Daten
Kommune
Bedburg
Größe
243 kB
Datum
20.09.2016
Erstellt
07.09.16, 18:01
Aktualisiert
09.11.16, 16:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP9161/2016
Fachdienst 5 - Stadtplanung,
Bauordnung, Wirtschaftsförderung
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Bedburg
Sitzungstermin:
20.09.2016
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Betreff:
Stellplatzkonzept Rathaus Kaster
hier: Antrag der CDU-Fraktion
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg beauftragt die Verwaltung, nachgelagert im Zusammenhang
mit der Planung zur Rathauszentralisierung, eine Planung für die Gestaltung der
Außenflächen zu erstellen sowie aktuelle Maßnahmen hinsichtlich der Bewirtschaftung der
Parkflächen in Kaster-Zentrum vor dem Hintergrund der Rathauszentralisierung zu
entwickeln.
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Begründung:
Der Verwaltung liegt ein Antrag der CDU-Fraktion vom 12.08.2016 hinsichtlich der Erstellung
eines Stellplatzkonzeptes im Rahmen der Rathauszentralisierung vor (siehe Anlage).
Konkret beantragt die CDU-Fraktion „die Beauftragung einer konkreten Stellplatzplanung mit
vorheriger Bedarfserhebung durch regelmäßige Ausnutzungsanalysen sowie Mitarbeiterbefragung
unter Einschaltung des Personalrates zum angenommenen Parkraumbedarf.“
Hierzu gibt die Verwaltung folgende Erläuterungen:
Stellplatznachweis:
Die derzeitige Baugenehmigung vom Rathaus Kaster fordert einen Stellplatznachweis von 70
Stellplätzen. Diese sind im Bereich des vorgelagerten Marktplatzes sowie im rückwärtigen Bereich
nachgewiesen. Auf der Basis der zuletzt vorgestellten Pläne des Büros Anderhalten für die
Erweiterung des Rathauses lösen die ca. 2.000 m² zusätzliche Nutzfläche einen zusätzlichen
Stellplatzbedarf von weiteren 66 Stellplätzen aus. Daher wären insgesamt 136 Stellplätze
nachzuweisen. Die genaue Anzahl kann im Bauantrag je nach letztem Stand der Planung noch
leicht abweichen.
Derzeit befinden sich vor dem Rathaus auf dem Marktplatz etwa 55 Stellplätze (ohne
Bewirtschaftung), im rückwärtigen Bereich sind 30 Stellplätze vorhanden. Eine überschlägige
Prüfung hat ergeben, dass in beiden Bereichen zusammen auch eine Anlage der nach
Erweiterung notwendigen 136 Stellplätze ebenfalls theoretisch denkbar wäre. Dies würde
voraussichtlich jedoch auf die Gestaltungsqualität des Rathauses negativ wirken, da dann die
Umgebungsflächen fast ausschließlich für Stellplatzflächen genutzt werden würden.
Alternativ kann auch eine Zuordnung der Stellplätze per Baulast auf anderen Flächen in der
näheren Umgebung erfolgen. Dabei kann jedoch eine Zuordnung nicht auf öffentlich gewidmeten
Flächen erfolgen. Als grober Anhalt hat sich in Rechtsprechung und Verwaltungspraxis eine
Entfernung von etwa 300 m als Regelfall für vertretbar herausgebildet. Geeignete Flächen hierfür
wären z.B. der Schützenplatz in Kaster sowie der städtische Teil des Parkplatzes am REWEMarkt, die in ca. 250 m Entfernung liegen und ausreichend Fläche für die Zuordnung von
Stellplätzen aufweisen. Diese sind auch nicht förmlich für den Straßenverkehr gewidmet, sodass
eine Zuordnung per Baulast durchaus möglich ist.
Der entsprechende Nachweis ist im Rahmen des Bauantragsverfahrens zu führen. Sofern hier aus
der Politik keine Bedenken bestehen, schlägt der Fachdienst 6 vor, den Stellplatznachweis durch
das Büro Anderhalten erarbeiten zu lassen.
Auch die Außenanalgenplanung sollte, sofern die Phase 2 an das Büro Anderhalten vergeben
wird, durch das Büro erarbeitet werden.
Parkraumanalyse:
Im Rahmen der Vorbereitung zur Umgestaltung der St.-Rochus-Straße wurde im Jahr 2012 eine
Analyse des ruhenden Verkehrs in Kaster durch das Verkehrsplanungsbüro Kaulen, Aachen
durchgeführt. Die Untersuchungen wurden an einem Wochentag (Dienstag inkl. Ratssitzung)
sowie an einem Freitag (Markt) durchgeführt. Die Ergebnisse sind im Detail beigefügt.
Zentrale Erkenntnis hieraus ist u.a. gewesen, dass insbesondere die Auslastung des Marktplatzes
vor dem Rathause enorm hoch ist. Darüber hinaus weisen auch die unmittelbar angrenzenden
Bereiche, die tagsüber mit einer Parkscheibenpflicht bewirtschaftet werden, eine hohe Auslastung
mit gleichzeitig hoher Wechselfrequenz aus. Die durchschnittliche Parkdauer auf dem Marktplatz
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ist mit ca. drei Stunden dagegen sehr hoch. Dies liegt insbesondere daran, dass der Marktplatz
sehr stark von Mitarbeitern des Rathauses aber auch der umliegenden Geschäfte genutzt wird.
Andere Parkflächen weisen dagegen enorme Kapazitäten auf, wie der Schützenplatz oder der
Parkplatz am Rewe.
Eine aktuelle Parkraumanalyse würde voraussichtlich zu ähnlichen Ergebnissen führen und ist
daher aus Sicht der Verwaltung nicht zwingend notwendig. Vielmehr lässt sich prognostizieren,
dass sich durch die Zentralisierung des Rathauses der Parkdruck im Nahbereich durch zusätzliche
Mitarbeiter weiter stark erhöhen wird, sofern eine Bewirtschaftung nicht vorgenommen wird. Aus
Sicht der Verwaltung macht daher eine Zuordnung der zusätzlichen Stellplätze per Baulast im
Nahbereich daher nur Sinn, wenn gleichzeitig eine Bewirtschaftung der im unmittelbaren
Nahbereich des Rathauses gelegenen Stellplätze erfolgt. Dies hätte zur Folge, dass die
Mitarbeiter hinsichtlich des Parkens auf die nicht bewirtschafteten Parkflächen, z. B. auf dem
Schützenplatz, zu verweisen wären. Alternativ wären Stellplätze im Nahbereich des Rathauses
höchstens als Parkpalette oder Tiefgarage möglich, dies wird jedoch aus Kostengründen
unrealistisch sein.
Wie zuvor dargestellt, ist die Entfernung zum Schützenplatz mit ca. 250 m durchaus zumutbar und
liegt unter den Entfernungen anderer Verwaltungsstandorte (Bedburg: 330 m, Grevenbroich:
400 m, Bergheim: 415 m – siehe Anlage).
Aus den vorgenannten Gründen schlägt die Verwaltung vor, nach Fertigstellung der
Entwurfsplanung für den Rathausumbau eine Außenplanung der Restflächen zu erstellen und
darüber hinaus verkehrliche Maßnahmen zu entwickeln, sodass die vorhandenen
Stellplatzkapazitäten in Kaster-Zentrum funktionsgerecht durch Angestellte, Kunden und
Anwohner genutzt werden können. In eine solche Konzeption kann ebenso der Personalrat als
Vertreter der städtischen Belegschaft eingebunden werden.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel und einer
nachhaltigen Entwicklung:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
x
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
Bedburg, den 01.09.2016
gez. Naujock
----------------------------------Wilfried Naujock
gez. Köster
----------------------------------Rainer Köster
----------------------------------Sascha Solbach
Fachdienstleiter 6
Fachdienstleiter 5
Bürgermeister
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