Daten
Kommune
Bedburg
Größe
206 kB
Datum
07.06.2016
Erstellt
23.05.16, 18:01
Aktualisiert
19.10.16, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP9-95/2016
Fachdienst 4 - Schule, Bildung und
Jugend
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
07.06.2016
Betreff:
Einrichtung eines Babysitterpools
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Im Rahmen des Haupt- und Finanzausschusses am 08.03.2016 hat die CDU-Fraktion den Antrag
an das Jugendamt gestellt, die Einrichtung eines „Babysitterpools“ zu prüfen. Auf diesen sollen
Eltern zurückgreifen können, wenn flexible Angebote neben der Betreuung in Kindertagesstätten
benötigt werden. Zudem sollten geeignete Anbieter / Anbieterinnen vom Jugendamt mit einem
Zertifikat ausgestattet werden.
Sofern die Betreuungsangebote in einer Kindertageseinrichtung nicht ausreichend sind, haben
Eltern mit entsprechendem Betreuungsbedarf zunächst die Möglichkeit, auf öffentlich geförderte,
vom Jugendamt überprüfte Tagespflegepersonen zurückzugreifen. Einzige Voraussetzungen für
eine öffentliche Förderung bei einer Tagespflege ist der Mindestbedarf an Betreuung von 15
Stunden wöchentlich. Wenn ein flexiblerer und geringerer Betreuungsbedarf vorliegt, können sich
Eltern und Tagespflegepersonen (wenn freie Kapazitäten vorliegen) selbstverständlich auch auf
eine Betreuung einigen. In diesem Fall bleibt die öffentliche Förderung aus und die Beziehung
zwischen Eltern und Betreuungsperson ist rein privatrechtlicher Art.
Ebenso gestaltet sich das Verhältnis bei Vereinbarungen zwischen Erziehungsberechtigten und
anderen Betreuungspersonen (z.B. „Babysittern“). Ohne Beteiligung der Stadt kommt zwischen
zwei oder mehreren Personen ein privatrechtlicher Vertrag über die Betreuung eines oder
mehrerer Kinder zum Tragen. Neben der Vergütung bleiben auch die haftungsrechtlichen Aspekte
in diesem privaten Vertragsverhältnis und müssen dort erörtert werden.
Letzteres ist für das Jugendamt ein nicht unwesentliches Kriterium und Ausschlussgrund für die
Erteilung von Zertifikaten von „Babysittern“. Im Gegensatz zu Tagespflegepersonen steht es dem
Jugendamt nicht zu, Erbringer von privater Kinderbetreuung zu überprüfen. Die Fachberatung für
Kindertagespflege prüft Tagespflegepersonen laufend, verantwortet somit ein Stück weit die Arbeit
dieser Personen und steht mit in der Haftung. Dies ist bei Babysittern nicht der Fall und auch nicht
möglich. Daher ist die Ausstellung eines Zertifikates, welches mindestens eine Verantwortung des
Jugendamtes für die Tätigkeit des Babysitters suggeriert, für die Verwaltung nicht vertretbar.
Um Angebot und Bedarf in diesem Bereich zueinander zu bringen, könnte zukünftig die
angedachte und noch zu realisierende Taschengeldbörse genutzt werden. Dabei würde jedoch
hervorzuheben sein, dass es lediglich um ein Zusammenbringen von Angebot und Nachfrage geht
und keinerlei Haftung damit verbunden ist.
Nach Rückfrage in den Kindertagesstätten wurde der Verwaltung zudem berichtet, dass aus den
Einrichtungen heraus schon ein gutes Netzwerk an Babysittern existiert. Dort sind es zumeist
Praktikanten, die auf diese Weise noch etwas dazuverdienen wollen und den Eltern (sowie
Erziehern) durch die Arbeit in der Kindertagesstätte schon bekannt sind.
Auch auf öffentlichen Internetplattformen wie z.B. www.hallobabysitter.de sind in Bedburg und
näherer Umgebung fast ein Dutzend Babysitter gelistet. Die Nutzung des Dienstes ist für alle
Beteiligten kostenlos; die Anbieter sind mit diversen Daten und einem persönlichen Foto
aufgeführt.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Beschlussvorlage WP9-95/2016
Seite 2
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
----------------------------------Esser
----------------------------------Brunken
----------------------------------Solbach
Leitung Jugendamt
Fachdienstleiter
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP9-95/2016
Seite 3