Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
23 kB
Erstellt
15.12.08, 18:44
Aktualisiert
15.12.08, 18:44
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
9/2005
zur Sitzung
des Hochbau- und
Planungsausschusses
federführendes Amt:
60 Bauamt
der Gemeinde Leopoldshöhe
Auskunft erteilt:
@SAB@
Telefon:
@TEL@
Datum:
24. November 2009
Antrag auf Aufstellung einer Außenbereichssatzung „Am Acker - Kramerweg“
hier: Erwin Letmathe, Am Acker 11 in 33818 Leopoldshöhe
Beratungsfolge
Hochbau- und Planungsausschuss
Termin
2. Juni 2005
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Herr Letmathe beantragt die Aufstellung einer Außenbereichssatzung, um zusätzliche Garagen /
Abstellräume errichten zu können. Benötigt wird dieses für die vorhandene Kleintierhaltung sowie weitere
Carportanlagen für die Wohnhäuser Am Acker 11 a und 11 b.
Eine Außenbereichssatzung dient dazu, städtebaulich eine Klarstellung für Wohngebäude herbeizuführen.
Die üblichen Gründe für eine Ablehnung eines Vorhabens im Außenbereich, wie die Darstellung im
Flächennutzungsplan oder z.B. die Entstehung und Verfestigung einer Splittersiedlung, sind in einer
Außenbereichssatzung nicht anwendbar. Die Satzung ändert jedoch nichts an der Zuordnung zum
Außenbereich. Dies bedeutet, daß die Anzahl von Garagen / Carports / Abstellräume bzw. deren Größe sich
weiterhin an den Vorgaben des § 35 BauGB zu orientieren hat. Die Rechtsprechung spricht hier jeder
Wohneinheit eine Garage zu, bei nachgewiesenem Bedarf auch mehr. Mit einer Außenbereichssatzung
würde diese Vorgabe nicht aufgehoben werden.
Im Vorwege zum Antrag auf Aufstellung einer Außenbereichssatzung sind von dem Antragsteller im
Bauantragsverfahren zwei weitere Garagenstellplätze beantragt worden. Diese sollten direkt an den
Garagenbestand anschließen. Während dieser Diskussion hätte der Kreis Lippe einen weiteren
Garagenplatz (somit dann drei), aufgrund der aufgezeigten Situation, genehmigt. Dem Antragsteller war dies
nicht ausreichend genug.
Die Verwaltung hat nochmals mit dem Kreis Lippe das Instrumentarium Außenbereichssatzung in Bezug auf
die Anzahl von Garagen / Abstellräumen erörtert. Eine Außenbereichssatzung ändert die
Beurteilungsgrundlagen für diese Bauvorhaben nicht. Eine Genehmigung orientiert sich an dem
nachgewiesenen Bedarf. Dieser Punkt ist in dem zurückgezogenen Bauantragsverfahren diskutiert worden.
Über die zugesagte dritte Garage hinaus besteht somit keine Aussicht auf erfolgt.
Beschlussvorschlag:
Der Hochbau- und Planungsausschuß lehnt die Aufstellung einer Außenbereichssatzung ab und verweist
auf die Möglichkeiten des Bauantragsverfahren.
-2-
Schemmel
Anlagen
-/- Anschreiben Antragsteller