Daten
Kommune
Bedburg
Größe
222 kB
Datum
20.09.2016
Erstellt
07.09.16, 18:01
Aktualisiert
09.11.16, 16:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP9157/2016 1. Ergänzung
Fachdienst 4 - Schule, Bildung und
Jugend
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
Rat der Stadt Bedburg
25.10.2016
Mehrheitlich dafür
(Zustimmung durch die SPDFraktion, FWG-Fraktion,
Grünen-Fraktion, die Herren
Eckl und Hoffmann sowie
durch Bürgermeister Solbach;
Gegenstimmen durch die
CDU-Fraktion)
Jugendhilfeausschuss
15.09.2016
Rat der Stadt Bedburg
20.09.2016
Abgesetzt
Betreff:
Flächenoptionen Kindergartenneubau
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt stimmt der Nutzung des Grundstücks neben dem Sportplatz in BedburgKirdorf (Option 5) als Standort für einen Kindergartenneubau Bedburg zu.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
In der Jugendhilfeausschusssitzung am 07.06.2016 wurde die Verwaltung beauftragt neben den in
der Verwaltungsvorlage (WP 9-98/2016) dargestellten optionalen Flächen, weitere Flächen zu
prüfen. Dies ist seitens des Fachdienstes 4 unter Hinzunahme des Fachdienstes 5 geschehen.
Die Bewertung aller Flächen wurde im Rahmen einer Ortsbegehung am 24.08.2016 vorgestellt
und von den teilnehmenden Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses und der Verwaltung erörtert.
Die Vor- und Nachteile der Flächenoptionen stellen sich wie folgt dar:
Option 1) Am Sandberg (Bedburg-Mitte/ Bedburg-Broich)
Aktuelle Situation: Die Fläche liegt im Bereich der Ortsrandlage und ist nicht im Besitz der Stadt
Bedburg. Sie wird von der Stadt Bedburg gepachtet und derzeit als Bolz- bzw. Bouleplatz genutzt.
Positiv: Die Fläche ist trotz der Randlage relativ nah zu den Ortsteilen Broich, Bedburg-Mitte und
Bedburg-Rath gelegen. Die Größe des Platzes wäre ausreichend.
Negativ: Die Zuwegung (Zubringer zur Schnellstraße) ist als kritisch zu betrachten. Zu den
üblichen Bring- und Holzeiten würde das Verkehrsaufkommen auf der Straße und an der nahe
gelegenen Grundschule erhöht und sorgt somit für größeres Gefahrenpotenzial. Darüber hinaus
würde der aktuelle Nutzungszweck wegfallen. Es ist auch anzunehmen, dass der Eigentümer bei
einer Nutzungsänderung der Fläche eigene Vermarktungsinteressen hätte.
Option 2) Nachtigallenweg (Bedburg-Broich)
Aktuelle Situation: Die Grünfläche befindet sich nicht im Besitz der Stadt Bedburg. Derzeit ist
keine weitere Nutzung vorgesehen.
Positiv: Verkehrsberuhigt gelegen
Negativ: Die Fläche kann/darf nicht bebaut werden. Sie ist im Bebauungsplan als Grünfläche
festgesetzt, und mit einem Bergschadensverzicht / Bauverbot belegt. Deswegen wurden vor
einigen Jahrzehnten bereits die Planung zur Bebauung der Fläche aufgegeben. Für die Schaffung
von Baurecht muss der Bebauungsplan erneut geändert werden. Die Verwaltung wird noch
prüfen, ob das Gelände möglicherweise für einen Waldkindergarten in Frage käme. Ob für einen
Waldkindergarten eine Ausnahme vom Bauverbot erreicht werden kann, wäre abzustimmen.
Option 3) St. Florian-Weg/ Kolpingstraße (Bedburg-Mitte)
Aktuelle Situation: Die anvisierte Fläche ist ein Zusammenschluss mehrerer Flurstücke bzw.
Teilen, welche sich im Privatbesitz befinden.
Positiv: Zentral gelegen.
Negativ: Die Zuwegung ist ähnlich zu bewerten, wie bei dem Gelände neben der Bahnstrecke,
welches im JHA am 07.06.2016 einstimmig abgelehnt wurde. Die Grundstücke sind nicht im
Eigentum der Stadt und müssten zunächst erworben werden. Damit der Grundstückszuschnitt
Sinn macht, müssten alle Eigentümer einem Verkauf / Teilverkauf zustimmen. Dies ist eher nicht
realisierbar.
Beschlussvorlage WP9-157/2016 1. Ergänzung
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STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
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Option 4) Muchhauser Straße (Bedburg-West)
Aktuelle Situation: Die Fläche wird als Spielplatz genutzt. Dieser soll nach Fertigstellung des
neuen Spielplatzes zurückgebaut werden. Eigentümer ist die Stadt Bedburg.
Positiv: Das Gelände ist verkehrsberuhigt gelegen und kann aus den umliegenden Wohngebieten
gut erreicht werden.
Negativ: Die Flächengröße nicht ausreichend, zumal noch Parkplatzflächen eingeplant werden
müssten. Die Zuwegung ist zu schmal und (um mehr Fläche zu erhalten) Eigentümer müssten
(Teil-) Grundstücksflächen abgeben, was wohl nicht realisierbar sein dürfte.
Option 5) Bolzfläche neben Sportplatz (Bedburg-Kirdorf)
Aktuelle Situation: Die Fläche befindet sich im Besitz der Stadt und wird als Bolzplatz genutzt. Es
gibt in nächster Umgebung weiter Bolzplatzoptionen ca. 200 m [Grundschule Kirdorf] bzw. 400m
[Feldstraße] entfernt.
Positiv: Planungsrecht kann relativ schnell geschaffen werden. Die Größe der Fläche ist für den
geplanten Kindergartenbau optimal und das Grundstück verfügt über eine sehr gute
Zuwegungsoptionen auch für Radfahrer und zu Fuß.
Negativ: Verwaltungsseitig können keine genannt werden.
Option 6) Bolzfläche neben Grundschule (Bedburg-Kirdorf)
Aktuelle Situation: Die im JHA am 07.06.2016 erörterte Fläche befindet sich im Besitz der Stadt
und wird als Bolzplatz genutzt.
Positiv: Planungsrecht könnte relativ schnell geschaffen werden. Die Fläche ist von der Größe
her ausreichend. Die Nähe von Kindertagesstätte und Grundschule kann inhaltlich positive
Synergieeffekte schaffen.
Negativ: Die Zuwegung wird als eher kritisch bewertet, da Straßen – die aktuell als reine
Anliegerstraßen fungieren – für den Durchgangsverkehr geöffnet werden müssen. Zudem kann
der Betrieb der Kindertagesstätten den Schulbetrieb negativ beeinflussen.
Option 7) Feldfläche Rückseite Kirdorfer Allee – Flurstück 946 (Bedburg-Kirdorf)
Aktuelle Situation: Die Fläche befindet im privaten Besitz und wird als Ackerland genutzt.
Positiv: Sehr gute Zuwegung für Fußgänger und Radfahrer.
Negativ: Die Fläche ist überdimensioniert. Eine andere Vermarktung der Restfläche wird (wegen
der Nähe des Fußballplatzes) als derzeit nicht realistisch eingeschätzt. Für eine
Zufahrtsmöglichkeit von Fahrzeugen müsste evtl. ein Teil des Fuß- / Radweges geopfert werden.
Beschlussvorlage WP9-157/2016 1. Ergänzung
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STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
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Bei Abwägung aller positiven und negativen Aspekte favorisiert die Verwaltung die Option 5, d.h.
die Grünfläche direkt neben dem Sportplatz in Kirdorf. Bei der Ortsbegehung durch Mitglieder des
Jugendhilfeausschusses am 24.08.2016 wurde diese Auffassung auch von allen Beteiligten
vollumfänglich geteilt.
Sofern der Jugendhilfeausschuss diesem Vorschlag folgen kann, kann der Rat der Stadt Bedburg
in seiner Sitzung am 20.09.2016 unter Federführung des Fachdienstes 5 über die entsprechend
notwendigen Planungsschritte (Bebauungsplan / Flächennutzungsplan) entscheiden.
Anschließend wird ein Interessensbekundungsverfahren eingeleitet, bei welchem Träger
aufgefordert werden, Interesse an einer Trägerschaft zu signalisieren. Es ist dann eine Vorstellung
und Auswahl der Träger im Jugendhilfeausschuss angedacht.
Da der Jugendhilfeausschuss am 15.09.2016 tagt, muss die Entscheidung dem Rat der
Stadt Bedburg nachgereicht werden.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Die geschätzten Kosten für einen Neubau einer dreigruppigen Einrichtung sind in den
nächsten Haushaltsjahren eingeplant.
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
gez. Esser
----------------------------------Esser
gez. Brunken
----------------------------------Brunken
----------------------------------Solbach
Stellv. Fachdienstleiter
Fachdienstleiter
Bürgermeister
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