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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr.118, E.-Liblar, Köttinger Straße; Beschluss über die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
20 kB
Datum
06.07.2010
Erstellt
15.09.10, 09:50
Aktualisiert
09.06.11, 06:30
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr.118, E.-Liblar, Köttinger Straße;
Beschluss über die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung)

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Beschluss der Sitzung des Rates am 06.07.2010 31.2 Bebauungsplan Nr.118, E.-Liblar, Köttinger Straße; Beschluss über die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (Drs.Nr. 312/2010) Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2114), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585), wird der von der Verwaltung vorgelegte Bebauungsplanvorentwurf Nr. 118, Erftstadt-Liblar, Köttinger Straße, einschließlich der Begründung als Bebauungsplanentwurf Nr. 118, Erftstadt-Liblar, Köttinger Straße, beschlossen. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung (Offenlage) gem. § 3 (2) BauGB durchzuführen und die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB einzuholen. Einstimmig, 0 Enthaltung(en)