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Beschlussvorlage (Verfahren zum Abschluss einer Entgeltvereinbarung mit freien Trägern)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
59 kB
Datum
10.07.2013
Erstellt
24.06.13, 17:09
Aktualisiert
24.06.13, 17:09
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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 141/2013 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Kinder, Jugend und Familie Vorlage für Jugendhilfeausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Verfahren zum Abschluss einer Entgeltvereinbarung mit freien Trägern Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 06.06.2013 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 141/2013 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Jennifer Noel 06.06.2013 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss Betreff: Verfahren zum Abschluss einer Entgeltvereinbarung mit freien Trägern Beschlussentwurf: Der Jugendhilfeausschluss beschließt die vorgestellte Verfahrensweise zum Abschluss von Entgeltvereinbarung mit freien Trägern der Jugendhilfe als Qualitätsgrundlage. Sachdarstellung: 1. Problem Nach §5 Abs. 2 der Satzung des Jugendamtes hat der Jugendhilfeausschuss die Aufgabe bei der Aufstellung von Richtlinien und Grundsätzen mitzuwirken. Im Rahmen der Einführung von Controlling wurde die bisher von Frau Rudolf und Herr Querbach übernommene Aufgabe des Abschlusses von Entgeltvereinbarungen auf Frau Noel als Controllerin, in Verbindung mit der Neu-Akquise von Trägern, übertragen. Ziel war es zum einen eine Trägervielfalt in Wesseling aufzubauen und zum anderen einen einheitlichen Qualitätsstandard zu entwickeln. Grundlage bildet die Entgeltvereinbarung, die neben den Qualitätsstandards, die Vergütung und Abrechnungen, die Laufzeit und Kündigung sowie die zur Entgeltvereinbarung zusätzlich erhaltenen Unterlagen dokumentiert und absichert. Controlling hat folgende Unterlagen als Anlage zur Entgeltvereinbarung entwickelt:  Definition einer Fachleistungsstunde mit Angabe zum Entgeltsatz  Vereinbarung zur Sicherstellung des Schutzauftrages nach §8a SGB VIII Folgende Personalunterlagen werden einmalig eingeholt:  Lebenslauf  Kopie Personalausweis  Datenschutzverpflichtung  Erweitertes Führungszeugnis  Kopie der vorhandenen Qualifikationen  Vereinbarung / Einverständniserklärung zur Einholung und Verarbeitung der genannten Unterlagen Des Weiteren erhält der Träger folgende Unterlagen zur Kenntnis:  Meldebogen für Hinweise auf Gefährdung des Wohls von Kindern und Jugendlichen  Bogen: Gesamteindruck/Einschätzung einer evtl. Gefährdung d. Kindes/Jugendlichen  Aktuelles Telefonverzeichnis mit wichtigen Nummern des Jugendamtes, der Polizeiwache, der Inobhutnahmestelle und der Rufbereitschaft  Wesselinger Familienwegweiser Die genannten Unterlagen liegen der Vorlage als Anlage bei. Im Rahmen des Abschlusses der Entgeltvereinbarung ist der Träger verpflichtet neben den Unterlagen zum Qualitätsstandard eine Kostenkalkulation sowie eine Leistungsbeschreibung zur angeboten Hilfe vorzulegen. Weiterhin ist ein entsprechender Versicherungsnachweis zu erbringen. 2. Lösung Der Jugendhilfeausschluss beschließt die vorgestellte Verfahrensweise zum Abschluss von Entgeltvereinbarung mit freien Trägern der Jugendhilfe als Qualitätsgrundlage. 3. Alternativen 4. Finanzielle Auswirkungen keine