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Beschlussvorlage GB (Z 2/V 330/2012 (KA 05.12.2012))

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
11 kB
Datum
19.12.2012
Erstellt
12.12.12, 16:28
Aktualisiert
12.12.12, 16:28
Beschlussvorlage GB (Z 2/V 330/2012 (KA 05.12.2012))

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Z.: 2 / V 330/2012 Datum: 11.12.2012 Auszug aus der Niederschrift der 12. Sitzung des Kreisausschusses am 05.12.2012 TOP 31 Erlass der Vierten Satzung zur Änderung der Gebührensatzung über die Abfallentsorgung im Kreis Euskirchen vom 21.12.2005 V 330/2012 Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr Z1 21.11.2012 UWV-Fraktionsvorsitzender Troschke bittet mit Verweis auf die Z 1 darum, seiner Fraktion die Ist-Zahlen aus den Jahren 2010 und 2011 zur Verfügung zu stellen. Landrat Rosenke teilt in Abstimmung mit Kreiskämmerer Hessenius mit, dass die Zahlen aufgrund der fehlenden Jahresabschlüsse derzeit noch nicht geliefert werden können. Man sei bemüht, bis zur Sitzung des Kreistages möglichst viele Informationen herauszuarbeiten. CDU-Fraktionsvorsitzender Reidt führt ergänzend zum Beschluss des Planungsausschusses aus, dass bei Anpassung der Gebühr für Mengen bis einschließlich 1 m³ aus privaten Haushalten konsequenterweise auch die Gebühr für Mengen über 1 m³ angepasst werden müsste. Insofern seien bis einschließlich 1 m³ 2,50 € zu zahlen und für Mengen darüber dann 5,00 €. Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag daher folgende Beschlussfassung: Der Kreistag beschließt die Vierte Satzung zur Änderung der Gebührensatzung über die Abfallentsorgung im Kreis Euskirchen in der durch die Z 1 und Z 2 geänderten Fassung. Abstimmungsergebnis: Einstimmig