Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
11 kB
Datum
19.12.2012
Erstellt
12.12.12, 16:28
Aktualisiert
12.12.12, 16:28
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Z.: 2 / V 330/2012
Datum:
11.12.2012
Auszug aus der Niederschrift der 12. Sitzung des Kreisausschusses am 05.12.2012
TOP 31
Erlass der Vierten Satzung zur Änderung der Gebührensatzung über die Abfallentsorgung im Kreis Euskirchen vom
21.12.2005
V 330/2012
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
Z1
21.11.2012
UWV-Fraktionsvorsitzender Troschke bittet mit Verweis auf die
Z 1 darum, seiner Fraktion die Ist-Zahlen aus den Jahren 2010
und 2011 zur Verfügung zu stellen.
Landrat Rosenke teilt in Abstimmung mit Kreiskämmerer Hessenius mit, dass die Zahlen aufgrund der fehlenden Jahresabschlüsse derzeit noch nicht geliefert werden können. Man sei
bemüht, bis zur Sitzung des Kreistages möglichst viele Informationen herauszuarbeiten.
CDU-Fraktionsvorsitzender Reidt führt ergänzend zum Beschluss
des Planungsausschusses aus, dass bei Anpassung der Gebühr
für Mengen bis einschließlich 1 m³ aus privaten Haushalten konsequenterweise auch die Gebühr für Mengen über 1 m³ angepasst werden müsste. Insofern seien bis einschließlich 1 m³ 2,50
€ zu zahlen und für Mengen darüber dann 5,00 €.
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag daher folgende Beschlussfassung:
Der Kreistag beschließt die Vierte Satzung zur Änderung der Gebührensatzung über die Abfallentsorgung im Kreis Euskirchen in
der durch die Z 1 und Z 2 geänderten Fassung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig