Daten
Kommune
Bedburg
Größe
206 kB
Datum
07.06.2016
Erstellt
23.05.16, 18:01
Aktualisiert
19.10.16, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
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Drucksache: WP9104/2016
Fachdienst 4 - Schule, Bildung und
Jugend
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
07.06.2016
Betreff:
Antrag des Familieninstituts Sinneswelten zum Ausbau der Großtagespflege in BedburgRath
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss schließt sich dem Vorschlag der Verwaltung an und begrüßt
die Förderung des Familieninstituts Sinneswelten mit insgesamt 16.000,- €.
Die Förderung beinhaltet für das Familieninstitut gleichzeitig eine fünfjährige Verpflichtung
das Angebot der beiden Großtagespflegegruppen aufrecht zu halten.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Mit Datum vom 12.05.2016 hat Frau Beate Babin, Geschäftsführerin des Familieninstituts
Sinneswelten e.V., einen Antrag auf Investitionskostenzuschuss in Höhe von 19.500,- an die Stadt
Bedburg gestellt.
Ähnlich wie im Bereich der Betreuung in Kindertagesstätten sind auch die Bedarfsanfragen in der
Kindertagespflege konstant steigend. Besonders die Großtagespflege ist für die Eltern eine
beliebte Alternative zur Kindertagesstätte. Seit 2013 wird im Familieninstitut sehr erfolgreich eine
Großtagespflege angeboten, die sich großer Beliebtheit erfreut. Für die Eltern in Bedburg Rath –
aber auch anderen Stadtteilen Bedburgs – ist das ortsnahe Angebot eine perfekte Ergänzung zum
bestehenden Angebot und seit der Schließung des Kindergartens im Ortsteil Rath eine gut zu
erreichende Betreuungsinstitution.
Da die Bedarfsanfragen in den letzten Jahren meist höher waren als das zur Verfügung stehende
Platzangebot, plante das Familieninstitut schon länger eine Ausweitung der Kindertagespflege,
konnte diese aber aufgrund der weiteren Angebote im Familieninstitut nicht realisieren. Nun
wurden jedoch Räumlichkeiten für die Kursangebote akquiriert, so dass im Familieninstitut in
Bedburg-Rath eine weitere Großtagespflegestelle installiert werden könnte. Dies wäre dem Verein
aber nur möglich, wenn ein Investitionskostenzuschuss seitens der Stadt Bedburg gezahlt wird.
Zur Förderung der Tagespflege können beim Landesjugendamt investive Fördermittel beantragt
werden. In der Tagespflege bei einzelnen Betreuungspersonen sind das in der Regel 500,- € pro
Kind. Diese Anträge wurden in der Vergangenheit meist – wenn auch mit etwas zeitlicher
Verzögerung – seitens des Landesjugendamtes bedient.
In der Großtagespflege können sogar bis zu 3.500,- € pro Kind beantragt werden. Allerdings
wurde bislang keiner der gestellten Anträge beim Landesjugendamt bearbeitet. Der Antrag, den
das Familieninstitut zum Start der Großtagespflege im Jahr 2013 gestellt hat, musste mittlerweile
sogar niedergeschlagen werden, da keine Option mehr auf Förderung bestand. Laut
Landesjugendamt ist dies dem Umstand verschiedener Fördertöpfe geschuldet. Während die
Tagespflege separat gefördert wird, werden die Anträge von Großtagespflegestellen aus den
gleichen Mitteln bedient, aus denen auch die Anträge für Kindertagesstätten bedient werden.
Hierbei genießen Letztere dann offensichtlich Vorrang.
Da sich die Großtagespflegestelle in Rath großer Beliebtheit bei der Elternschaft erfreut und im
Bereich der Tagespflege weiterhin Platzbedarfe vorhanden sind, würde die Verwaltung die
Realisierung einer zweiten Großtagespflegestelle im Familieninstitut Sinneswelten gerne
unterstützen. Nach kritischer Prüfung des Antrages und Abgleich mit Erfahrungswerten sollte zum
Aufbau einer zweiten Gruppe ein Zuschuss in Höhe von 16.000,- € auskömmlich sein.
Der Zuschuss sollte – analog zum Zuschuss zur ersten Gruppe – mit einer Verpflichtung
verbunden sein, die beiden Gruppen mindestens bis 31.07.2021 zu führen. Gleichzeitig würde die
Verwaltung einen Förderantrag auf Investitionsmittel beim Landschaftsverband stellen, um
zumindest die – wenn auch minimale - Chance zu haben, die Mittel wieder zurück zu erhalten.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Die Bereitstellung von Betreuungsplätzen, wie auch die Vorhaltung einer Trägervielfalt ist vorrangiges Ziel der
Jugendhilfeplanung. Diese Thematik ist für junge Familien ein wichtiges Entscheidungskriterium bei der Suche des
Wohnortes und somit für die Entwicklung der Stadt Bedburg von nicht unerheblicher Bedeutung.
Beschlussvorlage WP9-104/2016
Seite 2
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Im Haushalt 2016 wurden investive Mittel zum Ausbau der Kindertagesbetreuung
eingestellt. Dennoch wird die Verwaltung versuchen, auch für dieses Projekt Fördermittel
zu erlangen.
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
----------------------------------Esser
----------------------------------Brunken
----------------------------------Solbach
Stellv. Fachdienstleiter
Fachdienstleiter
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP9-104/2016
Seite 3