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Mitteilungsvorlage (Mitteilung über die Kalkulation der Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2017)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
93 kB
Datum
22.11.2016
Erstellt
09.11.16, 18:01
Aktualisiert
05.12.16, 18:03
Mitteilungsvorlage (Mitteilung über die Kalkulation der Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2017) Mitteilungsvorlage (Mitteilung über die Kalkulation der Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2017) Mitteilungsvorlage (Mitteilung über die Kalkulation der Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2017)

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Zu TOP:__________ Drucksache: WP9220/2016 Fachdienst 2 - Finanzen Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstermin: 22.11.2016 Abstimmungsergebnis: Zur Kenntnis genommen Betreff: Mitteilung über die Kalkulation der Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2017 Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Inhalt der Mitteilung: Bisher wurde für jedes Jahr die Gebühr für die Nutzung des als Obdachlosenunterkunft genutzten Objektes, Kurt-Schumacher-Straße 1, gem. § 6 Abs. 1 KAG kalkuliert. Momentan sind folgende Gebühren lt. Satzung festgesetzt: 1) Sammelunterkünfte Betrag pro Person und Monat 2) Wohnungen Monatsbetrag pro m² 185,00 € 6,20 € Die Zukunft des angemieteten Objektes, Kurt-Schumacher-Straße 1, ist ungewiss. Da noch nicht abschließend geklärt ist, welches Objekt zukünftig als Obdachlosenunterkunft genutzt werden kann, wird derzeit von einer Neukalkulation für das Jahr 2017 abgesehen. Sollte bis zur Ratssitzung am 13.12.2016 eine Klärung herbeigeführt werden, wird eine entsprechende Gebührenkalkulation vorgelegt. Sollte keine Neukalkulation bis zum Jahresende 2016 möglich sein, gelten die o.g. Gebührensätze für das Jahr 2017 weiter. Da die Gebühren monatlich festgesetzt werden, ist eine unterjährige Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte möglich. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja X Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: Bedburg, den 02.11.2016 ----------------------------------Eßer ----------------------------------Baum ----------------------------------Solbach Fachdienstleiter Stadtkämmerer Bürgermeister Mitteilungsvorlage WP9-220/2016 Seite 2 STADT BEDBURG Mitteilungsvorlage WP9-220/2016 Sitzungsvorlage Seite: 3 Seite 3