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Beschlussvorlage (Abwägungsliste)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
182 kB
Datum
30.08.2016
Erstellt
17.08.16, 18:02
Aktualisiert
17.08.16, 18:02

Inhalt der Datei

Anlage -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1-12) – Bebauungsplan Nr. 39n / Kaster „Logistikzentrum“ Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der StadtentwickNr. lungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... 1. Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Bonn, 13.06.2016 Die Bundeswehr ist berührt aber nicht betroffen, Entfällt. weil der Planungsbereich im Zuständigkeitsbereich des militärischen Flugplatzes Nörvenich liegt. Hierbei gehe ich davon aus, dass bauliche Anlagen – einschl. untergeordneter Gebäudeteile – eine Höhe von 30 m nicht überschreiten. Sollte entgegen meiner Einschätzung diese Höhe überschritten werden, bitte ich in jedem Einzelfall mir die Planungsunterlagen – vor Erteilung einer Baugenehmigung – zur Prüfung zuzuleiten. < die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. 2. Evonik Industries, Marl, 10.06.2016 An den im Betreff näher bezeichneten Stellen ver- Entfällt. laufen keine von uns betreuten Fernleitungen. < die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. 3. Bezirksregierung Düsseldorf, Düsseldorf, 15.06.2016 Die betroffene Fläche wurde bereits seitens des Kampfmittelbeseitigungsdienstes (KBD) geprüft (AZ: 22.5-3-5362004-148-15 & AZ: 22.5-35362004-108-10). Den Empfehlungen des KBD, siehe angehängte Dokumente, zu der hier betroffenen Fläche schließe ich mich hiermit vollinhaltlich an. < die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. AZ: 22.5-3-5362004-108-10 vom 02.08.2010: Die Auswertung des o. g. Bereiches war möglich. Die beantragte Fläche liegt in einem Kampfgebiet. Zusätzlich liegen Hinweise auf eine mögliche Existenz von Kampfmitteln bzw. Militäreinrichtungen des 2. Weltkrieges (Laufgraben) vor. Ich empfehle eine geophysikalische Untersuchung der Kampfmittel bzw. Militäreinrichtungen sowie der zu überbauenden Fläche. Sofern es nach 1945 Aufschüt- 1 Anlage -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1-12) – Bebauungsplan Nr. 39n / Kaster „Logistikzentrum“ Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der StadtentwickNr. lungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... tungen gegeben hat, sind diese bis auf das Geländeniveau von 1945 abzuschieben. Diese bauseitig durchzuführende Arbeit vorbereitender Art sollte, falls keine anderen Gründe dagegen sprechen, zweckmäßigerweise mit Baubeginn durchgeführt Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und im werden. Zur genauen Festlegung des abzuschie- Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens berückbenden Bereichs und der weiteren Vorgehenswei- sichtigt. se wird um Terminabsprache für einen Ortstermin mit einem Mitarbeiter des KBD gebeten. Vorab werden dann zwingend Betretungserlaubnisse der betroffenen Grundstücke und eine Erklärung inkl. Pläne über vorhandene Versorgungsleitungen benötigt. Sofern keine Leitungen vorhanden sind, ist dieses schriftlich zu bestätigen. Erfolgen zusätzliche Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen etc. empfehle ich eine Sicherheitsdetektion. Die weitere Vorgehensweise ist dem beiliegenden Merkblatt zu entnehmen. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite www.brd.nrw.de/ordnung_gefahrenabwehr/kampf mittelbeseitigung/service/index.html AZ: 22.5-3-5362004-148-15 vom 02.07.2015: Luftbilder aus den Jahren 1939 – 1945 und andere historische Unterlagen liefern Hinweise auf vermehrte Kampfhandlungen im beantragten Bereich. Insbesondere existiert ein konkreter Verdacht auf Kampfmittel bzw. Militäreinrichtungen des 2. Weltkrieges (Laufgraben, Schützenloch und militärische Anlage). In der beigefügten Karte sind lediglich die konkreten Verdachte dargestellt. Ich empfehle eine Da es sich bei der bebauten Fläche um eine ehema- 2 Anlage -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1-12) – Bebauungsplan Nr. 39n / Kaster „Logistikzentrum“ Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der StadtentwickNr. lungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... Überprüfung der konkreten Verdachte sowie der zu ligen, nach 1945 aufgeschlossenen Tagebau hanüberbauenden Fläche auf Kampfmittel. Die Beauf- delt, kann auf die Durchführung von Kampfmitteluntragung dieser Überprüfung erfolgt über das For- tersuchungen verzichtet werden. mular Antrag auf Kampfmitteluntersuchung auf unserer Internetseite. Sofern es nach 1945 Aufschüttungen gegeben hat, sind diese bis auf das Geländeniveau von 1945 abzuschieben. Zur Festlegung des abzuschiebenden Bereichs und der weiteren Vorgehensweise wird um Terminabsprache für einen Ortstermin gebeten. Verwenden Sie dazu ebenfalls das Formular Antrag auf Kampfmitteluntersuchung. Erfolgen Erdarbeiten mit erheblichen mechani- Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. schen Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen, Verbauarbeiten etc. empfehle ich zusätzlich eine Sicherheitsdetektion. Beachten Sie in diesem Fall auf unserer Internetseite das Merkblatt für Baugrundeingriffe. Teile der beantragten Fläche sind von mir bereits ausgewertet worden. Bezüglich der alten Ergebnisse verweise ich auf die Stellungnahmen 22.5BM 144/2005 vom 24.08.2005 und 22.5-35362004-108/10 vom 02.08.2010. Die obigen Empfehlungen beziehen sich daher ausschließlich auf den übrigen, ergänzenden Bereich. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite. www.brd.nrw.de/ordnung_gefahrenabwehr/kampf mittelbeseitigung/index.jsp 3 Anlage -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1-12) – Bebauungsplan Nr. 39n / Kaster „Logistikzentrum“ Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der StadtentwickNr. lungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... 4. Geologischer Dienst NRW, Aus geowissenschaftlicher Sicht liegt folgende Landesbetrieb, Krefeld, Stellungnahme zu o.g. Planfläche vor: 23.06.2016 Stellungnahme aus ingenieurgeologischer Sicht (Auskunft erteilt Herr Hanisch, Tel.: 01251 897245): Das Plangebiet liegt im Bereich der Innenkippe des ehemaligen Tagebaus Frimmersdorf. Der gesamte Baugrund besteht aus aufgefüllten Bodenmassen. < die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen und den Hinweis aufzunehmen. Es kann zu Bodenbewegungen durch Sümpfungsmaßnahmen durch den Braunkohlenbergbau kommen. Zur Klärung dieser Fragestellung empfehle ich, sich mit der RWE Power AG in Verbindung zu setzen. Es wird daher empfohlen, den Baugrund, insbesondere hinsichtlich der Tragfähigkeit und des Setzungsverhaltens, zu untersuchen und zu bewerten. Dieses ist auch entsprechend in der Begründung- Teil 1 in Kap 2.6 und 2.7 festgehalten und im Vorhaben- und Erschließungsplan – Lage- Nach Rücksprache mit dem Erftverband, Bereich plan der Stadt Bedburg dargestellt. Gewässer, Abteilungsleiter Grundwasser Herr Simon, handelt es sich bei der betreffenden Grundwassermessstelle um eine ehemalige Messstelle der Landesgrundwassermessstelle Innerhalb des Plangebietes befindet sich die Lan- RWE Power AG, die laut Grundwasserdatenbank desgrundwassermessstelle 278102918 - Ober- seit 1973 bzw. 1976 abgeworfen worden ist. Laut schlag: Die Lage der Landesgrundwassermess- dem zuständigen Kollegen bei der RWE Power AG, stelle ist bei der Planung von Gebäuden, Versor- Bohr- und Wasserbetrieb, Herrn Wossog, ist die gungseinrichtungen und Versiegelungen zu be- Messstelle ordnungsgemäß rückgebaut worden rücksichtigen. Die ungestörte Funktionstüchtigkeit (Entfernung bis 1,5 m unter Flur, Verfüllung mit Ton, der Landesgrundwassermessstelle muss gewähr- Auffüllung mit Erdreich). Es gibt jedoch keine Unter- 4 Anlage -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1-12) – Bebauungsplan Nr. 39n / Kaster „Logistikzentrum“ Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der StadtentwickNr. lungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... lagen zu dem Rückbau. Bei Bauarbeiten am ehemaleistet bleiben. ligen Messstellenstandort ist nicht auszuschließen, dass man auf Teile der ehemaligen Messstelle trifft. Nachfallsackungen dürften sehr unwahrscheinlich sein. Erdbebengefährdung Zum o.g. Vorgang wird auf die Bewertung der Erd- Der Hinweis wird aufgenommen. bebengefährdung hingewiesen, die bei Planung und Bemessung üblicher Hochbauten gemäß den Technischen Baubestimmungen des Landes NRW mit DIN 4149:2005-04 „Bauten in deutschen Erdbebengebieten“ zu berücksichtigen ist. - Die Gemarkung Kaster der Gemeinde Bedburg ist der Erdbebenzone 2 und geologischer Untergrundklasse S zuzuordnen. Bemerkung: DIN 4149:2005 wurde durch den Regelsetzer zurückgezogen und durch die Teile 1, 1/NA und 5 des Eurocode 8 (DIN EN 1998) ersetzt. Dieses Regelwerk ist jedoch noch nicht bauaufsichtlich eingeführt. Anwendungsteile, die nicht durch die DIN 4149 abgedeckt werden, können jedoch als Stand der Technik angesehen und sollten entsprechend berücksichtigt werden. Dies betrifft insbesondere DIN EN 1998, Teil 5 „Gründungen, Stützbauwerke und geotechnische Aspekte“. Die Erdbebengefährdung wird in der weiterhin geltenden DIN 4149:2005 durch die Zuordnung zu Erdbebenzonen und geologischen Untergrundklassen beurteilt, die anhand der Karte der Erdbe- 5 Anlage -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1-12) – Bebauungsplan Nr. 39n / Kaster „Logistikzentrum“ Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der StadtentwickNr. lungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... benzonen und geologischen Untergrundklassen der Bundesrepublik Deutschland 1 : 350 000, Bundesland Nordrhein-Westfalen (Geologischer Dienst NRW 2006) für einzelne Standorte bestimmt werden. In den Technischen Baubestimmungen des Landes Nordrhein-Westfalen wird auf die Verwendung dieser Kartengrundlage hingewiesen. - Auf die Berücksichtigung der Bedeutungskategorien für Bauwerke gemäß DIN 4149:2005 und der entsprechenden Bedeutungsbeiwerte wird ausdrücklich hingewiesen. 5. Unitymedia NRW GmbH, Kassel, 22.06.2016 6. Landesbetrieb Straßenbau Gegen die o. g. Bauleitplanung bestehen seitens NRW, Euskirchen, der Straßenbauverwaltung grundsätzlich keine 22.06.2016 Bedenken, sofern die verkehrlichen Auswirkungen auf die L279 berücksichtigt wurden. Vielen Dank für Ihre Information. Entfällt. Gegen die o. a. Planung haben wir keine Einwände. Eigene Arbeiten oder Mitverlegungen sind nicht geplant. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte geben Sie dabei immer unsere oben stehende Vorgangsnummer an. < die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Die verkehrlichen Auswirkungen wurden gutachter- < die Mitteilung zur lich berücksichtigt. Der Vorhabenträger hat bereits Kenntnis zu nehmen. frühzeitig für die Erstellung von Gutachten die Anzahl der Lkw-Andienungen auf 80 pro Tag beziffert. Dabei handelt es sich jedoch nicht um zusätzlichen Verkehr, da der Betrieb bereits existiert. Für die L279 mit einem Lkw Verkehr von ca. 1.500 Fahrzeugen pro Tag ergibt sich keine signifikante Mehrbelastung. 6 Anlage -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1-12) – Bebauungsplan Nr. 39n / Kaster „Logistikzentrum“ Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der StadtentwickNr. lungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... 7. Landesbetrieb Wald und Holz NRW, Bonn, 04.07.2016 Gegen o. g. Bebauungsplan bestehen von Seiten Entfällt. des Landesbetriebes Wald und Holz NRW keine Bedenken, da die Fläche in vorangegangenen Verfahren schon als Gewerbefläche ausgewiesen wurde. < die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. 8. Westnetz GmbH, Dortmund, 27.06.2016 Im Planbereich der o. a. Maßnahme verlaufen keine 110-kV-Hochspannungsleitungen der Westnetz GmbH. Planungen von 110-kV-Hochspannungsleitungen für diesen Bereich liegen aus heutiger Sicht nicht vor. Diese Stellungnahme betrifft nur die von uns betreuten Anlagen des 110-kV-Netzes und ergeht auch im Auftrag und mit Wirkung für die RWE Deutschland GmbH als Eigentümerin des 110-kVNetzes. Ferner gehen wir davon aus, dass Sie bezüglich Relevante Versorgungsanbieter wurden beteiligt. weiterer Versorgungsleitungen die zuständigen Unternehmen beteiligt haben. < die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. 9. Stadt Grevenbroich, Grevenbroich, 05.07.2016 und 01.08.2016 Schreiben vom 05.07.16 (zurückgezogen durch Schreiben vom 01.08.16): Das geplante Logistikzentrum liegt in unmittelbarer Nachbarschaft zum Grevenbroicher Stadtgebiet. Es ist zu erwarten, dass es künftig ein erhöhtes Aufkommen an LKW-Verkehr gibt, der auch seinen Weg über das Grevenbroicher Straßennetz zur BAB 46 suchen wird. LKW-Verkehre, die aus dem Nordraum über die BAB 46 kommen bzw. nach Norden abfließen werden, führen insbesondere zu Nach Klärung der tatsächlichen Belastung durch das < die Mitteilung zur vom Vorhabenträger ausgelöste VerkehrsaufkomKenntnis zu nehmen. men (maximal 80 Lkw Andienungen pro Tag. Zurzeit sind bereits 50 Lkw Andienungen des bestehenden Betriebs genehmigt) wurde die Stellungnahme zurückgezogen, so dass eine Abwägung entfällt und die Schreiben zur Kenntnis genommen werden. 7 Anlage -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1-12) – Bebauungsplan Nr. 39n / Kaster „Logistikzentrum“ Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der StadtentwickNr. lungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... einer stärkeren Belastung der L 116 bis zur Anschlussstelle Grevenbroich / A 46. Aus den Unterlagen geht zwar hervor, dass es eine Verkehrsuntersuchung gibt, jedoch wird in der Planbegründung nicht weiter ausgeführt von wie vielen LKW und von welchen Anfahrtswegen ausgegangen wird. Daher äußert die Stadt Grevenbroich Bedenken gegenüber der Planung der Stadt Bedburg und bittet um ergänzende Aussagen zu den benannten Themen LKW-Belastung und Auffahrtswege. Schreiben vom 01.08.2016: Nach Klärung der tatsächlichen Mehrbelastung durch das in dem Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 39n geplante Vorhaben nehme ich die in dem Schreiben vom 05.07.16 geäußerten Bedenken zurück. 10. RWE Power AG, Köln, 01.07.2016 < die Mitteilung zur Wie Ihnen bekannt ist, steht im Bereich des PlanKenntnis zu nehmen. gebietes als Baugrund aufgeschütteter Boden an. Zur Vermeidung von Schäden, die eventuell infolge der Nichtbeachtung der anstehenden Baugrundverhältnisse auftreten können, sind bei der Verplanung der Flächen daher folgende Gegebenheiten zu beachten: Aufgeschütteter Boden macht wegen seiner meist stark wechselnden Zusammensetzung und seiner unterschiedlichen Tragfähigkeit besondere Überle- Erforderliche Bodenuntersuchungen und gutachterligungen bei der Wahl der Gründung erforderlich. che Aussagen werden im Rahmen des BaugenehDie Gründung der einzelnen Bauwerke muss der migungsverfahrens abgehandelt. jeweils durch ein Bodengutachten festgestellten 8 Anlage -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1-12) – Bebauungsplan Nr. 39n / Kaster „Logistikzentrum“ Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der StadtentwickNr. lungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... Tragfähigkeit des Bodens angepasst werden. Bei der Nutzung und Bebauung des Kippenbereiches sind zudem ungleichmäßige Bodensenkungen zu berücksichtigen, die infolge der Setzungen des aufgeschütteten Bodens auftreten können. Um Bauwerksschäden aus möglichen Schiefstellungen und der hieraus resultierenden Verkantung der Gebäude gegeneinander zu verhindern, sind Gebäudeteile mit unterschiedlicher Gründungstiefe oder erheblich unterschiedlicher Sohlpressung Alle genannten Hinweise sind bereits in Form von durch ausreichend breite, vom Fundamentbereich Kennzeichnungen und Hinweisen Bestandteil des bis zur Dachhaut durchgehende Bewegungsfugen Bebauungsplanes. zu trennen. Ebenso sind Gebäude von mehr als 20 m Länge durch Bewegungsfugen zu trennen. Möglichen Verbiegungen der Baukörper sind mit entsprechenden Konstruktionen zu begegnen. Zur Vermeidung von schadensauslösenden Setzungen durch konzentrierte Versicherungen müssen Versickerungsanlagen auf Kippenböden einen Mindestabstand von 20 m zu allen Bauwerken aufweisen. Wir bitten daher, folgende textliche Kennzeichnung gem. § 9 Abs. 5 BauGB in den Planteil des Bebauungsplanes aufzunehmen: Bei einer Gründung im aufgeschütteten Boden liegt wegen der meist stark wechselnden Zusammensetzung und seiner unterschiedlichen Tragfähigkeit die geotechnische Kategorie 3 für schwierige Baugrundverhältnisse nach Eurocode 7 „Geotechnik“ – DIN EN 1997-1 Nr. 2.1 (21) mit den ergänzenden Regelungen in der DIN 4020 2010-12 Nr. A 2.2.2 vor. Darum ist auf der Basis gezielter Bodenunter- 9 Anlage -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1-12) – Bebauungsplan Nr. 39n / Kaster „Logistikzentrum“ Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der StadtentwickNr. lungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... suchungen eines Sachverständigen für Geotechnik die Tragfähigkeit des Bodens zu ermitteln und die Gründung daran anzupassen. Gebäude oder Gebäudeteile mit unterschiedlicher Gründungstiefe oder erheblich unterschiedlicher Sohlpressung sind durch ausreichend breite, vom Fundamentbereich bis zur Dachhaut durchgehende Bewegungsfugen zu trennen. Hier sind die Bauvorschriften des Eurocode 7 „Geotechnik“ DIN EN 1997-1 mit nationalem anhang, der Normblättern DIN 1054 „Baugrund – Sicherheitsnachweise im Erd- und Grundbau – Ergänzende Regelungen“ und der DIN 18195 „Bauwerksabdichtungen“ sowie die Bestimmungen der BGauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen zu beachten. 11. Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis, Hürth, 14.07.2016 Gegen das im Betreff genannte Verfahren bestehen keine Bedenken. < die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Falls möglich bitte ich die textliche Festsetzung mit dem Beratungsangebot der Kriminalprävention des Rhein-Erft-Kreises zu kriminalpräventiv wirkenden Ausstattungen von Bauprojekten mit einbruchhemmenden Sicherungseinrichtungen (Mechanik/Überfall- und Einbruchmeldetechnik, Beleuchtung, etc.) zu ergänzen. Die vorgeschlagene Ergänzung der textlichen Festsetzungen ist aufgrund fehlender städtebaulicher Relevanz nicht Bestandteil des Festsetzungskatalogs nach § 9 Abs. 1 BauGB und kann daher nicht aufgenommen werden. Es besteht für die planende Kommune kein „Festsetzungserfindungsrecht“, sondern vielmehr eine Bindung an den Katalog des § 9 BauGB. Gleichwohl wird der Hinweis begrüßt und Wir würden es begrüßen, wenn Sie die Vorhaben- sollte z.B. im Rahmen von Aufklärungskampagnen trägerin frühzeitig auf dieses Beratungsangebot der Stadt Bedburg verstärkt kommuniziert werden. hinweisen würden. Es obliegt somit den privaten Bauherren entsprechende Sicherungsmaßnahmen vorzunehmen. 10 Anlage -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1-12) – Bebauungsplan Nr. 39n / Kaster „Logistikzentrum“ Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der StadtentwickNr. lungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... Beratungen dieser Art werden unter Berücksichtigung von Lage, Gebäudekonzeption, Nutzung, Ausstattung und dem persönlichen Sicherheitsbedürfnis der Nutzer individuell, objektiv und kostenlos von uns durchgeführt. Eine Terminabsprache unter der Telefonnummer der polizeilichen Beratung Rhein-Erft-Kreis unter (02233) 52-4816 oder -4817 ist erforderlich. 12. Arbeitskreis Altstadt Kaster e. V., Jürgen Mitter, Bedburg, 15.07.2016 Die abgegebene Stellungnahme wurde zurückge- Entfällt. zogen. < die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. 13. IHK Köln, Geschäftsstelle Rhein-Erft, Bergheim, 15.07.2016 Von Seiten der Industrie- und Handelskammer zu Entfällt. Köln bestehen hinsichtlich der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 39n/Kaster „Logistikzentrum“ keine Bedenken oder Anregungen. < die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. 14. Landwirtschaftskammer NRW, Köln, 15.07.2016 Gegen den o. a. Bebauungsplan bestehen aus landwirtschaftlicher Sicht keine grundsätzlichen Bedenken. Entfällt. < die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Für die Bewirtschaftung der westlich des Plangebietes gelegenen landwirtschaftlichen Flächen ist auch zukünftig die Erschließung über die L 213 durch den Industriepark erforderlich. Die Ersatzwegeführung über die Nikolaus-OttoStraße – auch für den landwirtschaftlichen Verkehr nach Wegfall der Verlängerung der Robert-Bosch- 11 Anlage -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1-12) – Bebauungsplan Nr. 39n / Kaster „Logistikzentrum“ Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der StadtentwickNr. lungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... Straße nach Westen und der dortige Anschluss an den bestehenden Wirtschaftsweg ist unabdingbar und wird befürwortet. 15. Landesbetrieb Straßenbau Die Anbindung des Plangebietes an das überörtliNRW, Krefeld, 15.07.2016 che Verkehrsnetz erfolgt über einen neu erstellten Kreisverkehrsplatz, der die Robert-Bosch-Straße an die L 213 anbindet. < die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Mit der Kreisverkehrsanlage ist lt. Pkt. 2.4 „Verkehr“ der Begründung eine leistungsfähige Anbindung des Gewerbe- und Industriestandortes Mühlenerft gegeben. Entsprechende detaillierte Aussagen wurden nicht getroffen, da mit dem Erweiterungsvorhaben gemäß der Bauantragsunterlagen kein zusätzliches Verkehrsaufkommen durch Lkw stattfinden wird. Die beantragten und im Lärmgutachten zugrunde gelegten 80 Lkw Andienungen stellen keine wesentliche Zusatzbelastung dar, weil bereits heute der Betrieb Das durch das Vorhaben zum Ausgleich des Eingriffs ermittelte Kompensationsdefizit, das nicht im mit ca. 50 Lkw Fahrten täglich besteht. Für die L279 mit einem Lkw Verkehr von ca. 1.500 Fahrzeugen Plangebiet selbst ausgeglichen werden kann, beträgt 17.393 ökologische Wertpunkte. Das ermittel- pro Tag ergibt sich keine signifikante Mehrbelastung. te Defizit soll ortsnah durch artenschutzrechtliche Maßnahmen zur Förderung des Offenlandes und der Gehölze und über das städtische Ökokonto Der Ausgleich findet gemäß § 200a BauGB außerkompensiert werden. halb des Stadtgebietes auf dafür vorgesehenen Flächen im Gebiet „terra nova“ statt, was aus GrünDie Lage dieser Flächen in der Örtlichkeit, kann den Planunterlagen nicht entnommen werden. Da den der Verfügbarkeit und der Verrechnung mit dem sich süd-östlich des Plangebietes im Bereich der L städtischen Ökokonto erfolgt. Eine Kollision mit Ausgleichsflächen der Straßenbauverwaltung süd361 n zahlreiche Ausgleichsflächen der Straßen- Aussagen in Bezug auf Leistungsfähigkeit und Verkehrsqualität für die jeweils umliegenden weiteren Knotenpunkte – bedingt durch die erzeugten Mehrverkehre aus dem Plangebiet – sind den Unterlagen nicht zu entnehmen. 12 Anlage -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1-12) – Bebauungsplan Nr. 39n / Kaster „Logistikzentrum“ Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der StadtentwickNr. lungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... bauverwaltung befinden, könnten sich hier Plaöstlich des Plangebietes ist somit nicht gegeben. nungskollisionen ergeben. 16. Bezirksregierung Arnsberg, Dortmund, 12.07.2016 Die vorbezeichnete Planmaßnahme befindet sich über dem auf Braunkohle verliehenen Bergwerksfeld „Tollhaus“. Eigentümerin dieses Bergwerksfeldes ist die RWE Power AG, Stüttgenweg 2 in 50935 Köln. < die Mitteilung und den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen. Ausweislich der hier vorliegenden Unterlagen befindet sich die Planmaßnahme in einem Bereich innerhalb der Sicherheitszone des ehemaligen Die RWE Power AG wurde am Verfahren beteiligt. Tagebau Garzweiler. Diesbezüglich empfehle die RWE Power Aktiengesellschaft um Stellungnahme zu bitten. Ferner ist der Planungsbereich nach den hier vorliegenden Unterlagen (Differenzpläne mit Stand: 01.10.2012 aus dem Revierbericht, Bericht 1, Auswirkungen der Grundwasserabsenkung, des Sammelbescheides – Az.: 61.42.63 -2000-1 -) von durch Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlenbergbaus bedingten Grundwasserabsenkungen betroffen. Für die Stellungnahme wurden folgende Grundwasserleiter (nach Einteilung von Schneider + Thiele) 1965 betrachtet: Oberes Stockwerk 9B, 8, 7, 6D, 6B, 2 – 5, 09, 07 Kölner Scholle, 05 Kölner Scholle. Daher sollte folgendes berücksichtigt werden: Die Grundwasserabsenkungen werden, bedingt 13 Anlage -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1-12) – Bebauungsplan Nr. 39n / Kaster „Logistikzentrum“ Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der StadtentwickNr. lungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... durch den fortschreitenden Betrieb der Braunkoh- Entsprechende Hinweise sind bereits Bestandteil lentagebaue, noch über einen längeren Zeitraum des Bebauungsplanes. wirksam bleiben. Eine Zunahme der Beeinflussung der Grundwasserstände im Planungsgebiet in den nächsten Jahren ist nach heutigem Kenntnisstand nicht auszuschließen. Ferner ist nach Beendigung der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ein Grundwasserwiederanstieg zu erwarten. Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung für den Braunkohletagebau als auch bei einem späteren Grundwasserwiederanstieg sind hierdurch bedingte Bodenbewegungen möglich. Diese können bei bestimmten geologischen Situationen zu Schäden an der Tagesoberfläche führen. Die Änderungen der Grundwasserflurabstände sowie die Möglichkeit von Bodenbewegungen sollten bei Planungen und Vorhaben Berücksichtigung finden. Ich empfehle Ihnen, diesbezüglich eine Anfrage an die RWE Power AG, Stüttgenweg 2 in 50935 Köln, sowie für konkrete Grundwasserdaten an den Erftverband, Am Erftverband 6 in 50126 Bergheim, zu stellen. Darüber hinaus ist hier nichts über mögliche zukünftige, betriebsplanmäßig noch nicht zugelassene bergbauliche Tätigkeiten bekannt. Diesbezüglich empfehle ich Ihnen, auch die o. g. RWE Power AG als Eigentümerin des bestehenden Bergwerkseigentums an der Planungsmaßnahme zu beteiligen, falls dieses nicht bereits erfolgt ist. 14 Anlage -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1-12) – Bebauungsplan Nr. 39n / Kaster „Logistikzentrum“ Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der StadtentwickNr. lungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... Für Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. 17. Rhein-Erft-Kreis, Bergheim, 19.07.2016 Aus Sicht der vom Rhein-Erft-Kreis zu vertretenden Belange wird folgende Stellungnahme abgegeben: < die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Naturschutz und Landschaftspflege: Ansprechpartnerin: Frau Fitzek, Tel.: 02271 834213 Eine kleine Teilfläche der Fläche für den Bebauungsplan Nr. 39n befindet sich laut rechtskräftigem Landschaftsplan Nr. 1 im Landschaftsschutzgebiet bzw. in einem geschützten Landschaftsbestandteil. Es haben bereits Gespräche im Vorfeld der o.g. Bauleitplanung stattgefunden. Aufgrund dessen hat die Stadt Bedburg mit Datum vom 28.06.2016 bereits einen Antrag auf Befreiung gem. § 67 BNatSchG für die Inanspruchnahme dieser Teilfläche gestellt. Der zu erstellende Befreiungsbescheid wird seitens des Rhein-Erft-Kreises in den nächsten Tagen an die Stadt Bedburg versendet werden. Nach Erteilung der in Aussicht gestellten Befreiung Das bereits frühzeitig abgestimmte Vorgehen wird gem. § 67 BNatSchG bestehen aus Sicht des Na- begrüßt und zur Kenntnis genommen. turschutzes und der Landschaftspflege zum Bebauungsplan Nr. 39n / Kaster keine Bedenken. Wasserwirtschaft: Ansprechpartner: Herr Schreuer, Tel. 02271 834704 15 Anlage -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1-12) – Bebauungsplan Nr. 39n / Kaster „Logistikzentrum“ Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der StadtentwickNr. lungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... Das anfallende Niederschlagswasser soll nicht mehr, wie im § 51 a Landeswassergesetz NRW vorgesehen, vor Ort versickert werden. Hohe Regenwassermengen führen indes zu einer starken Verdünnung des Schmutzwassers und so zu einer schlechteren Reinigungsleistung der Kläranlage sowie vermehrt zu Abschlägen (Entlastungen) aus dem Mischwassersystem in die Gewässer und dort zu Stoßbelastungen. Hier gilt es zu beachten, dass nach der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie an allen Gewässern ein Verschlechterungsverbot gilt. Die Einhaltung dieser Richtlinie wäre also in jedem Fall zu prüfen. Eine Nutzung des Niederschlagswassers als Brauchwasser ist aus wasserwirtschaftlicher Sicht sinnvoll, muss jedoch auch unter hygienischen Gesichtspunkten geprüft werden. Falls doch eine Versickerungsanlage oder eine Regenrückhaltung geplant wird, so ist im Vorfeld meine Untere Wasserbehörde zu informieren. Einen negativen Einfluss oder gar Verstöße gegen das Verschlechterungsverbot der Europäische Wasserrahmenrichtlinie, auch unter Würdigung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs (C-461/13) vom 01.07.2015, sind nicht zu befürchten, da es sich um einen bereits bestehenden Betrieb handelt, der im Rahmen des Generalentwässerungsplanes berücksichtigt wurde. In den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes ist unter Punkt 3.4 „Niederschlagswasserbeseitigung“ geregelt, dass eine Versickerung oder Verrieselung im Plangebiet nicht ohne Beeinträchtigung der Allgemeinheit möglich ist, da hier die Untergrundverhältnisse (ehemalige Innenkippe) problematisch sind. Das Plangebiet wird daher im Trennsystem entwässert. Der Nachweis einer gesicherten Abwasserbeseitigung ist auf der Genehmigungsebene vom Bauherrn zu erbringen. Die geplante Entwässerung, ob Versickerung, Einleitung in das Gewässer oder Einleitung in das vorhandene Becken, ist frühzeitig mit meiner Unte- Der Erftverband wurde selbstverständlich beteiligt. ren Wasserbehörde abzustimmen. Für die geplanten Entwässerungsanlagen ist rechtzeitig die erforderliche wasserrechtliche Erlaubnis bei meiner Unteren Wasserbehörde zu beantragen. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Da sich das Bebauungsgebiet in der Nähe der Kasterer Mühlenerft befindet, ist im Verfahren der Erftverband zu beteiligen, da sich aus dessen Per- 16 Anlage -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1-12) – Bebauungsplan Nr. 39n / Kaster „Logistikzentrum“ Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der StadtentwickNr. lungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... spektivkonzept weitere Einschränkungen für die Nutzung ergeben können. Soll RCL-Material zum Widereinbau genutzt werden, so ist hierfür einer wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich. Die Erlaubnis ist mindestens 2 Wochen vor dem geplanten Einbau des Materials bei der Unteren Wasserschutzbehörde des Rhein-ErftKreises zu beantragen. Vor Einbau von RCL-Material muss das Material durch ein Labor geprüft werden. Als Füllmaterial darf ausschließlich Bodenmaterial der technischen Regeln nach LAGA verwendet werden. Bodenschutz Ansprechpartnerin: Frau Wolf, Tel: 02271/834715 Die Planungen zum Neubau eines Logistikzentrums beinhalten den Rückbau bereits bestehender versiegelter Fläche und von Gebäudesubstanz. Unversiegelter Boden wird zusätzlich in Anspruch genommen. Schädliche Bodenveränderungen sind nicht bekannt. Da für die Neuplanung mit hohem Flächenverbrauch neben der Inanspruchnahme unversiegelter Fläche größtenteils bereits versiegelte Fläche in Anspruch genommen wird, bestehen aus bodenschutzrechtlicher Sicht keine Bedenken. Immissionsschutz Ansprechpartnerin: Frau Klinkhammer, Tel.: 02271-833454 17 Anlage -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1-12) – Bebauungsplan Nr. 39n / Kaster „Logistikzentrum“ Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der StadtentwickNr. lungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... Aus Sicht des Immissionsschutzes bestehen keine Bedenken, wenn die im Schalltechnischen Gutachten des Büros ACCON vom 13.05.2016, Bericht Nr. ACB 0516-407735-1228 aufgeführten Lärmschutzmaßnahmen in der Planung umgesetzt werden. Hierzu gehören die Errichtung einer Lärmschutzwand – Ziffer 4.2 und die eingeschränkte Frequentierung der Verladebereiche in der Nachtzeit, Ziffer 6. Die im Lärmgutachten aufgeführten Lärmschutzmaßnahmen sind vom Vorhabenträger für die Genehmigungsbedürftigkeit im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens zu erbringen. Ansonsten werden seitens des Rhein-Erft-Kreises keine Bedenken oder Anregungen vorgebracht. 18. Erftverband, Bergheim, 20.07.2016 Gegen den o. g. Bebauungsplan bestehen aus wasserwirtschaftlicher Sicht seitens des Erftverbandes keine Bedenken, wenn folgende Hinweise und Anregungen bei der Detailplanung berücksichtigt werden: < die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Die Grundwasseroberfläche ist im Bereich des Bebauungsplans im oberen Grundwasserstockwerk durch den Braunkohlentagebau abgesenkt. Vor Beginn der Sümpfungsmaßnahmen wurden flurnahe Grundwasserstände gemessen. Ein entsprechender Hinweis ist Bestandteil des Bebauungsplanes. Nach §§ 44 Abs. 1 LWG 2016, 55 Abs. 2 WHG ist Niederschlagswasser zu versickern, zu verrieseln oder ortsnah in ein Gewässer einzuleiten. Aus Sicht des Erftverbandes ist hier unbedingt der Versickerung oder Verrieselung der Vorzug einzuräumen, um Höhe und Häufigkeit der Stoßbelastung Der Bebauungsplan enthält den Hinweis, dass eine Versickerung oder Verrieselung im Plangebiet nicht ohne Beeinträchtigung der Allgemeinheit möglich ist, da die Untergrundverhältnisse (ehemalige Innenkippe) problematisch sind. Das Plangebiet wird daher im Trennsystem entwässert. Der Nachweis einer 18 Anlage -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1-12) – Bebauungsplan Nr. 39n / Kaster „Logistikzentrum“ Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der StadtentwickNr. lungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... gesicherten Abwasserbeseitigung ist auf der gedes Gewässers beim Regenereignis zu minimieren. Sollte eine Einleitung des Niederschlagswas- nehmigungsebene von der Bauherrenschaft zu erbringen. Zudem wird darauf hingewiesen, dass für sers in die Kasterer Mühlenerft vorgesehen werden, ist dafür eine Erlaubnis bei der Unteren Was- Anlagen zur Niederschlagswasserbeseitigung bzw. –rückhaltung auf privaten Grundstücksflächen die serbehörde zu beantragen. erforderlichen Anträge bei der Unteren WasserbeHierbei ist zu prüfen, dass die Kasterer Mühlenerft hörde zu stellen sind. auch bei seltenen Niederschlagsereignissen hydraulisch nicht überlastet wird. Darüber hinaus sind die Vorgaben des immissionsorientierten Nachweises in Anlehnung an das BWK-Merkblatt M3 zu beachten. Im Zuge dieser Nachweisführung ist für viele Einleitstellen, abhängig von dem Verhältnis der Einleitmenge zum natürlichen Abfluss im Gewässer, mit kostenträchtigen und platzgreifenden Rückhaltemaßnahmen zu rechnen. Diese Maßnahmen sind umso kleiner, je weniger Wasser im Niederschlagsfall für deine Einleitung vorgesehen sind. Da die Kasterer Mühlenerft ein Fischlaichgewässer Eine Beeinträchtigung der Kasterer Mühlenerft liegt ist, ist zudem durch entsprechende bauliche Vornicht vor. kehrungen sicherzustellen, dass bei einer Einleitung nur unbelastetes Niederschlagswasser ohne Verunreinigung in das Gewässer eingeleitet werden können. Regelungen hierzu wären ebenfalls im Erlaubnisverfahren zu treffen. Außerdem weisen wir darauf hin, dass die EGWasserrahmenrichtlinie in einem festgelegten Zeitrahmen die Herstellung eines „guten Zustands“ der Gewässer fordert. Daher ist es sinnvoll, die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen soweit möglich Da keine Beeinträchtigung der Gewässer vorliegt, erfolgen die übrigen vom Vorhaben ausgelösten Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen der Ökokontierung außerhalb des Plangebietes, was durch ver- 19 Anlage -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1-12) – Bebauungsplan Nr. 39n / Kaster „Logistikzentrum“ Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der StadtentwickNr. lungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... am Gewässer durchzuführen. Hierzu gehören ne- tragliche Regelungen gesichert ist. ben den notwendigen Maßnahmen zur Erreichung eines guten chemischen Zustands auch Maßnahmen am Gewässer selbst oder/und bis ins Gewässerumfeld. Die Umsetzung ist nach derzeitigem Wissensstand nicht zu umgehen und wird in Zukunft Kosten verursachen sowie Flächen im Gewässerumfeld beanspruchen. Um sowohl ansonsten doppelt anfallende Kosten zu vermeiden als auch den Flächenentzug für die Landwirtschaft zu reduzieren, halten wir es für unbedingt erforderlich, die notwendigen Ausgleichsmaßnahmen bereits jetzt an die Gewässer zu lenken. Auch wenn sich in unmittelbarer Nähe des Plangebietes kein Gewässer befindet, können für die Ausgleichsmaßnahmen Flächen an Gewässern im Gemeindegebiet oder sogar im Kreisgebiet einbezogen werden. Hierzu ist eine Abstimmung mit der Unteren Landschaftsbehörde notwendig. 20