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Beschlussvorlage (Schutzhütte am Bolzplatz, Distelrather Weg.)

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
133 kB
Datum
25.09.2014
Erstellt
15.09.14, 18:10
Aktualisiert
15.09.14, 18:10
Beschlussvorlage (Schutzhütte am Bolzplatz, Distelrather Weg.) Beschlussvorlage (Schutzhütte am Bolzplatz, Distelrather Weg.)

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Inhalt der Datei

Beschlussvorlage Drucksache 36/2014 - öffentlich - Abteilung: 1 Datum: 26.08.2014 Gemeinderat Schutzhütte am Bolzplatz, Distelrather Weg. Der Gemeinderat hatte in seiner Sitzung am 10.10.2013 auf Vorschlag der CDU Fraktion beschlossen, je eine Schutzhütte am Bolzplatz, Distelrather Weg, sowie im Naherholungsgebiet am Steinweg, zu errichten, die im Januar 2014 aufgebaut worden sind. Die Standorte waren mit der offenen Jugendhilfe abgestimmt worden. Der Standort der Schutzhütte am Bolzplatz ist rd. 150 m von der Wohnbebauung entfernt. Besonderer baulicher Lärmschutz ist nicht vorhanden. Die Immissionsrichtwerte für den Beurteilungspegel betragen für Immissionsorte außerhalb von Gebäuden in allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten tagsüber 55 dB(A) und nachts 40 dB(A). Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen die Immissionsrichtwerte am Tage um nicht mehr als 30 dB(A) und in der Nacht um nicht mehr als 20 dB(A) überschreiten. „Kinderlärm“ ist nach der ständigen Rechtsprechung regelmäßig als sozialadäquat hinzunehmen, eine missbräuchliche Nutzung der Schutzhütte mit erhöhten Lärmimmissionen nicht. Leider gingen bereits mehrere Beschwerdeschreiben einer Anwohnerfamilie vom Distelrather Weg bei der Verwaltung ein, in denen neben anderen Maßnahmen besonders der Rückbau der Schutzhütte gefordert wird. Aufgrund dieser Beschwerden wurden die betroffenen Jugendlichen / junge Erwachsene bereits im Rahmen der mobilen Jugendarbeit mehrfach zur notwendigen Rücksichtnahme aufgefordert. Auch der Bezirksdienstbeamte der Polizei hatte die Jugendlichen / junge Erwachsene mehrfach aufgesucht. Trotzdem sahen die Anwohner weiterhin Anlass, entsprechende Lärmbeschwerden zu führen. Am 26.06.2014 wurde im Rahmen einer Verkehrsschau ein Durchfahrtsverbot für motorisierte Fahrzeuge (ausgenommen landwirtschaftlicher Verkehr) zur Schutzhütte beantragt, so dass der Bezirksdienst der Polizei entsprechend verkehrsrechtlich eingreifen könnte, um z.B. motorisierte Zweiräder und Pkw mit offenen Türen und laufendem Radio von der Schutzhütte fernzuhalten. Diesem Antrag der Gemeinde wurde seitens der Straßenverkehrsbehörde und der Polizei -Dezernat Verkehr- nicht entsprochen, da verkehrsrechtlich keine Notwendigkeit gesehen wurde. Zwischenzeitlich hat sich der Petent auch mehrfach selbst an die Polizei sowie wegen der Beschwerden bzgl. der Lärmimmissionen ausgehend von der Schutzhütte (und der Sportanlage des SC Merzenich) an die Kreisverwaltung gewendet. Drucksache 36/2014 Seite - 2 - Die Beschwerdeschreiben werden in zwei PDF-Dateien als Anlage der Sitzungsvorlage im SD-Net bereitgestellt. Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschloss, Alternativen: a) Die Verwaltung wird beauftragt, die Schutzhütte, wie vom Antragsteller gefordert, abzubauen. b) Die Schutzhütte wird nicht zurückgebaut. Die Örtlichkeit soll durch die mobile Jugendarbeit regelmäßig aufgesucht werden und die Mitarbeiterin soll versuchen auf die Jugendlichen positiv einzuwirken. c) Die Verwaltung wird beauftragt die täglichen Nutzungszeiten der Schutzhütte per Beschilderung einzuschränken. d) … (Harzheim) (Weingartz)