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Beschlussvorlage (Bürgerantrag gemäß § 24 GO NRW hier: Verkehrssituation auf der Klosterstraße)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
204 kB
Datum
22.11.2016
Erstellt
09.11.16, 18:01
Aktualisiert
05.12.16, 18:03
Beschlussvorlage (Bürgerantrag gemäß § 24 GO NRW
hier: Verkehrssituation auf der Klosterstraße) Beschlussvorlage (Bürgerantrag gemäß § 24 GO NRW
hier: Verkehrssituation auf der Klosterstraße) Beschlussvorlage (Bürgerantrag gemäß § 24 GO NRW
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Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP9222/2016 Fachdienst 5 - Stadtplanung, Bauordnung, Wirtschaftsförderung Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Stadtentwicklungsausschuss 03.11.2016 Haupt- und Finanzausschuss 22.11.2016 Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Betreff: Bürgerantrag gemäß § 24 GO NRW hier: Verkehrssituation auf der Klosterstraße Beschlussvorschlag: Der Hauptund Finanzausschuss beschließt, den Bürgerantrag die Geschwindigkeitsreduzierung auf der Klosterstraße betreffend - entsprechend der Empfehlung des Stadtentwicklungsausschuss abzulehnen und alternative Maßnahmen zur Verkehrssicherheit im Rahmen des Verkehrsentwicklungsplanes zu thematisieren. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Mit Schreiben vom 18.07.2016 (Anlage 1) wurden durch die Anwohner der Klosterstraße Bedenken hinsichtlich der beabsichtigten städtebaulichen Veränderungen im Bereich der oberen Lindenstraße (zusätzliche Einrichtung von Stellplätzen und Verringerung der Fahrbahnbreite) sowie die Einrichtung eines Shared-Space-Bereiches im Bereich Graf-Salm-Straße und FriedrichWilhelm-Straße geäußert und eine Einbeziehung der Klosterstraße „in die gesamte Verkehrssituation der Stadt Bedburg“ beantragt. Die Antragsteller äußern insbesondere die Befürchtung, dass die geplanten Änderungen in der Innenstadt zu einer Verlagerung des Kraftfahrzeugverkehrs auf die Klosterstraße führen könnten und regen eine „Verkehrsberuhigung“ (Geschwindigkeitsbegrenzung / Öffnung anderer Straßen) an. Die Klosterstraße befindet sich in der Straßenbaulast der Stadt Bedburg. Es handelt sich hierbei zwar um keine Straße des klassifizierten Straßennetzes, jedoch dient sie im Wesentlichen dem innerörtlichen Ziel- und Quellverkehr mit Verbindung zum überörtlichen Verkehr sowie teilweise dem Durchgangsverkehr und ist daher als Sammelstraße mit Zügen einer örtlichen Einfahrtsstraße zu charakterisieren. Der Klosterstraße kommt hierbei eine wichtige Bedeutung hinsichtlich der Abwicklung des Verkehres aus der Innenstadt, der Außenbereiche und der angrenzenden Gewerbegebiete zu. Die beantragte Geschwindigkeitsreduzierung wird verwaltungsseitig aus den nachfolgend bezeichneten Gründen als kritisch gesehen: 1. Nach allgemeinen Erfahrungswerten kann eine Geschwindigkeitsreduzierung lediglich über straßenbauliche Veränderungen wirksam erzielt werden. Hierfür erforderliche Maßnahmen, z.B. Einbauten, Verschwenkungen oder bauliche Fahrbahnverengungen, führen zwangsläufig zu einer Verschlechterung der Passierbarkeit der Straße, bis hin zur vollständigen Unterbrechung des Verkehrsflusses (Rückstau, vollständige Stauung der Durchfahrt), wodurch eine zusätzliche Gefährdungslage geschaffen wird (z.B. Auffahrunfälle durch plötzliches Abbremsen oder Rangieren auf der Straße, Blockierung der Ausfahrt des Rettungsdienstes). Darüber hinaus führen Einbauten von Verschwenkungen zu einer deutlichen Reduzierung des Parkraumangebotes und verstärken damit die Tendenz zum verkehrswidrigen Parken bei gleichbleibend hohem Parkdruck bzw. Verdrängung des Parkdrucks in angrenzende Wohnstraßen. 2. Ferner befindet sich die Zufahrt zur Ambulanz und Rettungswache des Krankenhauses St. Hubertusstift auf der Klosterstraße. Grundsätzlich bewirken verkehrsberuhigende Maßnahmen eine Verschlechterung der Hilfsfristen (d.h. der Zeit zwischen Alarmierung bis Erreichen des Einsatzortes) des Rettungsdienstes. Diese Problematik gilt gleichwohl für den Linienbusverkehr, wo mit regelmäßigen Verzögerungen im Betriebsablauf gerechnet werden muss. Verschwenkungen auf der Fahrbahn stellen darüber hinaus eine zusätzliche Beeinträchtigung für den regelmäßigen Rettungs- und Krankentransport dar. 3. Nach Einschätzung der Verwaltung sind Anhaltspunkte für eine Mehrfrequentierung der Klosterstraße - bedingt durch die geplanten Änderungen im Innenstadtbereich - nicht ersichtlich. Der Durchgangsverkehr durch die Innenstadt - aus Richtung Kirchtroisdorf kommend - in Richtung L361n würde sich voraussichtlich nicht im signifikanten Umfang auf die Wiesenstraße, Klosterstraße und Kölner Straße verlagern, sondern eher direkt auf die L279 (Richtung Grevenbroich) oder über die Bahnstraße und K37n auf die L361n (Richtung Bergheim) verlagern. Beschlussvorlage WP9-222/2016 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 4. Eine ausreichende Geschwindigkeitsreduzierung wird bereits durch auf der Fahrbahn parkende Fahrzeuge wirksam erzielt. Aufgrund der geringen Restfahrbahnbreite wird der Begegnungsverkehr zur umsichtigen Fahrweise - einhergehend mit einer natürlichen Reduzierung der Geschwindigkeit - gezwungen. Auf Nachfrage wurde durch die Polizei mitgeteilt, dass für den Bereich der Klosterstraße die Unfalllage unauffällig sei. 5. Anders als im Innenstadtbereich weist die Klosterstraße keinen „Einkaufs- oder Geschäftsstraßencharakter“ mit entsprechend hohem Fußgängerverkehr oder Querungsbedarf auf. Die sichere Erreichbarkeit der Dialysestation sowie der Tagesklinik wird über die bereits vorhandene Fußgängerampelanlage ausreichend gewährleistet. Der Zugang zum Kindergarten, Krankenhaus oder der Kirche ist darüber hinaus über den Marktplatz möglich. Aus den beschriebenen Gründen ist die Notwendigkeit einer Geschwindigkeitsreduzierung für den Bereich der Klosterstraße mit Blick auf die bestehende verkehrliche Verbindungs- und Erschließungsfunktion derzeit nicht ersichtlich und wird daher verwaltungsseitig nicht befürwortet. Die Entwicklung von alternativen Maßnahmen zur Verkehrssicherheit (z.B. Einbindung in die Innenstadtkonzeption, Öffnung oder Qualifizierung anderer Straßen für den Durchgangsverkehr) sollten alternativ im Rahmen des Verkehrsentwicklungsplanes aufgegriffen und dort thematisiert werden. Aktueller Sachstand 03.11.2016: Die Bedenken der Anwohner werden durch die Mitglieder des Stadtentwicklungsausschusses grundsätzlich geteilt. Es müsse je nach Konzeption des Projektes aufgrund der geplanten Änderungen im Bereich der Lindenstraße mit einer gewissen Mehrfrequentierung der Klosterstraße gerechnet werden. Aus diesem Grund wird eine Einbindung der Klosterstraße in die Gesamtverkehrskonzeption befürwortet. Je nach Variantenentwicklung für die Konzeption der Graf-Salm-Straße / Lindenstraße sollte in dem Zuge auch eine verkehrliche Betrachtung möglicher Umverteilungseffekte erfolgen. Die Notwendigkeit einer Geschwindigkeitsreduzierung zum heutigen Zeitpunkt wird derzeit jedoch nicht gesehen. Die Auswertung der Messergebnisse der zwischenzeitlich durchgeführten Geschwindigkeitsmessung ergab auf der Klosterstraße eine Geschwindigkeit V85 (für die langsamsten 85 % der Fahrzeuge) von maximal lediglich 38 km/h, sowie eine durchschnittliche Geschwindigkeit von 29 km/h. Die Klosterstraße ist mit einer durchschnittlichen täglichen Verkehrsbelastung von ca. 4.200 Kfz / 24h nur durchschnittlich belastet. Die Ergebnisse der Messung zeigen somit keine Anhaltspunkte für die Erforderlichkeit von geschwindigkeitsreduzierenden Maßnahmen auf. Die Verwaltung schlägt daher dem Haupt- und Finanzausschuss vor, sich der Beschlussfassung des Stadtentwicklungsausschusses vom 03.11.2016 anzuschließen und entsprechend der Beschlussvorlage zu beschließen. Beschlussvorlage WP9-222/2016 Seite 3 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 4 Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: keine Finanzielle Auswirkungen: Nein X Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: Bedburg, den 04.11.2016 gez. Heinrichs ----------------------------------Guido Heinrichs ----------------------------------Rainer Köster ----------------------------------Sascha Solbach Sachbearbeiter Fachdienstleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-222/2016 Seite 4