Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
27 kB
Datum
06.07.2010
Erstellt
15.09.10, 09:50
Aktualisiert
09.06.11, 06:30
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
der Sitzung
des Rates am 06.07.2010
31.4
Bebauungsplan Nr. 155, E.-Gymnich, Naturparkzentrum Gymnicher Mühle;
I. Beschluss über die Stellungnahmen
II. Satzungsbeschluss (Drs.Nr. 314/2010)
I. Über die gem. §§ 3 (2) und 4 (2) Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, zuletzt geändert durch Artikel 4 des
Gesetzes vom 31.07.2009 (BGBl. I S.2585), während der Öffentlichkeits- und
Behördenbeteiligung des Bebauungsplanes Nr. 155, Erftstadt-Gymnich, Naturparkzentrum
Gymnicher Mühle, vorgebrachten Stellungnahmen (Anregungen und Hinweise) wird wie folgt
entschieden:
I.1 Rhein-Erft-Kreis, Der Landrat, Amt für Kreisplanung und Naturschutz
(Stellungnahme vom 25.05.2010)
Der Anregung, den geplanten Parkplatz in seiner ursprünglichen Dimension festzusetzen,
wird entsprochen.
I.2. Straßen NRW, Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen
(Stellungnahme vom 25.05.2010)
Der Anregung bzgl. der Verkehrsanbindung des Naturparkzentrums über den vorhandenen
Wirtschaftsweg an die L 162 wird insoweit entsprochen, als auf der Grundlage der
vorliegenden - und mit dem Rhein-Erft-Kreis und dem Landesbetrieb Straßenbau bereits
abgestimmten
Verkehrsplanung
des
Ingenieurbüros
Fischer
und
einer
Verwaltungsvereinbarung
(mit
dem
Landesbetrieb)
ein
entsprechender
Ausbau
(Linksabbiegespur, Bushaltestelle, Querungshilfe, Verlegung des Radweges und Aufweitung
des Wirtschaftsweges) erfolgen soll.
Der Hinweis bzgl. der Gewichtsbeschränkung des Brückenbauwerks über die BAB A 61 wird
zur Kenntnis genommen; die Brücke ist für Fahrzeuge über 12 t Gesamtgewicht gesperrt.
I.3 Stadt Erftstadt, Eigenbetrieb Straßen
(Stellungnahme vom 10.06.2010)
Die Anregungen des Eigenbetriebs Straßen werden zur Kenntnis genommen. Die
erforderlichen Maßnahmen sind bereits mit dem Landesbetrieb Straßenbau abgestimmt. Die
Umsetzung der Maßnahmen (u.a.. Neugestaltung des Einmündungsbereichs Wirtschaftsweg L 162) soll auf der Grundlage einer noch abzuschließenden Verwaltungsvereinbarung mit dem
Landesbetrieb erfolgen.
II. Gemäß §§ 2 und 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004
(BGBl. I S. 2414, zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585 ) und §
86 (1) Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NW) vom 01.03.2000 (GV NW S. 255), in
der zuletzt gültigen Fassung sowie in Verbindung mit §§ 7 und 41 (1) Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (GO NW) vom 14.07.1994 (GV NW S. 666), in der zuletzt gültigen Fassung, wird
der Bebauungsplan Nr. 155, Erftstadt-Gymnich, Naturparkzentrum Gymnicher Mühle, einschließlich der
unter I. beschlossenen Ergänzungen als Satzung nebst Begründung und Umweltbericht beschlossen.
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Beschluss der Sitzung des Rates vom 06.07.2010
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