Daten
Kommune
Bedburg
Größe
204 kB
Datum
22.11.2016
Erstellt
09.11.16, 18:01
Aktualisiert
05.12.16, 18:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP9222/2016
Fachdienst 5 - Stadtplanung,
Bauordnung, Wirtschaftsförderung
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Stadtentwicklungsausschuss
03.11.2016
Haupt- und Finanzausschuss
22.11.2016
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Betreff:
Bürgerantrag gemäß § 24 GO NRW
hier: Verkehrssituation auf der Klosterstraße
Beschlussvorschlag:
Der
Hauptund
Finanzausschuss
beschließt,
den
Bürgerantrag
die
Geschwindigkeitsreduzierung auf der Klosterstraße betreffend - entsprechend der
Empfehlung des Stadtentwicklungsausschuss abzulehnen und alternative Maßnahmen
zur Verkehrssicherheit im Rahmen des Verkehrsentwicklungsplanes zu thematisieren.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Mit Schreiben vom 18.07.2016 (Anlage 1) wurden durch die Anwohner der Klosterstraße
Bedenken hinsichtlich der beabsichtigten städtebaulichen Veränderungen im Bereich der oberen
Lindenstraße (zusätzliche Einrichtung von Stellplätzen und Verringerung der Fahrbahnbreite)
sowie die Einrichtung eines Shared-Space-Bereiches im Bereich Graf-Salm-Straße und FriedrichWilhelm-Straße geäußert und eine Einbeziehung der Klosterstraße „in die gesamte
Verkehrssituation der Stadt Bedburg“ beantragt.
Die Antragsteller äußern insbesondere die Befürchtung, dass die geplanten Änderungen in der
Innenstadt zu einer Verlagerung des Kraftfahrzeugverkehrs auf die Klosterstraße führen könnten
und regen eine „Verkehrsberuhigung“ (Geschwindigkeitsbegrenzung / Öffnung anderer Straßen)
an.
Die Klosterstraße befindet sich in der Straßenbaulast der Stadt Bedburg. Es handelt sich hierbei
zwar um keine Straße des klassifizierten Straßennetzes, jedoch dient sie im Wesentlichen dem
innerörtlichen Ziel- und Quellverkehr mit Verbindung zum überörtlichen Verkehr sowie teilweise
dem Durchgangsverkehr und ist daher als Sammelstraße mit Zügen einer örtlichen
Einfahrtsstraße zu charakterisieren. Der Klosterstraße kommt hierbei eine wichtige Bedeutung
hinsichtlich der Abwicklung des Verkehres aus der Innenstadt, der Außenbereiche und der
angrenzenden Gewerbegebiete zu.
Die beantragte Geschwindigkeitsreduzierung wird verwaltungsseitig aus den nachfolgend
bezeichneten Gründen als kritisch gesehen:
1.
Nach allgemeinen Erfahrungswerten kann eine Geschwindigkeitsreduzierung lediglich über
straßenbauliche Veränderungen wirksam erzielt werden. Hierfür erforderliche Maßnahmen, z.B.
Einbauten, Verschwenkungen oder bauliche Fahrbahnverengungen, führen zwangsläufig zu einer
Verschlechterung der Passierbarkeit der Straße, bis hin zur vollständigen Unterbrechung des
Verkehrsflusses (Rückstau, vollständige Stauung der Durchfahrt), wodurch eine zusätzliche
Gefährdungslage geschaffen wird (z.B. Auffahrunfälle durch plötzliches Abbremsen oder
Rangieren auf der Straße, Blockierung der Ausfahrt des Rettungsdienstes). Darüber hinaus führen
Einbauten von Verschwenkungen zu einer deutlichen Reduzierung des Parkraumangebotes und
verstärken damit die Tendenz zum verkehrswidrigen Parken bei gleichbleibend hohem Parkdruck
bzw. Verdrängung des Parkdrucks in angrenzende Wohnstraßen.
2.
Ferner befindet sich die Zufahrt zur Ambulanz und Rettungswache des Krankenhauses St.
Hubertusstift auf der Klosterstraße. Grundsätzlich bewirken verkehrsberuhigende Maßnahmen
eine Verschlechterung der Hilfsfristen (d.h. der Zeit zwischen Alarmierung bis Erreichen des
Einsatzortes) des Rettungsdienstes. Diese Problematik gilt gleichwohl für den Linienbusverkehr,
wo mit regelmäßigen Verzögerungen im Betriebsablauf gerechnet werden muss.
Verschwenkungen auf der Fahrbahn stellen darüber hinaus eine zusätzliche Beeinträchtigung für
den regelmäßigen Rettungs- und Krankentransport dar.
3.
Nach Einschätzung der Verwaltung sind Anhaltspunkte für eine Mehrfrequentierung der
Klosterstraße - bedingt durch die geplanten Änderungen im Innenstadtbereich - nicht ersichtlich.
Der Durchgangsverkehr durch die Innenstadt - aus Richtung Kirchtroisdorf kommend - in Richtung
L361n würde sich voraussichtlich nicht im signifikanten Umfang auf die Wiesenstraße,
Klosterstraße und Kölner Straße verlagern, sondern eher direkt auf die L279 (Richtung
Grevenbroich) oder über die Bahnstraße und K37n auf die L361n (Richtung Bergheim) verlagern.
Beschlussvorlage WP9-222/2016
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STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
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4.
Eine ausreichende Geschwindigkeitsreduzierung wird bereits durch auf der Fahrbahn parkende
Fahrzeuge wirksam erzielt. Aufgrund der geringen Restfahrbahnbreite wird der
Begegnungsverkehr zur umsichtigen Fahrweise - einhergehend mit einer natürlichen Reduzierung
der Geschwindigkeit - gezwungen. Auf Nachfrage wurde durch die Polizei mitgeteilt, dass für den
Bereich der Klosterstraße die Unfalllage unauffällig sei.
5.
Anders als im Innenstadtbereich weist die Klosterstraße keinen „Einkaufs- oder
Geschäftsstraßencharakter“ mit entsprechend hohem Fußgängerverkehr oder Querungsbedarf
auf. Die sichere Erreichbarkeit der Dialysestation sowie der Tagesklinik wird über die bereits
vorhandene Fußgängerampelanlage ausreichend gewährleistet. Der Zugang zum Kindergarten,
Krankenhaus oder der Kirche ist darüber hinaus über den Marktplatz möglich.
Aus den beschriebenen Gründen ist die Notwendigkeit einer Geschwindigkeitsreduzierung für den
Bereich der Klosterstraße mit Blick auf die bestehende verkehrliche Verbindungs- und
Erschließungsfunktion derzeit nicht ersichtlich und wird daher verwaltungsseitig nicht befürwortet.
Die Entwicklung von alternativen Maßnahmen zur Verkehrssicherheit (z.B. Einbindung in die
Innenstadtkonzeption, Öffnung oder Qualifizierung anderer Straßen für den Durchgangsverkehr)
sollten alternativ im Rahmen des Verkehrsentwicklungsplanes aufgegriffen und dort thematisiert
werden.
Aktueller Sachstand 03.11.2016:
Die Bedenken der Anwohner werden durch die Mitglieder des Stadtentwicklungsausschusses
grundsätzlich geteilt. Es müsse je nach Konzeption des Projektes aufgrund der geplanten
Änderungen im Bereich der Lindenstraße mit einer gewissen Mehrfrequentierung der
Klosterstraße gerechnet werden.
Aus diesem Grund wird eine Einbindung der Klosterstraße in die Gesamtverkehrskonzeption
befürwortet. Je nach Variantenentwicklung für die Konzeption der Graf-Salm-Straße /
Lindenstraße sollte in dem Zuge auch eine verkehrliche Betrachtung möglicher
Umverteilungseffekte erfolgen. Die Notwendigkeit einer Geschwindigkeitsreduzierung zum
heutigen Zeitpunkt wird derzeit jedoch nicht gesehen.
Die
Auswertung
der
Messergebnisse
der
zwischenzeitlich
durchgeführten
Geschwindigkeitsmessung ergab auf der Klosterstraße eine Geschwindigkeit V85 (für die
langsamsten 85 % der Fahrzeuge) von maximal lediglich 38 km/h, sowie eine durchschnittliche
Geschwindigkeit von 29 km/h.
Die Klosterstraße ist mit einer durchschnittlichen täglichen Verkehrsbelastung von ca. 4.200 Kfz /
24h nur durchschnittlich belastet. Die Ergebnisse der Messung zeigen somit keine Anhaltspunkte
für die Erforderlichkeit von geschwindigkeitsreduzierenden Maßnahmen auf.
Die Verwaltung schlägt daher dem Haupt- und Finanzausschuss vor, sich der Beschlussfassung
des Stadtentwicklungsausschusses vom 03.11.2016 anzuschließen und entsprechend der
Beschlussvorlage zu beschließen.
Beschlussvorlage WP9-222/2016
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STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
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Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
keine
Finanzielle Auswirkungen:
Nein X
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
Bedburg, den 04.11.2016
gez. Heinrichs
----------------------------------Guido Heinrichs
----------------------------------Rainer Köster
----------------------------------Sascha Solbach
Sachbearbeiter
Fachdienstleiter
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP9-222/2016
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