Daten
Kommune
Bedburg
Größe
265 kB
Datum
13.09.2016
Erstellt
01.09.16, 14:30
Aktualisiert
05.12.16, 18:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP9132/2016
Fachdienst 6 - Hochbau, Tiefbau,
Bauhof
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Bauausschuss
Sitzungstermin:
13.09.2016
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Betreff:
Friedhofwesen
hier: Friedhofsflächen und die Auswirkungen auf die Gebühren
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss der Stadt Bedburg nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur
Kenntnis.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Der Bauausschuss der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 12.04.2016 die Verwaltung
beauftragt, für die nächste Sitzung nochmals eine Übersicht / Zusammenstellung
bezüglich möglicher Änderungen / Flächenherausnahmen etc. im Friedhofsbereich und
deren potentiellen Auswirkungen auf die Gebühren zu erstellen.
Gebührenbedarfsberechnungen werden bei der Stadt Bedburg zentral vom Fachdienst 2
erstellt.
Wie in der Sitzungsvorlage WP9-203/2015, Anlage 1, Punkt 2 ausgeführt, sind für keinen
Friedhof historische Anschaffungswerte ermittelbar. Lt. Expertenmeinung bzw.
Rechtsprechung können hilfsweise auf das mutmaßliche Anschaffungsjahr
zurückindizierte Zeitwerte für die Verzinsung herangezogen werden. Die vom
Geschäftsbereich 2 (jetzt: Fachdienst 2) herangezogenen Indexreihe reicht bis ins Jahr
1962 zurück. Bei der Berechnung der kalkulatorischen Zinsen blieben die Werte der
Grundstücke der Friedhöfe Kirdorf, Kirchtroisdorf, Kaster, Lipp, Bedburg (Kölner Straße),
Rath und Kirchherten unberücksichtigt, da diese lt. der in 2009 erstellten
Friedhofsbedarfsanalyse (Anmerkung Fachdienst 6: Diese liegt zwischenzeitlich allen
Mitgliedern des Ausschusses vor) vor 1960 angelegt wurden. Es gibt zwar Hinweise, dass
Teile der vorgenannten Friedhöfe nach 1962 erweitert bzw. ausgebaut wurden, allerdings
bedarf es tiefergehender Recherchen, um hier korrekte und rechtssichere Daten zu
ermitteln.
Eine Rückindizierung erfolgte für die Friedhöfe Bedburg-West, Broich und Königshoven.
Die so ermittelten Werte wurden mit dem kalkulatorischen Zinssatz von 6 % verzinst.
Nachstehende Tabelle zeigt die Berechnung zur Verzinsung der drei vorgenannten
Friedhöfe
Baujahr
Gesamtfläche
(in qm)
Ehrengräber
(in qm)
Broich(330+4097)
1978
6.169
0
Bedburg-West (327)
1970
31.432
1.500
Königshoven (334)
1975
11.589
1.100
49.190
2.600
Summe
bilanzieller Wert
191.239,00
1.217.990,00
420.101,00
1.829.330,00
hist.Preis
in (€/qm)
Indexierter
Grundstückswert unter
Berücksichtigung des
10%igen
Grünflächenanteils
kalk.Zins
(6,00%)
16,57
91.998,30
5.519,90
8,96
241.371,65
14.482,30
14,09
133.011,01
7.980,66
466.380,95
27.982,86
Wie den Ausführung und der Tabelle zu entnehmen ist, sind die Kosten der
kalkulatorischen Verzinsung für die Friedhofsflächen im Stadtgebiet Bedburg relativ
gering, weil auf Grund des Alters der nichtberücksichtigten Friedhöfe keine rechtssichere
Veranlagung möglich ist.
Somit ist der Einfluss dieser Kosten auf die Gebührenhöhe nicht so stark, wie von vielen
vermutet wird. Eine weitere Reduzierung der oben aufgeführten Flächen ist nicht möglich.
Beschlussvorlage WP9-132/2016
Seite 2
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
Stellungnahme des Fachdienstes 2
Die auf den Grund und Boden der o.g. Friedhöfe entfallenden kalkulatorischen Zinsen
machen einen Anteil von 6,44% der ansatzfähigen Kosten nach § 6 KAG aus.
Ein evtl. Verzicht auf eine Verzinsung des Grund und Bodens würde beispielsweise die
Gebühr für ein Urnengrab um rd. 56 € und für ein Erdgrab um rd. 136 € reduzieren. Es ist
allerdings zu berücksichtigen, dass ein Verzicht gegen § 77 Abs. 2 Nr. 1 GO verstoßen
würde (Subsidiarität der Einnahmeerzielung „Gebührenerhebung vor Steuern“) sowie im
Zuge der Vorschriften des Haushaltssicherungskonzept ein unzulässiger Verzicht auf
Erträge (wird wie eine freiwillige Leistung bewertet) wäre.
Sofern weitere detailliere Fragen zur Gebührenbedarfsberechnung der Friedhofsgebühren
einer Klärung bedürfen, wird vorgeschlagen, dass dem Fachdienst 2 diese rechtzeitig
übermittelt werden, damit im Rahmen der Sitzungsvorlage zu bei den Beratungen zu den
Gebührenbedarfsberechnungen hierzu Stellung genommen werden kann.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
keine
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
-----------------------------------
----------------------------------Naujock
----------------------------------Solbach
Sachbearbeiter(in)
Fachdienstleiter
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP9-132/2016
Seite 3