahren Parkplatzlärmstudie, 6. Auflage P&R, Besucher, Mitarbeiter Art des Parkplatzes Discounter Art der Fahrbahnoberfläche Bezugsgröße B 34 Stellplätze Anzahl Stellplätze: 100 Bewegungen Asphalt Zuschlag für die Parkplatzart KPA 0,0 dB(A) Zuschlag für Impulshaltigkeit KI 4,0 dB(A) Zuschlag für Fahrbahnoberfl. KStrO 0,0 dB(A) KD 3,5 dB(A) f (Stpl. pro Bezgröße): 1 N LWi tags gesamt 136 /d 0,25 /h 79,8 dB(A) tags außerh. Ruhez. 102 /d 0,19 /h 78,5 dB(A) tags innerh. Ruhez. 34 /d 0,06 /h 79,8 dB(A) ung. Nachtstunde 34 /h 1,00 /h 85,8 dB(A) LW 82,2 dB(A) 85,8 dB(A) Bericht-Nr.: ACB 0516 - 407735 - 1228 Seite 16 Emissionsparameter von Parkplatz P3 Tab. 3.4.3 ID / Bezeichnung: Parkplatz P3 Berechnungsverfahren zusammengefasstes Verfahren Parkplatzlärmstudie, 6. Auflage P&R, Besucher, Mitarbeiter Art des Parkplatzes Discounter Art der Fahrbahnoberfläche Bezugsgröße B 64 Stellplätze Asphalt Zuschlag für die Parkplatzart KPA 0,0 dB(A) Zuschlag für Impulshaltigkeit KI 4,0 dB(A) Zuschlag für Fahrbahnoberfl. KStrO 0,0 dB(A) KD 4,4 dB(A) Anzahl Stellplätze: 100 f (Stpl. pro Bezgröße): 1 Bewegungen N LWi LW tags gesamt 140 /d 0,14 /h 80,8 dB(A) tags außerh. Ruhez. 105 /d 0,10 /h 79,5 dB(A) tags innerh. Ruhez. 35 /d 0,03 /h 80,8 dB(A) ung. Nachtstunde 35 /h 0,55 /h 86,8 dB(A) 83,2 dB(A) 86,8 dB(A) Emissionsparameter von Parkplatz P4 Tab. 3.4.5 ID / Bezeichnung: Parkplatz P4 Berechnungsverfahren zusammengefasstes Verfahren Parkplatzlärmstudie, 6. Auflage P&R, Besucher, Mitarbeiter Art des Parkplatzes Discounter Art der Fahrbahnoberfläche Bezugsgröße B 37 Stellplätze Anzahl Stellplätze: 100 Bewegungen Asphalt Zuschlag für die Parkplatzart KPA 0,0 dB(A) Zuschlag für Impulshaltigkeit KI 4,0 dB(A) Zuschlag für Fahrbahnoberfl. KStrO 0,0 dB(A) KD 3,6 dB(A) f (Stpl. pro Bezgröße): 1 N LWi tags gesamt 148 /d 0,25 /h 80,3 dB(A) tags außerh. Ruhez. 111 /d 0,19 /h 79,0 dB(A) tags innerh. Ruhez. 37 /d 0,06 /h 80,3 dB(A) ung. Nachtstunde 37 /h 1,00 /h 86,3 dB(A) LW 82,7 dB(A) 86,3 dB(A) Bericht-Nr.: ACB 0516 - 407735 - 1228 Seite 17 Emissionsparameter von Parkplatz P5 Tab. 3.4.5 ID / Bezeichnung: Parkplatz P5 (Lkw) zusammengefasstes Verfahren Parkplatzlärmstudie, 6. Auflage Berechnungsverfahren Autohof für Lkw Art des Parkplatzes Discounter Art der Fahrbahnoberfläche Bezugsgröße B 9 Stellplätze Anzahl Stellplätze: 100 Asphalt Zuschlag für die Parkplatzart KPA 14,0 dB(A) Zuschlag für Impulshaltigkeit KI 3,0 dB(A) Zuschlag für Fahrbahnoberfl. KStrO 0,0 dB(A) KD 0,0 dB(A) f (Stpl. pro Bezgröße): 1 Bewegungen N LWi LW tags gesamt 36 /d 0,25 /h 83,5 dB(A) tags außerh. Ruhez. 27 /d 0,19 /h 82,3 dB(A) tags innerh. Ruhez. 9 /d 0,06 /h 83,5 dB(A) ung. Nachtstunde 1 /h 0,11 /h 80,0 dB(A) 85,9 dB(A) 80,0 dB(A) Emissionsparameter von Parkplatz P6 Tab. 3.4.6 ID / Bezeichnung: Parkplatz P6 (Lkw) Berechnungsverfahren zusammengefasstes Verfahren Parkplatzlärmstudie, 6. Auflage Autohof für Lkw Art des Parkplatzes Discounter Art der Fahrbahnoberfläche Bezugsgröße B 19 Stellplätze Anzahl Stellplätze: 100 Bewegungen Asphalt Zuschlag für die Parkplatzart KPA 14,0 dB(A) Zuschlag für Impulshaltigkeit KI 3,0 dB(A) Zuschlag für Fahrbahnoberfl. KStrO 0,0 dB(A) KD 2,5 dB(A) f (Stpl. pro Bezgröße): 1 N LWi tags gesamt 76 /d 0,25 /h 89,3 dB(A) tags außerh. Ruhez. 57 /d 0,19 /h 88,0 dB(A) tags innerh. Ruhez. 19 /d 0,06 /h 89,2 dB(A) ung. Nachtstunde 19 /h 1,00 /h 95,3 dB(A) LW 91,7 dB(A) 95,3 dB(A) Bericht-Nr.: ACB 0516 - 407735 - 1228 Seite 18 Aufgrund Ihrer Lage sind für die überwiegende Anzahl der Parkplätze keine gesonderten Fahrstrecken zu betrachten. Lediglich der Parkplatz P1 ist durch eine separate Fahrstrecke anzudienen. Die Berechnungen des entsprechenden längenbezogenen Schallleistungspegels ist der folgenden Tabelle zu entnehmen. Tab. 3.4.7 Fahrstrecke zu P1 Vorgang Anz. / TB N /h 10 lg(N) Anteil p dB 10 lg(p) + dRz dRzges Lw' o. Rz. | m. Rz. dB dB dB(A)/m v 30 km/h LW0 92,0 gesamter Tag (TB=16h) 80 5,00 7,0 100,0 % 0,0 innerh. d. Ruhezeiten 20 1,25 1,0 25,0 % 0,0 außerh. d. Ruhezeiten 60 3,75 5,7 75,0 % -1,2 lauteste Nachtstunde 10 10,00 10,0 Pkw zu P1 2,4 LW0',1h 47,2 54,2 56,6 57,2 Bericht-Nr.: ACB 0516 - 407735 - 1228 Seite 19 4 Berechnung der Geräuschimmissionen 4.1 Allgemeines Zur Berechnung der Schallimmissionen wird das EDV-Programm „CADNA/A“ 1 eingesetzt. Es berücksichtigt die einschlägigen Regelwerke. Die Ausbreitungsberechnungen erfolgen konform nach den einschlägigen Richtlinien und Vorschriften. Hierzu wird auf Basis der Planunterlagen zunächst ein digitales Geländemodell erstellt. In diesem Modell werden die für die Immissionssituation relevanten Schallquellen unter Berücksichtigung ihrer akustischen Eigenschaften nachgebildet. Die Erfassung der Geräuschemissionen der einzelnen Schallquellen ist hierbei je nach Art der Schallquelle unterschiedlich. Das verwendete Berechnungsprogramm unterscheidet folgende Schallquellentypen: - Punktquellen - Linienquellen sowie - senkrechte und waagerechte Flächenquellen Die Darstellung der Schallquellen entsprechend diesen Typen hängt von den Emissionsund Immissionsbedingungen jeder Schallquelle unter Berücksichtigung der im Abschnitt 2.1 genannten Normen und Richtlinien ab. Im vorliegenden Fall treten nur Linien- und Flächenquellen auf. Reflexionen an Gebäuden werden berücksichtigt, wobei in der Regel ein Reflexionsverlust von -1dB angenommen wird. Lediglich die Reflexionen an der Fassade, für die der Mittelungspegel bestimmt wird, bleiben unberücksichtigt (Richtlinienkonformität). Die Schallausbreitungsberechnungen liefern die anteiligen Immissionspegel aller Schallquellen. Im Anhang sind die Berechnungen der Emissionspegel der einzelnen Quellengruppen detaillierter erläutert. Durch die gruppenweise energetische Addition einzelner Teilpegel lassen sich die akustischen Auswirkungen bestimmter Anlagenteile oder Betriebsvorgänge getrennt beurteilen. Weiterhin können so akustische Anforderungen an die einzelnen Quellengruppen ermittelt werden, die ggf. zur Einhaltung der maximal zulässigen Immissionspegel erforderlich sind. 1 CADNA/A, DataKustik GmbH, Version 4.5.154 Bericht-Nr.: ACB 0516 - 407735 - 1228 4.2 Seite 20 Darstellung und Beurteilung der Immissionspegel Nachfolgend sind in den Tabellen 4.2.1 und 4.2.2 die sich ergebenden Teil- und Gesamtimmissionspegel für die Beurteilungszeiträume tags und nachts zusammengestellt. Durch die energetische Addition der Teilpegel der einzelnen Quellen lassen sich die Teilimmissionspegel von Quellengruppen bilden. Die zu erwartenden Gesamtimmissionspegel ergeben sich aus der Aufsummierung der Teilimmissionspegel aller Quellen. Im vorliegenden Fall werden die Quellengruppen den einzelnen Units zugeordnet und getrennt dargestellt. Die Berechnungen zeigen, dass die Immissionszielwerte im Beurteilungszeitraum tags um mindestens 12 dB(A) unterschritten werden. Die Immissionszielwerte im Beurteilungszeitraum nachts (lauteste Stunde) werden mit den dargestellten Fahrzeugzahlen und Ladeszenarien an den einzelnen UNITS mindestens eingehalten. Die Einhaltung des Zielwertes am IP1 setzt allerding die Realisierung einer Lärmschutzwand südlich des Ladebereiches von Unit 3 voraus. Hierfür wurden durch mehrfache Schallausbreitungsberechnungen eine erforderliche Länge von 22 m und eine Höhe von 4 m ermittelt. In der Abbildungen 4 ist die Lage dieser Wand dargestellt. Abb. 4 Lage der Lärmschutzwand Bericht-Nr.: ACB 0516 - 407560 - 1168 Tab. 4.2.1 Seite 21 Berechnung der Immissionspegel zur Tageszeit Teilpegel am IP1 in dB(A) Teilpegel am IP2 in dB(A) Fahrstrecken 17,1 14,4 Rangieren 20,3 16,8 Verladen 26,7 25,1 Pkw 9,8 7,5 Summe Unit 1-4 28,0 26,0 Fahrstrecken 11,9 8,8 Rangieren 9,7 6,6 Verladen 11,6 9,4 Pkw 10,4 9,6 Summe Unit 5-7 17,0 14,8 Gesamtsumme (gerundet) 28 26 Zielwert tags 40 40 Quellengruppe Unit 1-4 Unit 5-7 Bericht-Nr.: ACB 0516 - 407560 - 1168 Tab. 4.2.2 Seite 22 Berechnung der Immissionspegel für die lauteste Nachtstunde Teilpegel am IP1 in dB(A) Teilpegel am IP2 in dB(A) Fahrstrecken 13,7 11,0 Rangieren 16,5 13,3 Verladen 23,3 21,7 Pkw 11,5 9,7 Summe Unit 1-4 24,7 22,8 Fahrstrecken 12,5 9,4 Rangieren 8,1 5,0 Verladen 12,2 10,0 Pkw 10,0 9,5 Summe Unit 5-7 17,1 14,9 Gesamtsumme (gerundet) 25 23 Zielwert nachts 25 25 Quellengruppe Unit 1-4 Unit 5-7 4.3 Spitzenpegel Überschreitungen der zulässigen Spitzenpegel sind nicht zu erwarten. Das Betriebsgelände ist ausreichend weit von der Wohnbebauung entfernt, so dass durch die außen auftretenden Geräusche keine Überschreitungen der zulässigen Spitzenpegel auftreten können. In der Parkplatzlärmstudie [7] werden beispielsweise für die Nachtzeit Abstände zwischen LkwStellplätzen und WR-Immissionspunkten von mindestens 80 m genannt, die im vorliegenden Fall weit höher sind. Somit führen auch nächtliche Lkw-Bewegungen auf dem Gelände nicht zu einer Überschreitung der zulässigen Spitzenpegel. Bericht-Nr.: ACB 0516 - 407560 - 1168 5 Seite 23 Qualität der Prognose Die den Berechnungen zugrunde gelegten Ansätze der Schallemissionen sind Maximalansätze zur sicheren Seite. Sie beruhen überwiegend auf Messergebnissen aus Reihenuntersuchungen. Alle Berechnungen erfolgten richtlinienkonform unter Verwendung eines dreidimensionalen Modells des gesamten Standortes und der Umgebung. Abschirmungen, Teilabschirmungen und Reflexionen können nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht exakter berücksichtigt werden. Alle Pläne wurden maßstäblich eingebunden. Die Höhen und die Lage der einzelnen Lärmquellen wurden während der Eingabe ständig durch die Modellansicht oder ein Drahtmodell kontrolliert. Fehler in Form von falschen Quellen- oder Immissionspunktlagen sind damit auszuschließen. Bericht-Nr.: ACB 0516 - 407560 - 1168 6 Seite 24 Beurteilung und Zusammenfassung Im Rahmen der Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 39n/Kaster „Logistikzentrum“ der Stadt Bedburg waren die von dem geplanten Logistikzentrums zu erwartenden Geräuschimmissionen zu berechnen und zu beurteilen. Die auf Basis der angegebenen Lkw-Anzahlen durchgeführten Berechnungen kommen zu dem Ergebnis, dass die zulässigen Immissionspegel durch den geplanten Betrieb des Logistikzentrums im Beurteilungszeitraum tags an allen betrachteten Immissionspunkten um mindestens 12 dB(A) unterschritten werden. Damit wäre rechnerisch eine Verdopplung oder gar Verdreifachung der Lkw-Bewegungen sowie der entsprechenden Verladeszenarien möglich, ohne dass die Zielwerte ausgeschöpft würden. Im Beurteilungszeitraum nachts ist unter Berücksichtigung der Lärmschutzwand südlich des Verladebereiches von UNIT 3 an den UNITS 1 bis 4 innerhalb einer vollen Stunde jeweils eine Andienung, Verladungen und Abfahrt darstellbar. An den UNITS 5 bis 7 sind aufgrund der deutlich besser zu den Immissionspunkten geschützten Lage pro Stunde jeweils 5 komplette Abfertigungen möglich. Damit sind an den UNITS 1-4 in der gesamten Nachtzeit bei entsprechend stundenscharfer Taktung aus schalltechnischer Sicht in Summe maximal 32 Zyklen und an den UNITS 5-7 maximal 120 Zyklen möglich. Spitzenpegelüberschreitungen können wegen der Abstände zu den Immissionspunkten ausgeschlossen werden. Zusammenfassend kann somit festgestellt werden, dass das Bauvorhaben mit der beschriebenen Nutzung keine Lärmkonflikte erzeugen wird. Köln, den 13.05.2016 ACCON Köln GmbH Der Sachverständige Dipl.-Ing. Manfred Weigand