Daten
Kommune
                    Wesseling
                Größe
                        59 kB
                    Datum
                        10.07.2013
                    Erstellt
                        24.06.13, 17:09
                    Aktualisiert
                        24.06.13, 17:09
                    Stichworte
Inhalt der Datei
                Sitzungsvorlage Nr.:
141/2013
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Kinder, Jugend und Familie
Vorlage für
Jugendhilfeausschuss
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Verfahren zum Abschluss einer Entgeltvereinbarung mit freien Trägern
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
06.06.2013
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 141/2013
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Jennifer Noel
06.06.2013
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
Betreff:
Verfahren zum Abschluss einer Entgeltvereinbarung mit freien Trägern
Beschlussentwurf:
Der Jugendhilfeausschluss beschließt die vorgestellte Verfahrensweise zum Abschluss von Entgeltvereinbarung mit freien Trägern der Jugendhilfe als Qualitätsgrundlage.
Sachdarstellung:
1. Problem
Nach §5 Abs. 2 der Satzung des Jugendamtes hat der Jugendhilfeausschuss die Aufgabe bei der Aufstellung von Richtlinien und Grundsätzen mitzuwirken.
Im Rahmen der Einführung von Controlling wurde die bisher von Frau Rudolf und Herr Querbach übernommene Aufgabe des Abschlusses von Entgeltvereinbarungen auf Frau Noel als Controllerin, in Verbindung mit
der Neu-Akquise von Trägern, übertragen.
Ziel war es zum einen eine Trägervielfalt in Wesseling aufzubauen und zum anderen einen einheitlichen
Qualitätsstandard zu entwickeln.
Grundlage bildet die Entgeltvereinbarung, die neben den Qualitätsstandards, die Vergütung und Abrechnungen, die Laufzeit und Kündigung sowie die zur Entgeltvereinbarung zusätzlich erhaltenen Unterlagen dokumentiert und absichert.
Controlling hat folgende Unterlagen als Anlage zur Entgeltvereinbarung entwickelt:
 Definition einer Fachleistungsstunde mit Angabe zum Entgeltsatz
 Vereinbarung zur Sicherstellung des Schutzauftrages nach §8a SGB VIII
Folgende Personalunterlagen werden einmalig eingeholt:
 Lebenslauf
 Kopie Personalausweis
 Datenschutzverpflichtung
 Erweitertes Führungszeugnis
 Kopie der vorhandenen Qualifikationen
 Vereinbarung / Einverständniserklärung zur Einholung und Verarbeitung der genannten Unterlagen
Des Weiteren erhält der Träger folgende Unterlagen zur Kenntnis:
 Meldebogen für Hinweise auf Gefährdung des Wohls von Kindern und Jugendlichen
 Bogen: Gesamteindruck/Einschätzung einer evtl. Gefährdung d. Kindes/Jugendlichen
 Aktuelles Telefonverzeichnis mit wichtigen Nummern des Jugendamtes, der Polizeiwache, der Inobhutnahmestelle und der Rufbereitschaft
 Wesselinger Familienwegweiser
Die genannten Unterlagen liegen der Vorlage als Anlage bei.
Im Rahmen des Abschlusses der Entgeltvereinbarung ist der Träger verpflichtet neben den Unterlagen zum
Qualitätsstandard eine Kostenkalkulation sowie eine Leistungsbeschreibung zur angeboten Hilfe vorzulegen.
Weiterhin ist ein entsprechender Versicherungsnachweis zu erbringen.
2. Lösung
Der Jugendhilfeausschluss beschließt die vorgestellte Verfahrensweise zum Abschluss von Entgeltvereinbarung mit freien Trägern der Jugendhilfe als Qualitätsgrundlage.
3. Alternativen
4. Finanzielle Auswirkungen
keine
            
         
                     
                     
                    