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Beschlusstext (Bebauungsplan 58A Erftstadt-Dirmerzheim, Kiesstraße; I. Beschluss über die Änderung des Geltungsbereichs II.Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung der Behörden gem. § 3(2) und § 4 (2) BauGB)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
57 kB
Datum
06.07.2010
Erstellt
15.09.10, 09:50
Aktualisiert
09.06.11, 06:30
Beschlusstext (Bebauungsplan 58A Erftstadt-Dirmerzheim, Kiesstraße;
I. Beschluss über die Änderung des Geltungsbereichs
II.Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung der Behörden 
gem. § 3(2) und § 4 (2) BauGB)

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Beschluss der Sitzung des Rates am 06.07.2010 31.6 Bebauungsplan 58A Erftstadt-Dirmerzheim, Kiesstraße; I. Beschluss über die Änderung des Geltungsbereichs II.Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung der Behörden gem. § 3(2) und § 4 (2) BauGB (Drs.Nr. 72/2010) I. Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 24.12.2008 (BGBI. I S. 3018), in der zuletzt gültigen Fassung, wird beschlossen, den am 20.06.2006 vom Rat der Stadt Erftstadt beschlossenen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 58; Erftstadt – Dirmerzheim, Kiesstraße, wie im Anlageplan dargestellt, zu ändern. II. Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 24.12.2008 (BGBI. I S. 3018), in der zuletzt gültigen Fassung, wird der von der Verwaltung vorgelegte Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 58 A, Erftstadt Dirmerzheim, Kiesstraße, als Bebauungsplanentwurf nebst Begründung, Umwelt- und Artenschutzbericht, beschlossen. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB (Offenlage) und die Beteiligung der Behörden gem. § 4 (2) BauGB durchzuführen. Einstimmig, 0 Enthaltung(en)