Daten
Kommune
Merzenich
Größe
133 kB
Datum
25.09.2014
Erstellt
15.09.14, 18:10
Aktualisiert
15.09.14, 18:10
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Drucksache 36/2014
- öffentlich -
Abteilung: 1
Datum: 26.08.2014
Gemeinderat
Schutzhütte am Bolzplatz, Distelrather Weg.
Der Gemeinderat hatte in seiner Sitzung am 10.10.2013 auf Vorschlag der CDU Fraktion
beschlossen, je eine Schutzhütte am Bolzplatz, Distelrather Weg, sowie im Naherholungsgebiet am Steinweg, zu errichten, die im Januar 2014 aufgebaut worden sind. Die
Standorte waren mit der offenen Jugendhilfe abgestimmt worden.
Der Standort der Schutzhütte am Bolzplatz ist rd. 150 m von der Wohnbebauung entfernt.
Besonderer baulicher Lärmschutz ist nicht vorhanden.
Die Immissionsrichtwerte für den Beurteilungspegel betragen für Immissionsorte außerhalb von Gebäuden in allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten tagsüber
55 dB(A) und nachts 40 dB(A). Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen die Immissionsrichtwerte am Tage um nicht mehr als 30 dB(A) und in der Nacht um nicht mehr als 20
dB(A) überschreiten.
„Kinderlärm“ ist nach der ständigen Rechtsprechung regelmäßig als sozialadäquat hinzunehmen, eine missbräuchliche Nutzung der Schutzhütte mit erhöhten Lärmimmissionen
nicht.
Leider gingen bereits mehrere Beschwerdeschreiben einer Anwohnerfamilie vom Distelrather Weg bei der Verwaltung ein, in denen neben anderen Maßnahmen besonders der
Rückbau der Schutzhütte gefordert wird.
Aufgrund dieser Beschwerden wurden die betroffenen Jugendlichen / junge Erwachsene
bereits im Rahmen der mobilen Jugendarbeit mehrfach zur notwendigen Rücksichtnahme
aufgefordert. Auch der Bezirksdienstbeamte der Polizei hatte die Jugendlichen / junge
Erwachsene mehrfach aufgesucht. Trotzdem sahen die Anwohner weiterhin Anlass, entsprechende Lärmbeschwerden zu führen.
Am 26.06.2014 wurde im Rahmen einer Verkehrsschau ein Durchfahrtsverbot für motorisierte Fahrzeuge (ausgenommen landwirtschaftlicher Verkehr) zur Schutzhütte beantragt,
so dass der Bezirksdienst der Polizei entsprechend verkehrsrechtlich eingreifen könnte,
um z.B. motorisierte Zweiräder und Pkw mit offenen Türen und laufendem Radio von der
Schutzhütte fernzuhalten. Diesem Antrag der Gemeinde wurde seitens der Straßenverkehrsbehörde und der Polizei -Dezernat Verkehr- nicht entsprochen, da verkehrsrechtlich
keine Notwendigkeit gesehen wurde.
Zwischenzeitlich hat sich der Petent auch mehrfach selbst an die Polizei sowie wegen der
Beschwerden bzgl. der Lärmimmissionen ausgehend von der Schutzhütte (und der
Sportanlage des SC Merzenich) an die Kreisverwaltung gewendet.
Drucksache 36/2014
Seite - 2 -
Die Beschwerdeschreiben werden in zwei PDF-Dateien als Anlage der Sitzungsvorlage im
SD-Net bereitgestellt.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschloss,
Alternativen:
a) Die Verwaltung wird beauftragt, die Schutzhütte, wie vom Antragsteller gefordert, abzubauen.
b) Die Schutzhütte wird nicht zurückgebaut. Die Örtlichkeit soll durch die mobile
Jugendarbeit regelmäßig aufgesucht werden und die Mitarbeiterin soll versuchen auf die Jugendlichen positiv einzuwirken.
c) Die Verwaltung wird beauftragt die täglichen Nutzungszeiten der Schutzhütte
per Beschilderung einzuschränken.
d) …
(Harzheim)
(Weingartz)