Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Friedhofwesen hier: Friedhofsflächen und die Auswirkungen auf die Gebühren)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
265 kB
Datum
13.09.2016
Erstellt
01.09.16, 14:30
Aktualisiert
05.12.16, 18:03
Beschlussvorlage (Friedhofwesen
hier: Friedhofsflächen und die Auswirkungen auf die Gebühren) Beschlussvorlage (Friedhofwesen
hier: Friedhofsflächen und die Auswirkungen auf die Gebühren) Beschlussvorlage (Friedhofwesen
hier: Friedhofsflächen und die Auswirkungen auf die Gebühren)

öffnen download melden Dateigröße: 265 kB

Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP9132/2016 Fachdienst 6 - Hochbau, Tiefbau, Bauhof Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Bauausschuss Sitzungstermin: 13.09.2016 Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Betreff: Friedhofwesen hier: Friedhofsflächen und die Auswirkungen auf die Gebühren Beschlussvorschlag: Der Bauausschuss der Stadt Bedburg nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Der Bauausschuss der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 12.04.2016 die Verwaltung beauftragt, für die nächste Sitzung nochmals eine Übersicht / Zusammenstellung bezüglich möglicher Änderungen / Flächenherausnahmen etc. im Friedhofsbereich und deren potentiellen Auswirkungen auf die Gebühren zu erstellen. Gebührenbedarfsberechnungen werden bei der Stadt Bedburg zentral vom Fachdienst 2 erstellt. Wie in der Sitzungsvorlage WP9-203/2015, Anlage 1, Punkt 2 ausgeführt, sind für keinen Friedhof historische Anschaffungswerte ermittelbar. Lt. Expertenmeinung bzw. Rechtsprechung können hilfsweise auf das mutmaßliche Anschaffungsjahr zurückindizierte Zeitwerte für die Verzinsung herangezogen werden. Die vom Geschäftsbereich 2 (jetzt: Fachdienst 2) herangezogenen Indexreihe reicht bis ins Jahr 1962 zurück. Bei der Berechnung der kalkulatorischen Zinsen blieben die Werte der Grundstücke der Friedhöfe Kirdorf, Kirchtroisdorf, Kaster, Lipp, Bedburg (Kölner Straße), Rath und Kirchherten unberücksichtigt, da diese lt. der in 2009 erstellten Friedhofsbedarfsanalyse (Anmerkung Fachdienst 6: Diese liegt zwischenzeitlich allen Mitgliedern des Ausschusses vor) vor 1960 angelegt wurden. Es gibt zwar Hinweise, dass Teile der vorgenannten Friedhöfe nach 1962 erweitert bzw. ausgebaut wurden, allerdings bedarf es tiefergehender Recherchen, um hier korrekte und rechtssichere Daten zu ermitteln. Eine Rückindizierung erfolgte für die Friedhöfe Bedburg-West, Broich und Königshoven. Die so ermittelten Werte wurden mit dem kalkulatorischen Zinssatz von 6 % verzinst. Nachstehende Tabelle zeigt die Berechnung zur Verzinsung der drei vorgenannten Friedhöfe Baujahr Gesamtfläche (in qm) Ehrengräber (in qm) Broich(330+4097) 1978 6.169 0 Bedburg-West (327) 1970 31.432 1.500 Königshoven (334) 1975 11.589 1.100 49.190 2.600 Summe bilanzieller Wert 191.239,00 1.217.990,00 420.101,00 1.829.330,00 hist.Preis in (€/qm) Indexierter Grundstückswert unter Berücksichtigung des 10%igen Grünflächenanteils kalk.Zins (6,00%) 16,57 91.998,30 5.519,90 8,96 241.371,65 14.482,30 14,09 133.011,01 7.980,66 466.380,95 27.982,86 Wie den Ausführung und der Tabelle zu entnehmen ist, sind die Kosten der kalkulatorischen Verzinsung für die Friedhofsflächen im Stadtgebiet Bedburg relativ gering, weil auf Grund des Alters der nichtberücksichtigten Friedhöfe keine rechtssichere Veranlagung möglich ist. Somit ist der Einfluss dieser Kosten auf die Gebührenhöhe nicht so stark, wie von vielen vermutet wird. Eine weitere Reduzierung der oben aufgeführten Flächen ist nicht möglich. Beschlussvorlage WP9-132/2016 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Stellungnahme des Fachdienstes 2 Die auf den Grund und Boden der o.g. Friedhöfe entfallenden kalkulatorischen Zinsen machen einen Anteil von 6,44% der ansatzfähigen Kosten nach § 6 KAG aus. Ein evtl. Verzicht auf eine Verzinsung des Grund und Bodens würde beispielsweise die Gebühr für ein Urnengrab um rd. 56 € und für ein Erdgrab um rd. 136 € reduzieren. Es ist allerdings zu berücksichtigen, dass ein Verzicht gegen § 77 Abs. 2 Nr. 1 GO verstoßen würde (Subsidiarität der Einnahmeerzielung „Gebührenerhebung vor Steuern“) sowie im Zuge der Vorschriften des Haushaltssicherungskonzept ein unzulässiger Verzicht auf Erträge (wird wie eine freiwillige Leistung bewertet) wäre. Sofern weitere detailliere Fragen zur Gebührenbedarfsberechnung der Friedhofsgebühren einer Klärung bedürfen, wird vorgeschlagen, dass dem Fachdienst 2 diese rechtzeitig übermittelt werden, damit im Rahmen der Sitzungsvorlage zu bei den Beratungen zu den Gebührenbedarfsberechnungen hierzu Stellung genommen werden kann. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: keine Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: ----------------------------------- ----------------------------------Naujock ----------------------------------Solbach Sachbearbeiter(in) Fachdienstleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-132/2016 Seite 3