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Beschlussvorlage (Unterbringung von Asylsuchenden Bau von weiteren Gebäuden in Bedburg-Kaster)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
194 kB
Datum
25.10.2016
Erstellt
12.10.16, 18:03
Aktualisiert
08.12.16, 12:02
Beschlussvorlage (Unterbringung von Asylsuchenden
Bau von weiteren Gebäuden in Bedburg-Kaster) Beschlussvorlage (Unterbringung von Asylsuchenden
Bau von weiteren Gebäuden in Bedburg-Kaster) Beschlussvorlage (Unterbringung von Asylsuchenden
Bau von weiteren Gebäuden in Bedburg-Kaster)

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Zu TOP:__________ Drucksache: WP9180/2016 Fachdienst 6 - Hochbau, Tiefbau, Bauhof Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Rat der Stadt Bedburg Sitzungstermin: 25.10.2016 Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Betreff: Unterbringung von Asylsuchenden Bau von weiteren Gebäuden in Bedburg-Kaster Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg stimmt der von der Verwaltung in der Begründung der Sitzungsvorlage vorgeschlagenen und erläuterten weiteren Vorgehensweise hinsichtlich der Errichtung von zwei Wohngebäuden in Kaster zwischen Multihalle und Sportplatz „Am Tiergarten“ zu. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: In seiner Sitzung vom 20.09.2016 hat der Rat unter TOP 5, Bau weiterer Asylunterkünfte, Drucksache WP9-160/2016 entschieden, zunächst zwei weitere Häuser im Bereich der Ackerfläche zwischen Multihalle und Sportplatz „Am Tiergarten“ zu errichten. Die neu zu errichtenden Bauwerke werden im gleichen Stil errichtet, wie die beiden bereits fertiggestellten Gebäude in der Barbarastraße und der Herderstraße. Beide Immobilien werden nicht unterkellert. Anzahl der Wohneinheiten: Die Aufteilung erfolgt kleinteiliger, sodass je Haus statt 6 Wohnungen nunmehr 9 Wohneinheiten geschaffen werden. Aufgrund der Erfahrungen aus den letzten Monaten bei der Zuteilung der Asylsuchenden durch die Bezirksregierung Arnsberg hält der Fachdienst 3 es für sinnvoll, die nun zu errichtenden Gebäude mit kleineren Wohneinheiten auszustatten, so dass zukünftig noch flexibler und sozialverträglicher auf Zuweisungen reagiert werden kann. Barrierefreiheit Beide Gebäude werden, nicht zuletzt auch im Hinblick auf eine spätere Vermietbarkeit barrierefrei ausgeführt. Das bedeutet, dass jedes Bauwerk mit einem Aufzug ausgestattet wird. Des Weiteren werden die Verkehrswege, sowohl in den frei zugänglichen Fluren, als auch in den Wohnungen so gebaut, dass eine Befahrung, z. B. mit Rollstühlen, möglich ist. Hieraus resultiert, dass die Neubauten im Vergleich zu den Gebäuden an der Herderstraße und der Barbarastraße etwa einen Meter länger und breiter werden. Anträge auf Wohnungsbauförderung Die Verwaltung beabsichtigt keine Anträge auf Wohnungsbauförderung stellen. Nach Rücksprache mit dem Rhein-Erft-Kreis sind die Fördermittel für dieses Jahr bereits überzeichnet. Genehmigte Anträge aus 2016, deren Fördermittel noch nicht ausgezahlt wurden, müssen aus den Mitteln des Jahres 2017 bedient werden. Auch wenn das Förderprogramm voraussichtlich im nächsten Jahr Gültigkeit haben wird, bestehen durch die anstehenden Landtagswahlen und die damit möglicherweise einhergehenden Verzögerungen in parlamentarischen und verwaltungstechnischen Verfahren gewisse Unsicherheiten. Durch die mit der Fördermaßnahme verbundene Mietbindung und des zu zahlenden Verwaltungskostenbeitrages ist unter Berücksichtigung des derzeitigen Zinsniveaus für Kommunen kein finanzieller Vorteil durch den Tilgungsnachlass gegeben. Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass eine evtl. mittel- oder langfristig gewünschte Veräußerung der Immobilien durch die Mietbindung über einen Zeitraum von 20 – 25 Jahren sich schwieriger gestalten könnte. Letztendlich muss berücksichtigt werden, dass es bei Stellung eines Antrages auf Wohnraumförderung zu nicht unerheblichen zeitlichen Verzögerungen bzgl. des Baubeginns kommen kann, da mit der Maßnahme erst nach Förderzusage begonnen werden darf. Kosten Nach der vorliegenden Kostenschätzung des beauftragten Architekturbüros werden die Kosten je Gebäude mit 1,45 Mio.€ brutto incl. Planungsleistungen veranschlagt. Beschlussvorlage WP9-180/2016 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja x Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: ----------------------------------L. Karren ----------------------------------W. Naujock ----------------------------------Solbach Sachbearbeiter(in) Fachdienstleiter(in) Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-180/2016 Seite 3