Daten
Kommune
Bedburg
Größe
460 kB
Datum
20.12.2016
Erstellt
09.11.16, 18:01
Aktualisiert
05.12.16, 18:03
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Zu TOP:__________
Drucksache: WP9181/2016 1. Ergänzung
Fachdienst 2 - Finanzen
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat der Stadt Bedburg
25.10.2016
Haupt- und Finanzausschuss
22.11.2016
Rat der Stadt Bedburg
20.12.2016
Abstimmungsergebnis:
Abgesetzt
Betreff:
Beratung des Entwurfs der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, den Entwurf der
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 in der vorgelegten Form unter
Berücksichtigung der empfohlenen Änderungen zu beschließen.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Der vom Stadtkämmerer aufgestellte und vom Bürgermeister bestätigte Entwurf der
Haushaltssatzung mit ihren Anlagen und Bestandteilen für das Haushaltsjahr 2017 wurde dem Rat
der Stadt Bedburg am 25.10.2016 gemäß § 80 Abs. 2 GO NRW zugeleitet und in gedruckter Form
bereitgestellt.
Die Bekanntmachung des Entwurfs der Haushaltssatzung im Amtsblatt des Rhein-Erft-Kreises
erfolgte am 02.11.2016 erfolgen.
Die Frist gemäß § 80 Abs. 3 GO NRW, in der Einwohner und Abgabepflichtige Einwendungen
erheben dürfen, beträgt 14 Tage. Einwohner und Abgabepflichtige haben demnach in der Zeit
vom 02.11.2016 bis zum 17.11.2016 die Gelegenheit, schriftlich oder zur Niederschrift
Einwendungen zu erheben. Bisher wurden keine Einwendungen erhoben.
Der Entwurf soll am 22.11.2016 vom Haupt- und Finanzausschuss beraten werden.
Die abschließende Beratung sowie die Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Bedburg sind
für den 13.12.2016 vorgesehen.
Landesprogramm „Gute Schule 2020“
Wie auf den Seiten 35 und 43 des Vorberichtes bzw. den textlichen Darstellungen in den
Teilplänen dargestellt, wurden teilweise Mittel aus dem Landesprogramm „Gute Schule 2020“ zur
Finanzierung verschiedener Maßnahmen und Projekte im vorliegenden Haushaltsplan planerisch
bereits berücksichtigt.
Einerseits wurden die nachstehend aufgeführten an Schulen bzw. Sporthallen vorgesehenen
Sanierungsmaßnahmen als Beitrag zur Haushaltskonsolidierung planerisch aus dem o.g.
Programm finanziert.
Sachkonto 5215000 – Unterhaltung der baulichen Anlagen
304001 Grundschule Bedburg (Abdichtung Außenwand)
2017
2018
2019
2020
€
€
€
€
10.000
304002 Turnhalle Oeppenstraße (Erneuerung Hallendecke)
305001 Grundschule Kirdorf (Erneuerung Schulhof)
305001 Grundschule Kirdorf (Neue Schließanlage)
305001 Grundschule Kirdorf (Neue Beleuchtung 5 Klassen)
305002 Mehrzweckhalle Kirdorf (Erneuerung Tür + Notausgang)
307002 Mehrzweckhalle Kirchherten (Dachsanierung Anbau über
Gesellschaftszimmer)
309001 Realschule (Verkabelung Pavillon)
310001 Gymnasium (Verdunklung PC-Raum)
310005 Mensa (Malerarbeiten)
40.000
65.000
7.000
12.500
8.000
60.000
40.000
7.000
4.000
141.500
Die Streichung oder Einschränkung dieser
entsprechenden Haushaltsverschlechterung.
Beschlussvorlage WP9-181/2016 1. Ergänzung
8.000
Konsolidierungsmaßnahme
60.000
führt
44.000
ggf.
zur
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STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
Weiterhin wurden die nachstehend aufgeführten Investitionen in die Verbesserung der ITAusstattung an städtischen Schulen planerisch als weiterer Beitrag zur Haushaltskonsolidierung
aus dem o.g. Landesprogramm finanziert.
Sachkonto 0811003 – Zugang
Betriebs- und
Geschäftsausstattung
2017
2018
2019
2020
€
€
€
€
207004 IT - Grundschule Bedburg
32.800
2.200
2.230
2.260
208004 IT - Grundschule Kirdorf
35.600
2.200
2.230
2.260
209004 IT - Grundschule Kaster
25.700
2.200
2.230
2.260
210004 IT - Grundschule Kirchherten
30.600
2.200
2.230
2.260
211004 IT - Hauptschule
37.100
2.900
2.930
2.960
212004 IT - Realschule
40.000
2.900
2.930
2.960
213008 IT - Gymnasium
88.700
7.500
7.580
7.660
290.500
22.100
22.360
22.620
Die Finanzierung dieser Investitionen wirkt durch die Ausweisung von Sonderposten und die
entsprechende ertragswirksame Auflösung über die Nutzungsdauer ergebnisverbessernd und
zwar wie folgt:
Sachkonto 4161100 – Erträge aus
der Auflösung von Sonderposten
2017
2018
2019
2020
€
€
€
€
207004 IT - Grundschule Bedburg
-3.280
-7.000
-7.450
-7.900
208004 IT - Grundschule Kirdorf
-3.560
-7.560
-8.000
-8.450
209004 IT - Grundschule Kaster
-2.570
-5.580
-6.030
-6.480
210004 IT - Grundschule Kirchherten
-3.060
-6.560
-7.010
-7.460
211004 IT - Hauptschule
-3.710
-8.000
-8.600
-9.200
212004 IT - Realschule
-4.000
-8.600
-9.200
-9.800
213008 IT - Gymnasium
-8.900
-19.200
-20.600
-22.300
-29.080
-62.500
-66.890
-71.590
Auch hier würde eine Streichung oder Einschränkung dieser Konsolidierungsmaßnahme ggf. zu
entsprechenden Haushaltsverschlechterung führen.
Insgesamt sind in den Planjahren folgende Beträge planerisch gebunden:
2017
2018
2019
2020
€
€
€
€
Im Entwurf berücksichtigte Summe
432.000
30.100
82.360
66.620
Jährlich bereitstehende Summe
422.000
422.000
422.000
422.000
noch verfügbar
-10.000
391.900
339.640
355.380
Beschlussvorlage WP9-181/2016 1. Ergänzung
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STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 4
Erkennbar ist, dass das Jahr 2017 planerisch „überzeichnet“ ist, so dass eine Maßnahme nicht
oder nur teilweise gefördert werden kann.
Selbstverständlich obliegt es den Ratsvertretern, die politischen Entscheidungen bei der
Verwendung der Mittel aus dem Landesprogramm Gute Schule 2020 zu treffen. Zu beachten ist,
dass sich dadurch ggf. die Planjahre 2017 bis 2020 verschlechtern.
Mit Schnellbrief Nr. 303/2016 veröffentlichte der Städte-und Gemeindebund den Entwurf des
Schuldendiensthilfegesetzes NRW, in der die Verbuchung der Kredite von der NRW-Bank und der
Schuldendiensthilfe des Landes im Rahmen des Programms „Gute Schule 2020“ im kommunalen
Haushalt geregelt wird (s. Anlage). Die bereits im Entwurf berücksichtigten Finanzierungen aus
dem vorgenannten Programm werden hinsichtlich der nunmehr bekannten Kontierungen korrigiert
werden müssen. Allerdings ändert die dies nichts an den ausgewiesenen Ergebnissen.
November-Steuerschätzung
Die Ergebnisse der November-Steuerschätzung wurden mit Schnellbrief Nr. 309/2016 des
NWSTGB am 04.11.2016 veröffentlicht. In Relation zur Mai-Steuerschätzung sinken die
Einnahmeerwartungen für die Gemeinden um 0,8 Mrd. €. Dies verteilt sich auf die einzelnen Jahre
wie folgt:
2016:
2017:
2018:
2019:
2020:
0,7 Mrd. €
0,0 Mrd. €
0,3 Mrd. €
0,5 Mrd. €
0,7 Mrd. €
Hier bleibt allerdings die ausstehende Regionalisierung der Ergebnisse für NRW abzuwarten.
Schlüsselzuweisungen
Aufgrund der ersten Modellrechnung durch IT.NRW erhöht sich der Betrag der
Schlüsselzuweisungen für 2017 in Höhe von rd. 61 T€.
Kreisumlage 2017/2018
Die Festsetzung der Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2017 erfolgt auf der Grundlage des vom
Rhein Rhein-Erft-Kreis mitgeteilten Umlagesatzes von 41,3%.
Die Kreisumlage reduziert sich gegenüber der Festsetzung im Entwurf um rd. 411 T€ auf rd. 11,3
Mio. €.
Dieser absolute Betrag wird für die Folgejahre entsprechend der Orientierungsdaten des
Ministeriums für Inneres und Kommunales NRW (MIK NRW) bezogen auf die
Transferaufwendungen (maßgeblicher Posten im Kreishaushalt) fortgeschrieben.
Beschlussvorlage WP9-181/2016 1. Ergänzung
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Sitzungsvorlage
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Differenzierte Kreisumlage aus der Mehrbelastung ÖPNV
Hier geht der Rhein-Erft-Kreis für 2017 von einer Umlage von rd. 403.000 € aus und für 2018 in
Höhe von rd. 428.000 € aus. Im Entwurf des städtischen Haushaltes wurden 382.000 € in 2017
und 385.000 € in 2018 veranschlagt, so dass eine Korrektur vorzunehmen ist.
Der prozentuale Anstieg von 2017 nach 2018 ist mit 6,2% relativ hoch. Die Berechnungen
beruhen lt. Mitteilung des REK auf einer Prognoserechnung vom 08.08.2016 seitens der REVG.
Im Entwurf wurde der Wert 2017 lediglich mit + 1% jährlich fortgeschrieben. Es wird eine
Anpassung der Fortschreibung auf jährlich + 2% vorgenommen.
Änderung im Unterhaltsvorschussgesetz (UVG)
Mit Schnellbrief Nr. 305/2016 teilte der NWSTGB mit, dass zum 01.01.2017 eine Änderung im
UVG vorgesehen ist.
Auszug aus dem Schnellbrief:
„Nach § 8 Abs. 1 UVG werden die Kosten der Unterhaltsvorschussgewährung zu 33 % vom Bund und zu 66
% von den Ländern getragen, wobei das Gesetz eine angemessene Aufteilung der nicht vom Bund zu
zahlenden Geldleistungen auf Länder und Gemeinden in die Befugnis der Länder legt. Das Gesetz zur
Ausführung des Unterhaltsvorschussgesetzes NRW regelt, dass die Kommunen 80 % des Landesanteils
tragen. Eine Ausweitung des Anspruchs auf Unterhaltsvorschuss hätte demnach eine deutliche weitere
Belastung der Kommunen zur Folge.
Unabhängig davon, ob es gelingen wird, in dieser Frage zu einer für die nordrhein westfälischen Kommunen
sachgerechten Lösung in den Gesprächen zwischen Bund und Ländern zu kommen, ist allerdings zudem
hervorzuheben, dass die beabsichtigten Regelungen – unabhängig von ihren sozialpolitischen Zielsetzungen
– massive personelle und organisatorische Folgewirkungen aufgrund der Vervielfachung der Fallzahlen auf
die Kommunen hätten. Insbesondere das in Aussicht gestellte Inkrafttreten zum 01.01.2017 dürfte
schlichtweg faktisch unmöglich sein. Den Kommunen fehlen hierzu die personellen und sächlichen
Ressourcen, die – unabhängig von der Finanzierung – auch nicht so kurzfristig aufgebaut werden könnten.“
Nach ersten Schätzungen des zuständigen Fachdienstes ist jährlich mit einer Mehrbelastung in
Höhe von rd. 170 T€ zu rechnen. Hierin enthalten sind Personalaufwendungen für eine zusätzliche
Kraft.
Energiewirtschaftliche Beteiligungen
Der Rat der Stadt Bedburg hat am 25.10.2016 beschlossen, sich an einer Strom- sowie einer
Gasnetzgesellschaft mit jeweils 51% zu beteiligen. Die Auswirkungen auf den städtischen
Haushalt waren in den Anlagen zur Sitzungsvorlage WP9-169/2016 2. Ergänzung bzw. zur
Sitzungsvorlage WP9-165/2016 1. Ergänzung dargestellt.
Im Haushaltsentwurf 2017 sind Beträge hinsichtlich dieser energiewirtschaftlichen Beteiligungen
enthalten. Diese sind aufgrund der o.g. aktuelleren Werte entsprechend anzupassen. In den
Jahren 2017 bis 2019 ist die Veränderung geringfügig schlechter. In den Jahren 2020 bis 2022
dann im Durchschnitt um jährlich 20 T€ besser als geplant. Danach wird es dann im Durchschnitt
um jährlich rd. 80 T€ schlechter. Hauptursache sind die veranschlagten Zinsaufwendungen.
Beschlussvorlage WP9-181/2016 1. Ergänzung
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Sitzungsvorlage
Seite: 6
Änderungen aufgrund der Gebührenkalkulationen
Abwasserbeseitigung
Aufgrund der Beitragsprognose des Erftverbandes kann der Ansatz für Transferaufwendungen um
70 T€ gesenkt werden. Aufgrund der nunmehr für den HFA vorbereiteten Gebührenkalkulation ist
der Ansatz der Benutzungsgebühren in 2017 um 250 T€ zu reduzieren. Demgegenüber steht
allerdings ein Mehrertrag aus der Auflösung des Sonderposten für Gebührenausgleich aus
Vorjahren in Höhe von 56 T€.
Abfallbeseitigung
Die Haushaltsansätze sind in gleichem Maße bei den Erträge aus Benutzungsgebühren und bei
den Aufwendungen für Unternehmerentschädigung und Gebühren des Rhein-Erft-Kreises
geringfügig anzupassen.
Personalaufwand
Stellenplanerweiterungen
Aufgrund der Änderungen des § 2b des Umsatzsteuergesetzes werden gravierende Änderungen
auf die Kommunen in Bezug auf zu versteuernde Aufgabenbereiche zukommen. Die Stadt
Bedburg hat die Option wahrgenommen bis 2020 das „alte Recht“ anzuwenden gezogen (jederzeit
widerrufbar). Dennoch ist ein hohes Maß an Vorbereitungsarbeiten bis 2020 zu leisten. Weiterhin
ist aufgrund der Mehrheitsbeteiligung an den Netzgesellschaften ab 2017 die Aufstellung eines
Gesamtabschlusses für die Stadt Bedburg pflichtig. Die steuerlichen Belange hinsichtlich der
Betriebe gewerblicher Art (Bäder, Windpark, Netzgesellschaften) bzw. des evtl. zu gründenden
Stadtwerkes sind ebenfalls sehr komplex.
Von daher
soll schnellstmöglich eine Stellenausschreibung zur Einstellung eines
Steuerfachangestellten bzw. Finanzwirtes (ggf. Diplomfinanzwirt) schnellstmöglich durchgeführt
werden, um den Fachdienst 2 –Finanzen – entsprechend der wahrzunehmenden Aufgaben
aufzustellen.
Die Aufwendungen werden sich auf rd. 50 T€ pro Jahr belaufen.
Die Aufstockung im Bereich des UVG wurde bereits zuvor erwähnt (Mehraufwand rd. 50 T€).
Aufgrund der anstehenden Verbesserung der IT-Ausstattung an städtischen Schulen (s. auch
Programm Gute-Schule-2020) soll eine zusätzliche Fachkraft eingestellt werden (Mehraufwand rd.
50 T€); derzeit wird allerdings auch noch geprüft, ob die entsprechenden Dienstleistungen bei
einer externen Vergabe mit effektiverem Ergebnis eingekauft werden können.
Änderung von Stellenwertigkeiten
Weiterhin sind gegenüber dem Entwurf des Stellenplans die Wertigkeiten verschiedener Stellen
anzupassen, was im Ergebnis zu einer jährlichen durchschnittlichen Mehrbelastung des
Haushaltes in Höhe von rd. 25 T€ führen wird.
Der geänderte Stellenplan bzw. die Erläuterungen des Fachdienstes 1 – Personal, Organisation
und Ratsangelegenheiten zum Stellenplan sind als Anlage beigefügt.
Beschlussvorlage WP9-181/2016 1. Ergänzung
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STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 7
Die bisher bekannten Änderung des Haushaltes sind nachstehend saldiert aufgeführt:
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026
Plan
Plan
Plan
Plan
Plan
Plan
Plan
Plan
Plan
Plan
6.959.697
3.819.679
2.675.862
854.703
578.943
-391.438
-631.615
-1.015.657
-1.502.817
-2.339.358
124.000
80.000
30.000
30.000
30.000
30.000
30.000
30.000
30.000
30.000
Veränderung Allg.
Finanzwirtschaft;
Pr.-Gr. 16.415
-472.000
-465.000
-478.000
-484.000
-504.000
-508.000
-515.000
-521.000
-526.000
-512.000
Veränderung UVG;
Pr.-Gr.
168.400
169.400
169.900
170.400
170.900
171.400
171.900
172.400
172.900
173.400
21.000
43.000
44.000
45.000
46.000
47.000
48.000
49.000
50.000
51.000
1.000
8.000
6.000
-11.000
-22.000
-31.000
34.000
95.000
102.000
88.000
Veränderung Innere Verwaltung –
Finanzen
Pr.-Gr. 01.111
47.900
49.100
49.700
50.200
50.600
51.100
51.700
52.200
52.700
53.100
Veränderung Innere Verwaltung –
IT
Pr.-Gr. 01.111
48.900
49.900
50.400
50.900
51.400
51.900
52.400
52.900
53.400
53.900
Veränderung Innere Verwaltung –
Personal
Pr.-Gr. 01.111
1.500
4.500
4.550
4.600
4.650
4.700
4.750
4.800
4.850
4.900
Veränderung Innere Verwaltung –
Öffentlichkeitsarbeit
Pr.-Gr. 01.111
9.000
9.200
9.290
9.380
9.470
9.560
9.660
9.760
9.860
9.960
Veränderung Schulträgeraufgaben
- allg. Schulverwaltung
Pr.-Gr. 03.243
1.500
4.500
4.550
4.600
4.650
4.700
4.750
4.800
4.850
4.900
Veränderung Innere Verwaltung –
Pensionsrückstellungen
Pr.-Gr. 01.111
20.000
6.000
6.000
6.000
6.000
6.000
6.000
6.000
6.000
6.000
Neuer Saldo
6.930.897
3.778.279
2.572.252
730.783
426.613
-554.078
-733.455
-1.059.797
-1.542.257
-2.376.198
Veränderung
-28.800
-41.400
-103.610
-123.920
-152.330
-162.640
-101.840
-44.140
-39.440
-36.840
Saldo lt. Entwurf
Veränderung
Abwasserbeseitigung;
Pr.-Gr. 11.538
Veränderung ÖPNV;
Pr.-Gr. 12.547
Veränderung energiew.
Beteiligungen
Pr.-Gr. 15.573
Im Durchschnitt verbessern sich die einzelnen Planjahre um rd. 83 T€ gegenüber den
Festsetzungen im Haushaltsentwurf 2017.
Hinzuweisen ist allerdings an dieser Stelle, dass gewisse Risiken durch die Regionalisierung der
Novembersteuerschätzung bestehen und zumindest für die Aufstellung des Haushaltsplans 2018
ggf. eine Verschlechterung bei der Kreisumlage nicht ausgeschlossen werden kann.
Beschlussvorlage WP9-181/2016 1. Ergänzung
Seite 7
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Sitzungsvorlage
Seite: 8
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
X
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
Bedburg, den 08.11.2016
----------------------------------Eßer
----------------------------------Baum
----------------------------------Solbach
Fachdienstleiter
Stadtkämmerer
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP9-181/2016 1. Ergänzung
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