Daten
Kommune
Bedburg
Größe
186 kB
Datum
15.11.2016
Erstellt
28.10.16, 18:02
Aktualisiert
09.01.17, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP9200/2016
Fachdienst 4 - Schule, Bildung und
Jugend
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
Sitzungstermin:
15.11.2016
Betreff:
Haushalt des Jugendamtes für das Haushaltsjahr 2017
Beschlussvorschlag:
Abstimmungsergebnis:
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Gem. § 5 Abs. 2 Ziff. 3 der Satzung des Jugendamtes der Stadt Bedburg ist es Aufgabe des
Jugendhilfeausschusses, den Haushalt für die Jugendhilfe zu beraten.
Die Unterlagen zum Haushaltsentwurf 2017 Produkt 06 `Jugend ́ sind als Anlagen beigefügt.
Zu jedem Produkt sind Produktinformationsblätter [Anlage 1], die durch den Fachdienst 4
angemeldeten Ansätze der Ertrags- / Aufwandskonten [Anlage 2] sowie der `Stellenplan´ des
Jugendamtes [Anlage 3] beigefügt.
Nicht zahlungswirksame Vorgänge (wie z.B. Abschreibungen) werden direkt durch den Fachdienst
2 ermittelt und im Haushalt mit eingeplant und sind daher nicht in den Anlagen mit aufgeführt.
Mit wenigen Ausnahmen stimmen die Aufwands- und Ertragskonten mit den „entsprechenden“
Finanzkonten überein. Dies gilt insbesondere bei den Ausgaben / dem Aufwand. Nicht
unerhebliche Differenzen entstehen aber dort, wo Leistungen vereinnahmt werden sollen und die
Leistungen nicht gegen Vorkasse erbracht werden. Dies umfasst insbesondere
Kindergartenbeiträge, Unterhaltszahlungen nach dem UVGH, etc. pp.
Die investiven Ansätze sind bei den jeweiligen Produktdaten mit aufgeführt.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
----------------------------------Esser
----------------------------------Brunken
----------------------------------Solbach
Stellv. Fachdienstleiter
Fachdienstleiter
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP9-200/2016
Seite 2