Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
54 kB
Datum
06.07.2010
Erstellt
15.09.10, 09:50
Aktualisiert
09.06.11, 06:30
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
der Sitzung
des Rates am 06.07.2010
27
Änderung der Satzung für das Jugendamt (256/2010)
Die Satzung für das Jugendamt wird in § 4 Absatz 4 um den Passus „…des
Behindertenbeirats…“ ergänzt.
Der § 4 Absatz 4 lautet damit vollständig:
„Darüber hinaus gehören dem Jugendhilfeausschuss als beratende Mitglieder an: je eine
sachkundige Frau bzw. ein sachkundiger Mann nach § 5 Abs. 3 AG – KJHG, die vom Rat auf
Vorschlag des Behindertenbeirats, des Stadtjugendrings und des Stadtelternrats nach den
Bestimmungen des AG – KJHG und der Gemeindeordnung NW gewählt werden“.
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)