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Beschlussvorlage (Einrichtung eines Babysitterpools)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
206 kB
Datum
07.06.2016
Erstellt
23.05.16, 18:01
Aktualisiert
19.10.16, 18:01
Beschlussvorlage (Einrichtung eines Babysitterpools) Beschlussvorlage (Einrichtung eines Babysitterpools) Beschlussvorlage (Einrichtung eines Babysitterpools)

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Zu TOP:__________ Drucksache: WP9-95/2016 Fachdienst 4 - Schule, Bildung und Jugend Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 07.06.2016 Betreff: Einrichtung eines Babysitterpools Beschlussvorschlag: Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Im Rahmen des Haupt- und Finanzausschusses am 08.03.2016 hat die CDU-Fraktion den Antrag an das Jugendamt gestellt, die Einrichtung eines „Babysitterpools“ zu prüfen. Auf diesen sollen Eltern zurückgreifen können, wenn flexible Angebote neben der Betreuung in Kindertagesstätten benötigt werden. Zudem sollten geeignete Anbieter / Anbieterinnen vom Jugendamt mit einem Zertifikat ausgestattet werden. Sofern die Betreuungsangebote in einer Kindertageseinrichtung nicht ausreichend sind, haben Eltern mit entsprechendem Betreuungsbedarf zunächst die Möglichkeit, auf öffentlich geförderte, vom Jugendamt überprüfte Tagespflegepersonen zurückzugreifen. Einzige Voraussetzungen für eine öffentliche Förderung bei einer Tagespflege ist der Mindestbedarf an Betreuung von 15 Stunden wöchentlich. Wenn ein flexiblerer und geringerer Betreuungsbedarf vorliegt, können sich Eltern und Tagespflegepersonen (wenn freie Kapazitäten vorliegen) selbstverständlich auch auf eine Betreuung einigen. In diesem Fall bleibt die öffentliche Förderung aus und die Beziehung zwischen Eltern und Betreuungsperson ist rein privatrechtlicher Art. Ebenso gestaltet sich das Verhältnis bei Vereinbarungen zwischen Erziehungsberechtigten und anderen Betreuungspersonen (z.B. „Babysittern“). Ohne Beteiligung der Stadt kommt zwischen zwei oder mehreren Personen ein privatrechtlicher Vertrag über die Betreuung eines oder mehrerer Kinder zum Tragen. Neben der Vergütung bleiben auch die haftungsrechtlichen Aspekte in diesem privaten Vertragsverhältnis und müssen dort erörtert werden. Letzteres ist für das Jugendamt ein nicht unwesentliches Kriterium und Ausschlussgrund für die Erteilung von Zertifikaten von „Babysittern“. Im Gegensatz zu Tagespflegepersonen steht es dem Jugendamt nicht zu, Erbringer von privater Kinderbetreuung zu überprüfen. Die Fachberatung für Kindertagespflege prüft Tagespflegepersonen laufend, verantwortet somit ein Stück weit die Arbeit dieser Personen und steht mit in der Haftung. Dies ist bei Babysittern nicht der Fall und auch nicht möglich. Daher ist die Ausstellung eines Zertifikates, welches mindestens eine Verantwortung des Jugendamtes für die Tätigkeit des Babysitters suggeriert, für die Verwaltung nicht vertretbar. Um Angebot und Bedarf in diesem Bereich zueinander zu bringen, könnte zukünftig die angedachte und noch zu realisierende Taschengeldbörse genutzt werden. Dabei würde jedoch hervorzuheben sein, dass es lediglich um ein Zusammenbringen von Angebot und Nachfrage geht und keinerlei Haftung damit verbunden ist. Nach Rückfrage in den Kindertagesstätten wurde der Verwaltung zudem berichtet, dass aus den Einrichtungen heraus schon ein gutes Netzwerk an Babysittern existiert. Dort sind es zumeist Praktikanten, die auf diese Weise noch etwas dazuverdienen wollen und den Eltern (sowie Erziehern) durch die Arbeit in der Kindertagesstätte schon bekannt sind. Auch auf öffentlichen Internetplattformen wie z.B. www.hallobabysitter.de sind in Bedburg und näherer Umgebung fast ein Dutzend Babysitter gelistet. Die Nutzung des Dienstes ist für alle Beteiligten kostenlos; die Anbieter sind mit diversen Daten und einem persönlichen Foto aufgeführt. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Beschlussvorlage WP9-95/2016 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Finanzielle Auswirkungen: Nein  Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: ----------------------------------Esser ----------------------------------Brunken ----------------------------------Solbach Leitung Jugendamt Fachdienstleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-95/2016 Seite 3