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Beschlussvorlage (Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Wesseling GmbH - Ausübung des Stimmrechts des Vertreters der Stadt Wesseling als Gesellschafterin zum Jahresabschluss 2012)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
99 kB
Datum
16.07.2013
Erstellt
08.07.13, 17:10
Aktualisiert
08.07.13, 17:10
Beschlussvorlage (Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Wesseling GmbH - Ausübung des Stimmrechts des Vertreters der Stadt Wesseling als Gesellschafterin zum Jahresabschluss 2012) Beschlussvorlage (Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Wesseling GmbH - Ausübung des Stimmrechts des Vertreters der Stadt Wesseling als Gesellschafterin zum Jahresabschluss 2012) Beschlussvorlage (Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Wesseling GmbH - Ausübung des Stimmrechts des Vertreters der Stadt Wesseling als Gesellschafterin zum Jahresabschluss 2012)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 151/2013 1. Ergänzung Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Stadtwerke Wesseling GmbH Vorlage für Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Wesseling GmbH - Ausübung des Stimmrechts des Vertreters der Stadt Wesseling als Gesellschafterin zum Jahresabschluss 2012 Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 04.07.2013 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 151/2013 1. Ergänzung Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Frau Windhäuser 04.07.2013 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Rat Betreff: Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Wesseling GmbH - Ausübung des Stimmrechts des Vertreters der Stadt Wesseling als Gesellschafterin zum Jahresabschluss 2012 Beschlussentwurf: Der Bürgermeister als Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Wesseling GmbH wird ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung - den Jahresabschluss 2012 in der vorgelegten Form festzustellen, - entsprechend dem Gewinnverwendungsvorschlag von Aufsichtsrat und Geschäftsführung zu beschließen, - dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung der Stadtwerke Wesseling GmbH Entlastung für das Geschäftsjahr 2012 zu erteilen. Ergänzende Sachdarstellung: Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Wesseling GmbH hat in seiner Sitzung vom 03. Juli 2013 den Jahresabschluss 2012 – wie in der Vorlage beschrieben – gebilligt und sich dem Vorschlag der Geschäftsführung zur Gewinnverwendung angeschlossen. Der Aufsichtsrat hat darüber hinaus beschlossen, der Gesellschafterversammlung die Entlastung von Aufsichtsrat und Geschäftsführung vorzuschlagen.