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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage WP9-181/2016 1. Ergänzung)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
482 kB
Datum
20.12.2016
Erstellt
11.11.16, 13:09
Aktualisiert
11.11.16, 13:09
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Inhalt der Datei

Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen Ministerium für Inneres und Kommunales NRW, 40190 Düsseldorf Seite 1 von 5 Aktenzeichen -Elektronische Post- (bei Antwort bitte angeben) 34-46.11 Bezirksregierungen Arnsberg Detmold Düsseldorf Telefon 0211 871-2468 Telefax 0211 871- Köln Münster nachrichtlich > Gemeindeprüfungsanstalt NRW Postfach 101879 44608 Herne Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen Kaiserswerther Straße 199-201 \ \ 40474 Düsseldorf Städtetag Nordrhein-Westfalen Lindenallee 13-17 50968 Köln Landkreistag Nordrhein-Westfalen Kavalleriestraße 8 40213 Düsseldorf Dienstgebäude: Gesetz über die Leistung von Schuldendiensthilfen für Kredite zur Sanierung, Modernisierung und zum Ausbau der kommunalen Schulinfrastruktur in Nordrhein-Westfalen (Schuldendiensthilfege¬ setz Nordrhein-Westfalen) Friedrichstr. 62-80 40217 Düsseldorf Lieferanschrift: Fürstenwall 129 Verbuchung derKredite von der NRW.BANK und der Schuldendiensthil¬ fe des Landes im Rahmen des Programms „Gute Schule 2020 im kommunalen Haushalt 40217 Düsseldorf Telefon 0211 871-01 Telefax 0211 871-3355 poststelle@mik.nrw.de Das Land Nordrhein-Westfalen beabsichtigt, die Schulinfrastruktur in Nordrhein-Westfalen zu stärken. Hierzu stellt die NRW.BANK den nord¬ rhein-westfälischen Kommunen in den Jahren 2017 - 2020 durch das Programm „NRW.BANK.Gute Schule 2020 Kredite in einer Gesamthö¬ he von bis zu zwei Milliarden Euro zur Verfügung. Das Land übernimmt in voller Höhe die Tilgungsleistungen und - soweit sie notwendig wer- www. ik.nrw.de Öffentliche Verkehrsmittel: Rheinbahnlinien 732, 736, 835, 836, U71, U72, U73, U83 Haltestelle: Kirchplatz den - auch die Zinsleistungen für sämtliche Kredite, die die Kommunen im Rahmen des Programms aufnehmen. Die Tilgungs- und ggf. Zinsleis¬ tungen werden vom Land unmittelbar an die NRW.BANK geleistet. Die Laufzeit der Kredite beträgt 20 Jahre. Das erste Jahr ist tilgungsfrei. 1. Einordnung der Kredite Mit dem Programm NRW.BANK.Gute Schule 2020 werden Kredite für die Sanierung, Modernisierung und den Ausbau der baulichen und digi¬ talen Schulinfrastruktur zur Verfügung gestellt. Sowohl Hnvestiyej als auch konsumtive Maßnahmen dürfen also aus Mitteln des Programms finanziert werden. Soweit ein Darlehen überwiegend zur Finanzierung von Investitionen dient, handelt es sich um einen Kredit'im Sinne des § 86 der Gemeindeordnung (GO). Dient das Darlehen dagegen überwie¬ gend zur Finanzierung konsumtiver Maßnahmen, handeltj es sich um einen Kredit zur Liquiditätssicherung gemäß §\89 Abs. 2 GO. Generell gilt für die Aufnahme der Krodito Folgendes: • Mit Rücksicht darauf, dass das Land die Kommunen von sämtli¬ chen Zins- und Tilgungsleistungen freistellt, bleiben alle im Rah¬ men des Programms a genommenen Kredite im Sinne des § 86 GO bei etwai en finanzaufsichtlichen Beschränkungen der investiven Fremdfinanzierungsmöglichkeiten außer Betracht. • Aus dem gleichen Grund habe ich keine Bedenken gegen die Aufnahme von Krediten zur Liquiditätssicherung, die nicht dem Ausgleich unterjähriger Liquiditätsschwankungen dienen, soweit sie im Rahmen des Programms erfolgt. • Im Rahmen der Haushaltsplanung für die Jahre 2017 bis 2020 haben ie Kommunen die geplante Aufnahme von Krediten aus dem Programm bei der Festlegung der Kreditermächtigung ge¬ mäß § 86 Abs. 2 GO zu berücksichtigen. Gleiches gilt für die Festlegung des Höchstbetrags für die Kredite zur Liquiditätssi¬ cherung gemäß § 89 Abs. 2 GO, sofern die Durchführung kon¬ sumtiver Maßnahmen geplant ist. • Im Übrigen bleiben im Rahmen des Programms aufgenommene Kredite bei den in § 82 Absatz 2 GO NRW genannten Höchstbe¬ trägen zur Aufnahme von Investitionskrediten außer Betracht. Seite 3 von 5 2. Hinweise zur Verbuchung von Kreditaufnahme, Schulden¬ diensthilfe sowie der darauf folgenden Mittelverwendung a. Kredite zur Finanzierung von investiven Maßnahmen • Kredite, die zur Finanzierung von durch Investitionen geprägten Maßnahmen aufgenommen werden, erhöhen mit Auszahlung des Darlehens die Bilanzposition der liquiden Mittel (Kontengruppe 18). Die Einzahlung der Darlehenssumme ist in der Finanzrechnung unter den Einzahlungen aus der Aufnahme von in estiven Darlehen (Kontenart 692) zu berücksichtigen. Demgegenüber steigen die Verbindlichkeiten aus Krediten für Investi ionen von Kreditinstituten (Kontengruppe 32) in Höhe des gewä rten Darle¬ hens. \ • Die Kommune leistet zur Durchführung der Maßnahmen Auszah¬ lungen aus Investitionstätigkeit (Kontengru ppe 78) entsprechend der jeweiligen investiven Maßnahmen. • Im Zeitpunkt der Aktivierung des erworbenen bzw. fertiggestellten Vermögensgegenstandes entsteht eine Forderung aus Transfer¬ leistungen der Kommune gegenüber dem Land auf vollständige Tilgungsleistung in Bezug auf das Darlehen, aus dem der Ver¬ mögensgegenstand finanziert wurde. Diese ist ebenfalls bilanziell darzustellen' (Kontengruppe 16). Demgegenüber wird ein ent¬ sprechender., „sonstiger Sonderposten (Kontengruppe 24) gebil- det, der sich auf den jeweiligen Vermögensgegenstand bezieht. Dieser/Sonderposten wird in Anlehnung an § 43 Absatz 5 GemHVO entsprechend der jährlichen Abschreibung des Vermö¬ gensgegenstandes über die jeweilige Nutzungsdauer ertrags¬ wirksam aufgelöst. • Auf die Ergebnisrechnung wirkt sich dies insoweit aus, als einer¬ seits die Abschreibungen auf den Vermögensgegenstand (Kon¬ tengruppe 57) als Aufwand zu buchen und andererseits ein Er¬ trag aus der Schuldendiensthilfe des Landes (Kontenart 423), der die Auflösung des sonstigen Sonderpostens abbildet, zu buchen ist. Für den Fall, dass die Kommune ein Grundstück aus Mitteln des Programms erwirbt, ist ebenfalls ein Sonderposten zu bilden. Die ertragswirksame Auflösung eines Sonderpostens scheidet al¬ lerdings mangels entstehender Abschreibungen aus. Im Übrigen ist die skizzierte Vorgehensweise jedoch entsprechend anzuwen¬ den. Die NRW.BANK teilt jeder Kommune im Rahmen des jährlichen Kontoauszugs zum 31.12. eines Jahres die Höhe der Tilgungs¬ und ggf. Zinsleistung des Landes mit. Die Kommune reduziert sowohl die gegenüber dem Land bestehende Forde ung als auch die gegenüber der NRW.BANK bestehende Verbindlichkeit in der Bilanz entsprechend der Tilgungsleistung des Landes. Sofern es zu Zinszahlungen des Lan es kommt, we,rden die bei der Kommune zu buchenden Zinsaüfwendungen (Kontenart 551) durch entsprechende Transfererträge aus Schuldendiensthilfen (Kontenart 423) in Höhe der jährlichen Zinsleistung des Landes aus der Schuldendiensthilfe neutralisiert. b. Liquiditätskredite zur Finanzierung von konsumtiven Maßnahmen Nimmt die Kommune einen Kredit zur Finanzierung von kon¬ sumtiven Maßnahmen im Rahmen des Programms auf, steigen mit Auszahlung der Mittel die Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssieherung (Kontengruppe 33) und zugleich die liquiden Mittel (Kontengruppe 18). Die Einzahlung der Darlehenssumme ist in der Finanzrechnung unter den Einzahlungen aus der Auf¬ nahme von Liquiditätskrediten (Kontenart 693) zu berücksichti¬ gen. / Da mit dem Kredit Modernisierungen und Sanierungen in der Schulinfrastruktur, die konsumtiver Art sind, finanziert werden, betreffen entsprechende Auszahlungen die laufende Verwal¬ tungstätigkeit (Kontengruppe 72) und in der Ergebnisrechnung den Aufwand für Sach- und Dienstleistungen (Kontengruppe 52). Sobald die Kommune konsumtive Maßnahmen durchführt und Aufwendungen hierfür verbucht, entsteht eine Forderung aus Transferleistungen (Kontengruppe 16) gegenüber dem Land in Höhe des für die konsumtiven Maßnahmen gewährten Darle¬ hens. Dieser Forderung steht ein Ertrag aus Transferleistungen durch die Schuldendiensthilfe (Kontenart 423) in gleicher Höhe gegenüber. Auch hier erfolgt eine jährliche Reduzierung der For¬ derung wie auch der Verbindlichkeit, nachdem die NRW.BANK der Kommune im Rahmen des jährlichen Kontoauszugs die om Land geleisteten Tilgungs- und ggf. Zinsleistungen mitgeteilt hat. • Sofern es zu Zinszahlungen des Landes kommt, werden die bei der Kommune zu buchenden Zinsaufwendungen (Kontenart 551) durch entsprechende Transfererträge aus Schul endiensthilfen (Kontenart 423) in Höhe der jährlichen Zinsleistung es Landes aus der Schuldendiensthilfe neutralisiert Generell gilt:. Im Vorbericht zum jährlichen Haushaltsplan ist .die Vorgehensweise bei der Inanspruchnahme von Mitteln des Programms Gute Schule 2020 unabhängig von der Art des Kredites - zu erläutern. Die aus dem Pro¬ gramm entstehenden Positionen und deren,jährliche Entwicklung müs¬ sen im Anhang zum jeweiligen Jahresabschluss erläutert und in den entsprechenden Übersichten gesondert ausgewiesen werden. Ich bitte Sie,.die Aufsichtsbehörden und die Kommunen Ihres Bezirks auf die Regelungen dieses Runderlasses hinzuweisen. Im Auftrag (Johannes Winkel)