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Beschlussvorlage (Antrag des Familieninstituts Sinneswelten zum Ausbau der Großtagespflege in Bedburg-Rath)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
206 kB
Datum
07.06.2016
Erstellt
23.05.16, 18:01
Aktualisiert
19.10.16, 18:01
Beschlussvorlage (Antrag des Familieninstituts Sinneswelten zum Ausbau der Großtagespflege in Bedburg-Rath) Beschlussvorlage (Antrag des Familieninstituts Sinneswelten zum Ausbau der Großtagespflege in Bedburg-Rath) Beschlussvorlage (Antrag des Familieninstituts Sinneswelten zum Ausbau der Großtagespflege in Bedburg-Rath)

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Zu TOP:__________ Drucksache: WP9104/2016 Fachdienst 4 - Schule, Bildung und Jugend Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 07.06.2016 Betreff: Antrag des Familieninstituts Sinneswelten zum Ausbau der Großtagespflege in BedburgRath Beschlussvorschlag: Der Jugendhilfeausschuss schließt sich dem Vorschlag der Verwaltung an und begrüßt die Förderung des Familieninstituts Sinneswelten mit insgesamt 16.000,- €. Die Förderung beinhaltet für das Familieninstitut gleichzeitig eine fünfjährige Verpflichtung das Angebot der beiden Großtagespflegegruppen aufrecht zu halten. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Mit Datum vom 12.05.2016 hat Frau Beate Babin, Geschäftsführerin des Familieninstituts Sinneswelten e.V., einen Antrag auf Investitionskostenzuschuss in Höhe von 19.500,- an die Stadt Bedburg gestellt. Ähnlich wie im Bereich der Betreuung in Kindertagesstätten sind auch die Bedarfsanfragen in der Kindertagespflege konstant steigend. Besonders die Großtagespflege ist für die Eltern eine beliebte Alternative zur Kindertagesstätte. Seit 2013 wird im Familieninstitut sehr erfolgreich eine Großtagespflege angeboten, die sich großer Beliebtheit erfreut. Für die Eltern in Bedburg Rath – aber auch anderen Stadtteilen Bedburgs – ist das ortsnahe Angebot eine perfekte Ergänzung zum bestehenden Angebot und seit der Schließung des Kindergartens im Ortsteil Rath eine gut zu erreichende Betreuungsinstitution. Da die Bedarfsanfragen in den letzten Jahren meist höher waren als das zur Verfügung stehende Platzangebot, plante das Familieninstitut schon länger eine Ausweitung der Kindertagespflege, konnte diese aber aufgrund der weiteren Angebote im Familieninstitut nicht realisieren. Nun wurden jedoch Räumlichkeiten für die Kursangebote akquiriert, so dass im Familieninstitut in Bedburg-Rath eine weitere Großtagespflegestelle installiert werden könnte. Dies wäre dem Verein aber nur möglich, wenn ein Investitionskostenzuschuss seitens der Stadt Bedburg gezahlt wird. Zur Förderung der Tagespflege können beim Landesjugendamt investive Fördermittel beantragt werden. In der Tagespflege bei einzelnen Betreuungspersonen sind das in der Regel 500,- € pro Kind. Diese Anträge wurden in der Vergangenheit meist – wenn auch mit etwas zeitlicher Verzögerung – seitens des Landesjugendamtes bedient. In der Großtagespflege können sogar bis zu 3.500,- € pro Kind beantragt werden. Allerdings wurde bislang keiner der gestellten Anträge beim Landesjugendamt bearbeitet. Der Antrag, den das Familieninstitut zum Start der Großtagespflege im Jahr 2013 gestellt hat, musste mittlerweile sogar niedergeschlagen werden, da keine Option mehr auf Förderung bestand. Laut Landesjugendamt ist dies dem Umstand verschiedener Fördertöpfe geschuldet. Während die Tagespflege separat gefördert wird, werden die Anträge von Großtagespflegestellen aus den gleichen Mitteln bedient, aus denen auch die Anträge für Kindertagesstätten bedient werden. Hierbei genießen Letztere dann offensichtlich Vorrang. Da sich die Großtagespflegestelle in Rath großer Beliebtheit bei der Elternschaft erfreut und im Bereich der Tagespflege weiterhin Platzbedarfe vorhanden sind, würde die Verwaltung die Realisierung einer zweiten Großtagespflegestelle im Familieninstitut Sinneswelten gerne unterstützen. Nach kritischer Prüfung des Antrages und Abgleich mit Erfahrungswerten sollte zum Aufbau einer zweiten Gruppe ein Zuschuss in Höhe von 16.000,- € auskömmlich sein. Der Zuschuss sollte – analog zum Zuschuss zur ersten Gruppe – mit einer Verpflichtung verbunden sein, die beiden Gruppen mindestens bis 31.07.2021 zu führen. Gleichzeitig würde die Verwaltung einen Förderantrag auf Investitionsmittel beim Landschaftsverband stellen, um zumindest die – wenn auch minimale - Chance zu haben, die Mittel wieder zurück zu erhalten. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Die Bereitstellung von Betreuungsplätzen, wie auch die Vorhaltung einer Trägervielfalt ist vorrangiges Ziel der Jugendhilfeplanung. Diese Thematik ist für junge Familien ein wichtiges Entscheidungskriterium bei der Suche des Wohnortes und somit für die Entwicklung der Stadt Bedburg von nicht unerheblicher Bedeutung. Beschlussvorlage WP9-104/2016 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja  Im Haushalt 2016 wurden investive Mittel zum Ausbau der Kindertagesbetreuung eingestellt. Dennoch wird die Verwaltung versuchen, auch für dieses Projekt Fördermittel zu erlangen. Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: ----------------------------------Esser ----------------------------------Brunken ----------------------------------Solbach Stellv. Fachdienstleiter Fachdienstleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-104/2016 Seite 3