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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 155, E.-Gymnich, Naturparkzentrum Gymnicher Mühle; I. Beschluss über die Stellungnahmen II. Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
27 kB
Datum
06.07.2010
Erstellt
15.09.10, 09:50
Aktualisiert
09.06.11, 06:30
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 155, E.-Gymnich, Naturparkzentrum Gymnicher Mühle;
I. Beschluss über die Stellungnahmen
II. Satzungsbeschluss) Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 155, E.-Gymnich, Naturparkzentrum Gymnicher Mühle;
I. Beschluss über die Stellungnahmen
II. Satzungsbeschluss)

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Beschluss der Sitzung des Rates am 06.07.2010 31.4 Bebauungsplan Nr. 155, E.-Gymnich, Naturparkzentrum Gymnicher Mühle; I. Beschluss über die Stellungnahmen II. Satzungsbeschluss (Drs.Nr. 314/2010) I. Über die gem. §§ 3 (2) und 4 (2) Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 31.07.2009 (BGBl. I S.2585), während der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung des Bebauungsplanes Nr. 155, Erftstadt-Gymnich, Naturparkzentrum Gymnicher Mühle, vorgebrachten Stellungnahmen (Anregungen und Hinweise) wird wie folgt entschieden: I.1 Rhein-Erft-Kreis, Der Landrat, Amt für Kreisplanung und Naturschutz (Stellungnahme vom 25.05.2010) Der Anregung, den geplanten Parkplatz in seiner ursprünglichen Dimension festzusetzen, wird entsprochen. I.2. Straßen NRW, Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen (Stellungnahme vom 25.05.2010) Der Anregung bzgl. der Verkehrsanbindung des Naturparkzentrums über den vorhandenen Wirtschaftsweg an die L 162 wird insoweit entsprochen, als auf der Grundlage der vorliegenden - und mit dem Rhein-Erft-Kreis und dem Landesbetrieb Straßenbau bereits abgestimmten Verkehrsplanung des Ingenieurbüros Fischer und einer Verwaltungsvereinbarung (mit dem Landesbetrieb) ein entsprechender Ausbau (Linksabbiegespur, Bushaltestelle, Querungshilfe, Verlegung des Radweges und Aufweitung des Wirtschaftsweges) erfolgen soll. Der Hinweis bzgl. der Gewichtsbeschränkung des Brückenbauwerks über die BAB A 61 wird zur Kenntnis genommen; die Brücke ist für Fahrzeuge über 12 t Gesamtgewicht gesperrt. I.3 Stadt Erftstadt, Eigenbetrieb Straßen (Stellungnahme vom 10.06.2010) Die Anregungen des Eigenbetriebs Straßen werden zur Kenntnis genommen. Die erforderlichen Maßnahmen sind bereits mit dem Landesbetrieb Straßenbau abgestimmt. Die Umsetzung der Maßnahmen (u.a.. Neugestaltung des Einmündungsbereichs Wirtschaftsweg L 162) soll auf der Grundlage einer noch abzuschließenden Verwaltungsvereinbarung mit dem Landesbetrieb erfolgen. II. Gemäß §§ 2 und 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585 ) und § 86 (1) Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NW) vom 01.03.2000 (GV NW S. 255), in der zuletzt gültigen Fassung sowie in Verbindung mit §§ 7 und 41 (1) Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) vom 14.07.1994 (GV NW S. 666), in der zuletzt gültigen Fassung, wird der Bebauungsplan Nr. 155, Erftstadt-Gymnich, Naturparkzentrum Gymnicher Mühle, einschließlich der unter I. beschlossenen Ergänzungen als Satzung nebst Begründung und Umweltbericht beschlossen. Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Beschluss der Sitzung des Rates vom 06.07.2010 Seite 2