Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
11 kB
Datum
19.12.2012
Erstellt
27.11.12, 04:08
Aktualisiert
27.11.12, 04:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Z.: 1/V 330/2012
Datum:
23.11.2012
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Vorabauszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt
und Verkehr vom 21.11.2012
A)
TOP 9
Öffentliche Sitzung
Erlass der Vierten Satzung zur Änderung der
Gebührensatzung über die Abfallentsorgung im Kreis
Euskirchen vom 21.12.2005
Die CDU-Fraktion regt an, bei den kompostierbaren Grünabfällen
aus privaten Haushalten, es bei der jetzigen Gebühr zu belassen,
damit das Angebot auch von Bürgern genutzt werde. Bei den
gewerblichen Anlieferern solle es bei den vorgesehenen
Gebührensätzen belassen werden.
Die Verwaltung ergänzt, dass die Rechenzeichen durch Text
ersetzt würden. Es müsse heißen
- bis einschließlich 1 m³
- über 1 m³.
Außerdem gäbe es neue Vorgaben durch das Eichamt, so dass
unter 200 kg nicht verwogen werden könne. Eine Einrichtung
einer zusätzlichen Waage würde nicht unerhebliche zusätzliche
Kosten verursachen.
In der Vergangenheit waren die Verwiegungen im Durchschnitt
teurer als die vorgesehene Pauschale.
Die Fraktion DIE LINKE beantragt, die Annahme von Altreifen für
private Haushalte kostenfrei zu gestalten und für gewerbliche
Anlieferer eine höhere Gebühr anzusetzen um den wilden
Müllablagerung entgegenzuwirken.
Die Verwaltung erklärt hierzu, dass hauptsächlich private
Haushalte Altreifen anliefern. Die wilden Müllablagerungen seien
nicht in der Gebühr begründet, da diese sehr gering angesetzt
sei.
Auf Anfrage der UWV-Fraktion sagt die Verwaltung zu, bei Bedarf
die Ist-Zahlen aus den Vorjahren 2010 und 2011 zur Verfügung
zu stellen.
Der Ausschussvorsitzende stellt den Antrag der Fraktion DIE
LINKE bezüglich der Altreifen zur Abstimmung.
Abstimmungsergebnis:
1 Stimme dafür, mit Mehrheit
dagegen
Der Ausschussvorsitzende stellt den Antrag der CDU-Fraktion
bezüglich der Gebühr für kompostierbare Grünabfälle für private
Haushalte 2,50 € bzw. gewerbliche Anlieferer 5,00 € zur
Abstimmung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig dafür
V 330/2012