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Beschlussvorlage (Antrag auf Aufstellung einer Außenbereichssatzung "Am Acker - Kramerweg" hier: Erwin Letmathe, Am Acker 11 in 33818 Leopoldshöhe)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
23 kB
Erstellt
15.12.08, 18:44
Aktualisiert
15.12.08, 18:44
Beschlussvorlage (Antrag auf Aufstellung einer Außenbereichssatzung "Am Acker - Kramerweg"
hier: Erwin Letmathe, Am Acker 11 in 33818 Leopoldshöhe) Beschlussvorlage (Antrag auf Aufstellung einer Außenbereichssatzung "Am Acker - Kramerweg"
hier: Erwin Letmathe, Am Acker 11 in 33818 Leopoldshöhe)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 9/2005 zur Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses federführendes Amt: 60 Bauamt der Gemeinde Leopoldshöhe Auskunft erteilt: @SAB@ Telefon: @TEL@ Datum: 24. November 2009 Antrag auf Aufstellung einer Außenbereichssatzung „Am Acker - Kramerweg“ hier: Erwin Letmathe, Am Acker 11 in 33818 Leopoldshöhe Beratungsfolge Hochbau- und Planungsausschuss Termin 2. Juni 2005 Bemerkungen Sachdarstellung: Herr Letmathe beantragt die Aufstellung einer Außenbereichssatzung, um zusätzliche Garagen / Abstellräume errichten zu können. Benötigt wird dieses für die vorhandene Kleintierhaltung sowie weitere Carportanlagen für die Wohnhäuser Am Acker 11 a und 11 b. Eine Außenbereichssatzung dient dazu, städtebaulich eine Klarstellung für Wohngebäude herbeizuführen. Die üblichen Gründe für eine Ablehnung eines Vorhabens im Außenbereich, wie die Darstellung im Flächennutzungsplan oder z.B. die Entstehung und Verfestigung einer Splittersiedlung, sind in einer Außenbereichssatzung nicht anwendbar. Die Satzung ändert jedoch nichts an der Zuordnung zum Außenbereich. Dies bedeutet, daß die Anzahl von Garagen / Carports / Abstellräume bzw. deren Größe sich weiterhin an den Vorgaben des § 35 BauGB zu orientieren hat. Die Rechtsprechung spricht hier jeder Wohneinheit eine Garage zu, bei nachgewiesenem Bedarf auch mehr. Mit einer Außenbereichssatzung würde diese Vorgabe nicht aufgehoben werden. Im Vorwege zum Antrag auf Aufstellung einer Außenbereichssatzung sind von dem Antragsteller im Bauantragsverfahren zwei weitere Garagenstellplätze beantragt worden. Diese sollten direkt an den Garagenbestand anschließen. Während dieser Diskussion hätte der Kreis Lippe einen weiteren Garagenplatz (somit dann drei), aufgrund der aufgezeigten Situation, genehmigt. Dem Antragsteller war dies nicht ausreichend genug. Die Verwaltung hat nochmals mit dem Kreis Lippe das Instrumentarium Außenbereichssatzung in Bezug auf die Anzahl von Garagen / Abstellräumen erörtert. Eine Außenbereichssatzung ändert die Beurteilungsgrundlagen für diese Bauvorhaben nicht. Eine Genehmigung orientiert sich an dem nachgewiesenen Bedarf. Dieser Punkt ist in dem zurückgezogenen Bauantragsverfahren diskutiert worden. Über die zugesagte dritte Garage hinaus besteht somit keine Aussicht auf erfolgt. Beschlussvorschlag: Der Hochbau- und Planungsausschuß lehnt die Aufstellung einer Außenbereichssatzung ab und verweist auf die Möglichkeiten des Bauantragsverfahren. -2- Schemmel Anlagen -/- Anschreiben Antragsteller