Daten
Kommune
Bedburg
Größe
206 kB
Datum
20.09.2016
Erstellt
07.09.16, 18:01
Aktualisiert
09.11.16, 16:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP9163/2016
Fachdienst 5 - Stadtplanung,
Bauordnung, Wirtschaftsförderung
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Bedburg
Sitzungstermin:
20.09.2016
Abstimmungsergebnis:
Abgesetzt
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 55 / Bedburg - Am Sportplatz Kirdorf-Blerichen
hier:
Fassung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss fasst den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan
Nr. 55 / Bedburg – Am Sportplatz Kirdorf-Blerichen gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, in der
Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt
geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722).
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Die Verwaltung plant aufgrund des konstant steigenden Bedarfs an neuen Kitaplätzen
einen neuen Standort in Kirdorf für die Errichtung eines Kindergartens. Die derzeit
verfügbaren Kindergärten sind nahezu vollständig belegt, so dass zeitnah eine neue
Einrichtung benötigt wird, um die soziale Infrastruktur zu stärken und somit den Stadtteil
weiterhin attraktiv für junge Familien mit Kindern zu gestalten.
Dazu wurden fachdienstübergreifend mögliche Standorte identifiziert und diskutiert. Für
eine möglichst zeitnahe Umsetzung der Planung wurden Potenziale und Restriktionen der
Standorte ermittelt, um eine engere Auswahl zu erhalten. Ideale Bedingungen bietet die
als Bolzplatz genutzte Rasenfläche südlich des Sportplatzes mit vorgelagertem Parkplatz
(genaue Abgrenzung siehe Anlage ‚Potenzialfläche und Plangeltungsbereich‘). Die Fläche
befindet sich im Eigentum der Stadt und hat mit ca. 2.500 qm eine ideale Größe. Die
Zuwegung ist per Pkw von der Theodor-Heuß-Straße im Süden sowie per Fahrrad / zu
Fuß auch von Norden über eine gut ausgebaute Wegeverbindung an die umliegenden
Wohngebiete gegeben. Durch die niedrige Auslastung des Nebenzweigs der TheodorHeuß-Straße und einer Breite von 5,5 Meter ist Begegnungsverkehr möglich und zugleich
können Pkw problemlos auf der großzügig dimensionierten Parkplatzfläche halten und
wenden, so dass eine reibungslose An- und Abfahrt ohne Beeinträchtigung des
fließenden Verkehrs möglich ist. Die Anzahl der von der Planung beeinflussten Nachbarn
hält sich an dem Standort ebenfalls in Grenzen, zumal der Gesetzgeber unlängst mit der
BauGB Novelle aus dem Jahr 2011 Anlagen für die Kinderbetreuung, die den
Bedürfnissen der Bewohner des Gebiets dienen, sogar in reinen Wohngebieten für
allgemein zulässig erklärt hat. Der Wegfall des Bolzplatzes kann durch Aufwertung des
Bolzplatzes östlich der Anton-Heinen-Schule mit einer entsprechenden Zuwegung
ausgeglichen werden.
Durch die avisierte Bauleitplanung könnte demnach eine mindergenutzte Fläche
revitalisiert werden, für die eine wohnbauliche Entwicklung aufgrund der Lärmsituation des
angrenzenden Sportplatzes nicht möglich wäre. Der Flächennutzungsplan kann im
Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB geändert werden, da dieser aktuell die Fläche
als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Sportplatz darstellt.
Der vorgeschlagene Standort wird fachdienstübergreifend als ideal eingestuft, gleichwohl
erfolgt der Beschlussvorschlag vorbehaltlich der Entscheidung des Jugendhilfeausschusses am 15.09.2016. Bei positiver Entscheidung könnten die benötigten
Unterlagen durch die Verwaltung erarbeitet und danach mit der frühzeitigen Beteiligung
begonnen werden.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel sowie
im Zusammenhang mit einer nachhaltigen Entwicklung:
Die bedarfsgerechte Bereitstellung von Bauland, insbesondere im Sinne einer Nachverdichtung im Innenbereich,
welches auch für Familien mit Kindern geeignet ist, trägt zur Stabilisierung der sozialen Strukturen im Sinne einer
nachhaltigen Stadtentwicklung im Stadtgebiet Bedburg bei.
Beschlussvorlage WP9-163/2016
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STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
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Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja Für die Erstellung externer Gutachten (z.B. Umweltbericht) fallen Planungskosten an.
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
Bedburg, 01.09.2016
----------------------------------Dirk Meyer
----------------------------------Rainer Köster
----------------------------------Sascha Solbach
Sachbearbeiter(in)
Fachdienstleiter(in)
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP9-163/2016
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