Daten
Kommune
Bedburg
Größe
270 kB
Datum
06.12.2016
Erstellt
09.11.16, 18:01
Aktualisiert
05.12.16, 18:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP9221/2016
Fachdienst 2 - Finanzen
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Haupt- und Finanzausschuss
22.11.2016
Rat der Stadt Bedburg
06.12.2016
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Betreff:
Vorberatung der Kalkulation der Gebühren für die Entsorgung von
Grundstückentwässerungsanlagen in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2017
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, die vorgelegte
Kalkulation der Gebühren für die Entsorgung von Grundstückentwässerungsanlagen in
der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2017 zu beschließen.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Die Erstattung der Kosten, die der Stadt Bedburg aus der Entsorgung von
Grundstücksentwässerungsanlagen (abflusslose Gruben und Kleinkläranlagen) für häusliche
Abwässer entstehen, sind nach § 6 Abs. 1 Kommunalabgabengesetz (KAG) in Form von
Benutzungsgebühren zu erheben, weil diese Einrichtung überwiegend dem Vorteil einzelner
Personen bzw. Personengruppen dient.
Abfuhrleistung:
Die Stadt Bedburg bedient sich zur Abfuhr der Abwässer eines privaten Unternehmens. Der Preis
für diese Leistung beträgt derzeit 20,42 €/m³ zzgl. Mehrwertsteuer (24,30 €/m³) und wird aller
Voraussicht nach in 2017 stabil bleiben. Sofern sich wider Erwarten Änderungen ergeben, werden
diese nachgereicht.
Klärschlammbehandlung
Der anfallende Klärschlamm wird durch den Erftverband behandelt. Die hierfür entstehenden
Kosten betragen ab dem 01.01.2017:
für Abwasser aus abflusslosen Gruben bis einschließlich einem CSB-Wert
von 2.000 mg/l
1,90 €/m³
für Abwasser aus abflusslosen Gruben bis einschließlich einem CSB-Wert
von 2.000 mg/l bis einschließlich 30.000 mg/l
19,27 €/m³
für Fäkalien über CSB-Wert 30.000 mg/l
38,11 €/m³
für Chemietoiletten
59,72 €/m³
Die Verwaltungskosten werden mit einem 5%igen Aufschlag bewertet.
Beschlussvorlage WP9-221/2016
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STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
Berechnung:
Kalkulation 2017
Abwasser aus abflusslosen Gruben bis CSB Wert
2.000 mg/l
Abfuhrleistung
Klärschlammbehandlung
Zwischensumme
5 % Verwaltungskosten
Gebührensatz
Abwasser aus abflusslosen Gruben über CSB wert
2.000 mg/l bis zu 30.000 mg/l
Abfuhrleistung
Klärschlammbehandlung
Zwischensumme
5 % Verwaltungskosten
Gebührensatz
Fäkalienpreis über CSB Wert 30.000 mg/l
Abfuhrleistung
Klärschlammbehandlung
Zwischensumme
5 % Verwaltungskosten
Gebührensatz
Chemietoiletten
Abfuhrleistung
Klärschlammbehandlung
Zwischensumme
5 % Verwaltungskosten
Gebührensatz
Kalkulation 2016
24,30
1,90
26,20
1,31
27,51
€/m³
€/m³
€/m³
€/m³
€/m³
22,09
1,93
24,02
1,20
25,22
€/m³
€/m³
€/m³
€/m³
€/m³
24,30
19,27
43,57
2,18
45,75
€/m³
€/m³
€/m³
€/m³
€/m³
22,09
19,57
41,66
2,08
43,74
€/m³
€/m³
€/m³
€/m³
€/m³
24,30
38,11
62,41
3,12
65,53
€/m³
€/m³
€/m³
€/m³
€/m³
22,09
38,70
60,79
3,04
63,83
€/m³
€/m³
€/m³
€/m³
€/m³
24,30
59,72
84,02
4,20
88,22
€/m³
€/m³
€/m³
€/m³
€/m³
22,09
60,65
82,74
4,14
86,88
€/m³
€/m³
€/m³
€/m³
€/m³
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
X
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
Bedburg, den 03.11.2016
----------------------------------Eßer
----------------------------------Baum
----------------------------------Solbach
Fachdienstleiter
Stadtkämmerer
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP9-221/2016
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Sitzungsvorlage
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