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Beschlussvorlage (Stellplatzkonzept Rathaus Kaster hier: Antrag der CDU-Fraktion)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
243 kB
Datum
20.09.2016
Erstellt
07.09.16, 18:01
Aktualisiert
09.11.16, 16:08
Beschlussvorlage (Stellplatzkonzept Rathaus Kaster
hier: Antrag der CDU-Fraktion) Beschlussvorlage (Stellplatzkonzept Rathaus Kaster
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hier: Antrag der CDU-Fraktion)

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Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP9161/2016 Fachdienst 5 - Stadtplanung, Bauordnung, Wirtschaftsförderung Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Rat der Stadt Bedburg Sitzungstermin: 20.09.2016 Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Betreff: Stellplatzkonzept Rathaus Kaster hier: Antrag der CDU-Fraktion Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg beauftragt die Verwaltung, nachgelagert im Zusammenhang mit der Planung zur Rathauszentralisierung, eine Planung für die Gestaltung der Außenflächen zu erstellen sowie aktuelle Maßnahmen hinsichtlich der Bewirtschaftung der Parkflächen in Kaster-Zentrum vor dem Hintergrund der Rathauszentralisierung zu entwickeln. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Der Verwaltung liegt ein Antrag der CDU-Fraktion vom 12.08.2016 hinsichtlich der Erstellung eines Stellplatzkonzeptes im Rahmen der Rathauszentralisierung vor (siehe Anlage). Konkret beantragt die CDU-Fraktion „die Beauftragung einer konkreten Stellplatzplanung mit vorheriger Bedarfserhebung durch regelmäßige Ausnutzungsanalysen sowie Mitarbeiterbefragung unter Einschaltung des Personalrates zum angenommenen Parkraumbedarf.“ Hierzu gibt die Verwaltung folgende Erläuterungen: Stellplatznachweis: Die derzeitige Baugenehmigung vom Rathaus Kaster fordert einen Stellplatznachweis von 70 Stellplätzen. Diese sind im Bereich des vorgelagerten Marktplatzes sowie im rückwärtigen Bereich nachgewiesen. Auf der Basis der zuletzt vorgestellten Pläne des Büros Anderhalten für die Erweiterung des Rathauses lösen die ca. 2.000 m² zusätzliche Nutzfläche einen zusätzlichen Stellplatzbedarf von weiteren 66 Stellplätzen aus. Daher wären insgesamt 136 Stellplätze nachzuweisen. Die genaue Anzahl kann im Bauantrag je nach letztem Stand der Planung noch leicht abweichen. Derzeit befinden sich vor dem Rathaus auf dem Marktplatz etwa 55 Stellplätze (ohne Bewirtschaftung), im rückwärtigen Bereich sind 30 Stellplätze vorhanden. Eine überschlägige Prüfung hat ergeben, dass in beiden Bereichen zusammen auch eine Anlage der nach Erweiterung notwendigen 136 Stellplätze ebenfalls theoretisch denkbar wäre. Dies würde voraussichtlich jedoch auf die Gestaltungsqualität des Rathauses negativ wirken, da dann die Umgebungsflächen fast ausschließlich für Stellplatzflächen genutzt werden würden. Alternativ kann auch eine Zuordnung der Stellplätze per Baulast auf anderen Flächen in der näheren Umgebung erfolgen. Dabei kann jedoch eine Zuordnung nicht auf öffentlich gewidmeten Flächen erfolgen. Als grober Anhalt hat sich in Rechtsprechung und Verwaltungspraxis eine Entfernung von etwa 300 m als Regelfall für vertretbar herausgebildet. Geeignete Flächen hierfür wären z.B. der Schützenplatz in Kaster sowie der städtische Teil des Parkplatzes am REWEMarkt, die in ca. 250 m Entfernung liegen und ausreichend Fläche für die Zuordnung von Stellplätzen aufweisen. Diese sind auch nicht förmlich für den Straßenverkehr gewidmet, sodass eine Zuordnung per Baulast durchaus möglich ist. Der entsprechende Nachweis ist im Rahmen des Bauantragsverfahrens zu führen. Sofern hier aus der Politik keine Bedenken bestehen, schlägt der Fachdienst 6 vor, den Stellplatznachweis durch das Büro Anderhalten erarbeiten zu lassen. Auch die Außenanalgenplanung sollte, sofern die Phase 2 an das Büro Anderhalten vergeben wird, durch das Büro erarbeitet werden. Parkraumanalyse: Im Rahmen der Vorbereitung zur Umgestaltung der St.-Rochus-Straße wurde im Jahr 2012 eine Analyse des ruhenden Verkehrs in Kaster durch das Verkehrsplanungsbüro Kaulen, Aachen durchgeführt. Die Untersuchungen wurden an einem Wochentag (Dienstag inkl. Ratssitzung) sowie an einem Freitag (Markt) durchgeführt. Die Ergebnisse sind im Detail beigefügt. Zentrale Erkenntnis hieraus ist u.a. gewesen, dass insbesondere die Auslastung des Marktplatzes vor dem Rathause enorm hoch ist. Darüber hinaus weisen auch die unmittelbar angrenzenden Bereiche, die tagsüber mit einer Parkscheibenpflicht bewirtschaftet werden, eine hohe Auslastung mit gleichzeitig hoher Wechselfrequenz aus. Die durchschnittliche Parkdauer auf dem Marktplatz Beschlussvorlage WP9-161/2016 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 ist mit ca. drei Stunden dagegen sehr hoch. Dies liegt insbesondere daran, dass der Marktplatz sehr stark von Mitarbeitern des Rathauses aber auch der umliegenden Geschäfte genutzt wird. Andere Parkflächen weisen dagegen enorme Kapazitäten auf, wie der Schützenplatz oder der Parkplatz am Rewe. Eine aktuelle Parkraumanalyse würde voraussichtlich zu ähnlichen Ergebnissen führen und ist daher aus Sicht der Verwaltung nicht zwingend notwendig. Vielmehr lässt sich prognostizieren, dass sich durch die Zentralisierung des Rathauses der Parkdruck im Nahbereich durch zusätzliche Mitarbeiter weiter stark erhöhen wird, sofern eine Bewirtschaftung nicht vorgenommen wird. Aus Sicht der Verwaltung macht daher eine Zuordnung der zusätzlichen Stellplätze per Baulast im Nahbereich daher nur Sinn, wenn gleichzeitig eine Bewirtschaftung der im unmittelbaren Nahbereich des Rathauses gelegenen Stellplätze erfolgt. Dies hätte zur Folge, dass die Mitarbeiter hinsichtlich des Parkens auf die nicht bewirtschafteten Parkflächen, z. B. auf dem Schützenplatz, zu verweisen wären. Alternativ wären Stellplätze im Nahbereich des Rathauses höchstens als Parkpalette oder Tiefgarage möglich, dies wird jedoch aus Kostengründen unrealistisch sein. Wie zuvor dargestellt, ist die Entfernung zum Schützenplatz mit ca. 250 m durchaus zumutbar und liegt unter den Entfernungen anderer Verwaltungsstandorte (Bedburg: 330 m, Grevenbroich: 400 m, Bergheim: 415 m – siehe Anlage). Aus den vorgenannten Gründen schlägt die Verwaltung vor, nach Fertigstellung der Entwurfsplanung für den Rathausumbau eine Außenplanung der Restflächen zu erstellen und darüber hinaus verkehrliche Maßnahmen zu entwickeln, sodass die vorhandenen Stellplatzkapazitäten in Kaster-Zentrum funktionsgerecht durch Angestellte, Kunden und Anwohner genutzt werden können. In eine solche Konzeption kann ebenso der Personalrat als Vertreter der städtischen Belegschaft eingebunden werden. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel und einer nachhaltigen Entwicklung: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja x Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: Bedburg, den 01.09.2016 gez. Naujock ----------------------------------Wilfried Naujock gez. Köster ----------------------------------Rainer Köster ----------------------------------Sascha Solbach Fachdienstleiter 6 Fachdienstleiter 5 Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-161/2016 Seite 3 STADT BEDBURG Beschlussvorlage WP9-161/2016 Sitzungsvorlage Seite: 4 Seite 4