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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage WP9-208/2016)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
145 kB
Datum
06.12.2016
Erstellt
11.11.16, 13:09
Aktualisiert
11.11.16, 13:09
Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage WP9-208/2016)

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Inhalt der Datei

ENTWURF Achte Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren, Kanalanschlussbeiträgen und Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse der Stadt Bedburg vom xx.xx.2016 Aufgrund der §§ 7, 8, 9 und 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 25. Juni 2015 (GV. NRW. S. 496), der §§ 1, 2, 4, 6 bis 8 und 10 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV NRW 1969, S. 712), zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 8 des Gesetzes vom 8. September 2015 (GV. NRW. S. 666), und des § 65 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LWG) in der Fassung des Artikels 1 des Gesetzes zur Änderung wasser- und wasserverbandsrechtlicher Vorschriften vom 8. Juli 2016 (GV. NRW. S. 559) hat der Rat der Stadt Bedburg in seiner Sitzung am 13.12.2016 folgende Achte Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren, Kanalanschlussbeiträgen und Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse beschlossen: Artikel I § 4 Abs. 6 erhält folgende Fassung: Ab dem Jahr 2017 beträgt die Gebühr je Kubikmeter Schmutzwasser 2,80 €. Artikel II § 5 Abs. 4 erhält folgende Fassung: Die Gebühr ab dem Jahr 2017 beträgt für jeden Quadratmeter bebauter und/oder befestigter Fläche nach § 5 Abs. 1 dieser Satzung jährlich 0,69 €. Artikel III Diese Änderungssatzung tritt zum 01.01.2017 in Kraft.